Aktuelles, Branche - geschrieben von cp am Samstag, April 25, 2009 23:21 - ein Kommentar
Volkszählung: Zensusgesetz 2011 lässt noch datenschutzrechtliche Fragen offen
Vorgesehenes Verfahren besteht aus einer Kombination von Registerzusammenführungen und Befragungen
[datensicherheit.de, 25.04.2009] Das am 24.04.2009 im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz dient der Vorbereitung des Zensus’ 2011, der es nach Verlautbarung des Bundesministeriums des Innern (BMI) Deutschland ermöglichen soll gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Volks- und Wohnungszählung auf der Grundlage der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen vom 9. Juli 2008 durchzuführen.
Für den Zensus 2011 soll in Deutschland ein neues Verfahren zum Einsatz kommen: Statt alle Einwohner und Einwohnerinnen zu befragen, wie es bisher bei traditionellen Volkszählungen üblich war, werden bei dem sog. registergestützten Zensus hauptsächlich die in den Registern der Verwaltung vorhandenen Daten genutzt. Im Vergleich zu einer traditionellen Volkszählung reduziert dies sowohl den Verwaltungsaufwand für die Durchführung des Zensus’ wie auch die Belastung der Bürger durch Auskunftspflichten. Zur Ermittlung der benötigten Daten werden dafür in erster Linie die Melderegister der Kommunen, die Register der Bundesagentur für Arbeit und Daten der Vermessungsverwaltung genutzt.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärt in einer Pressemitteilung hierzu:
„Im Gesetzgebungsverfahren konnte ich erreichen, dass die adressscharfe Zuordnung der Zensusdaten mit Hilfe der im Anschriften- und Gebäuderegister enthaltenen geografischen Koordinaten unterbleibt.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch ist die vorgesehene Datenerhebung in sensiblen Sonderbereichen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Haftanstalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Volkszählungsurteil empfohlen, in derartigen Bereichen zur Verminderung der Gefahr einer sozialen Abstempelung Erhebungen möglichst in anonymisierter Form durchzuführen. Wenn dieser Empfehlung nicht gefolgt wurde, ist bei der datenschutzrechtlichen Begleitung des Zensus darauf zu achten, dass die Identifizierungsdaten nach der Datenerhebung so früh als möglich gelöscht und somit der konkrete Personenbezug aufgelöst wird.
Meine Mitarbeiter und ich werden die praktische Durchführung des Verfahrens auf Bundesebene intensiv und in enger Kooperation mit den für die Kommunen und die Statistischen Landesämter zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz begleiten.“
Weitere Informationen zum Thema:
Bundesministerium des Innern (BMI)
Zensus 2011
innovations report, 19.03.2009
Im Jahr 2011 wird in Deutschland ein Zensus stattfinden
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