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Aktuelles, Experten - Montag, Oktober 31, 2011 22:14 - noch keine Kommentare
Novellierung des Telekommunikationsgesetzes: Peter Schaar kritisiert Unterlassungen
Der Gesetzgeber habe wichtige Datenschutz-Aspekte unberücksichtigt gelassen
[datensicherheit.de, 31.10.2011] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar hat die vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes als unzureichend kritisiert:
Leider sei es versäumt worden, notwendige Änderungen im Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen. Insbesondere die sogenannte „Cookie-Regelung“ sei – obwohl es sich hierbei um eine zwingend umzusetzende europäische Vorgabe handele – vom Gesetzgeber ignoriert worden. Dabei werde in Kauf genommen, dass weiterhin ohne Einwilligung der Betroffenen umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellt würden, so Schaar.
Diese „Cookie-Regelung“ sieht vor, dass Nutzer künftig ihre explizite Einwilligung erklären müssen, bevor langfristige Cookies oder andere technische Mittel, mit denen das Surfverhalten von Internetnutzern verfolgt werden kann, auf deren Endgeräten gespeichert werden.
Des Weiteren bemängelt Schaar, dass die Befristung der Speicherdauer von Telekommunikationsverkehrsdaten zur Abrechnung zwischen verschiedenen Telekommunikationsdiensteunternehmen ohne Begründung in letzter Sekunde wieder aus dem Entwurf gestrichen wurde. weiterlesen…
