Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, April 23, 2009 15:01 - noch keine Kommentare

ADAC: Bundesländer ignorieren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes

Gutachten zum Videoscanning von Kfz-Kennzeichen veröffentlicht

[datensicherheit.de, 23.04.2009] Der ADAC hat heute ein Gutachten zum Thema „Videoscanning von Kfz-Kennzeichen“ vorgestellt:
Darin wird ausgeführt, dass trotz klarer Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht etwa in Bayern und Niedersachsen die diesbezüglichen inzwischen modifizierten Regelungen immer „noch nicht vollständig verfassungskonform“ sind, in Mecklenburg-Vorpommern Autofahrer weiterhin nach dem „alten, in einzelnen Aspekten verfassungswidrigen Gesetz“ ohne jeden Anlass überwacht werden, Baden-Württemberg eine „nicht verfassungsgemäße Überwachung des Straßenverkehrs“ plant und Berlin sogar Videokontrollen „ohne erforderliche gesetzliche Grundlage“ durchführt.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 hatte die ADAC-Bedenken bestätigt.

Weitere Informationen zum Thema:

ADAC Online
Gläserner Autofahrer unter Generalverdacht? Das Recht auf datenfreie Fahrt

Darunter auch folgendes Informationsmaterial:

ADAC-Standpunkt „Datenschutzgrundsätze für elektronische (Kontroll-)Systeme im Verkehr und im Fahrzeug“

ADAC-Standpunkt „RFID-Technologie im Auto und Verkehr“

ADAC-Motorwelt-Artikel „Gläsener Autofahrer“

Vortrag „Mautkontrollen – Autofahrer unter Generalverdacht“ v. Prof. Dr. Clemens Arzt, Lehrstuhl für Verwaltungsrecht, Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Berlin

Vortrag „Regeln und Grenzen für Erfassung, Speicherung und Verwertung von Daten in Verkehr“ v. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Datenschutzbehörde des Bundes, Berlin

Standpunkt „Kennzeichenscanning: Kurzfassung des Rechtsgutachtens, verfassungsrechtliche Bewertung“

ADAC-Pressemeldung „Kennzeichenscanning: Sieben von acht Bundesländern verstoßen gegen die Verfassung“

ADAC-Statement“Kennzeichenscanning: Notwendige Prävention der übertriebene Überwachung?“ v. ADAC Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker

ADAC-Motorwelt-Artikel „Auto-Überwachung ist verfassungswidrig“

Präsentation „Kennzeichenscanning: Ergebnisse des Gutachtens“

RP ONLINE, 23.04.2009
ADAC-Gutachten belegt Verfassungsverstöße / Kennzeichen-Scan: Länder am Pranger



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