Abzocke – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 09 Apr 2021 20:18:55 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Vermeintlicher Paketdient-SMS täuscht Verbraucher https://www.datensicherheit.de/vermeintlicher-paketdient-sms-taeuscht-verbraucher https://www.datensicherheit.de/vermeintlicher-paketdient-sms-taeuscht-verbraucher#respond Fri, 09 Apr 2021 19:32:57 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39551 Verbraucherentrale NRW warnt vor Abzocke mittels gefälschter SMS-Nachrichten

[datensicherheit.de, 09.04.2021] Laut Medienberichten werden derzeit viele Mobiltelefon-Nutzer von einer SMS-Flut belästigt: Diese stammten von angeblichen Paketdiensten und forderten Empfänger auf, einen Link zu öffnen. Die Absichten hinter der Betrugsmasche sind nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW unterschiedlich: Einige hätten es darauf abgesehen, schädliche Apps zu verbreiten, um Daten auszulesen und massenweise SMS-Nachrichten an gespeicherte Kontakte zu senden. Andere wollten ahnungslose Opfer in sogenannte Abo-Fallen locken. „Seit Ostern werden diese SMS offenbar noch viel häufiger verschickt als zuvor. Darauf deutet eine gestiegene Anzahl an Verbraucheranfragen hin”, berichtet Hauke Mormann von der Verbraucherzentrale NRW. Diese erläutert nachfolgend, wie sich Verbraucher vor solchen SMS-Nachtichten schützen und was sie tun können, wenn sie bereits in die Betrugsfalle getappt sind.

Tipp 1: Verhalten beim Empfangen einer unerwünschten SMS-Nachricht

Unerwünschte SMS-Nachrichten mit unseriösen Links sollten sofort gelöscht werden – keinesfalls darauf antworten, darin enthaltene Links öffnen oder vorgeschlagene Apps installieren! „Im Idealfall sollte keine Reaktion der Betroffenen erkennbar sein, dass ihre Rufnummer aktiv ist.“

Tipp 2: Schutzmaßnahme, wenn ein Link in der SMS-Nachricht geöffnet wurde

Um den Missbrauch ihres Smartphones zu vermeiden, sollten Betroffene den Flugmodus aktivieren und den Mobilfunk-Anbieter informieren. Dieser erstelle auf Anfrage auch einen Kostennachweis über möglicherweise verschickte SMS-Nachrichten. „Eine Anzeige bei der Polizei sollte in jedem Fall erstattet werden, auch um mögliche Versicherungsansprüche geltend zu machen.“

Tipp 3: Empfang unerwünschter SMS-Nachrichten verhindern

In den Einstellungen vieler Nachrichten-Apps könnten Verbraucher festlegen, dass sie nur SMS von gespeicherten Kontakten empfangen möchten. Wer Service-Angebote wie zum Beispiel Termin-Erinnerungen oder Informationsdienste von Banken nutzt, müsse daran denken, diese Rufnummern fortan einzuspeichern. Manche Smartphones oder Sicherheits-Apps böten auch Spam-Filter an. Diese könnten helfen, die Zahl unerwünschter SMS-Nachrichten zu verringern. Grundsätzlich sollten Verbraucher möglichst sparsam mit ihren Daten umgehen und ihre Mobilnummer nur angeben, wenn es zwingend nötig ist. „Wer langfristig von der SMS-Flut betroffen ist, sollte über einen Wechsel der Rufnummer nachdenken.“

Tipp 4: Schutz vor Schäden durch solche SMS-Nachrichten

Vorsicht sei insbesondere dann geboten, wenn nach dem Antippen eines Links eine App installiert werden soll. Befinden sich Apps nicht in einem offiziellen Store des Smartphones, sei die Wahrscheinlichkeit größer, dass es schädliche Programme sind. Nutzer eines „Android“-Smartphones könnten in den Einstellungen festlegen, dass Apps aus unbekannten Quellen nicht installiert werden dürften und sich so schützen. Bei „iPhones“ seien nur Installationen aus dem „App-Store“ von Apple möglich, sofern man die Geräte nicht selbst manipuliert hat. Verbraucher sollten generell bei ihrem Mobilfunk-Anbieter eine Drittanbietersperre aktivieren, sofern dies noch nicht geschehen ist. „Betriebssystem und Apps sollten durch automatische Updates immer aktuell gehalten werden.“

Tipp 5: Reaktion auf unerwünschte SMS-Kosten

Wenn Verbraucher durch unseriöse SMS Kosten entstanden sind, könnte eine Hausratversicherung dafür aufkommen. Viele Verträge enthielten Schutz vor Schäden durch Phishing, wenn zum Beispiel missbräuchlich Einkäufe im Internet getätigt wurden. „Auch spezielle Cyber-Versicherungen können solche Schäden abdecken.“

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 09.04.2021
Paketdienst-SMS: Vorsicht, Abzocke!

