datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 09 Jun 2026 11:59:48 +0000 de hourly 1 „AI Security Institute“: Gründung eines deutschen KI-Sicherheitsinstituts beschlossen https://www.datensicherheit.de/ai-security-institute-gruendung-deutsch-ki-sicherheitsinstitut Tue, 09 Jun 2026 22:45:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54877 DE-AISI soll helfen, die KI-Chancen und -Risiken besser einzuschätzen und sich zudem mit vergleichbaren ausländischen Einrichtungen auszutauschen

[datensicherheit.de, 10.06.2026] Laut einer aktuellen Meldung des Digitalverbands Bitkom e.V. hat der Nationale Sicherheitsrat die Einrichtung eines Sicherheitsinstituts für Künstliche Intelligenz (KI) beschlossen. Das deutsche „AI Security Institute“ (DE-AISI) soll demnach helfen, die Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz besser einzuschätzen und sich zudem mit vergleichbaren ausländischen Einrichtungen auszutauschen. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, betont in ihrem Kommentar, dass Einrichtung des Sicherheitsinstituts für KI Deutschland die Voraussetzungen dafür schaffe, solche Risiken frühzeitig fundiert einschätzen zu können.

bitkom-susanne-dehmel

Foto: Bitkom e.V.

Laut Susanne Dehmel schafft Deutschland nun die Voraussetzungen, KI-Risiken frühzeitig fundiert einschätzen zu können

Gründung des KI-Sicherheitsinstituts folgt ausländischen Vorbildern

Dehmel führt aus: „Mit der Gründung eines Sicherheitsinstituts für Künstliche Intelligenz zieht Deutschland mit Staaten wie Großbritannien, den USA oder Frankreich gleich, die bereits eigene Institute aufgebaut haben“

  • KI-Systeme eröffneten neue Möglichkeiten – damit gingen aber auch neue Risiken einher.

„Mit der Einrichtung eines Sicherheitsinstituts für KI schafft Deutschland die Voraussetzungen, solche Risiken frühzeitig fundiert einschätzen zu können.“

Im Zentrum sollten neue systemische KI-Risiken für Deutschlands Sicherheit und Souveränität stehen

Das DE-AISI sollte laut Bitkom ein von bestehenden Einrichtungen abgegrenztes Forschungsmandat erhalten und ein Lagebild mit Blick auf die neuen sogenannten Frontier-Modelle erstellen.

  • Im Zentrum müssten neue systemische Risiken für Deutschlands Sicherheit und Souveränität stehen. Fragen des Arbeits-, Verbraucher- und Datenschutzes oder der KI-Ethik würden bereits an anderer Stelle kompetent behandelt.

Abschließend gibt Dehmel zu bedenken: „Das neue Sicherheitsinstitut wird nur erfolgreich sein können, wenn wir dafür internationale Spitzenkräfte gewinnen. Dafür braucht das Institut mindestens eine Finanzierung auf dem Niveau des britischen AISI.“

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Über uns

bitkom
Susanne Dehmel: Mitglied der Geschäftsleitung KI & Daten Bitkom e.V.

bitkom
Positionspapier: Deutsches AI Security Institut

Table.Briefings, Leonard Schulz, 18.03.2026
KI-Sicherheit: Britische Task Force als Vorbild für Deutschland?

datensicherheit.de, 22.05.2026
Laut GoTo-Studie verlässt sich fast die Hälfte der Beschäftigten zu stark auf KI / Während Mitarbeiter dank KI täglich über eine Stunde Zeit sparen können, führt übermäßige KI-Abhängigkeit zu Fachkräftemangel, zunehmendem Missbrauch und einer Flut von KI-Workslop

datensicherheit.de, 21.05.2026
KI-basierte Cyberbedrohungen: KMU bisher meist nicht vorbereitet / Kleine und Mittlere Unternehmen unterschätzen oft die Risiken mittels Künstlicher Intelligenz (KI) durchgeführter Cyberangriffe

datensicherheit.de, 15.05.2026
Datensouveränität im KI-Zeitalter als strategisches Muss für IT-Entscheider / Datensouveränität basiert auf der Fähigkeit, eine substanzielle und nachweisbare ortsunabhängige Kontrolle über Daten, Technologien, Betriebsprozesse und rechtliche Risiken zu behalten

]]>
Faktor Mensch bleibt laut aktueller Cyberversicherungsstudie zentraler Angriffsvektor https://www.datensicherheit.de/faktor-mensch-cyberversicherungsstudie-zentral-angriffsvektor Tue, 09 Jun 2026 22:35:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54876 Dr. Martin J. Krämer kommentiert Erkenntnisse einer vor Kurzem veröffentlichten Studie des Cyberversicherungsdienstleisters Cowbell

[datensicherheit.de, 10.06.2026] Dr. Martin J. Krämer, „CISO Advisor“ bei KnowBe4, geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die Ergebnisse einer vor Kurzem veröffentlichten Studie eines Cyberversicherungsdienstleisters ein. „Um rund 40 Prozent ist bei Versicherungen die Zahl der Schadensmeldungen, die mit Cybervorfällen in Zusammenhang stehen, in den vergangenen anderthalb Jahren angestiegen – so zumindest der vor Kurzem von Cowbell vorgestellte ,Cyber Roundup 2026 Claims Report’.“ Dennoch, so der Report, sei das Volumen der US-Prämien für Cyberversicherungen deutlich zurückgegangen – auf mittlerweile 9,14 Milliarden US-Dollar.

knowbe4-martin-kraemer-2023

Foto: KnowBe4

Dr. Martin J. Krämer warnt unter Bezugnahme auf den aktuellen Cowbell-Report: Die Cyberkriminellen werden aufrüsten!

Summe der von Opfern gezahlten Lösegelder laut Cyberversicherungsstudie fast halbiert

Ein Grund dafür: „Die Summe der von den Opfern gezahlten Lösegelder habe sich im selben Zeitraum fast halbiert.“ Verteidigungsstrategien und Backup-Praktiken hätten sich verbessert, Verhandlungen mit Angreifern professionalisiert.

  • Immer häufiger würde es Unternehmen gelingen, die eigenen Systeme selbst wiederherzustellen. Immer seltener müsste ein von den Cyberkriminellen angebotener Entschlüsselungs-Key teuer eingekauft und zum Einsatz gebracht werden.

Jedoch würden die Cyberkriminellen aufrüsten: Als Reaktion auf die verbesserten Backups würden sie nun verstärkt auf „Double-Extortion“ – eine Kombination aus Datenverschlüsselung und Datendiebstahl – und Erpressung setzen.

74% aller Sicherheitsvorfälle „Faktor Mensch“ als Ausgangspunkt

„Wir bei KnowBe4 wissen schon lange, dass Investitionen in Sicherheitstechnologien allein nicht genügen, will man sich hier wirklich umfassend vor den Angreifern schützen. Der Cowbell-Report zeigt: Über 74 Prozent aller Sicherheitsvorfälle haben den ,Faktor Mensch’ als Ausgangspunkt.“

  • „Social Engineering“ sei nach wie vor der erfolgreichste Angriffsvektor. Allein 2025, so der Report, konnten demnach weltweit 3,8 Millionen Phishing-Angriffe identifiziert werden.

Einen „Boost“ erhielten diese Angriffe – quanti- wie qualitativ – durch die zunehmende Nutzung Generativer KI. Phishing-Varianten wie „Smishing“ (SMS) und „Vishing“ (Telefonbetrug) explodierten, wobei KI-gestützte Stimmenimitationen („Deepfakes“) am Telefon den Betrug auf ein ganz neues qualitatives Level heben würden.

