Aktuelles - geschrieben von dp am Freitag, Januar 9, 1998 4:06 - noch keine Kommentare
Star Wars lässt grüßen: Großer Lauschangriff - großer Technikeinsatz
Statt Richtmikrofonen kommen Laserstrahlen beim Abhören zum Einsatz
Schon seit Monaten bereite sich die Berliner Polizei auf den “Großen Lauschangriff” vor. Bereits seit mehreren Jahren sei es die Polizei der Bundeshauptstadt gewohnt, Abhörmaßnahmen durchzuführen; auch in Privatwohnungen. Allerdings bis heute nur zur Vermeidung von Straftaten, ermächtigt durch das “Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz” von Berlin, berichtete die Berliner Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 09.01.1998:
Mit dem “Lauschangriff” halte modernste Technik im Berliner Landeskriminalamt Einzug. Vorbei seien die Zeiten von Richtmikrofonen und Requisiten vergangener Tage. Laserstrahlen tasteten Schallwellen an Fensterscheiben ab und übersetzten diese Schwingungen in hörbare Sprache. “Wanzen”, die versteckt in Telefonen und Steckdosen säßen, leiteten die intimen Gespräche über Telefonleitungen oder digital verschlüsselte Funkwellen zu Abhörzentralen der Ermittler.
Polizeidirektor Martin Textor von der Abteilung 6 des Berliner Landeskriminalamtes sei für solche Maßnahmen verantwortlich. Ihm obliege es, zukünftig auch im gesetzlich erweiterten Rahmen, Wohnungen oder Geschäftsräume von Verdächtigen abzuhören. “Bisher haben wir nur von außen in eine Wohnung hinein gehört. Zukünftig wird es eine weitere Aufgabe sein, direkt aus der Wohnung heraus mitzuhören, und das ist wesentlich komplizierter und erfordert modernste Technik”, sage Textor. Zusätzlich werde hochqualifiziertes Personal gebraucht: Akustiker, die sich mit der Beschallung von Wohnräumen auskennen würden; Elektroniker und Funktechniker, die dafür sorgten, dass Funkwellen auch durch eine Stahlbetonwand empfangbar seien. Polizeibeamte zeichneten das gesprochene Wort auf Tonbänder auf. Die Worte müssten den in der Wohnung anwesenden Personen zugeordnet, Strafrelevantes von Unwichtigem getrennt, das Gespräch gegebenenfalls übersetzt und schriftlich dokumentiert werden. Danach gehe das Abhörmaterial an die ermittelnde Dienststelle, zum Beispiel eine Mordkommission, die es der Staatsanwaltschaft für die Beweisführung zur Verfügung stelle. Textor warne aber vor übertriebenen Erwartungen - der “Lauschangriff” sei keine “Wunderwaffe”, sondern nur ein “Mosaikstein” im Kampf gegen das Verbrechen.
Quelle: Berliner Zeitung, 09.01.1998
Originalartikel unter: POLIZEIPRAXIS / “Keine Wunderwaffe, sondern nur ein Mosaikstein”
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