Aktuelles, Experten - geschrieben von am Samstag, Juli 21, 2012 21:14 - ein Kommentar

Edgar Wagner: facebook soll Abstand von Big-Brother-Attitüde nehmen

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz rügt heimliche Überwachung von Chats und Nachrichten

[datensicherheit.de, 21.07.2012] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) hat zu jüngsten Presseberichten Stellung genommen, die eine Überwachung von Chats und Nachrichten auf facebook mit Hilfe einer speziellen Software melden.
facebook wolle nach Anhaltspunkten für mögliche Sexualstraftaten sucht – neben verdächtigen Formulierungen würden dazu bestimmte Aspekte in der Beziehung der beteiligten facebook-Mitglieder, etwa das unterschiedliche Alter der Kommunikationspartner, herangezogen. Über diese Überwachung ihrer Kommunikation unterrichte facebook seine Mitglieder indes nicht.
So unterstützenswert dieses Ziel sei, sexuelle Belästigungen oder Schlimmeres zu verhindern, so müsse dies doch rechtskonform erfolgen, betont der LfDI RLP, Edgar Wagner. Eine Stelle, deren Aufgabe das Ermöglichen von Kommunikation ist, dürfe sich solche Überwachungen aber nicht anmaßen – man stelle sich beispielsweise vor, die Telekom würde alle Telefonate unter ähnlichen Aspekten prophylaktisch überwachen. Ein solches Vorgehen sei mit unserer Rechtsordnung unvereinbar.
Wie sich die Situation darstelle, seien grundsätzlich alle facebook-Mitglieder in diese Überwachung einbezogen. facebook unterliege in diesem Zusammenhang dem Telekommunikationsgeheimnis, das dem Diensteerbringer untersage, sich Kenntnis vom Inhalt der Telekommunikation zu verschaffen, soweit dies nicht der Diensteerbringung selbst dient, stellt Wagner klar.
facebook informiere seine Mitglieder über seine entsprechenden Aktivitäten nicht und hole noch weniger ihr Einverständnis für eine solche Auswertung ihrer Kommunikation ein. Völlig unklar sei auch, ob und wie lange solche ja lediglich vagen Verdachtsfälle gespeichert blieben und an wen die Daten weitergegeben würden. facebook dürfe sich nicht die allein den Strafverfolgungsbehörden zustehenden Befugnisse anmaßen und sich selbst zum Hilfssheriff ernennen. Zudem müsse auf jeden Fall vermieden werden, dass Nutzer ungerechtfertigt verdächtigt werden. Fälle wie der eines Sozialarbeiters, der fälschlicherweise in Verdacht geraten sei, weil er auffällig viele minderjährige facebook-Freunde gehabt habe – eben die von ihm betreuten Jugendlichen –, belegten die hierbei bestehenden Gefahren. facebook müsse von seiner „Big-Brother-Attitüde“ Abstand nehmen, fordert Wagner. Dies sei nur ein weiteres Beispiel für die Intransparenz und Ignoranz, mit der facebook Datenschutzaspekte behandele.



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