Maßnahmen-Katalog aus Cyberversicherungsreport von Cowbell

Um sich erfolgreich gegen solche und ähnliche KI-gestützten „Social Engineering“-Angriffe zu wappnen, empfiehlt der Report folgende Maßnahmen:

  • Multi-Faktor-Authentifizierung
    Ein essenzieller Schutzmechanismus, um kompromittierte Zugangsdaten für Angreifer unbrauchbar zu machen.

  • Robuste Backup-Strategie
    Isolierte und getestete Backups seien der Hauptgrund für die aktuell sinkenden Lösegeldzahlungen und blieben bei Ransomware-Angriffen unverzichtbar.

  • Regelmäßige Penetrationstests
    Über 95 Prozent aller Versicherungsnehmer, die ergänzende Micro-Pen-Tests durchführten, seien, laut den Daten von Cowbell, bisher komplett schadenfrei geblieben.

  • „Security Awareness Training“
    Da Phishing und menschliches Versagen bei Cyberangriffen nach wie vor das Haupteinfallstor bildeten, sei ein kontinuierliches Training der Mitarbeiter die absolut wichtigste Maßnahme zum erfolgreichen Aufbau und zur Stärkung der eigenen menschlichen Firewall.

Im heutigen Digitalen Zeitalter sei die kontinuierliche Aufklärung der gesamten Belegschaft über sämtliche aktuellen Cyberrisiken ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung einer ganzheitlichen Unternehmenssicherheit. „Am effektivsten – da umfassendsten – lässt sich dieser Ausbau des Sicherheitsbewusstseins durch den Einsatz eines modernen ,Digital Workforce Security’-Systems bewerkstelligen“, rät Krämer. Mit solchen und ähnlichen Systemen sei es Unternehmen möglich, ihre Risiken signifikant zurückzufahren und Mitarbeiter zur besten Verteidigung im Kampf gegen Cyberbedrohungen zu machen.

Weitere Informationen zum Thema:

knowbe4
KnowBe4 News und Wissenswertes

knowbe4
Dr. Martin J. Krämer

cowbell
CYBER ROUNDUP 2026 Claims Report / Insights and trends from Cowbell’s claims data

datensicherheit.de, 31.01.2026
Cyberversicherungen: Compliance zur Senkung der Prämien / Cyberversicherungen werden zu einem zentralen Bestandteil der Risikovorsorgestrategie – Sicherheitsverantwortliche könnten nun in Zeiten verschärfter Prüfung durch die Versicherer einen Weg finden, die Prämien zu minimieren

datensicherheit.de, 20.05.2026
Menschliches Verhalten weiterhin kritische Schwachstelle der Cybersicherheit / MetaCompliance beleuchtet mit einer Studie die weit verbreitete Sorge von CISOs, dass bestehende Maßnahmen das Cyberrisiko durch menschliche Fehler nicht wirksam angehen

datensicherheit.de, 28.03.2026
NIS2 wird nicht an der Technologie scheitern – sondern am Faktor Mensch / Die EU-Richtlinie erhöht die Erwartungen an die Cybersicherheit in ganz Europa und stellt das menschliche Verhalten in den Mittelpunkt der Compliance – MetaCompliance fordert Unternehmen auf ihre Belegschaft vorzubereiten.

]]>
Drohnen-Mitnahme bei Flugreisen: Akkus falsch einzupacken kann zu Hunderten Euro Verlust führen https://www.datensicherheit.de/drohnen-mitnahme-flugreise-akkus-gepaeck-verlust Tue, 09 Jun 2026 10:04:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54864 Die aktuellen Akku-Regeln sollten Flugreisende mit Drohnen im Gepäck vorab kennen – sonst drohen Beschlagnahmung und teure Verluste am Flughafen

[datensicherheit.de, 09.06.2026] Das Verbraucher-Webportal „Drohnen-Camp“ nimmt die bevorstehende Sommerurlaubssaison zum Anlass, Drohnen-Piloten wichtige Hinweise für deren Transport im Flugzeug zu geben – damit dann am Urlaubs- und Einsatzort auch die Verfügbarkeit aller Systemkomponenten gewährleistet ist. Eine Drohne für den Sommerurlaub ins Flugzeug mitzunehmen sei im Prinzip in den meisten Fällen problemlos – doch wer Lithium-Polymer-Akkus (LiPo-Akkus), welche eben in den meisten Drohnen zum Einsatz kommen, im Koffer verstaut, macht demnach „den teuersten Fehler der Reise“: Ersatzakkus im Aufgabegepäck seien nämlich bei allen Airlines weltweit verboten. Diese werden dann laut „Drohnen-Camp“ an der Sicherheitskontrolle aus dem Koffer entnommen – und nicht zurückgegeben. Wer also z.B. drei Akkus à 199 Euro im Koffer hat, verliert dann fast 600 Euro, noch vor dem Abflug.

drohnen-camp-akku-regeln-mitnahme-flugzeug-2026

Abbildung: „Drohnen-Camp“

Aktuelle Akku-Regeln für die Mitnahme in Flugzeugen laut „Drohnen-Camp“

Die Drohne als solche ist weniger das Problem für Flugreisen als die Akkus

Das Problem liege selten im Fliegen mit der Drohne – sondern im Transport. Denn für LiPo-Akkus gälten im Luftverkehr besondere Gefahrgut-Vorschriften, welche wohl viele Reisende nicht kennen würden.

  • „Drohnen-Piloten bereiten Auslandsreisen in der Regel sorgfältig vor – sie recherchieren Luftraumregeln, Genehmigungspflichten und Verbotszonen im Reiseland. Was dabei gelegentlich untergeht, sind die Transportvorschriften für den Flug dorthin. Wer sich erst am Flughafen informiert, hat im schlechtesten Fall schon verloren!“, warnt Francis Markert, Mitgründer von „Drohnen-Camp“, Drohnen-Fluglehrer und Co-Autor des Buches „Drohnen — die große Fotoschule“.

LiPo-Akkus seien ein „Gefahrgut“: Sie könnten bei Beschädigungen oder Kurzschlüssen im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich werden. Deshalb gelte weltweit: „Ersatzakkus gehören ausschließlich ins Handgepäck!“ Denn im Ernstfall könne die Crew an Bord dort schnell reagieren und eine Katastrophe verhindern.

Drohnen-Größe entscheidet zumeist über Mitnahme im Hand- oder Aufgabegepäck

Das Fluggerät selbst dürfe je nach Größe ins Hand- oder ins Aufgabegepäck. Manche Airlines – darunter Emirates – verlangten jedoch ausdrücklich, die Drohne aufzugeben; die Akkus aber müssten trotzdem mit ins Handgepäck.

Folgende Grundregeln gelten laut „Drohnen-Camp“ unabhängig von der Airline:

  • Ersatzakkus ausschließlich ins Handgepäck – Aufgabegepäck ist weltweit verboten!
  • Akku-Kontakte gegen Kurzschlüsse sichern (z.B. mit Abdeckkappen oder Klebeband)!
  • Beschädigte oder aufgeblähte Akkus nicht transportieren“
  • Akkus auf etwa 50 Prozent Ladestand entladen (chemisch stabilster Zustand)!
  • Feuerfeste Schutzhüllen, sogenannte LiPo-Safe-Bags, verwenden (empfohlen)!

Grundlage für die meisten Airline-Regeln sei die internationale IATA-Richtlinie für Lithium-Batterien:

  • Unter 100 Wh: bis zu 20 Akkus im Handgepäck erlaubt.
  • 100 bis 160 Wh: maximal zwei Akkus, teils mit Voranmeldung.
  • Über 160 Wh: nur als „Gefahrgutfracht“ – im Passagierflugzeug nicht erlaubt.

