Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, März 27, 2017 21:36 - noch keine Kommentare

Neues ULD-Faltblatt: Datenschutz im Melderecht

Informationen zu den Fragen „Welche Daten von Ihnen stehen im Melderegister? Und welchen Datenübermittlungen können Sie widersprechen?“

[datensicherheit.de, 27.03.2017] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) möchte mit einem neuen Faltblatt Informationen zu den Fragen „Welche Daten von Ihnen stehen im Melderegister? Und welchen Datenübermittlungen können Sie widersprechen?“ geben.

Weitergabe von Meldedaten

Das Melderegister betrifft alle Bürger, es wird bei den Meldebehörden in den Städten, Ämtern und Gemeinden geführt. Man sollte wissen, dass die Meldebehörden nach den melderechtlichen Vorschriften bestimmte Datensätze zu Bürgern an Adressbuchverlage, die Presse, den Rundfunk, Wählergruppen, die Wehrverwaltung und an andere Empfänger übermitteln dürfen.
Zu den Datensätzen zählen laut ULD insbesondere der Familienname, der Vorname und die Anschrift. Die Weitergabe der Datensätze erfolge für gesetzlich geregelte Zwecke. So dürfe beispielsweise der Rundfunk eine Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erhalten. Diejenigen, die dies nicht wollen, könnten solchen Datenübermittlungen widersprechen.
Die Meldebehörden sollen über die Widerspruchsrechte, z.B. bei der Anmeldung nach einem Adresswechsel informieren. Viele Meldebehörden in Schleswig-Holstein legen demnach auch das Info-Faltblatt des ULD aus, das nach der Neufassung melderechtlicher Vorschriften aktualisiert worden sei und nun in einer neuen Auflage vorliege.

Umfassender Überblick über Widerspruchsmöglichkeiten

Unabhängig von der Aufklärungsarbeit der Meldebehörden erhalte das ULD fortlaufend Anfragen zur Zulässigkeit von Datenübermittlungen aus den Melderegistern an bestimmte Empfänger. Dabei würden auch die bestehenden Ausnahmen erörtert, in denen ein Widerspruch gegen die Datenweitergabe möglich sei.
Die Hinweise in der neuen Auflage des Faltblatts zum Datenschutz im Melderecht sollen einen „umfassenden Überblick über die vorhandenen Widerspruchsmöglichkeiten“ geben. Wer möchte, könne für den Widerspruch gegenüber seiner Meldebehörde die Karte auf der letzten Seite des Faltblatts mit vorformulierten Widerspruchsoptionen nutzen.
„Für die moderne und serviceorientierte Verwaltung ist Kundenfreundlichkeit ein wichtiger Grundsatz. Unser Info-Faltblatt soll ein Beitrag dazu sein: Bürgerinnen und Bürgern bekommen Informationen dazu, wie sie ihre Rechte nach dem Bundes- und Landesmeldegesetz in der Praxis wahrnehmen können“, erläutert Marit Hansen, Leiterin des ULD.

Weitere Informationen zum Thema:

ULD
„Datenschutz im Melderecht“

datensicherheit.de, 09.03.2017
Neues Bundesdatenschutzgesetz: Entwurf mit drohenden Verschlechterungen



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