Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Juni 26, 2017 20:48 - noch keine Kommentare

Dr. Alexander Dix: Bisheriges Niveau des Datenschutzes im Sozial- und Steuerbereich muss beibehalten werden

Weitreichende Absenkung der Datenschutzstandards befürchtet

[datensicherheit.de, 26.06.2017] Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) weist in einer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass „nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit“ die Bundesregierung gegenwärtig eine „weitreichende Absenkung der Datenschutzstandards im Sozial- und Steuerbereich“ vorbereitet. Der Bundestag habe bereits dem Entwurf einer Änderung des Bundesversorgungsgesetzes zugestimmt, in den zuvor „nahezu überfallartig“ in letzter Minute zahlreiche datenschutzrechtliche Regelungen aufgenommen worden seien. Der Bundesrat werde voraussichtlich am 7. Juli 2017 abschließend über das Vorhaben beraten.

Verschlechterung des Datenschutzes im Sozial- und Steuerbereich

„Es droht eine deutliche Verschlechterung des Datenschutzes im Sozial- und Steuerbereich sowie eine inakzeptable Ausdünnung der Datenschutzkontrolle in den Finanzämtern“, warnt Dr. Alexander Dix, stellvertretender EAID-Vorsitzender.
Der Gesetzentwurf sehe eine Einschränkung der Informations- und Auskunftsrechte der Sozialleistungsempfänger und Steuerzahler in einem Maße vor, das in zahlreichen Punkten gegen die 2018 in Kraft tretende Europäische Datenschutz-Grundverordnung verstoße. Teilweise blieben die geplanten Bestimmungen sogar noch hinter dem gerade novellierten Bundesdatenschutzgesetz zurück.
Statt der behaupteten Anpassung an das Unionsrecht würde eine Verabschiedung des Entwurfs im Gegenteil zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit führen, da die Betroffenen ihre weitergehenden Ansprüche nach europäischem Recht häufig erst gerichtlich durchsetzen müssten.

Warnung vor kontrollfreien Räumen in der Finanzverwaltung

Schließlich wolle die Bundesregierung die Datenschutzkontrolle in den Finanzämtern bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz zentralisieren. Die Finanzämter seien indes Behörden der Länder, welche bisher – wie alle Landesbehörden – „aus gutem Grund und in bürgernaher Weise“ von den Landesbeauftragten für den Datenschutz kontrolliert würden. Diese föderale Datenschutzaufsicht habe sich bewährt.
Wenn die Kontrolle aller deutschen Finanzämter jetzt einer Bundesbehörde übertragen werde, dann drohten kontrollfreie Räume in der Finanzverwaltung, denn selbst bei einer personellen Verstärkung sei nicht zu erwarten, „dass eine zentrale Datenschutzbehörde den Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger zeitnah nachgehen und darüber hinaus die erforderlichen Kontrollen von Amts wegen gewährleisten kann“.
Der Bundesrat sollte diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung verweigern, fordert Dix.



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