Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, Juni 21, 2012 23:44 - ein Kommentar

Freiheit statt Angst: Polizeiliche Videoüberwachung der Demonstrationen unzulässig

Verwaltungsgericht Berlin erkennt Anfertigung sogenannter „Übersichtsaufnahmen“ als rechtswidrig

[datensicherheit.de, 21.06.2012] Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 26. April 2012 entschieden, „dass die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen, die anlässlich früherer Aufzüge des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung in Berlin durch den Beklagten [den Polizeipräsidenten in Berlin, d.h. die Berliner Polizeibehörde] erfolgt ist, rechtswidrig war“. Nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung hat der Berliner Polizeipräsident seine Beamten zwischenzeitlich angewiesen, dass „Übersichtsaufnahmen, die nicht an tatsächliche Anhaltspunkte hinsichtlich einer bevorstehenden erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gebunden sind, […] bei der gegebenen Rechtslage nicht mehr angefertigt werden“.
Sie freuten sich über das deutliche Urteil zur illegal durchgeführten polizeilichen Videoüberwachung ihrer „Freiheit statt
Angst“-Demonstration, so Michael Ebeling vom Arbeitskreis. Es sei bitter, dass landesweit immer wieder erst mutige Bürger vor Gericht ziehen müssten, um den Behörden den wesentlichen Stellenwert der Meinungs- und Versammlungsfreiheit vor Augen zu führen.
Unter dem Motto „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!“ demonstrieren seit Jahren Tausende von Menschen gegen die immer weiter zunehmende Kontrolle und Überwachung, z.B. durch Vorratsdatenspeicherung oder Internetzensur. Bei den Demonstrationen 2009 und 2010 fertigte die Berliner Polizei von einem an der Spitze der Versammlungen fahrenden Polizeifahrzeug permanent sogenannte „Übersichtsaufnahmen“ der Demonstration an, obwohl der Protest vollkommen friedlich verlief. Gegen
die einschüchternde Überwachung des Überwachungsprotests klagte ein Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung – mit Erfolg. Das Gericht erklärte jetzt die polizeiliche Videoüberwachung der Demonstrationen für rechtswidrig, weil diese Personen von einer unbefangenen Teilnahme abschrecken könnte.
In einer Demokratie müssten Menschen ohne Angst vor negativen Konsequenzen an Demonstrationen teilnehmen können, ihre Meinung artikulieren und ihre Forderungen frei aufzeigen können. Der durch Videoüberwachung entstehende Beobachtungsdruck schränke die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein, erklärt Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Sie wehrten sich gegen die ausufernde präventive Erhebung und Speicherung von Daten von Menschen, die an Demonstrationen teilnehmen.

Weitere Informationen zum Thema:

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!



ein Kommentar

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Daniel Gerholdt
Jun 23, 2012 16:07

Und was bringt dieses Urteil?

NICHTS!

Sind die Personen, die die Überwachung angeordnet haben aus ihrem Amt entfernt worden und wegen Rechtsbeugung/Amtsmißbrauch vor dem Kadi gelandet? Ich glaube nicht.
Solange solches Verhalten ungestraft bleibt, wird es immer wieder passieren, so lange, bis die Bevölkerung nichts mehr dagegen unternimmt, weil es eh keinen Sinn hat…

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