Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, Dezember 6, 2016 18:08 - noch keine Kommentare

Smarte Weihnachtsgeschenke als Datenschutzrisiken

Hinweise und Warnungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein im Vorfeld des Weihnachtsfestes 2016

[datensicherheit.de, 06.12.2016] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH) warnt im Vorfeld des Weihnachtsfestes 2016: „Inzwischen weiß nicht nur der Weihnachtsmann, ob die Beschenkten brav sind. Denn viele Produkte, die am 24. Dezember unter dem Weihnachtsbaum liegen, sind mit Überwachungsfunktionalität ausgestattet. Bei den Geschenken stehen nützliche Haushaltshelfer, Entertainment-Geräte, Gesundheitsprodukte oder Technikspielereien für Alt und Jung hoch im Kurs.“ Dieser Umstand sei ein Grund für das ULD SH, die Kategorien typischer Präsente aus Datenschutzsicht unter die Lupe zu nehmen und Verbrauchern Hinweise zu geben.

„Smarte“ Gerätschaften mit unerwarteter Auskunftsfreudigkeit nach außen

Nicht jedes Weihnachtsgeschenk sei mit einem Datenschutz-Risiko verbunden, aber man sollte bei technischen Produkten mindestens Folgendes prüfen, rät Marit Hansen, die Leiterin des ULD SH: „Werden Daten gespeichert und übertragen? Wenn ja: An wen und zu welchem Zweck? Kann man solche Datensammlungen und -weiterleitungen verhindern?“
Besonders genau hinschauen sollte man bei „Smart TV“- und „Smart Home“-Geräten, die das Leben zu Hause technisieren und komfortabler machen sollten und manches Mal völlig unerwartet persönliche Daten abfließen ließen. Auch Produkte für
Gesundheit und Wellness verarbeiteten hochsensible Daten oft nicht lokal unter der Kontrolle des Nutzers, sondern leiteten die Informationen an Anbieter oder Dienstleister weiter.

Privatsphäre anderer achten!

Einige Geschenke könnten in die Privatsphäre von anderen eingreifen, z.B. wenn man eine Drohne mit Kamera-Funktion über das Grundstück der Nachbarn fliegen lasse oder mit einer Videoüberwachung den Öffentlichen Raum erfasse.
Hierbei gelte es, Rücksicht zu nehmen und das Datenschutzrecht einzuhalten, sonst seien Beschwerden und Streitigkeiten programmiert.

Vorkonfigurierten Einstellungen misstrauen!

Jedesmit dem Internet verbundene Gerät müsse gegen unberechtigte Zugriffe von außen abgesichert werden. Selbst vernetztes Spielzeug könne Opfer eines Angriffs aus dem Internet werden. Deswegen sollte man nicht auf die vorkonfigurierte Einstellung vertrauen, sondern muss zumindest Standard-Passwörter unbedingt ändern und wo immer möglich Verschlüsselung einschalten.

Hersteller und Anbieter in der Pflicht!

Hansen zeigt großes Verständnis dafür, dass nicht alle Beschenkten „beim Weihnachtsfest Zeit damit verbringen möchten, Handbücher, AGB-Texte und Datenschutzerklärungen zu studieren“ – die Verantwortung auf die Nutzer abzuladen, sei der falsche Weg. Hierzu seien die Hersteller und Anbieter gefragt, Produkte und Dienste mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen auszuliefern. Der „eingebaute Datenschutz“ sei heutzutage auf dem Markt leider noch nicht verbreitet.
Aus Hansens Sicht muss sich dies aber bald ändern, weil die Datenschutz-Grundverordnung ab Mai 2018 „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ fordert. Damit werde hoffentlich das Schenken ohne (Datenschutz-)Reue viel einfacher, so Hansen.

Weitere Informationen zum Thema:

ULD, 06.12.2016
Datenschutz unter dem Weihnachtsbaum

datensicherheit.de, 17.03.2016
Datenschutz-Folgenabschätzung wird zur Pflicht: ULD rät zu Vorsorge



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