Aktuelles - geschrieben von cp am Donnerstag, Januar 28, 2010 23:36 - 2 Kommentare
Angebliches Online-Abonnement: Mahnbescheid an Hund adressiert
100 Euro für das Surfen auf kostenpflichtigen Internetseiten gefordert
Die Masche sei Jahre alt, aber kaum auszurotten - da komme per Post ein Mahnbescheid über einen Abobeitrag, den man angeblich dafür schulde, irgendeine Dienstleistung in Anspruch genommen zu haben. Mitunter beruhten die Forderungen auf der tatsächlichen Nutzung einer meist profanen Inhalte-Seite, die eine Registrierung verlange, ohne auf ihre Kostenpflichtigkeit genügend hinzuweisen. Kaum weniger häufig seien solche Forderungen aber reine Schüsse ins Blaue - auf angekauften oder erschlichenen Adressverteilern beruhende Forderungen ohne jede Basis, berichtete SPIEGEL ONLINE am 28.01.2010:
Meist sei das nur ärgerlich, mitunter aber lustig, wenn es Säuglinge, Tote oder sogar historische Persönlichkeiten erwische. Oder - wie nun in Münster - einen Hund. Im aktuellen Fall habe ein Betrüger in Münster mit einem Mahnschreiben hohe für kostenpflichtige Internetseiten verlangt - per E-Mail habe er das Tier aufgefordert, mehr als 100 Euro für das Surfen auf kostenpflichtigen Internetseiten zu zahlen. Zugleich habe er mit „amtlicher Vollmacht“ und „letzter Mahnung“ gedroht.
Der Halter des Tieres habe daraufhin Strafanzeige erstattet.
Quelle: SPIEGEL ONLINE, 28.01.2010
Originalartikel unter: Gebühren-Wahn / Hund wegen Besuches kostenpflichtiger Web-Seiten abgemahnt
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 09.08.2009
Grenzenlose Abzocke: Vermeintliche Gratis-Angebote als Abo-Falle / Viele Betroffene bezahlen bereitwillig den geforderten Geldbetrag
2 Kommentare
Gerda
Lars
Das kommt überall vor, nur ist das meist so unwichtig, das man es nicht mitbekommt.
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