]]>
https://www.datensicherheit.de/vermeintlicher-paketdient-sms-taeuscht-verbraucher/feed 0
Aufruf für ein effektives Signal gegen den Abmahn- und Abzockwahn in Deutschland https://www.datensicherheit.de/aufruf-fuer-ein-effektives-signal-gegen-den-abmahn-und-abzockwahn-in-deutschland https://www.datensicherheit.de/aufruf-fuer-ein-effektives-signal-gegen-den-abmahn-und-abzockwahn-in-deutschland#comments Sun, 31 Oct 2010 22:47:40 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13683 Offener Brief von Dirk Pinnow an die Bundesjustizministerin

Dirk C. Pinnow

Dirk C. Pinnow

[datensicherheit.de, 31.10.2010] Ich sehe den Erfolg des Informationszeitalters – und damit die volkswirtschaftliche Fortentwicklung im 21. Jahrhundert – in Deutschland durch zwei gegenläufige destruktive Verhaltensmuster akut bedroht:
Die Missachtung der Vermögenseigenschaft virtueller Wertschöpfungen mit erkennbarer Werkhöhe einerseits und den allen Rechtsgrundsätzen einer demokratischen Gesellschaft Hohn sprechenden Abmahn- und Abzockwahn andererseits! Da es Aufgabe der Regierung in einem freiheitlichen Rechtsstaat sein sollte, die schutzwürdigen Interessen des Schwächeren zu stärken und den Machtwahn des Solventeren, mit juristischen Tricks besser Vertrauten einzudämmen, habe ich an unsere Bundesjustizministerin einen Offenen Brief geschrieben.
Es geht darin vor allem darum, mit der Abschaffung der kafkaesken „fliegenden Ge­richtsbarkeit“ und der deutlichen Erhöhung der Qualität der Beweisführung in Abmahnverfahren den Bürgern und Verbrauchern wieder ein Gefühl der funktionierenden Rechtspflege, ja des Rechtsfriedens zurückzugeben, der in unserer Zeit gerade durch die Ökonomisierung sämtlicher Lebensbereiche einschließlich der drei eigentlich staatlichen Gewalten aufgekündigt ist. Der Souverän dieses Staates, das Deutsche Volk, muss sich sich wieder daheim und sicher in seiner „res publica“ fühlen können!

Dirk Pinnow
Herausgeber datensicherheit.de

– Offener Brief –

Frau Bundesministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Berlin, 31. Oktober 2010

Abmahn- und Abzockwahn bedrohen Rechtsfrieden in Deutschland

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger,

kurze Zeit nach den Jubiläumsfeiern zur Deutschen Wiedervereinigung von 1990, wenige Tage vor dem frohen Gedenken an den Mauerfall von 1989, an einem Wochen­ende mit möglicherweise historischen Folgen einer sich aus der Finanz- bzw. Euro-Krise zu einer Systemkrise auswachsenden Gemengelage und ein Jahr nach der (Wieder-)Einfüh­rung in Ihr Amt als Bundesministerin der Justiz lohnt es sich, einen kritischen Blick auf die Stimmung und innere Verfassung dieses Gemeinwesens zu werfen.

In Ihrer Jahresbilanz auf der Website Ihres Ministeriums sprechen Sie sich gleich an erster Stelle „Im Zweifel für die Freiheit“ aus. Auch erwähnen Sie mit begrüßenswerter Deutlich­keit, dass es seit Jahren zu einer „beispiellosen Erosion der Grundrechte“ gekommen sei… Zunächst einmal spreche ich Ihnen Dank und Respekt für Ihre in vielen Interviews und Stel­lungnahmen demonstrierte liberale wie verantwortungsvolle Grundhaltung aus – sowie für alle von Ihnen initiierten Vorstöße für mehr Rechtsfrieden im Lande! Ich möchte Sie ermun­tern, beherzt und ohne nachzulassen, diesen Weg energisch weiter zu gehen!

