Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, Januar 10, 2017 18:37 - noch keine Kommentare

Auf halber Strecke stehengeblieben: Klaus Müller kritisiert EU-Gesetzesvorschlag

„EU-Verordnung für Datenschutz in der elektronischen Kommunikation“ mit inkonsequenten Regelungen zum Tracking im Internet

[datensicherheit.de, 10.01.2017] Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv), hat am 10. Januar 2017 Stellung zu dem an diesem Tag von der Europäische Kommission veröffentlichten Gesetzesvorschlag für eine „Verordnung für Datenschutz in der elektronischen Kommunikation“ genommen und auf Inkonsequenzen darin hingewiesen.

Auslesen von Nachrichten ohne Einwilligung verboten

Die Verordnung soll die bisherige „Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“ ablösen. Der vzbv begrüßt laut Müller, dass „künftig auch Dienste wie Internettelefonie oder Instant Messaging von den schärferen Regelungen erfasst werden und nicht nur wie bisher klassische Telekommunikationsdienste“. Das Auslesen von Nachrichten sei damit für alle Kommunikationsdienste ohne Einwilligung der Nutzer verboten.

Regelungen zum Tracking im Internet aber nicht konsequent

Müller: „Leider sind jedoch die vorgeschlagenen Regelungen zum Tracking im Internet nicht konsequent.“
Für das Tracking solle künftig die Einwilligung der Nutzer notwendig sein, die diese über die Einstellungen ihrer Webbrowsers abgeben könnten. Damit sollten die „nervigen Cookie-Banner“ auf Webseiten obsolet werden.
Die EU-Kommission habe sich aber nicht dazu durchringen können, „zu regeln, dass die Webbrowser stets datenschutzfreundlich voreingestellt sein müssen“. Zwar müssten die Nutzer künftig bei der Installation aktiv eine der Einstellungen auswählen – in einer Umfrage der EU-Kommission hätten sich jedoch 89 Prozent der Befragten für datenschutzfreundliche Voreinstellungen ausgesprochen.

Neue EU-Verordnung soll EU-DSGVO detaillieren und ergänzen

Ab Mai 2018 soll die neue EU-Verordnung die „Europäische Datenschutz-Grundverordnung“ (EU-DSGVO) detaillieren und ergänzen, um das Recht auf Privatsphäre und Vertraulichkeit im Bereich der elektronischen Kommunikation sicherzustellen. Sie betrifft klassische Telekommunikationsanbieter, aber auch E-Mail-Dienste, Social-Media-Plattformen, Internet-Telefonie und Messaging.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 09.01.2017
EU-Datenschutz-Grundverordnung ante portas: PSW GROUP empfiehlt Informations-Sicherheits-Analyse



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