Aktuelles, Experten, Veranstaltungen - geschrieben von am Freitag, Januar 27, 2012 18:25 - noch keine Kommentare

Anlässlich des 6. Europäischen Datenschutztags werden Zweifel an der Vorratsdatenspeicherung artikuliert

Dagmar Hartge, Peter Schaar und Dr. Thomas Petri fordern Nachweis der Erforderlichkeit

[datensicherheit.de, 27.01.2012] Dagmar Hartge, Vorsitzende der „Datenschutzkonferenz 2012“ und Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, und Dr. Thomas Petri, Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, weisen darauf hin, dass die Erforderlichkeit einer mindestens sechsmonatigen „Vorratsdatenspeicherung“ nach wie vor nicht nachgewiesen sei.
Mittlerweile setze sich sogar ein interner Bericht der EU-Kommission vom 15. Dezember 2011 kritisch mit der aktuellen EU-Richtlinie zur „Vorratsdatenspeicherung“ auseinander.
Wer eine „Vorratsdatenspeicherung“ befürwortet, müsse wegen des damit verbundenen tiefgreifenden grundrechtlichen Eingriffs in die Kommunikationsfreiheit konkret belegen können, bei welchen Straftaten welche Daten wie lange und unter welchen technischen Rahmenbedingungen unbedingt gespeichert werden müssten, um das Ziel einer effektiven Strafverfolgung sicherzustellen.
Dieser Nachweis der Erforderlichkeit sei eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Richtlinie zur „Vorratsdatenspeicherung“ im Einklang mit Artikel 8 Europäische Grundrechtecharta steht. Solange dieser Nachweis nicht erbracht sei, dürfe es keine „Vorratsdatenspeicherung“ geben, so Dr. Thomas Petri anlässlich des „6. Europäischen Datenschutztages 2012“.

Weitere Informationen zum Thema:

Virtuelles Datenschutzbüro, 27.01.2012
BayLfD: 6. Europäischer Datenschutztag – Veranstaltung in Berlin und im Livestream zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“



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