Die Herausgeber von datensicherheit.de verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz des The­mas „Datensicherheit“, der über Teilfragen der IT-Sicherheit, des Datenschutzes und der Datensicherung weit hinausgeht, um Sicherheitsaspekte der Verwendung von Daten in ma­terieller wie virtueller Form für die Anwender selbst, aber auch für Dritte, ja ggf. für das Um­feld bzw. die Gesellschaft im Ganzen zu behandeln.
Mit der Deindustrialisierung nach seeligen „Wirtschaftswunder“-Zeiten und dem zaghaften Aufbau einer mehr und mehr auch virtuellen Wertschöpfung im Kontext des Durchdringens der Gesellschaft mit vernetzter Informations- und Kommunikationstechnologie („IKT“) verändern sich Wertvorstellungen, verlagern sich die Schwerpunkte auch kriminellen wie fahrlässigen Handelns.
Geistige Schöpfungen mit einer erkennbaren Werkhöhe sind so gesehen Vermögenswerte – und es bedarf adäquater Technik und Gesetze des 21. Jahrhunderts, um die berech­tigten Interessen von Urhebern angemessen gegen Missbrauch zu schützen! Dieses Grundverständnis fehlt leider vielen IKT-Begeisterten, die bisher eine spielerische Weltsicht dem verantwortungsvollen Umgang mit Vermögenswerten Dritter vorziehen – und damit in der Summe unserer Volkswirtschaft Schaden zufügen.
Dieser einen extremen und schädlichen Verhaltensweise steht nun jene rückwärtsgewand­te, mental wohl im 19. Jahrhundert verhaftete Allmachtsphantasie gegenüber, die Bürger und Verbraucher zu unmündigen, weitgehend rechtlosen Abnehmern einer „raren Ware“ dauerhaft degradieren will und brachial unter Ausnutzung des Trends zur Ökonomisierung sämtlicher Lebensbereiche und der damit verbundenen Verwässerung der Rechtskultur rechtschaffene Menschen unter Generalverdacht stellt, kriminalisiert und mit „Abzock- und Abmahnattacken“ einzuschüchtern trachtet

Hierzu ein aktueller Vorfall:
In den letzten Tagen machte eine im Stile einer Abmahnung abgefasste Spam-E-Mail die Runde, in der namens eines Rechtsanwalts angeblich im Auftrag einer Me­dienfirma der Empfänger mit der Behauptung konfrontiert wurde, er habe über sei­nen Internetanschluss im „Peer-to-Peer“-Netzwerk Urheberrechtsverletzung an Wer­ken des Mandanten begangen; bei der zuständigen Staatsanwaltschaft sei gar Strafanzeige erstattet worden. Gegen Zahlung eines Schadensersatzes von 100 Eu­ro aber – „unkompliziert mit einer UKASH-Karte“ – könne das angebliche Ermitt­lungsverfahren abgewendet werden…
Ein realer Rechtsanwalt desselben Namens stellt nun auf seiner Website klar, dass es sich bei dieser E-Mail um einen dreisten Abzockversuch handelt – diese sei „ge­genstandslos“ und als „Betrugsversuch“ zu bewerten. Es liege ein Fall von „Identi­täts-Missbrauch“ bzw. „Identitäts-HiJacking“ vor – ohne Frage ein sehr schlimmer Vorfall eines Angriffs auf seine Reputation, und man kann nur hoffen, dass der Schaden klein gehalten werden kann und die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Spamversender zum baldigen Erfolg führen!

Drei generelle Aspekte dieses Vorfalls erachte ich als wesentlich:

  1. Auch wenn sich im Laufe der Jahrhunderte der Ehrbegriff gewandelt hat, ist es nie­mals hinzunehmen, dass die Würde und die Integrität einer Person in den Schmutz gezo­gen und für kriminelle Machenschaften missbraucht werden. Ich bin der Ansicht, dass der volkswirtschaftliche Erfolg des „Informationszeitalters“ sehr stark von der Frage der Reputa­tion und des Vertrauens abhängt, wir uns also vorrangig mit Kultur, dann mit Gesetzen und erst am Ende mit Technik auseinandersetzen müssen!
  2. Es wäre nicht verwunderlich, wenn nach diesem Vorfall sehr schnell das „Internet“ per se als ominöse Ursache ausgemacht wird. Verbrechen aber geschehen in der realen, materiellen Welt. Es sind reale Menschen, die solche „Abzockattacken“ planen und durch­führen. Auch bei noch schlimmeren kriminellen Vorfällen – etwa Misshandlung und Miss­brauch von Minderjährigen – müssen doch Täter und Werkzeug auseinander gehalten wer­den. Das aktuelle Schlagwort „Tatort Internet“ etwa verharmlost doch eher – eventuell vernebelt es z.B. gar den realen „Tatort Internat“. IKT mag in kriminellen Händen eben leider auch effizienter und effektiver sein, als wenn Flugblätter oder Massenbriefe in Papier­form verwendet werden, aber Technik ist und bleibt ein Werkzeug, und deren Nutzen oder Schaden hängt von der Intention des Anwenders ab.
  3. Wenn obiges Beispiel erfolgreich für die Kriminellen verläuft, so muss man auch hin­terfragen, warum gezielt diese Aufmachung gewählt wurde! Es war und ist nicht allein der Fall eines „Freiherrn von G.“, der dem Berufsstand der Rechtsanwälte zum Schaden ge­reicht, denn offenbar hat sich das Abmahn(un)wesen inzwischen zu einer lukrativen Ein­nahmequelle entwickelt. Es sagt viel über den Zustand der Gesellschaft aus, wenn sich der Staat aus der Rechtspflege verabschiedet und das „Gesetz des Stärkeren“, des wirtschaft­lich Potenteren bzw. des in juristischen Tricks besser Bewanderten gilt. Ausnutzung der „fliegenden Gerichtsbarkeit“ zu Lasten des juristisch Unerfahrenen, oft weniger Solventen, und zu Gunsten des Abmahners, Einschüchterung, Anmaßung und Verhöhnung der Gewal­tenteilung sowie zweifelhafte Beweisführungen sind geeignet, das allerletzte Vertrauen in den vermeintlichen Rechtsstaat zu verlieren!

Es stellt sich schon die Frage, wie Bürger und Verbraucher, die mit unangemessenen, den Gepflogenheiten eines Rechtsstaats Hohn sprechenden Abmahnungen konfrontiert wur­den, das bleibende Ohnmachtsgefühl der Rechtlosigkeit und das Demütigende einer „Abzocke“ erleiden mussten, jemals wieder für so hehre Begriffe wie „Demokratie“, „frei­heitlich-rechtliche Grundordnung“ etc. gewonnen werden können!
Es nimmt nicht Wunder, das viele Deutsche sich wieder in eine mentale Nische zurückzie­hen, weil „die da oben“ ja doch machten was sie wollen und Wahlen keine spürbare Ver­änderung brächten… Furchtbar geradezu die Verbitterung vieler Menschen, die in dem so wichtigen europäischen Projekt einer umfassenden Friedensordnung faktisch eine „EUdSSR“ und in ihrem nach einem historischen Wunder wiedervereinigten Vaterland ein Gefälligkeitsnetzwerk irgendwo zwischen einer „DDR2.0“ und einer „BRD GmbH“ zu er­kennen meinen – hier müssten doch gerade bei liberal gesinnten Politikern sämtliche Alarmglocken schrillen!
Der Wahn der juristischen Selbstzerfleischung und die gierige Suche nach Ansatzpunkten für Abmahnungen und Prozessandrohungen ist die destruktive Vorstufe einer ziellosen Gesellschaft vor dem Ausbruch entfesselter Hysterie und Paranoia.

Mein Appell an Sie:

  • Nutzen Sie Ihre Amtszeit, um für die Menschen dieses Landes wieder eine im Alltag erkennbare Rechtspflege und Rechtskultur zu schaffen – wenn nicht Sie, wer dann? Jeglichem Generalverdacht und vorauseilender Kriminalisierung der Bürger ist ent­schieden zu begegnen; der ursprüngliche Geist des Grundgesetzes für die Bun­desrepublik Deutschland muss auf allen Verfahrensebenen (wieder) erfahrbar sein! Dazu gehören die konsequente Beachtung der Unschuldsvermutung bis zur ge­richtsfesten Beweisaufnahme und ein klares Nein zu expliziter und impliziter Zensur durch staatliche Funktionsträger wie auch privatwirtschaftliche Machtträger.
  • Stoppen Sie die Selbstaufgabe der „res publica“, die Ökonomisierung und Privatisie­rung der staatlichen Gewalt – die Trennschärfe der drei Gewalten muss endlich realisiert und erfahrbar werden!
  • Als konkretes Beispiel: Setzen Sie sich für die Abschaffung der „fliegenden Ge­richtsbarkeit“ ein – es ist inakzeptabel, dass unabhängig vom Sitz des Abmahners und des Abgemahnten fragwürdige Präferenzen für gewisse Gerichtsstandorte be­stehen! Auch die Qualität der Beweisführung in Abmahnverfahren – etwa bei der Zuordnung der IP-Adresse – bedarf dringend der Verbesserung, um falsche Schuld­zuweisungen und gar die Verurteilung bzw. Abschöpfung Unschuldiger zu vermei­den!

