Aktuelles - geschrieben von cp am Sonntag, Februar 7, 2010 18:27 - noch keine Kommentare

Neuregelung des Sicherstellungsrechts von Post- und Telekommunikationsdiensten

Vorkehrungen für Naturkatastrophen, terroristische Anschläge und Sabotagehandlungen sowie für Spannungs- oder Verteidigungsfälle

Das Bundeswirtschaftsministerium habe einen Referentenentwurf zur Neuregelung des „Sicherstellungsrechts von Post- und Telekommunikationsdiensten“ an Fachverbände geschickt. Gemäß dem knapp 30-seitigen Papier, das heise online vorliege, solle die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit von Post- und TK-Angeboten in Krisensituationen und Notfällen verbessert werden. Die Regelungen des geltenden „Post- und Telekommunikations-Sicherstellungsgesetzes“ von 1994 seien „in weiten Teilen nicht mehr zielführend“, heiße es. So seien bei der Novellierung etwa moderne, für die Individualkommunikation wichtiger werdende Dienste wie das Internet einzubeziehen, berichtete heise online am 04.02.2010:
Vor allem für Naturkatastrophen, terroristische Anschläge und Sabotagehandlungen sowie für Spannungs- oder Verteidigungsfälle seien laut der Initiative gesonderte Vorkehrungen zu treffen. Provider sollten verpflichtet werden, den öffentlich zugänglichen Telefondienst einschließlich Mobilfunk und Internet-Telefonie sowie E-Mail-Verkehr zu gewährleisten. Kommunikationsbegehren von Verfassungsorganen von Bund und Ländern, Behörden bis hinunter zur Kommunalebene, Gerichten sowie der Bundeswehr und stationierten Streitkräfte sollen dabei vorrangig erbracht werden. Zu den vorgesehenen „Telekommunikationsbevorrechtigten“ zählten auch Organisationen des Katastrophen- und Zivilschutzes, Rettungsdienste, öffentlich-rechtliche Sender, öffentliche Auftraggeber im Gesundheitswesen, Banken und Sparkassen oder Kunden, die „lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben“.

Quelle: heise online, 04.02.2010
Originalartikel unter: Entwurf zu „Telekommunikationsbevorrechtigten“-Regelungen im Krisenfall öffentlich

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