Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, Januar 22, 2020 17:48 - noch keine Kommentare

Bitkom: Warnung vor überzogenen Eingriffen in Privatsphäre

Dr. Bernhard Rohleder bezieht Stellung zum Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der „Hasskriminalität“

[datensicherheit.de, 22.01.2020] Der Digitalverband Bitkom kritisiert im Kontext der Diskussion um die Bekämpfung von Rechtsextremismus und sogenannter Hasskriminalität im Internet nach eigenen Angaben den jüngsten Gesetzesentwurf der Bundesregierung als „unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern“. Laut dem im Dezember 2019 vorgelegten Entwurf sollen demnach Soziale Netzwerke dazu verpflichtet werden, IP-Adresse und Portnummer von Nutzern schon dann proaktiv an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten, „wenn auch nur der Verdacht eines Vergehens besteht“.

Privatwirtschaftliche Unternehmen dürfen nicht Rolle von Strafverfolgungsbehörden und Richtern übernehmen!

„Es ist unbestritten, dass Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet entschieden bekämpft und konsequent strafrechtlich verfolgt werden müssen“, betont der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder.
Aber mit dem jetzt vorgelegten Gesetz mache es sich die Bundesregierung zu einfach. Privatwirtschaftliche Unternehmen dürften nicht in die Rolle von Strafverfolgungsbehörden und Richtern gedrängt werden.

Völlig unbescholtene Nutzer könnten ins Visier geraten

So würden Meldungen, die auf der rechtlichen Einschätzung von Mitarbeitern der Netzwerkbetreiber basierten, „unzweifelhaft dazu führen, dass auch IP-Adressen und Portnummern von völlig unbescholtenen Nutzern an das BKA weitergeleitet werden“.
Mit diesem Gesetz mache Deutschland einen „Schritt in Richtung Überwachungsstaat“. In Anbetracht drohender Bußgelder sei zu erwarten, dass Unternehmen im Zweifel Nutzerdaten ausleiteten. So entstünde eine riesige Verdachtsdatei bei Behörden, die die Grundrechte Einzelner verletze, warnt Dr. Rohleder.

Systembruch mit geltendem Recht und bestehender Praxis

Die Pflicht zur proaktiven Ausleitung von Nutzerdaten stelle zudem einen „Systembruch mit geltendem Recht und bestehender Praxis“ dar. Statt erweiterter Befugnisse bräuchte es eine deutlich bessere Ressourcenausstattung der zuständigen amtlichen Stellen. Die ohnehin schon überlasteten Staatsanwaltschaften würden mit einer schwer überschaubaren Menge an Inhalten und Nutzerdaten schlicht überfordert werden, womit die Gefahr der ausbleibenden Strafverfolgung weiterbestünde.
„Der Rechtsdurchsetzung im Internet wäre eher gedient, wenn Gerichten und Staatsanwaltschaften mehr Personal zur Verfügung stünde. Darüber hinaus gehört die Zusammenarbeit aller staatlich relevanten Stellen von Bund, Ländern und Kommunen verbessert.“

Risiko einer Online-Hausdurchsuchung ohne jede zusätzliche Sicherung

Durch die Schaffung neuer Auskunftsgrundlagen und -ermächtigungen berge der Gesetzesentwurf aus Bitkom-Sicht auch das Risiko einer Online-Hausdurchsuchung ohne jede zusätzliche Sicherung. So solle eine Vielzahl von Behörden schon bei Ordnungswidrigkeiten auf sensible persönliche Daten wie Passwörter zugreifen können.
Es sei unklar, inwieweit ein richterlicher Beschluss für die Herausgabe von Nutzerdaten erforderlich wäre. Die vorgesehene Verpflichtung für Telemediendiensteanbieter mit mehr als 100.000 Kunden, für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Übertragung der Daten eine elektronische „Behörden-Schnittstelle“ bereitzuhalten, würde eine enorm hohe Anzahl von Diensten umfassen und sei deshalb „weder notwendig oder verhältnismäßig noch praktikabel, insbesondere für viele kleinere Anbieter“.

Bitkom-Plädoyer für eine europäische Lösung

Dr. Rohleder: „Die Bundesregierung möchte Handlungsstärke zeigen. Doch statt bisherige Maßnahmen auf Wirksamkeit zu prüfen, regiert der politische Aktionismus, wenn es um Hassrede im Internet geht.“ Das zeige auch der vergangene Woche zusätzlich in Umlauf gebrachte Entwurf für Änderungen des NetzDG.
Um Rechtsextremismus und „Hasskriminalität“ im Internet wirksam zu bekämpfen, plädiert der Bitkom nach eigenen Angaben für eine europäische Lösung: „Hetze und Hass im Internet halten sich nicht an nationale Grenzen. Eine EU-weit einheitliche Regelung würde es Diensteanbietern und Strafverfolgungsbehörden einfacher machen, ihre begrenzten Mittel so wirksam wie möglich einzusetzen. Nationale Einzelgänge wie in Deutschland sind dafür kontraproduktiv“, sagt Dr. Rohleder. Es gelte, konstruktive, und praktikable Lösungswege im Kreise aller beteiligten Akteure zu finden.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Positionspapier / Bitkom Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

datensicherheit.de, 04.01.2020
Dr. Patrick Breyer kritisiert Internet-Surfspionage

datensicherheit.de, 31.03.2017
Bitkom: Warnung vor Schnellschuss bei Gesetz gegen Hasskriminalität



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