Ich wünsche Ihnen bei Ihrem Bemühen um mehr Rechtssicherheit und Rechtsfrieden
viel Erfolg

gez. Dirk Pinnow
Herausgeber datensicherheit.de

]]>
https://www.datensicherheit.de/aufruf-fuer-ein-effektives-signal-gegen-den-abmahn-und-abzockwahn-in-deutschland/feed 1
Namensmissbrauch für Spam-Abzockattacke: Betroffener Rechtsanwalt nimmt Stellung https://www.datensicherheit.de/namensmissbrauch-fuer-spam-abzockattacke-betroffener-rechtsanwalt-nimmt-stellung https://www.datensicherheit.de/namensmissbrauch-fuer-spam-abzockattacke-betroffener-rechtsanwalt-nimmt-stellung#respond Fri, 29 Oct 2010 14:47:17 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13637 Identitäts-HiJacking und -Missbrauch, um betrügerischen E-Mails Ernsthaftigkeit zu verleihen

[datensicherheit.de, 29.10.2010] Rechtsanwalt Florian Giese, dessen Namen von Betrügern in letzter Zeit für den Versand von Spam-E-Mails mit dem Betreff „Ermittlungsverfahren gegen Sie“ missbraucht wurde, stellt klar, dass er weder von der in diesem gefälschten Schreiben benannten Firma ein Mandat erhalten noch die darin aufgeführten E-Mail-Adressen selbst verwendet habe:
Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg führt auf ihrer Website unter der Überschrift Warnung und Mitteilung vom 26.10.2010 – 9:00 Uhr aus, dass der reale Rechtsanwalt Florian Giese nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails steht, welche angeblich im Auftrag einer GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken versendet wurden. Die Web- oder Mailserver der Kanzlei seien zudem zu keine Zeit Gegenstand von Hacker-Angriffen gewesen; auch sei weder die Hamburger Kanzlei Giese noch Rechtsanwalt Giese selbst Inhaber der Domains „ra-giese.info“ oder „rechtsanwalt-giese.info“, so dass niemals Einfluss auf die Inhalte der betreffenden Websites dieser Domains bestanden habe. Giese spricht von einem „Identitäts-Missbrauch“ bzw. „Identitäts-HiJacking“, um der betrügerischen E-Mail eine gewisse Ernsthaftigkeit zu verleihen.
Die inkriminierende Domain „rechtsanwalt-giese.info“ sei mittlerweile aufgrund von vielen Beschwerden vom Provider gelöscht worden, so dass auch die dazugehörigen E-Mail-Adressen nicht mehr funktionierten. Strafanzeige sei erstattet worden – die Kripo Hamburg ermittle in diesem Fall .

Weitere Informationen zum Thema:

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Warnhinweis: Betrügerische E-Mails mit dem Betreff „Ermittlungsverfahren gegen Sie“ / Klarstellung von Rechtsanwalt Florian Giese

datensicherheit.de, 25.10.2010
Spamattacke wegen angeblich illegaler Musikdownloads verbreitet sich weiter / datensicherheit.de empfiehlt, Ruhe zu bewahren und das Schreiben genau zu analysieren

]]>
https://www.datensicherheit.de/namensmissbrauch-fuer-spam-abzockattacke-betroffener-rechtsanwalt-nimmt-stellung/feed 0
ds Positionen: Ignoranz, Abzockgier und Abmahnwahn bedrohen Wertschöpfung im 21. Jahrhundert https://www.datensicherheit.de/ds-positionen-ignoranz-abzockgier-und-abmahnwahn-bedrohen-wertschoepfung-im-21-jahrhundert https://www.datensicherheit.de/ds-positionen-ignoranz-abzockgier-und-abmahnwahn-bedrohen-wertschoepfung-im-21-jahrhundert#respond Sun, 24 Oct 2010 22:40:44 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13595 Dirk Pinnow, Herausgeber von datensicherheit.de, zu üblen Zeitgenossen, die das Informationszeitalter sabotieren