Handgepäckstücke mit Drohnen-Akkus inzwischen kein Sonderfall mehr

Viele Airlines folgten der IATA-Richtlinie, manche setzten engere Grenzen. Während manche Airlines die Anzahl der Akkus begrenzten, sorgten bei anderen Fluggesellschaften strenge Handgepäcksregeln für Probleme. An den meisten internationalen Flughäfen seien Handgepäckstücke mit Drohnen-Akkus nun längst „kein Aufreger mehr“. Dabei gehörten Sprengstofftests mittlerweile zur Routine.

  • Die eigentliche Gefahr lauere indes woanders. Denn Akkus im Koffer würden beim Verladen aus dem Gepäck entnommen. Dies passiere im Hintergrund, ohne Benachrichtigung, ohne Rückgabe. „Wann genau, bekommt niemand mit.“

Dass etwas fehlt, falle in der Regel erst beim Auspacken im Hotel auf – zu einem Zeitpunkt, an dem nichts mehr zu machen sei. „Das ist keine Einzelfallentscheidung, sondern gelebte Praxis an Flughäfen weltweit. Ohne Benachrichtigung, ohne Rückgabemöglichkeit. Was entnommen wird, ist weg“, unterstreicht Markert abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

DROHNEN-CAMP
Drohnen-Camp – dein Startpunkt vor jedem Flug: Drohnen-Camp steht für Erfahrung, Technik und fundiertes Fachwissen. Seit 2014 beschäftigen wir uns intensiv mit Drohnen und allem, was dazugehört. Was als Blog begann, ist heute eine unabhängige Plattform für alle, die Drohnen sicher, legal und verantwortungsvoll einsetzen möchten.

DROHNEN-CAMP
Über uns – die Gesichter dahinter

DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 21.05.2026
Drohnen & LiPo-Akkus im Flugzeug transportieren: Das musst du wissen

DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 22.05.2026
Drohnen-Gesetze in 142 Ländern: Diese Vorschriften müssen Fernpiloten beachten

datensicherheit.de, 17.02.2026
Verlängerung des Drohnen-Führerscheins notwendig, aber längst nicht hinreichend / Pflicht zur sorgfältigen Flugvorbereitung: Drohnen-Piloten liegen trotz gültiger Lizenz häufig falsch – im Kontext von sogenannten UAS-Gebieten bis hin zur Versicherungspflicht

datensicherheit.de, 17.11.2025
Drohnen-Erkennung und -Lokalisierung mittels intelligenter Sensordatenfusion / Drohnen lassen sich, wenn sie noch nicht in Sicht-, aber in Hörreichweite sind, dank intelligenter Sensordatenfusion erkennen und lokalisieren

datensicherheit.de, 26.08.2025
Drohnenpiloten sollten allgemeine und spezielle Regelungen vorab kennen und vor Ort beachten / „Drohnen-Camp.de“ hat eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer mit den dort geltenden wichtigsten Regeln veröffentlicht

]]>
„Bestes Netz für Deutschland“ – Memorandum of Understanding für Netzausbau unterzeichnet https://www.datensicherheit.de/bestes-netz-deutschland-memorandum-understanding-netzausbau Tue, 09 Jun 2026 09:51:15 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54863 Netzausbau eine erfolgreiche Gemeinschaftsaufgabe, wenn Bund und Länder Hürden abbauen, Kommunen den Ausbau zur Priorität machen und Unternehmen bauen können

[datensicherheit.de, 09.06.2026] Am 8. Juni 2026 haben laut einer diesbezüglichen Stellungnahme des Digitalverbands Bitkom e.V. Bund, Länder, Kommunen und Netzbetreiber das Memorandum of Understanding „Bestes Netz für Deutschland“ unterzeichnet. Der Bitkom-Präsident, Dr. Ralf Wintergerst, kommentiert: „Die Vereinbarung von Bund, Ländern, Kommunen und Netzbetreibern zeigt, wo der Netzausbau besser werden muss und wie er besser werden kann. Der Netzausbau ist eine gemeinsame Aufgabe: Er geht dort voran, wo Bund und Länder Hürden abbauen, Kommunen den Ausbau zur Priorität machen und Unternehmen bauen können.“

bitkom-ralf-wintergerst

Foto: Bitkom

Dr. Ralf Wintergerst betont, dass es jetzt darauf ankommt, dass aus dieser Vereinbarung jetzt „Tempo auf der Baustelle“ wird…

Beim Netzausbau in den vergangenen Jahren durchaus viel erreicht

Die Notwendigkeit zeigt sich demnach anhand einer neuen Bitkom-Erhebung: Bis ein neuer Mobilfunkmast steht, vergingen im Schnitt mehr als drei Jahre. Die eigentliche Planung durch die Unternehmen dauere durchschnittlich acht Monate, der Bau rund vier Monate.

  • Die größten Verzögerungen entstünden bei der Standortsuche mit im Schnitt 16 Monaten und im Genehmigungsverfahren mit rund zehn Monaten. Auch die Stromanbindung könne bis zu eineinhalb Jahre dauern.

Dennoch hätten die Telekommunikationsunternehmen in den vergangenen Jahren viel erreicht: 5G erreiche nahezu alle Haushalte und rund 95 Prozent der Fläche. Mehr als 80 Prozent der Haushalte könnten heute einen Gigabit-Anschluss nutzen, fast die Hälfte habe Zugang zu Glasfaser.

bitkom-durchschnitt-verfahrensdauer-mobilfunkmast-bau

Abbildung: Bitkom

Neubau Mobilfunkmasten: Aktuelle Bitkom-Analyse zur Verfahrensdauer

Liegenschaftsatlas für öffentliche Gebäude und Grundstücke gefordert, um für Netzausbau geeignete Mobilfunkstandorte schneller zu ermitteltn

Aber der Netzausbau bleibe weiterhin dort schwierig, „wo Verfahren zu lange dauern oder Standorte für Masten und Stromanschlüsse fehlen“. Jetzt komme es eben darauf an, dass aus der Vereinbarung „Tempo auf der Baustelle“ wird, nicht zusätzliche Abstimmung auf dem Papier.

  • Der Liegenschaftsatlas für öffentliche Gebäude und Grundstücke müsse kommen, damit geeignete Mobilfunkstandorte schneller gefunden werden. Zudem brauchten Mobilfunkmasten eine priorisierte Stromanbindung. Genehmigungen müssten digital, einheitlicher und einfacher werden. Zudem dürfe das im Sommer 2025 beschlossene „überragende öffentliche Interesse“ nicht nur im Gesetz stehen – es müsse auch in den Kommunen angewendet werden und die Verfahren spürbar beschleunigen.

