Aktuelles - geschrieben von cp am Samstag, November 6, 2010 22:02 - noch keine Kommentare
Stärkung der zivilgesellschaftlichen Kräfte zur Durchsetzung des Jugendmedienschutzes im Internet gefordert
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenbergers deutliche Ausführungen zum Thema „Medienkompetenz“ auf dem Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht
[datensicherheit.de, 06.11.2010] Das 6. „Bayreuther Forum für Wirtschaft- und Medienrecht“ am 5. und 6. November 2010 an der Universität Bayreuth war Anlass für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, deutliche Ausführungen zum Thema „Medienkompetenz“ zu machen:
So dürfe Jugendmedienschutz im „Internetzeitalter“ nicht auf staatliche Regelungen reduziert werden – gebraucht werde ein „Dreiklang“ aus medienkompetenten Nutzern, einem flankierenden staatlichen Regelungsrahmen und der Unterstützung der Wirtschaft auf Basis „regulierter Selbstregulierung“. Heute nutzten bereits 98 Prozent der Zwölf- bis 19-Jährigen das Internet; neun von zehn jungen Leuten seien täglich im Netz unterwegs und verweilten dort im Schnitt weit über zwei Stunden. Das Internet habe unser Leben verändert, so die Bundesjustizministerin, aber noch nicht alle Politiker seien tatsächlich über die Möglichkeiten, die Chancen, die Risiken und die Dimension dieser neuen Kommunikation ausreichend im Bilde. Darum sieht Leutheusser-Schnarrenberger diesbezüglich einen „Lernauftrag“.
Trotz der Notwendigkeit zum Erlass staatliche Regelungen auch für das Internet setze sie weiterhin auf das Löschen statt Sperren verbotener Inhalte. Im Strafrecht sehe sie indes beim Thema Kinderpornographie keine Schutzlücken – auch wenn jüngst Fernsehsendungen einen anderen Eindruck hätten erwecken wollen. Ein „Pranger“ mache es den Strafverfolgungsbehörden, die ihre Arbeit ohne Vorverurteilungen ausüben, eher schwerer. Zudem habe sie ein Problem damit, wenn Informationen, die den Behörden zugänglich gemacht werden sollten, zurückgehalten würden, „um eine Sendung besser zu verkaufen“.
Nicht minder wichtig als die Aufgabe des Gesetzgebers sei aber eine „Stärkung der zivilgesellschaftlichen Kräfte” zur Durchsetzung des Jugendmedienschutzes auch im Internet. Eine „Stiftung Datenschutz“ solle eben zu diesem Zweck gegründet werden, so Leutheusser-Schnarrenberger. Auch wenn diese Idee nicht ganz neu sei, befinde man sich nunmehr in der konkreteren Planungsphase. Diese Stiftung solle möglichst viele Akteure bündeln und mit einem ordentlichen Gründungskapital ausstatten, um den sinnvollen Umgang mit Medien durch benutzerangepasste Projekte zu fördern. Medienkompetenz in ein Gesetz zu schreiben, bringe nichts – man müsse diese stärken.
Weitere Informationen zum Thema:
Universität Bayreuth, 05.11.2010
Medienkompetenz lässt sich nicht per Gesetz verordnen
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