Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Januar 3, 2018 18:44 - noch keine Kommentare
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: beA-Einführung wird zur Affäre
Anwälte kritisieren Fehlinvestition und fordern personellen Neuanfang
[datensicherheit.de, 03.01.2018] Die Einführung des „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“ (beA) weitet sich offensichtlich zu einer Affäre auf: Erste Anwälte fordern bereits den Rücktritt des verantwortlichen Vorstands der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).
Ein einfaches „Weiter-So“ darf es nicht geben!
„Es kann nicht sein, dass diejenigen aufklären können, die das Desaster zu verantworten haben“, betont z.B. Rechtsanwalt Christof Augenstein, Partner von KATHER AUGENSTEIN in Düsseldorf und Mitglied der dortigen Rechtsanwaltskammer.
„Die Landeskammern, und insbesondere die mitgliederstarken in NRW, müssen jetzt im Sinne ihrer Mitglieder der BRAK klarmachen, dass es ein einfaches ,Weiter-So‘ nicht geben kann, nachdem der Start zum wiederholten Male kurzfristig verschoben werden musste“, sagt Augenstein.
Rund 38 Millionen Euro stehen auf dem Spiel
Im Feuer“ stehen nach Augensteins Angaben rund 38 Millionen Euro. Für diese Summe hatte sich die BRAK demnach das elektronische Anwaltspostfach von einem externen Dienstleister entwickeln lassen – und dies finanziert aus einer „Zwangsabgabe aller Mitglieder“.
Zudem gingen Aufwendungen für eigene Zertifikate und elektronische Lesegeräte zu Lasten der Rechtsanwälte.
Personeller Neuanfang gefordert
Es reiche nicht, dass der fachlich zuständige Vizepräsident seinen Hut nimmt – bei „so einem furios gescheiterten Prestige-Projekt“ stehe der gesamte Vorstand inklusive dem BRAK-Vorsitzenden in der Verantwortung, kommentiert Augenstein.
Er spreche dabei für seine gesamte Sozietät, sehe sich aber nicht als „Anwaltsrebell“. Augenstein ist sich jedoch sicher: „In der Anwaltschaft brodelt es zurecht massiv. Es kann daher nicht sein, dass Deutschlands exponiertesten Anwaltsvertreter mit den ihnen anvertrauten Geldern so umgehen!“ Dieser Sachverhalt müsse lückenlos aufgearbeitet werden. Dies könne nur mit einem personellen Neuanfang gelingen.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 28.12.2017
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Vertrauensverlust der Anwaltschaft / Deutscher Anwaltverein fordert, den Schutz des Mandanten unbedingt zu wahren
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