Deutschland braucht laut Bitkom Netze, welche im Alltag flächendeckend und zuverlässig funktionieren – im Home-Office, im Zug, auf dem Land, in der Arztpraxis, in der Schule und in den Unternehmen. Glasfaser und 5G seien die Grundlage dafür, dass Menschen verlässlich digital arbeiten, lernen und kommunizieren könnten. Wintergersts Fazit: „Das beste Netz für Deutschland entsteht durch weniger Bürokratie, einfachere Verfahren und Rahmenbedingungen, die Investitionen möglich machen.“

Weitere Informationen zum Thema:

bikom
Über uns

bitkom
Dr. Ralf Wintergerst: Präsident Bitkom / Vorsitzender der Geschäftsführung & Group CEO Giesecke+Devrient GmbH

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Juni 2026
Bestes Netz für Deutschland / Memorandum of Understanding

datensicherheit.de, 29.03.2025
Dringender Branchenappell zum Glasfaser- und Mobilfunkausbau an Digitalministerkonferenz / Branchenverbände ANGA, Bitkom, BREKO und VATM fordern investitionsfreundliche und wettbewerbsorientierte Politik zur Umsetzung der Digitalen Transformation

datensicherheit.de, 14.10.2019
5G: Vorbereitung von Unternehmen auf den neuen Mobilfunk-Standard / Die Arbeitsweise von Mitarbeitern wird sich verändern und Auswirkungen auf die IT-Sicherheit haben / Unternehmen sollten sich schon jetzt mit den Anforderungen auseinandersetzen

datensicherheit.de, 16.07.2019
KIT: Technologien für die sechste Mobilfunkgeneration / Die nahtlose Verbindung drahtloser Übertragungsstrecken mit Glasfasernetzen ermöglicht hochleistungsfähige Datennetze

]]>
Informatik-Monitor Junior 2026: Informatorische Bildung an Grundschulen auf Basis lückenhafter Lehrpläne https://www.datensicherheit.de/informatik-monitor-junior-2026-informatik-grundschule-luecke-lehrplaene Sun, 07 Jun 2026 22:56:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54851 Wo und wie Informatik in den Lehrplänen deutscher Grundschulen integriert ist, hat die Gesellschaft für Informatik e.V. in einer von der Klaus Tschira Stiftung geförderten neuen Studie analysiert

[datensicherheit.de, 08.06.2026] Ob z.B. Tablet, Smartphone oder der Saugroboter daheim – Kinder kommen heute offensichtlich immer früher in Kontakt mit digitalen Systemen. Aus dieser Erkenntnis erwächst die Notwendigkeit, dass sie eben auch früh ein erstes Verständnis für die Funktionsweise der sie umgebenden Technologien entwickeln. Wo und wie Informatik in den Lehrplänen deutscher Grundschulen integriert ist, hat demnach die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) in einer von der Klaus Tschira Stiftung (KTS) geförderten neuen Studie untersucht – dem „Informatik-Monitor Junior“. Die zentrale Aussage sei, dass es in den Lehrplänen der Bundesländer starke Unterschiede hinsichtlich der „informatischen Bildung“ gebe – in sieben von ihnen spiele das Thema bisher noch gar keine Rolle.

kts-gi-studie-informatische-bildung-bundeslaender-vergleich-2026

Abbildung: KTS / GI

Informatische Bildung: Bundesländer im aktuellen Vergleich

Informatik in vielen Lehrplänen noch gar nicht verankert

Informatische Bildung sei ein zentraler Faktor, um Kinder und Jugendliche für ein selbstbestimmtes Leben in der zunehmend von Digitalisierung geprägten Welt vorzubereiten.

  • Dies habe auch die Kultusministerkonferenz (KMK) erkannt, welche bereits 2016 in einem Strategiepapier empfohlen hatte, digitale Bildung schon in der Grundschule anzubieten.

Trotzdem seien informatische Inhalte in vielen Lehrplänen noch gar nicht verankert: Dies zeigt der am 3. Juni 2026 publizierte „Informatik-Monitor Junior“ – herausgegeben von der GI, gefördert von der KTS.

Sieben Bundesländer ohne Informatik an Grundschulen

Das Forschungsteam habe insgesamt 208 offizielle Dokumente wie Fachlehrpläne oder Medienrahmen für Grundschulen aus allen Bundesländern analysiert. Lediglich 38 davon, verteilt auf nur neun Bundesländer, enthielten Kompetenzen oder Inhalte, die sich klar der Informatik zuordnen ließen.

  • Bremen führe den Ländervergleich bei informatischer Bildung der Grundschulen an. Aber auch die Lehrpläne von Schleswig-Holstein, Hamburg und Nordrhein-Westfalen wiesen bereits eine vergleichsweise breite Grundlage auf: „Sie enthalten punktuell Inhalte, die Kinder an informatische Phänomene heranführen und sie auf die aktive Teilhabe an einer zunehmend digital geprägten Welt vorbereiten.“

In Grundschullehrplänen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen stehe bisher überhaupt keine informatische Bildung in Lehrplänen und Rahmenvorgaben.

Lehrpläne zur Informatik oft zu vage und bei Weitem nicht ausreichend

Alev Dreger, Programm-Managerin „Bildung“ bei der KTS, kommentiert: „Obwohl Kinder bereits im Vorschulalter mit informatischen Phänomenen in Berührung kommen, fehlt informatische Bildung in deutschen Grundschullehrplänen noch immer weitgehend – und das trotz klarer Ansagen aus der Bildungspolitik.“

  • Sie kritisiert: „Was bisher in den Lehrplänen zu finden ist, ist zu vage und bei Weitem nicht ausreichend. Hier besteht dringender Handlungsbedarf in allen Bundesländern!“

Eve Tessenow, Senior-Referentin der GI und Autorin der Studie, ergänzt: „Informatische Bildung braucht einen festen Platz in den Lehrplänen – mit klar definierten Kompetenzschwerpunkten! Ohne verbindliche Verankerung besteht die Gefahr, dass sie ins Randständige abdriftet und schlicht nicht stattfindet. Das wäre ein schwerwiegendes Versäumnis gegenüber Kindern einer Gesellschaft, die zunehmend digital geprägt ist.“

3 Handlungsempfehlungen zur Informatik in Lehrplänen:

Die Autorinnen und Autoren dieser Studie haben klare Handlungsempfehlungen formuliert, um Informatik deutschlandweit an Grundschulen zu verankern. Nur durch eine flächendeckende Umsetzung dieser drei Handlungsempfehlungen sei es möglich, die strukturelle Lücke zwischen bildungspolitischem Anspruch und schulpraktischer Realität zu schließen:

  1. Ausdifferenzieren statt nur ausweiten!
    Es reiche nicht aus, Anknüpfungspunkte in anderen Fachlehrplänen wie Mathematik zu identifizieren. Lehrpläne und Rahmenkonzepte müssten Kompetenzen dezidiert informatisch ausdifferenzieren – „etwa indem sie Fachbegriffe wie Algorithmen, Daten oder Informatiksysteme aufnehmen“.
  2. Geeignete Ankerfächer benennen und stärken!
    Sachunterricht sowie „Technik/Werken“ eigneten sich als Ankerfächer für informatische Bildung. Gerade Sachunterricht decke aber bereits viele Inhalte ab. Daher sollte eine Integration bevorzugt in weitere Fächer geprüft werden, insbesondere Mathematik und – soweit vorhanden – eben „Technik/Werken“. Entscheidend sei dabei: „Wo Informatik stattfindet, muss sie auch als Informatik sichtbar sein – durch eigene Kennzeichnung, separate Zeichen oder einen eigenständigen Kompetenzschwerpunkt.“

  3. Lehrkräfte konsequent aus- und fortbilden!
    Informatische Kompetenzen ließen sich Grundschülern nur dann vermitteln, wenn Lehrkräfte selbst über fundierte informatische und informatikdidaktische Kenntnisse verfügen. „Gefordert sind systematische Aus- und Fortbildungsangebote auf institutioneller Ebene sowie Rahmenbedingungen, die es Lehrkräften ermöglichen, diese Angebote tatsächlich wahrzunehmen.“

Weitere Informationen zum Thema:

GESELLSCHAFT FÜR INFORMATIK
Wir sind die Stimmer Informatik. / Mit unserem Netzwerk gestalten wir die digitale Zukunft.

