Aktuelles - geschrieben von cp am Dienstag, März 2, 2010 11:16 - 2 Kommentare

Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Sie verstößt in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz

Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstießen dem Bundesverfassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und seien „somit nichtig“. Die Daten seien „unverzüglich zu löschen“. Das Urteil sei somit noch deutlicher, als Beobachter das im Vorfeld erwartet hätten, meldete SPIEGEL ONLINE am 02.03.2010:
Das seit 2008 geltende Gesetz verpflichte die Telekomkonzerne dazu, Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass jeweils sechs Monate lang zu speichern. Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste dürften die Daten unter bestimmten Umständen abrufen, um schwere Straftaten verhindern und verfolgen zu können. Geeignet seien diese Daten nicht nur, um Kontakte zwischen Personen, um Zugriffe auf Web-Seiten zu kontrollieren - es ließen sich mit den Handy-Daten auch Bewegungsprofile erstellen, da die jeweilige Mobilfunkzelle stets erfasst werde.
Grundlage für das jetzige Urteil sei unter anderem ein anderes, vom Bundesverfassungsgericht 1983 gefälltes - im sogenannten Volkszählungsurteil hätten die Richter damals ein Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung definiert. Diesen Grundsatz hätten die Karlsruher Richter mit dem Gesetz zur „Vorratsdatenspeicherung“ in seiner bisherigen Form offenbar verletzt gesehen.

Quelle: SPIEGEL ONLINE, 02.03.2010
Originalartikel unter: Grundsatzurteil / Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung

Weitere Informationen zum Thema:

FAZ.NET, 02.03.2010
Bundesverfassungsgericht / Richter stoppen Vorratsdatenspeicherung

FOCUS ONLINE, 02.03.2010
Bundesverfassungsgericht / Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

FR-online.de, 02.03.2010
Bundesverfassungsgericht / Massenspeicherung ist verfassungswidrig

heise online, 02.03.2010
Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

n-tv.de, 02.03.2010
Alle Daten müssen gelöscht werden / Karlsruhe stoppt Vorratsdatenspeicherung

N24, 02.03.2010
Daten werden gelöscht / Karlsruhe kippt Vorratsspeicherung

stern.de, 02.03.2010
Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

sueddeutsche.de, 02.03.2010
Urteil zur Vorratsdatenspeicherung / Karlsruhe kippt deutsche Regelung

taz.de, 02.03.2010
In jetziger Form verfassungswidrig / Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

WELT ONLINE, 02.03.2010
Urteil des Bundesverfassungsgerichts / Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

ZEIT ONLINE, 02.03.2010
Grundsatzurteil / Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

datensicherheit.de, 28.02.2010
Vorratsdatenspeicherung: Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 mit Spannung erwartet / „Chaos Computer Club” hofft auf Unterbindung der Datenerhebung

heise online, 27.02.2010
EU will Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung neu prüfen

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2 Kommentare

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Lutz Spilker
Mrz 2, 2010 16:33

Hallo zusammen,

///
Das Urteil sei somit noch deutlicher, als Beobachter das im Vorfeld erwartet hätten
///

Na schau, “im Vorfeld” heisst es da. Und im Vorfeld gründete man sogar Parteien deswegen….

lG
Lutz

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Löschung der Vorratsdaten begonnen - datensicherheit.de Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit
Mrz 4, 2010 15:46

[...] 02.03.2010 Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig / Sie … Fügen Sie diesen Artikel zu den folgenden Social-Bookmarking-Diensten hinzu: Diese Icons [...]

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