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Aktuelles - Donnerstag, September 2, 2010 16:27 - noch keine Kommentare
Pflege-TÜV: Richter kritisieren Veröffentlichung der Transparenzberichte im Internet
Pflegenoten beurteilen vor allem Qualität der Dokumentation, nicht aber das Ergebnis pflegerischer Bemühungen
Die Veröffentlichung der Transparenzberichte über Pflegeheime im Internet sei rechtswidrig - die abqualifizierende Bewertung der Pflegequalität durch Pflegenoten führe die Verbraucher in die Irre und verletze das Recht der Heimträger auf Berufsausübungsfreiheit, habe das Sozialgericht Münster in einem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Das Gericht habe wegen der Bedeutung des Verfahrens die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen, berichtete die AerzteZeitung.de am 31.08.2010:
Ein Pflegeheim hätte gegen die Veröffentlichung des Transparenzberichts geklagt. weiterlesen…
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