DIE NATIONALE INITIATIVE mint ZUKUNFT SCHAFFEN, Gunnar Solka, 02.06.2026
MINT-Botschafterin Eve Tessenow im Interview

Klaus Tschira Stiftung
Über uns

Klaus Tschira Stiftung
Alev Dreger – Programm-Managerin Bildung

INFORMATIK-MONITOR JUNIOR
INFORMATISCHE BILDUNG IN DER GRUNDSCHULE / EINE LEHRPLANANALYSE

KMK KULTUSMINISTER KONFERENZ, Dezemebr 2016
Bildung in der digitalen Welt / Strategie der Kultusministerkonferenz

datensicherheit.de, 01.06.2026
Weltkindertag 2026: BSI-Tipps für sicheres Aufwachsen im Digitalen Zeitalter / Das BSI warnt vor zunehmenden Risiken durch altersunangemessene Inhalte, „Cybergrooming“, Datenmissbrauch und Kostenfallen

datensicherheit.de, 27.04.2026
Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt: Bitkom-Kommentar zur Bestandsaufnahme der Expertenkommission / Der Bitkom plädiert für eine verbindliche Verankerung von Medienkompetenz in Lehrplänen, entsprechende Fortbildungen sowie eine Bundeszentrale für digitale Bildung zur Unterstützung von Eltern

datensicherheit.de, 10.04.2026
Damals 1410: Kinder per Zeitreise aus dem Mittelalter mit Medienkompetenz in die digitale Welt / Die neue Ausstellung „Damals 1410“ soll Kinder spielerisch durch die digitale Welt führen – als ein begehbares Spiel, an dessen Beginn eine Zeitreise in eine mittelalterlich anmutende Stadt steht

datensicherheit.de, 31.03.2026
KKH gibt Eltern Tipps, um Kinder vor digitalem Stress zu bewahren / Laut forsa-Umfrage im KKH-Auftrag ist das Suchtpotenzial digitaler Medien Eltern-Sorge Nummer 1 – Digitales Wohlbefinden und Medienkompetenz gilt es in Einklang zu bringen

datensicherheit.de, 19.02.2026
eco: Digitalen Kinder- und Jugendschutz weiterentwickeln und digitale Teilhabe erhalten / eco-Verband fordert EU-weit einheitliche Lösungsansätze statt nationaler Insellösungen – Vielschichtigkeit der Web-Dienste bei der Weiterentwicklung der Schutzmechanismen sollte konsequent berücksichtigt und technologieoffen gedacht werden

]]>
Silicon Saxony begrüßt EU Chips Act 2.0 – fordert indes industrielle Substanz in Berlin, München und Dresden https://www.datensicherheit.de/silicon-saxony-begrussung-eu-chips-act-2-0 Sun, 07 Jun 2026 22:09:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54839 Silicon Saxony – mit über 700 Mitgliedern größter und mit dem „Cluster Management Excellence Label GOLD“ ausgezeichneter Halbleiter-Cluster Europas – kommentiert Vorlage der Europäischen Kommission und präzisiert Forderungen

[datensicherheit.de, 08.06.2026] Silicon Saxony, nach eigenen Angaben Europas größtes Halbleiter-Cluster, begrüßt die Erweiterung des Förderrahmens sowie das „Flagship“-Projekt für fortschrittliche Fertigung und die „Buy European“-Komponente im öffentlichen Beschaffungswesen und fordert eine kohärente deutsche Halbleiterstrategie sowie eine substanzielle Mittelausstattung im „MFR 2028–2034“. Die am 3. Juni 2026 von der Europäischen Kommission vorgelegte Verordnung zum „EU Chips Act 2.0“ enthält aus Sicht von Silicon Saxony, „dem mit über 700 Mitgliedern größten und mit dem ,Cluster Management Excellence Label GOLD’ zertifizierten Halbleiter-Cluster Europas“, mehrere strategisch richtige Weichenstellungen. Zugleich hänge die industriepolitische Substanz dieses Vorschlags am Ergebnis der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 und damit am politischen Willen der Mitgliedstaaten, allen voran Deutschlands.

silicon-saxony-frank-boesenberg

Foto: © Silicon Saxony e.V.

Frank Bösenberg: Wir sehen den Vorschlag als Beleg dafür, dass man in Europa von den Erfahrungen aus Sachsen gelernt hat, und stehen gern für einen Austausch zu diesem Thema zur Verfügung

Ambition mit bereits vorhandenen Projekten auf europäischer und deutscher Ebene synchronisieren

„Mit der Erweiterung des ,First-of-a-Kind’-Rahmens auf Spezialmaterialien, Fertigungsanlagen, Leiterplatten, fortschrittliche Verpackung und fertigungsorientiertes Chip-Design wird genau jene Wertschöpfungstiefe in den Förderhorizont gerückt, die Sachsen in den vergangenen drei Jahrzehnten aufgebaut hat“, kommentiert Frank Bösenberg, Geschäftsführer von Silicon Saxony.

  • Er betont: „Das ist die richtige industriepolitische Antwort auf das, was die europäische Halbleiterindustrie konsistent eingefordert hat.“

Mit den formulierten Ambitionen für Speicherchips zeichne der „Chips Act 2.0“ somit insgesamt „einen deutlich ganzheitlicheren Ansatz“ als in der Vergangenheit. Es sei nun von entscheidender Bedeutung, die formulierte Ambition mit den bereits vorhandenen Projekten auf europäischer und deutscher Ebene, welche einer Bewilligung entgegensehen, zu synchronisieren.

Insbesondere bei europäischen KI-Gigafactories Versorgungssicherheitserklärung konsequent anwenden

Ebenfalls ausdrücklich begrüßt Silicon Saxony die neuen Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen (Artikel 30 bis 32), welche demnach für kritische Infrastrukturen eine Versorgungssicherheitserklärung mit nachweisbarem Anteil inländischer Unternehmen und eine Strategie zur doppelten Beschaffung vorsehen.

  • „Das ist die überfällige Antwort auf die strategische Frage, wie europäische Halbleiter ,Demand-Pull’ bekommen. Wir erwarten, dass insbesondere bei den geplanten europäischen KI-Gigafactories die Versorgungssicherheitserklärung konsequent angewandt wird.“

Außerdem wird die Idee der „Europäischen Exzellenzregionen für Halbleiter“ begrüßt. „Wir sehen den Vorschlag als Beleg dafür, dass man in Europa von den Erfahrungen aus Sachsen gelernt hat, und stehen gern für einen Austausch zu diesem Thema zur Verfügung. Denn als europäisches Halbleiter-Cluster mit der ,Gold’-Zertifizierung der ,European Secretariat for Cluster Analysis’ sowie mit der größten Mitgliederbasis Europas verfügen wir über die institutionelle Grundlage, die dieses Label für weitere Regionen voraussetzt. Nicht zuletzt war und ist die ,Gold’-Zertifizierung ein zentraler Erfolgsfaktor für die Internationalisierung und Sichtbarkeit von Silicon Saxony als Hightech-Region in Europa!“

Halbleiterindustrie muss mit ihrer geopolitischen Bedeutung korrespondierende haushaltspolitische Priorität erhalten

Kritisch bewertet Silicon Saxony, dass dem „EU Chips Act 2.0“ eine unmittelbare fiskalische Hinterlegung fehlt: „Die Größenordnung zur Finanzierung der Vorhaben wird sich in den Verhandlungen zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen entscheiden. Hier erwarten wir, dass die Bundesregierung der Halbleiterindustrie jene haushaltspolitische Priorität einräumt, die ihrer geopolitischen Bedeutung entspricht, so Bösenberg.

  • Silicon Saxony unterstütze die Forderung der European Semiconductor Industry Association (ESIA) nach einer eigenständigen Halbleiter-Budgetlinie von mindestens 20 Milliarden Euro im Europäischen Wettbewerbsfonds.

