Aktuelles, Experten - geschrieben von cp am Freitag, September 18, 2009 22:35 - noch keine Kommentare
AZR: Bundesdatenschutzbeauftragter rügt Erfassung von EU-Ausländern
Ausländerzentralregister erfasst personenbezogene Daten aller Ausländer mit einer Aufenthaltsdauer von über drei Monaten
[datensicherheit.de, 18.09.2009] Der Bundesrat wird sich mit der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das Ausländerzentralregister“ (AZR) beschäftigen müssen:
Im AZR werden personenbezogene Daten von allen Ausländern erfasst, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, darunter auch die Daten von EU-Bürgern. Derzeit umfasse das AZR mehr als 20 Millionen Datensätze.
Der „Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“, Peter Schaar, hält es für ein „Armutszeugnis“, dass 17 Jahre nach Einführung der Unionsbürgerschaft immer noch die Daten der hier lebenden EU-Bürger im AZR erfasst werden. Außerdem werde die Vorschrift den Vorgaben des EU-Rechts mit Blick auf den automatisierten Abruf der Daten von EU-Bürgern durch Ausländerbehörden, Bundespolizei, Staatsanwaltschaften, Zollkriminalämter, Verfassungsschutzbehörden etc. nicht gerecht. Dies sei „nicht akzeptabel“, so Schaar.
Der Europäische Gerichtshof hätte mit Urteil vom 16. Dezember 2008 den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern ebenfalls gestärkt. Diese Daten dürften demnach nur gespeichert beziehungsweise verarbeitet werden, wenn dies im Einzelfall für die Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften erforderlich sei.
Weitere Informationen zum Thema:
BfDI, 17.09.2009
„Neue Vorschrift zur Speicherung von Daten von EU-Bürgern entspricht nicht EU-Recht“
BfDI, 16.12.2008
Unzulässig im Ausländerzentralregister gespeicherte Daten über Unionsbürger müssen nach der EuGH-Entscheidung gelöscht werden
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