Aktuelles - geschrieben von am Samstag, November 5, 2011 18:38 - noch keine Kommentare

ELENA-Verfahren: Einstellung offenbar noch vor Jahresende 2011

Gesetz zur Aufhebung hat am 4. November 2011 den Bundesrat passiert

[datensicherheit.de, 05.11.2011] Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat am 4. November 2011 den Bundesrat passiert:
Damit sei der Weg frei, um das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende 2011 einzustellen. Die Einstellung sei eine gute Nachricht, vor allem für die durch ELENA besonders belasteten kleinen Unternehmen, so der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler. Die Wirtschaft werde von der zuletzt bestehenden Doppelbelastung durch Papierbescheinigungen und elektronische Meldungen befreit. Es biete sich nun die Chance, aus den bei ELENA gesammelten Erfahrungen zu lernen und ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren müsse vermieden werden.
Das ELENA-Verfahren regelt die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten durch den Arbeitgeber an eine zentrale Speicherstelle. Der Bundestag hatte die zur Einstellung von ELENA erforderlichen Gesetzesänderungen bereits Ende September 2011 beschlossen. Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach seiner Verkündung sind die Arbeitgeber von den elektronischen Meldepflichten befreit – es werden dann keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten ELENA-Daten unverzüglich gelöscht.



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