Aktuelles, Branche, Produkte - geschrieben von am Donnerstag, April 14, 2016 19:24 - noch keine Kommentare

EU-Parlament hat Passagier-Richtlinie endgültig verabschiedet

Reisebüros und Reiseveranstalter müssen Fluggastdaten nicht weiterleiten

[datensicherheit.de, 14.04.2016] Die sogenannte „Passagierdaten-Richtlinie“ ist am 14. April 2016 von der EU endgültig verabschiedet worden.

DRV zieht positives Fazit

Nachdem Anfang Dezember 2015 hinsichtlich der Weitergabe von Passagierdaten (PNR) ein Kompromiss zwischen EU-Rat und EU-Parlament gefunden wurde, hat das Parlament die entsprechende EU-PNR-Richtlinie nun endgültig verabschiedet.
Fest steht damit laut einer Stellungnahme des DRV Deutscher ReiseVerband e.V., dass Reisebüros und Reiseveranstalter die Fluggastdaten, darunter Namen und Kreditkartennummer, nicht an die Sicherheitsbehörden weiterzuleiten brauchen. Der DRV zieht demnach ein positives Fazit des Gesetzgebungsverfahrens – man habe sich sehr lange und letztlich auch erfolgreich dafür eingesetzt, Reisebüros und Reiseveranstalter von der Richtlinie auszunehmen, resümiert DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Fluggesellschaften in der Pflicht

Im ursprünglichen Richtlinienentwurf sei noch vorgesehen gewesen, dass Reisebüros und Reiseveranstalter zur Weiterleitung von Kundendaten an die Sicherheitsbehörden verpflichtet gewesen wären.
Auch künftig seien alleine die Fluggesellschaften gehalten, die entsprechenden Buchungsdaten vollautomatisiert an die zentrale Erfassungsstelle in der EU weiterzuleiten. Durch die Koordination und den Austausch der Daten erhofften sich die Institutionen und die Mitgliedsstaaten der EU die Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung zu stärken.
Die Mitgliedstaaten hätten nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Diesen Prozess in Deutschland werde der DRV intensiv begleiten. Es gelte sicherzustellen, dass bei der Umsetzung in nationales Recht die Reisebüros und Reiseveranstalter auch weiterhin von der Pflicht befreit blieben, sensible Kundendaten an die Sicherheitsbehörden weiterleiten zu müssen.



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