Die nächste Aufgabe sieht Silicon Saxony in der Synchronisation des „Chips Act 2.0“ mit der bestehenden deutschen Halbleiterstrategie: „Brüssel hat die Architektur gestellt. Die industrielle Substanz muss jetzt in Berlin, München und Dresden entstehen. Wir werden den strukturierten Dialog mit den Bundeswirtschaftsministerien, der Sächsischen Staatsregierung, unseren Mitgliedern sowie unseren europäischen Silicon Europe-Partnern aktiv vorantreiben“, unterstreicht Bösenberg abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

SILICON SAXONY
THE HIGH-TECH NETWORK

SILICON SAXONY
Silicon Saxony Team / Managing Director Frank Bösenberg

Europäische Kommission
Ein ambitionierter Haushalt für ein stärkeres Europa: MFR 2028-2034 / Die Europäische Kommission hat am 16.7.2025 ihren Vorschlag für einen ehrgeizigen und flexiblen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgelegt. Er beläuft sich auf knapp 2 Billionen Euro für die sieben Jahre von 2028 bis 2034.

European Commission, 03.06.2026
Proposal for the Chips Act 2.0

esca European Secretariat for Cluster Analysis
ECEI Gold Label

ESIA EUROPEAN SEMICONDUCTOR INDUSTRY ASSOCIATION
Welcome to ESIA

datensicherheit.de, 05.11.2025
Halbleiter made in Europa: Verfügbarkeit geht vor Billigkeit / 96 Prozent der befragten Unternehmen würden mehr für Halbleiter aus Europa zahlen – EU-Initiativen zur Versorgungssicherheit werden mehrheitlich positiv bewertet

datensicherheit.de, 04.08.2025
Silicon Saxony: Hightech Agenda der Bundesregierung Mikroelektronik-Turbo mit Milliardenpotenzial / Silicon Saxony als Mitinitiator neuer industriepolitischer Projekte zur Ausgestaltung der Agenda begrüßt die Verabschiedung durch das Bundeskabinett

datensicherheit.de, 01.05.2025
Chip-Industrie: Silicon Saxony positioniert sich zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes / Chip-Gesetz reicht höchstwahrscheinlich nicht aus, um das allzu ehrgeizige Ziel der Digitalen Dekade zu verwirklichen

]]>
Social Media in geordneten Bahnen: Aktualisierter LfDI-Handlungsrahmen für öffentliche Stellen https://www.datensicherheit.de/social-media-ordnung-aktualisierung-lfdi-handlungsrahmen-behoerden Sat, 06 Jun 2026 22:45:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54820 Der LfDI Rheinland-Pfalz trägt der seit vielen Jahren geübten Praxis Rechnung, dass auch Behörden Dienste wie z.B. „facebook“, „TikTok“ oder „X“ als Kommunikationskanäle nutzen

[datensicherheit.de, 07.06.2026] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) hat am 5. Juni 2026 seinen Handlungsrahmen für die Nutzung von „Social Media“ durch öffentliche Stellen in aktualisierter Form veröffentlicht: Mit diesem soll der nun seit vielen Jahren geübten Praxis Rechnung getragen werden, dass Dienste wie „facebook“, „TikTok“, „X“ oder viele andere zu einem wesentlichen Werkzeug der Kommunikation auch vieler öffentlicher Stellen geworden sind.

lfdi-rlp-dieter-kugelmann

Foto: © LfDI, Andrea Schombara

Prof. Dr. Dieter Kugelmann: Öffentlichkeitsarbeit muss mit der Zeit gehen, gerade wenn sich das Nutzungsverhalten der Bevölkerung ändert

Regeln beachten, welche dem Schutz der Bürger dienen

Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der LfDI RLP, führt hierzu aus: „Behördliche Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist eine wichtige Aufgabe und soll auch mit modernen Mitteln geführt werden.“ Er anerkennt: „Öffentlichkeitsarbeit muss mit der Zeit gehen, gerade wenn sich das Nutzungsverhalten der Bevölkerung ändert.“

  • Allerdings gebe es Regeln zu beachten, welche dem Schutz der Bürger dienten und die insbesondere der Weiterverarbeitung ihrer Daten durch die Plattformbetreiber Grenzen setzen sollten.

Im Handlungsrahmen stellt der LfDI demnach klar, welche Vorgaben öffentliche Stellen zu beachten haben, wenn sie „Social Media“-Angebote nutzen möchten.

Alternative Informations- und Kommunikationswege erforderlich

Insbesondere müssten die Behörden ein Nutzungskonzept erstellen, um darzulegen, weshalb der Verzicht auf die Nutzung der „Social Media“-Angebote zu einer Beeinträchtigung ihrer Aufgabenerfüllung führen würde.

  • Ein weiteres wichtiges Element des Handlungsrahmens sei das „Cross-Media-Gebot“, wonach die Behörde alternative Informations- und Kommunikationswege betreiben und auf diese hinweisen müsse.

So solle sichergestellt werden, dass die „Social Media“-Angebote nur eine von verschiedenen Optionen sind, mit der jeweiligen Behörde in Kontakt zu treten, „so dass sich keine Bürgerin und kein Bürger zu deren Nutzung gezwungen sieht“.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Über uns

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz, 03.06.2026
Handlungsrahmen für die Nutzung von „Social Media“ durch öffentliche Stellen

datensicherheit.de, 23.12.2021
Social Media eines der Hauptziele von Hackern / Social Media-Plattformen wachsen ununterbrochen

datensicherheit.de, 26.08.2025
80 Prozent deutscher Unternehmen verfügen über Social-Media-Profil / Nach aktuellen Erkenntnissen des Branchenverbands Bitkom e.V. gilt „facebook“ momentan als meistgenutzte Social-Media-Plattform von Unternehmen in Deutschland

datensicherheit.de, 19.10.2021
Check Point: Warnung vor Social Media als Phishing-Falle / Q3 Brand Phishing Report von Check Point veröffentlicht

]]>
BfDI bekräftigt Forderung nach Bundestransparenzgesetz https://www.datensicherheit.de/bfdi-bekraeftigung-forderung-bundestransparenzgesetz Sat, 06 Jun 2026 22:31:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54822 Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat ihre Forderung nach einer grundlegenden Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts erneuert

[datensicherheit.de, 07.06.2026] Im Kontext ihres „8. Symposiums zur Informationsfreiheit“ hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, ihre Forderung nach einer grundlegenden Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts erneuert. Dieses Symposium fand am 2. und 3. Juni 2026 in Berlin statt. Im Mittelpunkt standen 20 Jahre „Informationsfreiheitsgesetz des Bundes“ (IFG), aktuelle Herausforderungen für Transparenz und Verwaltung sowie Reformideen für ein modernes Informationszugangsrecht.

bfdi-louisa-specht-riemenschneider-2025

Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie!

Informationsfreiheit gerät zunehmend unter Druck

Zwanzig Jahre nach IFG-Verabschiedung betont Specht-Riemenschneider: „Unsere Verwaltung wird digitaler, unsere Datenmengen größer. Damit werden die Anforderungen an transparentes staatliches Handeln komplexer.”

  • Gleichzeitig stehe die Informationsfreiheit zunehmend unter Druck. Sicherheitsinteressen, Verwaltungsaufwand und politische Krisen werden immer wieder als Gründe angeführt, Informationszugänge einzuschränken.

Specht-Riemenschneider moniert: „Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie!“

Informationsfreiheit gehört verfassungsrechtlich abgesichert

Aus Sicht der BfDI sind daher drei Schritte zentral: Erstens müsse Informationsfreiheit verfassungsrechtlich abgesichert werden – das Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen sollte im Grundgesetz verankert werden.

  • Denn Informationsfreiheit sei ein aktives Teilhaberecht: Bürger könnten staatliches Handeln nur dann verstehen, kontrollieren und mitgestalten, wenn sie eben Zugang zu den dafür notwendigen Informationen hätten.

