Aktuelles - geschrieben von am Freitag, Dezember 3, 2010 9:25 - noch keine Kommentare

Deutscher Anwaltverein zur Vorratsdatenspeicherung: EU-Richtlinie gehört auf den Prüfstand

DAV warnt vor Überreaktionen bei der Terrorismusbekämpfung

[datensicherheit.de, 03.12.2010] Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht angesichts der aktuellen Terrorwarnungen und der damit verbundenen Überlegungen im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung von „Überreaktionen“ – die Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen unabhängig von einem Verdacht lehnt der DAV entschieden ab:
Die Vorratsdatenspeicherung greife in den geschützten Bereich der vertrauensvollen Kommunikation und somit in grundgesetzlich geschützte Bürger- und Freiheitsrechte massiv ein, so der DAV. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gehöre daher auf den Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht habe zu Recht am 2. März 2010 die alten Pläne für verfassungswidrig erklärt.
Der Staat habe zwar den verfassungsrechtlichen Auftrag, seine Bürger vor Terror zu schützen, jedoch müssten die Maßnahmen verhältnismäßig sein, so der DAV-Präsident, Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer; alle Bürger als
vermeintliche Straftäter unter Generalverdacht zu stellen, sei „unerträglich“.

Weitere Informationen zum Thema:

DeutscherAnwaltVerein, 29.11.2010
Anwälte gegen Verschärfung der Sicherheitsgesetze / – DAV warnt vor Überreaktion und ruft zur Mäßigung bei der Vorratsdatenspeicherung auf –



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