Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Mittwoch, Juli 11, 2018 22:51 - noch keine Kommentare
2016-2017: 21.805 Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach IFG
„6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit“ der BfDI vorgelegt
[datensicherheit.de, 11.07.2018] Andrea Voßhoff, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat am 11. Juli 2018 ihren „6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit“ für die Jahre 2016 und 2017 vorgelegt. Bei den Bundesbehörden seien in diesen beiden Jahren insgesamt 21.805 Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes eingegangen.
Erneute Zunahme der IFG-Anträge
Die insgesamt 21.805 Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hätten die Zahlen der Jahre 2014-2015 (18.139 Anträge) „deutlich überschritten“.
Sodann habe es im Berichtszeitraum insgesamt 790 Eingaben gegeben, von denen in 702 Fällen um Vermittlung zu IFG-Anträgen gebeten worden sei – in den übrigen Fällen seien allgemeine Auskünfte zum IFG erteilt worden.
Voßhoff: „Die erneute Steigerung der IFG-Anträge zeigt deutlich, dass das Recht auf Informationszugang inzwischen zum ,Werkzeugkoffer‘ des mündigen Bürgers in einer auf Offenheit, Diskurs und Partizipation angelegten Gesellschaft geworden ist. Der Staat ist nicht länger die unzugängliche Trutzburg, in der Verwaltungsinformationen ,hinter Schloss und Riegel‘ versteckt bleiben.“
Verbesserungspotenzial bei Umwelt- und Verbraucherinformationen
Verbesserungspotenzial sieht Voßhoff nach wie vor im Bereich der Umwelt- und Verbraucherinformationen. Hierfür gelte das Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Darin sei bisher noch keine Ombudsfunktion vorgesehen.
„Erneut fordere ich den Gesetzgeber auf, das UIG und das VIG entsprechend zu evaluieren, damit meine Ombuds-, Beratungs- und Kontrollfunktion künftig auch Bürgerinnen und Bürgern, die Hilfe beim Zugang zu Umwelt- oder Verbraucherinformationen brauchen, zur Verfügung steht“, betont Voßhoff.
Der „6. Tätigkeitsbericht“
Der „6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017“ soll laut Voßhoff einen Überblick über die Entwicklung des Informationsfreiheitsrechtes, die Rechtsprechung zum IFG und die Aktivitäten der BfDI geben.
Der Bericht ist abrufbar auf der Website der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und kann – wie auch andere Informationsmaterialien – kostenlos unter folgender Anschrift angefordert werden: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstraße 30, 53117 Bonn.
Weitere Informationen zum Thema:
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 11.07.2018
6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2016 – 2017
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