Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, April 12, 2011 13:48 - noch keine Kommentare

Mahnende Worte des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Vorstellung seines 23. Tätigkeitsberichts 2009-2010

Unwillen auf Bürgerseite ob der Registrierung und Überwachung ihres alltäglichen Verhalten wächst

[datensicherheit.de, 12.04.2011] Am 12. April 2011 stellt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) den 23. Tätigkeitsberichts für die Jahre 2009 und 2010 vor:
In diesem Zusammenhang macht Peter Schaar deutlich, dass der Unwillen auf Bürgerseite ob der Registrierung und Überwachung ihres alltäglichen Verhalten wächst. Er fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag daher auf, diesen Bürgerwillen ernst zu nehmen und die angekündigten datenschutzrechtlichen Vorhaben nun umzusetzen.
Der 2010 von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz offenbare immerhin den Willen, aus den seit vielen Jahren bekannten Missständen Konsequenzen zu ziehen. Auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit mehr Rechtssicherheit bekommen sollten, sehe er es kritisch, dass etwa die offene Videoüberwachung der Beschäftigten ausgeweitet werden solle. Er hofft, dass die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs zügig erfolgen und zu einer deutlichen Verbesserung des Datenschutzes am Arbeitsplatz führen werden.
Die aktuellen Diskussionen über Straßenansichtsdienste wie „Microsoft Street Side“ oder „Google Street View“ und Soziale Netzwerke verdeutlichten, dass auch international agierende Unternehmen sich an deutsches und europäisches Datenschutzrecht halten müssten. Es könne nicht sein, dass Unternehmen heute ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer aussagekräftige Profile über sie im Internet erstellen könnten. Schaar bedauert, dass es bisher unter dem Stichwort „Rote-Linie-Gesetz“ bei Ankündigungen der Bundesregierung geblieben ist und nicht einmal ein diskussionsfähiger Entwurf vorliegt.
Rote Linien müsse es auch bei den Sicherheitsbehörden geben. Vor wenigen Wochen seien eklatante Mängel bei der Umsetzung des „SWIFT-Abkommens“ bekannt geworden und kürzlich aus Koalitionskreisen sei gefordert worden, die „Anti-Terror-Gesetze“ ohne eine systematische, ergebnisoffene und wissenschaftlich fundierte Überprüfung zu verlängern. Bei manchen scheine in Vergessenheit geraten zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt – zuletzt in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung – der staatlichen Überwachung deutliche Grenzen gesetzt habe, so Schaar. Eine umfassende Überwachung wäre mit der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Er erwartet, dass sich die Bundesregierung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene an dieser Maxime orientiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung bereits vor mehr als drei Jahren aufgegeben, ein voraussetzungsloses Auskunftsrecht der Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung zügig umzusetzen. Es sei nicht akzeptabel, dass die Finanzverwaltung den Betroffenen weiterhin nur bei Darlegung eines „berechtigten Interesses“ Auskunft zu ihren gespeicherten Daten gewähre. Schaar erwartet von der Bundesregierung, dass sie dieser Vorgabe endlich nachkommt.
Klare Vorgaben zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden hat der Europäische Gerichtshof formuliert. Da diese Entscheidung nicht zeitgerecht umgesetzt wurde, kommen auf Deutschland jetzt Strafzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu. Auch wenn sich das Urteil formal auf die Datenschutzaufsicht der Länder beziehe, seien dieselben Vorgaben auch auf Bundesebene zu beachten. Dies bedeute etwa, dass dem BfDI die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, Bußgelder bei Datenschutzverstößen von Telekommunikations- und Postdienstunternehmen zu verhängen. Leider habe sich die Bundesregierung entsprechenden Anregungen bislang konsequent verweigert.
Auch die geplante „Stiftung Datenschutz“ müsse finanziell und personell unabhängig sein. Die Bundesregierung solle jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Stiftung auf einer gesicherten Basis ihre Arbeit aufnehmen kann.
Zusammen mit den Datenschutzbeauftragten der Länder hat Schaar konkrete Vorstellungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts vorgelegt. Der deutsche und der europäische Rechtsrahmen müssten gewährleisten, dass der Datenschutz mit der rasanten technologischen Entwicklung Schritt halte. Datenschutz sei heute weniger denn je durch Rechtsnormen sicherzustellen. Datenschutztechnologie müsse die Menschen dazu befähigen, die Kontrolle über ihre Daten wiederzugewinnen.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 12.04.2011
23. Tätigkeitsbericht 2009 – 2010

BfDI, 12.04.2011
Bundesdatenschutzbeauftragter stellt 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010 vor.



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung