Aktuelles - geschrieben von cp am Sonntag, Februar 7, 2010 18:19 - ein Kommentar

Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von Beleidigungen, Urheberrechtsverletzungen und Betrug

Fakten geschaffen, die weit über das derzeit politisch Gewollt und rechtlich Erlaubt hinaus gehen

In den kommenden Wochen werde das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich entscheiden, ob die Vorratsdatenspeicherung mit unserem Grundgesetz vereinbar sei. Bislang sehe es so aus, als ob die Richter in Karlsruhe die Mauern höher ziehen würden, die um die Daten gebaut seien. Sie würden also den Zugriff für Strafermittler etwas erschweren. Das Sammeln selbst aber würden sie wahrscheinlich nicht untersagen, schrieb Kai Biermann für ZEIT ONLINE am 04.02.2010:
Bezüglich der „Vorratsdaten“ würden hinter verschlossenen Türen gerade technische Standards etabliert und Fakten geschaffen, die weit über das hinaus gingen, was derzeit politisch gewollt und rechtlich erlaubt sei. Die Pläne der Sicherheitsbehörden gingen sehr weit - wie weit, das dokumentiere ein Dokument mit dem Titel „ETSI TS LI 102 657“. Die ersten vier Buchstaben ständen dabei für European Telecommunications Standards Institute, ein Normungsinstitut, von dem alle technischen Spezifikationen im europäischen Telefonmarkt stammten. „TS“ meine „Technical Specification“ und bedeute, dass das Dokument allgemeingültige Normen enthalte - und „LI“ heiße „lawful interception“, gesetzliche oder erlaubte Überwachung. In diesem fast hundert Seiten langen Papier (die aktuellste Version 1.4.1 datiere vom Dezember 2009) sei unter anderem festgehalten, welche Daten die Telekommunikationsdienste künftig automatisch liefern müssten, wenn dies in einem Ermittlungsverfahren verlangt werde. Neben den üblichen Informationen wie Name, Adresse und Aufenthaltsort ständen dort unter anderem: E-Mail-Adressen, Rechnungsinformationen, bekannte Login-Namen, Zeiten, wann das Gerät an- und abgeschaltet wurde, SIM-Nummern und IMSI-Nummern der Geräte sowie MAC-Adressen und IP-Adressen und sogar die PUK-Codes. Mit letzteren lasse sich ein Handy gegen den Willen des Besitzers sperren oder fernsteuern.
Das sei nicht alles - die Schnittstellen bei den Telefonfirmen sollten auch jede Information sammeln, die irgendwie mit der Kommunikation zu tun habe, also beispielsweise wie oft es bis zum Abheben geklingelt habe oder nach wie vielen Klingelzeichen ein Anrufversuch abgebrochen worden sei.
Das sei keine Wunschliste, die noch zu verhandeln wäre, sondern es seien Vorgaben, an die sich die Firmen zu halten hätten.
Es bedeute nicht, dass in Deutschland auch alle diese Daten an die Polizei geschickt würden. Das Weitergeben mancher davon sei hierzulande klar illegal und die Provider dürften sie nicht einmal speichern. Aber es bedeute, dass die technischen Systeme der „Vorratsdatenspeicherung“ theoretisch dazu in der Lage seien, diese Informationen automatisiert, also ohne weiteres Zutun des Providers, an die Polizei zu schicken. Im Zweifel verhindere nur ein Haken in irgendeinem Kästchen, dass hierzulande illegale Daten rausgingen.
Zahlen des Verbandes eco über die Anfragen von Strafermittlern belegten, dass schätzungsweise mehr als neunzig Prozent der Delikte, bei denen seit 2008 „Vorratsdaten“ angefordert worden seien, Beleidigungen sowie Urheberrechtsverletzungen und Betrug, sogenannte minderschwere Straftaten, gewesen seien.

Quelle: ZEIT ONLINE, 04.02.2010
Originalartikel unter: Vorratsdaten / 3x klingeln = Terrorist

Weitere Informationen zum Thema:

ETSI
ETSI TS 102 657 V1.4.1 (2009-12) / Technical Specification Lawful Interception (LI); Retained data handling; Handover interface for the request and delivery of retained data

netzpolitik auf YouTube 30.10.2007

Frontal21: Bürger unter Generalverdacht

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