„Ein einfaches Gesetz ist nur so stark, wie es die nächste Mehrheit im Parlament will. Deshalb gehört die Informationsfreiheit dauerhaft abgesichert!“, unterstreicht Specht-Riemenschneider.

Behörden sollten amtliche Informationen von sich aus barrierefrei und leicht auffindbar veröffentlichen

Zweitens brauche der Bund ein echtes Transparenzgesetz. Moderne Verwaltung dürfe Informationen nicht nur auf Antrag herausgeben. Vielmehr sollte sie wichtige amtliche Informationen von sich aus veröffentlichen – barrierefrei und leicht auffindbar. Dazu könnten etwa Verträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen, Gutachten, Studien oder Informationen zu Lobbykontakten gehören.

  • Proaktive Transparenz erleichtere nicht nur den Zugang für Bürger, sondern könne auch Behörden entlasten, weil weniger Einzelanfragen beantwortet werden müssten. Ähnlich sieht es auch der Deutsche Anwaltverein (DAV), der bei diesem Symposium seine Vorschläge für eine Reform des IFG vorstellte.

Drittens brauche Informationsfreiheit eine starke handlungsfähige Aufsichtsinstanz. Auf Bundesebene sei dies die BfDI. Bürger sollten ihre Rechte nicht allein über langwierige Gerichtsverfahren durchsetzen müssen. „Informationsfreiheit braucht Zähne. Eine Aufsicht, die nur mahnen kann, reicht nicht aus. Wir müssen in der Lage sein, den Zugang zu Informationen direkt und effizient durchzusetzen – auch als Entlastung für die Justiz.“

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Unsere Mission: Datenschutz, Datenschutzaufsicht und Informationsfreiheit als Wegbereiter einer grundrechtssensiblen digitalen Transformation

BfDI, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider / Der Lebenslauf der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

BfDI, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
8. BfDI Symposium zur Informationsfreiheit

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes

DeutscherAnwaltVerein
Gemeinsam für einen starken Anwaltsberuf

datensicherheit.de, 02.06.2026
BfDI zur Informationsfreiheit: Kein Sicherheitsrisiko – sondern Vertrauensgarant / Die BfDI hat zur Veröffentlichung der ersten bundesweiten Repräsentativbefragung zur Informationsfreiheit einen mahnenden Kommentar veröffentlicht

datensicherheit.de, 10.03.2026
Informationsfreiheit und Datenschutzgesetz in Berlin: Meike Kamp kritisiert geplante Gesetzesänderungen / Die BlnBDI kommentiert in ihrer Stellungnahme vom 9. März 2026 die geplanten Änderungen am Berliner Datenschutzgesetz und dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und warnt

datensicherheit.de, 29.09.2025
Informationsfreiheit: IFK-Forderung nach mehr Transparenz in Deutschland / Aus Anlass des „Internationalen Tages der Informationsfreiheit“ am 28. September 2025 hat die „Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland“ (IFK) gefordert, die Regeln für Transparenz und Informationsfreiheit fortzuentwickeln und auszubauen

datensicherheit.de, 07.06.2024
BfDI-Forderung nach Transparenzgesetz auf Bundesebene als Update des bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes / Deutschland als Gastgeber der „ICIC 2025“ in Berlin sollte dann sein neues Transparenzgesetz präsentieren können

]]>
Malwarebytes Scam Number Check: Kostenlose Rückwärtssuche für Telefonnummern zum Verbraucherschutz https://www.datensicherheit.de/malwarebytes-scam-number-check-kostenlos-rueckwaertssuche Fri, 05 Jun 2026 22:33:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54802 Die neue eigenständige Malwarebytes-Anwendung kann Betrugsversuche schnell und ohne Anmeldung überprüfen

[datensicherheit.de, 06.06.2026] Malwarebytes hat „Malwarebytes Scam Number Check“ vorgestellt – dieses kostenlose, eigenständige Web-Angebot soll Verbrauchern dabei helfen, schnell herauszufinden, ob eine Telefonnummer mit Betrugsaktivitäten in Verbindung stehen könnte.

malwarebytes-scam-number-check

Abbildung: Malwarebytes

„Malwarebytes Scam Number Check“ beruht auf bewährter „Threat Intelligence“ von Malwarebytes

Viele Betrugsversuche beginnen mit einem scheinbar harmlosen Anruf oder einer Textnachricht

Das neue „Tool“ von Malwarebytes beantwortet demnach die Frage „Ist diese Telefonnummer sicher?“ mit einer schnellen Rückwärtssuche. „Zusätzlich liefert es Hinweise aus der ,Community’: Nutzer werden informiert, wenn andere Personen bei dieser Nummer bereits Betrugsversuche gemeldet haben.“

  • Nutzer können selbst ebenfalls eine Nummer melden und weitere Angaben zur Art des Anrufs oder der Nachricht machen, etwa zu „Robocalls“, Betrug oder vermeintlichen Lieferbenachrichtigungen.

Laut dem aktuellen IC3-Bericht haben Betrüger US-Amerikanern im vergangenen Jahr mehr als 21 Milliarden US-Dollar gestohlen. Daten von „Malwarebytes Scam Guard“ zeigten zudem, dass telefongestütztes „Social Engineering“ zu den fünf häufigsten Betrugsmaschen gehört. „Dies macht deutlich, dass viele Betrugsversuche mit einem scheinbar harmlosen Anruf oder einer Textnachricht von einer seriös wirkenden Telefonnummer beginnen, die für betrügerische Zwecke gefälscht wurde.“

Verbraucher benötigen einfache und wirksame Werkzeuge zur Abwehr von Betrugsversuchen

Ein einfacher Check, ob eine Nummer tatsächlich legitim ist oder ob andere Menschen in der Region diese Masche schon gesehen haben, kann wertvolle Hinweise liefern. So könnten Betroffene schneller auflegen und die Nummer direkt melden. Das „Tool“ basiere auf der „Threat-Intelligence-Engine“ von Malwarebytes und werte Carrier-Daten, Kontextsignale und bekannte Betrugsindikatoren aus Millionen von Beispielen in der Unternehmensdatenbank aus, um relevante Erkenntnisse bereitzustellen.

  • „Die meisten Menschen haben keine IT-Abteilung, keinen CISO und keine formale Ausbildung in IT-Sicherheit. Trotzdem sollen sie sich in einer Welt zurechtfinden, in der Betrugsmaschen immer raffinierter werden“, kommentiert Michael Sherwood, „VP of Product“ bei Malwarebytes.

Er betont: „Wir müssen den Menschen einfache und wirksame Werkzeuge an die Hand geben, mit denen sie sich wehren können. Der ,Scam Number Check’ bietet eine schnelle und vertrauenswürdige Möglichkeit, eine Telefonnummer zu prüfen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Gleichzeitig können Nutzer anderen in ihrer ,Community‘ helfen, indem sie Betrugs- und Spam-Anrufe melden. Das macht alle ein Stück sicherer.“

Leicht verständliche Hinweise, wie sich Betrugsversuche erkennen und vermeiden lassen

Statt offenzulegen, wem eine Nummer gehört, konzentriere sich Malwarebytes auf das, worauf es wirklich ankommt: Nutzern schnell und verlässlich dabei zu helfen, einzuschätzen, ob eine Nummer sicher und vertrauenswürdig ist, ohne dabei die Privatsphäre zu gefährden. Das Angebot gebe außerdem leicht verständliche Hinweise, wie sich Betrugsversuche erkennen und vermeiden lassen.

