Aktuelles, Experten - geschrieben von am Samstag, Juni 29, 2019 10:36 - noch keine Kommentare

Frank Herrmann: Gesetzgeber sendet die falschen Signale

2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU nachts im Bundestag verabschiedet

[datensicherheit.de, 29.06.2019] In der Nacht zum 28. Juni 2019 hat der Bundestag mit den Stimmen der „GroKo“ das „2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ zur Anpassung deutscher Gesetze an die DSGVO beschlossen. Frank Herrmann, Vorsitzender der PIRATEN NRW und Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, übt Kritik: „Über ein Jahr zu spät, zu kompliziert und meistens zum Nachteil der Menschen im Land, so könnte man das über 600 Seiten umfassende Gesetzespaket in aller Kürze beschreiben.“

BSI als Zentralstelle IT-Sicherheit braucht Vertrauen und Transparenz

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch die Einschränkung der Auskunftsrechte Betroffener weiter abzuschotten, sei „genau die falsche Strategie“.
Für diese Zentralstelle für IT-Sicherheit seien Vertrauen und Transparenz wichtig. Herrmann: „Keine Mauern aus Schweigen!“

Haftung für Beachtung der Datenschutzpflichten bleibt

Herrmann kritisiert weiterhin: „Und dass jetzt nur noch Unternehmen, in denen mehr als 20, statt bisher zehn Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, verpflichtend eine Person für den Datenschutz beauftragen müssen, ist purer Populismus und ein vergiftetes Geschenk an die Unternehmer.“
Denn an der Verantwortlichkeit und auch an der Haftung für die Beachtung der Datenschutzpflichten ändere sich nichts – die blieben bei der verantwortlichen Stelle, beim Unternehmen. „Wenn jetzt die fachliche Beratung eingespart werden darf, werden Datenschutzverstöße ganz sicher nicht weniger werden“, so seine Warnung.

Kein Wort zur Videoüberwachung…

„Kein Wort verlieren CDU/CSU und SPD über den vor drei Monaten vom Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärten §4 Abs.1 BDSG zur Videoüberwachung“, so Herrmann. Hierzu wäre „wenigstens die Klarstellung der Gültigkeit europäischen Rechts und die Aussicht auf eine neue Regelung wichtig gewesen“.

Nutzung der Polizei-Digitalfunkgeräte vollständig überwacht

Ein „kaltes Erwachen“ gebe es für die Polizeigewerkschaften, denn durch das in Artikel 8 geänderte BDBOS-Gesetz seien es jetzt die Beamten selbst, welche durch die Nutzung ihrer Digitalfunkgeräte vollständig überwacht würden:
„Für 75 Tage darf jetzt gespeichert werden, wer, wann, mit wem und von wo kommuniziert hat.“ Die „Robocop“-Strategie der Innenminister in Bund und Ländern werde fortgesetzt – denn dass die Bilder der Bodycams in die Einsatzzentralen übertragen werden, sei nur noch eine technische Hürde.

Regelungen noch unübersichtlicher

Herrmanns Fazit: „Insgesamt bleibt festzustellen, dass mit den jetzt beschlossenen weiteren Gesetzes-Änderungen der Schutz personenbezogener Daten in Deutschland weiter eingeschränkt wird und die Regelungen noch unübersichtlicher werden.“ Die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern werde „klar missachtet“.

Weitere Informationen zum Thema:

Deutscher Bundestag
Bundestag stimmt zwei Gesetzen zum Datenschutzrecht zu

datensicherheit.de, 28.06.2019
Zweites Datenschutz-Anpassungsgesetz angenommen / Nach dem Bundestag jetzt der Bundesrat am Zug



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung