Abschlussbericht – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 15 Jul 2025 16:26:14 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Initiative für einen handlungsfähigen Staat hat Abschlussbericht vorgestellt https://www.datensicherheit.de/initiative-handlungsfaehigkeit-staat-abschlussbericht https://www.datensicherheit.de/initiative-handlungsfaehigkeit-staat-abschlussbericht#respond Tue, 15 Jul 2025 22:25:50 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48999 Der Abschlussbericht enthält 35 konkrete, in Arbeitsgruppen erarbeitete Empfehlungen

[datensicherheit.de, 16.07.2025] Nach einer aktuellen Meldung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ am 14. Juli 2025 dem Bundespräsidenten ihren Abschlussbericht übergeben. Hinter dieser Initiative stehen die Medienmanagerin und Aufsichtsrätin Julia Jäkel, die ehemaligen Bundesminister Thomas de Maizière und Peer Steinbrück sowie der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Der Abschlussbericht enthält demnach 35 konkrete, in Arbeitsgruppen erarbeitete Empfehlungen. Der Arbeitsgruppe „Digitaler Staat“ gehörte auch BSI-Präsidentin Claudia Plattner an.

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Foto: BMI, Hennig Schacht

Claudia Plattner fordert, dass Digitalisierung und Sicherheit grundsätzlich zusammen gedacht und umgesetzt werden müssen

BSI verweist auf nachhaltig angespannte und höchstkomplexe Bedrohungslage im Cyberraum

Der vorliegende Abschlussbericht beinhaltet u.a. die Erkenntnis, dass Deutschland nicht resilient genug aufgestellt sei und Nachholbedarf bei der Digitalisierung bestehe.

  • Beides spiegelt sich aus Sicht des BSI in der nachhaltig angespannten und sich immer komplexer entwickelnden Bedrohungslage im Cyberraum wider, welche im Kontext sich zuspitzender geopolitischer Konflikte zu betrachten sei.

„Desinformation, ,Hacktivismus’, Spionage und Sabotage waren und sind zu beobachten, digitale Abhängigkeiten geraten immer stärker in den Blick.“

Im Kommentar der BSI-Präsidentin zum Abschlussbericht Votum für sichere und resiliente Digitalisierung

BSI-Präsidentin Plattner kommentiert: „Dass ich an dieser exzellenten Initiative partizipieren durfte, die in konstruktiven Diskussionen so viele kluge und ebenso pragmatische Empfehlungen hervorgebracht hat, war mir eine große Ehre und Freude!“

  • Ebenso erfreut sei sie darüber, dass sich einige Vorschläge bereits im neuen Regierungshandeln widerspiegelten – denn den Herausforderungen unserer Zeit könne man nur begegnen, „wenn wir verstehen, dass Wohlstand und Stabilität in Deutschland unmittelbar von den digitalen Fähigkeiten unseres Landes abhängen“.

Plattner betont: „Aus meiner Sicht müssen Digitalisierung und Sicherheit grundsätzlich zusammen gedacht und umgesetzt werden. Das BSI wirkt dabei als Scharnier zwischen diesen beiden Welten: Als die Sicherheitsbehörde mit Digital-Know-how verstehen wir uns in diesem Sinne als Botschafter, Brückenbauer und Möglichmacher, um gemeinsam mit der Bundesregierung eine sichere und resiliente Digitalisierung voranzutreiben.“

Weitere Informationen zum Thema:

GEMEINNÜTZIGE Hertie Stiftung
Initiative für einen handlungsfähigen Staat – Reformen für eine starke Demokratie

Initiative für einen handlungsfähigen Staat, Julia Jäkel & Thomas de Maizière & Peer Steinbrück & Andreas Voßkuhle, 14.07.2025
Abschlussbericht

Initiative für einen handlungsfähigen Staat, 11.03.2025
Zwischenbericht

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, 14. Juli 2025
Abschlussbericht der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ vorgestellt / Bundesdigitalminister will Empfehlungen umsetzen und Doppelzuständigkeiten abbauen

beck-aktuell, 14.07.2025
Initiative für einen handlungsfähigen Staat: So soll es klappen / Blo­cka­den und Selbst­blo­cka­den des Staa­tes auf­lö­sen, die­sen hand­lungs­fä­hig ma­chen – das will eine pro­mi­nent be­setz­te In­itia­ti­ve er­rei­chen. Sie ver­bin­det ihre Vor­schlä­ge mit einer War­nung.

STIFTUNG MERCATOR, März 2025
Zwischenbericht Initiative für einen handlungsfähigen Staat

BUCERIUS LAW SCHOOL, 12.03.2025
Initiative für einen handlungsfähigen Staat / Die Bucerius Law School unterstützt zusammen mit der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS die Initiative für einen handlungsfähigen Staat.

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Digitalisierungs-Bremse: eco warnt vor Regulierungsphantasien https://www.datensicherheit.de/digitalisierungs-bremse-eco-warnt-vor-regulierungsphantasien https://www.datensicherheit.de/digitalisierungs-bremse-eco-warnt-vor-regulierungsphantasien#respond Thu, 24 Oct 2019 08:06:01 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35022 Stellungnahme zum Abschlussbericht der Datenethikkommission

[datensicherheit.de, 24.10.2019] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. warnt vor einer Algorithmen-Verordnung, welche die Digitalisierung ausbremsen könnte. Der Verband forciert nach eigenen Angaben einen „diskursiven Ansatz zu Fragen digitaler Ethik“.

Warnung vor tiefen Eingriffen in die digitale Welt

Im Juli 2018 habe die vom Innen- und dem Justizministerium eingesetzte Datenethikkommission ihre Arbeit aufgenommen, um Leitfragen zum ethischen Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz (KI) und digitalen Innovationen zu beantworten.
Am 23. Oktober 2019 hätten nun die Experten ihren Abschlussbericht präsentiert: „Mit dem rund 250 Seiten starken Bericht fordert die Kommission tiefe Eingriffe in die digitale Welt.“

Regulierungsphantasien als Digitalisierungs-Bremse

„Mit einigen Forderungen ist die Kommission deutlich übers Ziel hinausgeschossen. Regulierungsphantasien wie eine neue allgemeine europäische Algorithmen-Verordnung (EUVAS) könnten zur echten Digitalisierungs-Bremse werden, denn Algorithmen sind die Basis digitaler Transformation, kommentiert eco-Vorstand Oliver J. Süme.
Bei einer Verpflichtung zur Interoperabilität für Messenger müsse sogar hinterfragt werden, „inwieweit dadurch die Souveränität von Anwenderinnen und Nutzern eingeschränkt wird“.

Diskursiver Ansatz zu Fragen digitaler Ethik angestrebt

Die Digitalisierung schreite unaufhaltsam voran, dabei stellten sich auch ethische und rechtliche Fragen. Süme: „Wir nehmen diese Fragen zu ethischen Normen und Handlungsleitlinien sehr ernst. Der Einsatz von Algorithmen und künstlicher Intelligenz birgt große Potenziale, doch es ist nachvollziehbar, dass beim Einsatz dieser Technologien auch mitgedacht werden muss, welche Daten Dienstebetreibern zur Verfügung gestellt werden.“ Zur Durchsetzung ethischer Standards brauche es nicht zwingend neue Vorgaben und Kennzeichnungspflichten für digitale Dienste wie Chatbots.
Der eco warnt vor „Unmengen neuer Gesetze und Regeln“ und fordert nach eigenen Angaben „ethische Leitkonzepte an die Verhältnisse der digitalen Welt anzupassen und einen diskursiven Ansatz zu verfolgen“: Eine blinde Überregulierung würde die Entwicklung und den KI-Einsatz als Schlüsseltechnologie massiv beeinträchtigen und die Digitalisierung in Deutschland nur noch weiter verzögern.

Internetunternehmen bereits in der Verantwortung

Der eco unterstreicht in diesem Zusammenhang außerdem, „dass zahlreiche Unternehmen bereits Verantwortung für ethische Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalen Transformation übernehmen und beispielsweise im Rahmen von Selbstverpflichtungsinitiativen erfolgreich zur Einhaltung ethischer Normen beitragen.“
Ein prominentes Beispiel sei hier die „eco Beschwerdestelle“ zur Bekämpfung unerwünschter und illegaler Internetinhalte.

Weitere Informationen zum Thema:

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.
eco Beschwerdestelle

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. , 2019
Kompendium: Digitale Ethik / Vertrauen in die digitale Welt

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., 13.05.2019
Stellungnahme für die Konsultation des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zu Interoperabilität und Datenportabilität bei Sozialen Netzwerken

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., 17.09.2018
Leitlinien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datenethikkommission

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Anmeldung zur Veranstaltung: „Abschlussbericht der Datenethikkommission“ 4. November 2019, 18-20 Uhr – Campus Sankt Augustin – Grantham-Allee 20 – 53757 Sankt Augustin – Audimax (Hörsaal1)

datensicherheit.de, 24.10.2019
VdTÜV begrüßt Abschlussbericht der Datenethikkommission

datensicherheit.de, 23.10.2019
Datenethikkommission: Bitkom kritisiert Abschlussbericht

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VdTÜV begrüßt Abschlussbericht der Datenethikkommission https://www.datensicherheit.de/vdtuev-begruesst-abschlussbericht-datenethikkommission https://www.datensicherheit.de/vdtuev-begruesst-abschlussbericht-datenethikkommission#respond Thu, 24 Oct 2019 07:56:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35018 Einteilung Künstlicher Intelligenz und selbstlernender Algorithmen in unterschiedliche Risikoklassen

[datensicherheit.de, 24.10.2019] Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV), hat zum Abschlussbericht der Datenethikkommission Stellung bezogen. Er sieht in unabhängigen Prüfungen Künstlicher Intelligenz (KI) zur Sicherheit von Verbrauchern, Beschäftigten und Unternehmen seien ein Instrument, um KI-Innovationen auf dem europäischen Markt zum Durchbruch zu verhelfen.

Zuspruch zur Einteilung in unterschiedliche Risikoklassen

Der TÜV-Verband begrüßt demnach den Vorstoß der Datenethikkommission, Künstliche Intelligenz (KI) und selbstlernende Algorithmen in unterschiedliche Risikoklassen einzuteilen: Ein Autonomes Fahrzeug, das mit KI fährt, sei etwas Anderes als ein Webshop oder ein intelligentes E-Mail-Postfach.

Bei Gefährdung der Verbraucher nachweisbare Sicherheit gefordert

„Bei Gefahr für Leib und Leben oder starken Eingriffen in die Privatsphäre der Verbraucher muss die KI nachweisbar sicher sein“, fordert Dr. Bühler. Unabhängige Prüfungen von KI zur Sicherheit von Verbrauchern, Beschäftigten und Unternehmen seien ein „wichtiges und richtiges Instrument, um KI-Innovationen auf dem europäischen Markt zum Durchbruch zu verhelfen“.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datenethikkommission

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Anmeldung zur Veranstaltung: „Abschlussbericht der Datenethikkommission“ 4. November 2019, 18-20 Uhr – Campus Sankt Augustin – Grantham-Allee 20 – 53757 Sankt Augustin – Audimax (Hörsaal1)

datensicherheit.de, 23.10.2019
Datenethikkommission: Bitkom kritisiert Abschlussbericht

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Datenethikkommission: Bitkom kritisiert Abschlussbericht https://www.datensicherheit.de/datenethikkommission-bitkom-kritisiert-abschlussbericht https://www.datensicherheit.de/datenethikkommission-bitkom-kritisiert-abschlussbericht#respond Wed, 23 Oct 2019 18:49:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35015 Digitalverband hat Publikation „Blick in die Blackbox – Nachvollziehbarkeit von KI-Algorithmen in der Praxis“ veröffentlicht

[datensicherheit.de, 23.10.2019] Laut einer Stellungnahme des Digitalverbands Bitkom schießen die Vorschläge zur Regulierung von Algorithmen „über das Ziel hinaus“ – die Pflicht zur Bereitstellung von Daten muss demnach „die Ausnahme bleiben“.

Deutschland droht Rückbau zu „analogem Inselstaat“

Der Bitkom hat anlässlich des am 23. Oktober 2019 vorgelegten Abschlussberichts der Datenethikkommission der Bundesregierung vor „Regulierungswut“ gewarnt.
Bitkom-Präsident Achim Berg: „Wir begrüßen sehr, dass wir in Deutschland einen breiten gesellschaftlichen Dialog über Datenethik führen. Unser Wertekodex gilt auch in der digitalen Welt und wir müssen ihn dort konsequent zur Geltung bringen – Ziel kann aber nicht sein, den Weg in die digitale Welt zu verstellen und Deutschland zu einem analogen Inselstaat zurückzubauen.“
Bei Algorithmen, dem Umgang mit Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) müsse man weg von einer theoretischen Diskussion, die sich nahezu ausschließlich um Risiken und Gefahren drehe und hinein in die Praxis, „um die Chancen neuer Technologien für die Lösung der großen aktuellen Herausforderungen unserer Gesellschaft zu nutzen“.

Frage des Datenzugangs berührt Innovationskraft, Datenschutz, Vertragsfreiheit und Marktentwicklungschancen

Der Bitkom begrüßt nach eigenen Angaben „bei der Debatte über einen Datenzugang das Anliegen einer möglichst breiten Beteiligung an vorhandenen Daten, etwa bei Open-Data-Initiativen“. Eine allgemeine Verpflichtung für Unternehmen, eigene Daten allgemein zur Verfügung stellen zu müssen, lehne er aber ebenso wie die Datenethikkommission ab:
„Man sollte deutsche Unternehmen nicht zwingen, die von ihnen erhobenen Daten letztlich auch der Konkurrenz zur Verfügung zu stellen. Unsere internationalen Wettbewerber klopfen sich auf die Schenkel, wenn wir ihnen unsere Datenschätze auf dem Silbertablett überreichen. Datenzugangsregeln können und dürfen nur sehr punktuell greifen“, betont Berg.
Es gehe beim Datenzugang auch um wichtige Fragen von Innovationskraft, Datenschutz sowie Vertragsfreiheit und Marktentwicklungschancen. Nach Ansicht des Bitkom sind die geltenden Gesetze und Vorschriften ausreichend – Datenzugang sollte grundsätzlich auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit und damit der Freiwilligkeit beruhen.

Warnung davor, sämtliche Algorithmen unter „Generalverdacht“ zu stellen

Bei den Vorschlägen zur Algorithmen-Regulierung sei die Kommission „über das Ziel hinausgeschossen“. Anstatt eine enge Kategorie von Algorithmen zu identifizieren, die wegen ihres Gefährdungspotenzials einer besonderen Regulierung bedürfen könnten, würden in dem Abschlussbericht fast alle Algorithmen unter einen „Generalverdacht“ gestellt.
„Algorithmen sind bereits heute Teil unseres täglichen Lebens, von der Route des Navigationsgeräts über die Wettervorhersage bis hin zur Empfehlung eines Musiktitels. Die allerwenigsten davon bergen das Risiko von Diskriminierung oder Gefahr für Leib und Leben“, stellt Berg klar. Algorithmen seien die „Grundlage jeglicher Digitalisierung“. Eine Risikobewertung für jeden einzelnen Algorithmus sei nicht nur nicht notwendig, sondern angesichts der Fülle an Anwendungen auch in der Praxis überhaupt nicht durchführbar. Um Missbrauch oder Fehlverhalten auszuschließen, sollte zudem in den meisten Fällen das geltende Recht – wie Vertrags- und Verbraucherrecht, Antidiskriminierungsgesetze, das Haftungsrecht oder Datenschutzgesetze – ausreichend sein.
„Wir brauchen mehr Verständnis von Algorithmen, nicht mehr Verbote“, sagt Berg. Dazu gehöre eine größtmögliche Transparenz, gerade im Bereich der KI und des Maschinellen Lernen, an der nicht zuletzt die Unternehmen selbst interessiert seien.

Publikation zur Nachvollziehbarkeit von KI-Algorithmen veröffentlicht

Um das Verständnis über KI-Algorithmen zu verbessern, hat der Bitkom anlässlich der Vorstellung des Abschlussberichts der Datenethikkommission die Publikation „Blick in die Blackbox – Nachvollziehbarkeit von KI-Algorithmen in der Praxis“ veröffentlicht:
Anhand von Praxisbeispielen, etwa aus der Textilindustrie oder dem Nachweis einer Autorenschaft in einem Gerichtsverfahren, werde aufgezeigt, wann eine Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen einer KI überhaupt notwendig ist – und wie diese bereits heute mit sogenannten lokalen Erklärmodellen erreicht werde.
Darüber hinaus wird laut dem Bitkom „auf mehr als 100 Seiten unter anderem die Frage behandelt, wie man KI-Algorithmen vor bewussten Manipulationen schützen kann, und warum Rückverfolgung, Erklärbarkeit und Kommunikation von entscheidender Bedeutung für intelligente Systeme sind“.

Weitere Informationen zum Thema:

Bitkom, 23.10.2019
Leitfaden „Blick in die Blackbox: Nachvollziehbarkeit von KI-Algorithmen in der Praxis“

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datenethikkommission

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Anmeldung zur Veranstaltung: „Abschlussbericht der Datenethikkommission“ 4. November 2019, 18-20 Uhr – Campus Sankt Augustin – Grantham-Allee 20 – 53757 Sankt Augustin – Audimax (Hörsaal1)

datensicherheit.de, 13.07.2019
Cyber-Abwehr: Erfolgsfaktor Künstliche Intelligenz

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carmasec publiziert vollständigen Abschlussbericht der Studie 2019 https://www.datensicherheit.de/carmasec-abschlussbericht-studie-2019 https://www.datensicherheit.de/carmasec-abschlussbericht-studie-2019#respond Fri, 30 Aug 2019 19:43:50 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34427 Ergebnisse der Umfrage „Unterstützen Cybersicherheit und Datenschutz Unternehmen bei der Digitalisierung?” vorgestellt

[datensicherheit.de, 30.08.2019] Für die Studie „Unterstützen Cybersicherheit und Datenschutz Unternehmen bei der Digitalisierung?” wurden nach Angaben von carmasec IT-Experten und Manager nach ihren Einschätzungen hinsichtlich der Förderlichkeit von regulatorischen Vorgaben wie der DSGVO auf die Digitalisierung von Unternehmen gefragt. Ein Ergebnis ist demnach, dass Digitalisierung „Chefsache“ ist. „Vorschriften des Gesetzgebers werden als förderlich für die Digitale Transformation empfunden.“ Die Befragten befürchteten indes, dass ihre Unternehmen für optimalen Schutz vor Cyber-Attacken nicht über ausreichend Ressourcen verfügten.

Auswertung der Studienergebnisse: Vollständiger Abschlussbericht 2019

Abbildung: carmasec Ltd. & Co. KG

Auswertung der Studienergebnisse: Vollständiger Abschlussbericht 2019

Digitalisierung eine der zentralen Herausforderungen für Unternehmen

Die Digitalisierung sei eine der zentralen Herausforderungen, welche Unternehmen gegenwärtig bewältigen müssten, um auf dem (nationalen und internationalen) Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Eine wichtige Aufgabe dabei: Die Cyber-Sicherheit. Daher habe der Gesetzgeber auf diese Entwicklungen mit Regulierungsmaßnahmen reagiert, die in der Öffentlichkeit oftmals kontrovers diskutiert würden.

Finale Endauswertung in drei Kernthesen

carmasec hat nach eigenen Angaben im Zeitraum vom 19. März bis 19. Juli 2019 die Einstellungen von IT-Experten sowie Managern zu der Frage, inwieweit regulatorische Vorgaben zu Datenschutz und Cyber-Sicherheit förderlich für die Digitalisierung in Unternehmen sind, erhoben. Die finale Endauswertung gliedere sich in drei Kernthesen.

1. Digitale Transformation beeinflusst stark den deutschen Mittelstand und ist daher strategisch im Top-Management angesiedelt

„Beeinflusst Digitalisierung Ihr Geschäftsmodell?“ Den Einfluss der Digitalisierung auf das Geschäftsmodell bewerteten vier von fünf Teilnehmern als „stark“ oder „sehr stark“. Jeder zweite Top-Manager konstatiere eine starke Beeinflussung. Das Thema sei also strategisch in der obersten Führungsebene zu vermuten.
Zudem sähen fast alle Befragten die Digitalisierung als „Chance“ oder zumindest „sowohl als Chance als auch als Risiko“ für das eigene Unternehmen an (95,7%). Daher überrasche es nicht, dass mehr als 80 Prozent der Befragten bestätigten, dass ihr Unternehmen bereits über eine Digitalstrategie verfüge oder diese gerade entwickele.

2. Regulatorische Vorgaben wie DSGVO werden als förderlich empfunden

„Ist die DS-GVO für die Digitalisierung Ihres Unternehmens förderlich?“ Als Indikator zur Bewertung der Förderlichkeit von regulatorischen Vorschriften von Digitalisierung in Unternehmen sei die Einstellung zu vier unterschiedlichen Vorgaben abgefragt worden.
So sähen mehr als die Hälfte der Befragten die DSGVO als „förderlich“ für Digitalisierung an (53,65%). Weniger medial diskutierte Vorgaben wie das IT-Sicherheitsgesetz bewerteten fast zwei von drei Befragten als „förderlich“.

3. Bei den Befragten dennoch mehrheitlich die Sorge, aufgrund fehlender Fachkräfte und Ressourcen nicht ausreichend auf Cyber-Attacken vorbereitet zu sein

„Verfügen Sie über ausreichende Ressourcen, um die Anforderungen der Cybersicherheit angemessen zu erfüllen?“ Festzustellen sei ein Fachkräftemangel im Bereich der Cyber-Sicherheit. So suchten die Unternehmen der Befragten mehrheitlich mindestens drei bis sechs Monate (29,1%) oder länger (30%) nach einem entsprechenden Mitarbeiter. Zugleich gäben die Probanden mehrheitlich an, dass Datensicherheit in ihren Unternehmen institutionell verankert sei, beispielsweise durch die Rolle eines „Chief Information Security Officers“ (61,7%).
Dennoch gebe es bei den Befragten mehrheitlich die Sorge, nicht ausreichend auf Cyber-Kriminalität vorbereitet zu sein. Mehr als jeder zweite negiere die Frage, ob sein Unternehmen über ausreichend Ressourcen verfügt, um Anforderungen der Cyber-Sicherheit angemessen erfüllen zu können (51,4%).

Weitere Informationen zum Thema:

carmasec, 30.08.2019
“Unterstützen Cybersicherheit und Datenschutz Unternehmen bei der Digitalisierung?” / Auswertung der Studienergebnisse

datensicherheit.de, 25.06.2019
Maschinelles Lernen in der Cybersicherheit: Einsatzgebiete und Grenzen

 

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Bundestag berät über Abschlussbericht der Internetkommission https://www.datensicherheit.de/bundestag-beraet-ueber-abschlussbericht-internetkommission https://www.datensicherheit.de/bundestag-beraet-ueber-abschlussbericht-internetkommission#respond Thu, 18 Apr 2013 15:28:42 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=21710 eco fordert Internetminister für Deutschland

[datensicherheit.de, 18.04.2013] Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ wird heute, 18.04.2013,  im Bundestag beraten. Wenn auch der Bericht wenig Konkretes hervorbringen wird und in vielen brisanten Themen keine gemeinsame Handlungsempfehlung zu erwarten ist, kommt die Kommission doch zu der Empfehlung, einen ständigen Ausschuss für Internet und digitale Gesellschaft im Parlament fest zu verankern. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco wird mit seiner Forderung nach einem Internetminister noch konkreter.

In Deutschland läuft die Diskussion um einen Internetminister seit 2009. Aktuell fordert die Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ für die nächste Legislaturperiode einen Ausschuss für Internetthemen. Rein rechtlich benötigt ein solcher Ausschuss aber immer ein Ministerium als Pendant.

„Um den Belangen der Internetwirtschaft – einem der wachstumsstärksten Wirtschaftszweige – gerecht zu werden, benötigt Deutschland einen Internetminister“, fordert Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des eco. Am besten ist ein Thema, dass die deutsche Volkswirtschaft so stark prägt, im Wirtschaftsministerium oder im Bundeskanzleramt angesiedelt. Ressortbedingte Sichtweisen beeinflussen die Entscheidungen – und konterkarieren einander mitunter. „Eine zentrale Stelle, die die Ressorts und deren Arbeit koordiniert, die als Ansprechpartner für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bereitsteht, ist überfällig“, so Süme.

So kann sich Deutschland – als Technologienation, als Informationsgesellschaft, als politischer Akteur mit großem Einfluss – mit einer Stimme und klaren Zielen an der laufenden Gestaltung des Internet beteiligen. Denn das Internet prägt, wie seinerzeit die industrielle Revolution, alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. In der Verantwortung eines Internetministers muss es daher auch liegen, nicht nur den Ausbau des Internets in Deutschland voranzutreiben, sondern auch die Interessen der Verbraucher und des Staats bei Governance-Treffen wie ICANN oder WCIT zu vertreten.

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Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft überreicht Abschlussbericht an Bundestag https://www.datensicherheit.de/enquete-kommission-internet-digitale-gesellschaft-ueberreicht-abschlussbericht-bundestag https://www.datensicherheit.de/enquete-kommission-internet-digitale-gesellschaft-ueberreicht-abschlussbericht-bundestag#respond Thu, 18 Apr 2013 14:55:26 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=21703 Bericht umfasst mehr als 2.000 Seiten

Seit fast drei Jahren hat sich die Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft, bestehend aus Politikern und Sachverständigen über die politischen Implikationen der sich digitalisierenden Gesellschaft ausgetauscht.  Am heutigen Donnerstag, 18.04.2013, überreicht die Kommission ihren etwa  2.000 Seiten umfassenden Bericht an das Plenum des Deutschen Bundestags.

Die zu behandelnden Themen wären ausreichend für mehrere Enquête-Kommissionen gewesen, die ursprünglich eingeplante Zeit musste verlängert werden.
„Es ist gar nicht möglich gewesen, bei dem Umfang alle Punkte in den Texten zu finden, mit denen ich nicht einverstanden war. Doch es ist mir gelungen mit einigen Themen Akzente zu setzen.“, so padeluun von digitalcourage e.V., der als berufener Sachverständiger in allen Arbeitsgruppen mitgearbeitet und sich bei vielen Themen eingebracht hat. Er trug die Idee zur Einsetzung einer Plattform für Bürgerbeteiligung zur besseren Einbindung der sogenannten 18. Sachverständigen (als Repräsentanz des „freien Stuhls am Tisch“ für die Bürgerinnen und Bürger) in die Enquête.
Auch die Einführung eines anonymen, digitalen Bargelds brachte er gleich an mehreren Stellen in den Bericht ein. „Digitales Bargeld bedeutet, dass ich im Netz zum Beispiel für das Lesen eines Artikels mit einem Betrag bezahlen kann – anonym wie mit Bargeld, ohne dass ich umständliche Prozeduren ausführen muss.“,  sagt padeluun. „Es entspricht – um im Zeitungsvergleich zu bleiben – dem Kauf eines Einzelemxemplars am Kiosk. Und wo keine Daten anfallen, müssen auch keine geschützt werden.“

Auch die kritische Betrachtung des Begriffs des sogenannten „geistigen Eigentums“, der besser in „Immaterialgut“ und „Monopolrecht“ aufgesplittet werden soll, fand ihren Platz im Bericht. „Zugespitzt gesagt: Da hatten wir sogar einen eigenen Aufpasser aus dem Kanzleramt dabei, der aufpasste, dass wir dem Parlament zu nichts raten, was die Regierung nicht gerne hören möchte“, sagt padeluun

Mit der Überreichung des Abschlussberichts gehe die lange Arbeitsphase der Enquête zuende. „Es hat mich und mein Umfeld viel Kraft, Freundschaften, Geld und Nerven gekostet und ich bin froh, dass ich jetzt wieder mehr Raum habe für meine Bürgerrechtsarbeit bei Digitalcourage. Doch ich habe in dieser Zeit auch sehr viel über Politik gelernt und kann viele politische Prozesse jetzt viel besser nachvollziehen – und mir selbst und anderen erklären.“

Die wohl einstimmigste Forderung der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft sei die nach einem einem ständigen Ausschuss, der sich diesen Themen widme. Denn eines sei defnitiv klar geworden: Für eine zeitlich begrenzte Kommission gäbe es zu viele Fragestellungen und ständig kämen neue hinzu.

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