Aktuelles - geschrieben von dp am Sonntag, November 22, 2009 18:31 - noch keine Kommentare
Bundesjustizministerin will beim Datenschutz verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht im Vergleich zu 1990er-Jahren beim Ausmaß der Überwachung neue Qualität
Die Bundesjustizministerin sehe im Vergleich zu den 1990er-Jahren beim Ausmaß der Überwachung “eine neue Qualität”, so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Interview mit Christian Rath und Matthias Lohre auf taz.de am 22.11.2009:
Es gebe heute die heimliche Online-Durchsuchung von Computern sowie eine sechsmonatige anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikations-Verkehrsdaten, und das Bundeskriminalamt habe präventive Befugnisse bei der Terrorabwehr erhalten. An all das hätten sie damals noch nicht einmal gedacht.
1996 hätte sie als Ministerin das Gesetz zum Abhören von Wohnungen vorbereiten müssen - das sei mit ihren Überzeugungen nicht zu vereinbaren gewesen. Im aktuellen Koalitionsvertrag stehe nun, “dass die konsequente Anwendung geltenden Rechts, eine gute Ausstattung der Sicherheitsbehörden und die Beseitigung von Vollzugsdefiziten immer Vorrang vor der Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse” haben würden. Dazu gebe es keine geheimen Nebenabreden - so werde der Verfassungsschutz auch keine Befugnisse im Vorfeld der allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung erhalten; das sei mit der FDP nicht zu machen.
Für die Frage, was verhältnismäßig sei, komme es doch nicht darauf an, wie oft eine Befugnis genutzt werde; entscheidend sei die Qualität, die Intensität des gesetzlich erlaubten Eingriffs. Und da sei etwa das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte sehr beunruhigend, weil der PC vielen Menschen als Schreibtisch, Gedächtnis oder Tagebuch diene und damit einen sehr persönlichen, privaten Charakter habe.
Sie könne sehr gut verstehen, dass es Menschen unangenehm sei, wenn ihr Kommunikationsverhalten am Telefon und im Internet ohne Anlass, rein vorsorglich gespeichert werde - auch wenn dabei keine Inhalte registriert würden. Eingeschüchtert fühle sie sich nicht, aber als Bundesjustizministerin wolle sie ihren Beitrag dazu leisten, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Das entscheidende Problem der Vorratsdatenspeicherung sei eben bereits die Speicherung, weil sie auf Vorrat, also ohne jeden besonderen Anlass erfolge - auch die Zugriffsregeln halte sie für zu weit gehend. Jetzt warte sie erst einmal das Karlsruher Urteil ab, dann werde die Bundesregierung über Schlussfolgerungen beraten.
Quelle: taz.de, 22.11.2009
Originalartikel unter: Justizministerin über Datenschutz / “Ich will Vertrauen zurückgewinnen”
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 16.11.2009
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will Arbeitnehmerdatenschutz-Gesetz / Zulässige Fragen bei Bewerbungsgesprächen sollen generell geregelt werden
datensicherheit.de, 29.10.2009
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