Die wichtigsten Funktionen von „Malwarebytes Scam Number Check“:

  • Kostenlose Rückwärtssuche für Telefonnummern, ohne Anmeldung.
  • Erkenntnisse zur Betrugserkennung auf Basis der Threat-Intelligence-Engine von Malwarebytes, die Telefonnummern aus bösartigen Betrugskampagnen erkennt und extrahiert.
  • Zusätzliche Einordnung durch gebündelte Threat-Intelligence-Daten.

Der „Scam Number Check“ sei Teil der umfassenden Bemühungen von Malwarebytes, leicht zugängliche und benutzerfreundliche Cybersicherheits-Tools bereitzustellen, um Menschen zu helfen, sich online besser zu schützen. Es soll die wachsende Auswahl an kostenlosen Ressourcen ergänzen, welche bereits praktische Unterstützung rund um Sicherheit und Datenschutz bieten.

Weitere Informationen zum Thema:

Malwarebytes
All-in-one protection, trusted by millions. / Why choose individual apps and products when you can have all-in-one cybersecurity, identity, privacy, and device protection in one powerful dashboard? From free to subscription products and features, our mission is to make cybersecurity simple and accessible for everyone, no matter where or how you connect.

Malwarebytes
Got a suspicious call? / Check if a phone number is safe with Malwarebytes Scam Number Check. Identify spam and uncover scams for free.

Malwarebytes Labs
Posts By Michael Sherwood

Malwarebytes
FREE DIGITAL SECURITY PRODUCTS / Your digital safety matters, no matter your means. / Digital security should be accessible to everyone at every price point. Explore our free products to clean your devices, block pesky online ads, and get insight into your identity theft risk.

datensicherheit.de, 05.12.2025
Dreiste Anruf-Maschen: Trickbetrüger missbrauchen persönliche Informationen als Köder / Viele maliziöse Anrufer haben im November 2025 detaillierte Informationen wie Adressen, Geburtsdaten oder sogar den Pflegegrad missbraucht, um glaubwürdiger zu wirken

datensicherheit.de, 13.04.2025
Zunehmendes Unbehagen vor Telefonaten: Ein Drittel hat bereits notwendige Anrufe aufgeschoben / Vier von zehn Befragten schreiben Freunden und Familie lieber eine Textnachricht und ein Drittel wünscht vorab eine Ankündigung eines Telefonanrufs

]]>
EU Tech Sovereignty Package: Bitkom fordert Tempo bei der Umsetzung https://www.datensicherheit.de/eu-tech-sovereignty-package-bitkom-forderung-tempo-umsetzung Fri, 05 Jun 2026 22:19:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54813 Der Bitkom begrüßt sehr wohl den Fokus auf die gesamte digitale Wertschöpfungskette und fordert aber, es nicht länger bei bloßen Ankündigungen zu belassen

[datensicherheit.de, 06.06.2026] Am 3. Juni 2026 hat die EU-Kommission das „Tech Sovereignty Package“ veröffentlicht. In seinem Kommentar erklärt der Präsident des Digitalverbands Bitkom e.V., Dr. Ralf Wintergerst: „Digitale Souveränität entscheidet darüber, ob Europa die digitale Welt selbst gestalten kann – wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich. Das ,Tech Sovereignty Package’ der EU-Kommission setzt dafür wichtige Akzente.“ Der Bitkom begrüßt demnach den Fokus auf die gesamte digitale Wertschöpfungskette, stellt aber auch klar, dass es nicht länger bei bloßen Ankündigungen bleiben dürfe.

bitkom-ralf-wintergerst

Foto: Bitkom

Dr. Ralf Wintergerst: Gut ist, dass Europa industrielle Skalierung, Anwenderindustrien und die gesamte Wertschöpfungskette stärker in den Blick nimmt!

Bitkom-Forderung nach praxistauglichem Rahmen für souveräne „Cloud“- und KI-Angebote

„Wir begrüßen, dass die EU-Kommission nicht nur einzelne Technologien in den Blick nimmt, sondern die gesamte digitale Wertschöpfungskette von Halbleitern und Rechenzentren über Cloud- und KI-Infrastrukturen bis hin zu Open Source und besseren Investitionsbedingungen“, so Wintergerst.

  • Er unterstreicht indes: „Entscheidend ist nun, dass es nicht bei Ankündigungen bleibt. Europa braucht Tempo!

Im Zentrum stehe der „Cloud & AI Development Act“. Europa brauche einen gemeinsamen, praxistauglichen Rahmen für souveräne „Cloud“- und KI-Angebote. Dieser Rahmen müsse Klarheit schaffen, Fragmentierung verhindern und Innovation ermöglichen – und eben nicht neue Hürden errichten.

Bitkom rät zu gezielten Investitionen, um Europas eigene Stärken auszubauen und international wettbewerbsfähig zu machen

Wintergerst führt weiter aus: „Souverän ist, wer eigene digitale Kompetenzen und Fähigkeiten besitzt und darüber hinaus frei wählen kann und nicht erpressbar ist. Unternehmen und öffentliche Verwaltungen brauchen deshalb echte Wahlmöglichkeiten: offene Standards, Interoperabilität, ,Multi-Cloud’-Fähigkeit und wirksame technische Schutzmaßnahmen.“

  • Auch der angekündigte „Chips Act 2.0“ gehe in die richtige Richtung: „Gut ist, dass Europa industrielle Skalierung, Anwenderindustrien und die gesamte Wertschöpfungskette stärker in den Blick nimmt!“ Entscheidend werde sein, dort gezielt zu investieren, wo Europa eigene Stärken ausbauen und international wettbewerbsfähig werden kann.

Mehr Förderung allein mache Europa aber noch längst nicht souverän. Genauso wichtig seien schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und verlässliche Regeln. Die Unternehmen riefen nicht nach mehr Geld, sondern nach weniger Komplexität. Wintergersts Fazit: „Digitale Souveränität entsteht, wenn Europa eigene technologische Stärke aufbaut, internationale Partnerschaften klug nutzt und Innovation durch Regulierung flankiert und beschleunigt.“

Weitere Informationen zum Thema:

bikom
Über uns

bitkom
Dr. Ralf Wintergerst: Präsident Bitkom / Vorsitzender der Geschäftsführung & Group CEO Giesecke+Devrient GmbH

European Commission, Directorate-General for Communication, 03.06.2026
Strengthening Europe’s tech sovereignty

bitkom
Position Paper: Cloud & AI Development Act

heise online, Daniel AJ Sokolov, 28.05.2026
Chips Act 2.0: Behörden sollen mehr europäische Chips kaufen / „Kauft vor Ort”, will die EU-Kommission Behörden nahelegen, konkret für Prozessoren europäischer Start-ups. Das soll Teil des zweiten Chips-Gesetzes werden.

datensicherheit.de, 02.06.2026
KI- und Rechenzentrumsausbau in Europa droht zu scheitern / Europa strebt danach, seine Rechenzentrumskapazitäten bis 2032 zu verdreifachen, aber dieses ambitionierte Ziel könnte durch neue eigene regulatorische Hürden gefährdet sein

datensicherheit.de, 25.03.2026
Rechenzentrumsstrategie: Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen mahnt Konkretisierung bei Strompreisen und Energieeffizienz an / Trotz der ambitionierten Ausbauziele der „Nationalen Rechenzentrumsstrategie“ fehlen konkrete Maßnahmen bei Strompreisen, Energieeffizienz und Investitionsbedingungen – mithin entscheidende Faktoren im internationalen Wettbewerb

datensicherheit.de, 23.03.2026
Nationale Rechenzentrumsstrategie: Bitkom fordert noch deutlich verbesserte Rahmenbedingungen / Der Bitkom anerkennt vorliegende Rechenzentrumsstrategie als „wichtiges Signal“, vermisst bisher aber den „großen Wurf“

]]>