[datensicherheit.de, 22.10.2010] Es ist ein großes Verdienst der it-sa 2010 in Nürnberg, dass die Foren auch den „ITler“ thematisierten. Wer jetzt an einen „Informationstechniker“ denkt, liegt falsch, aber dieser „ITler“ hat durchaus viel mit Informations- und Kommunikationstechnologie zu tun – er missbraucht diese giergetrieben oder fügt dieser durch ignorante Bequemlichkeit fahrlässigen Schaden zu und damit dem Inhaber und den Nutzern dieser Infrastruktur. Die Rede ist vom „internen Täter“:
Bei allen notwendigen Schutzmaßnahmen gegen externe Angriffe, etwa gegen den berühmt-berüchtigten „Hacker“, der korrekterweise „Cracker“ genannt werden sollte, wird in einem Anfall von Technikverliebtheit die menschliche Komponente häufig vollkommen vernachlässigt. Selten ist es krimineller Vorsatz – viel häufiger Demotivation, mangelnde Ausbildung, kindliche Neugier oder eben schlichte Bequemlichkeit, die z.B. aus einem Mitarbeiter in einem Unternehmen einen „internen Täter“ machen.
IT- oder ganzheitlicher gesagt IuK-Infrastrukturen sind die Wertschöpfungsorgane und -leitungen von Betrieben, ähnlich den Adern, Nervenbahnen und Organen beim Lebewesen. Sie müssen daher „gesund“, somit funktional und sicher gehalten werden. Um aber in dieser Analogie zu bleiben: Was hilf es, auch im hohen Alter noch die besten Gefäße und Nerven sowie die gesündesten Organe zu haben, wenn das Gehirn als Steuereinheit versagt oder Blutkörperchen bzw. Enzyme schwerste Anomalien aufweisen? Wem wäre damit gedient, mit einem weitgehend gesunden Körper zu verunglücken, dabei dauerhaft Schaden zu nehmen oder gar zu sterben? Übertragen auf die IT-Welt heißt dies, dass der Anwender, der die IT-Systeme in Betrieb nimmt und nutzt, letztendlich um Daten zu erheben, zu bearbeiten, zu speichern, zu übertragen und als Träger von Informationen zu nutzen, der zentrale Faktor für die IT-Sicherheit, ja die Datensicherheit, ist! IT bzw. IuK sind wertvolle Instrumente, aber nur in kundigen, verantwortlich handelnden Händen! Zudem sehen wir anhand dieses bildhaften Beispiels, dass bereits die Datenebene zu schützen ist, nicht erst jene der Informationen. Hierzu eine einfache Begründung: Was für Sie selbst „Datenmüll“ sein mag (etwa alte Kontoauszüge, die Sie dem Altpapierconatiner anvertrauen), könnte für einen Kriminellen, Ihren Feind oder Konkurrenten ein „Schatz“ sein – weil er aus diesem „Datenmüll“ für ihn wertvolle, für Sie aber schädliche Informationen gewinnen kann! Wir sprechen von „Datensicherheit“ auch deshalb, weil längst nicht alle Informationsträger in vitueller, elektronischer Form vorliegen, sondern auch im 21. Jahrhundert durchaus vielfach in materieller Form – so im großen Stil in Form eines simplen weißen Blattes Papier, DIN A4, 80 Gramm pro Quadratmeter. Die Problematik der „Datensicherheit“ ist also ganzheitlicher zu betrachten als IT-Sicherheit, und sie ist wesentlich älter – im Grunde begann sie vor Jahrzehntausenden, als die Menschen erste Symbole in den Boden oder in Baumrinden kratzten bzw. an Höhlenwände schmierten.
Eines hat die rasante Entwicklung der IT am Ende des 20. und zu Beginn des 21. Jahrhunderts aber bewirkt: Daten sind wichtiger und wertvoller denn je; nicht selten erlangen sie quasi den Status einer globalen virtuellen Währung; als Informationsträger sind sie zugleich Vermögensträger, denn Informationen haben ihren Wert! Damit kommen wir zum Thema „Wertschöpfung“ – mit dem Rückgang der materiellen Industrie begann der Aufbau einer Art virtuellen Industrie, der längst nicht abgeschlossen ist und Gefahr läuft, durch Missbrauch wie Regulierungswahn, durch rückwärtsgewandte Allmachtsphantasien oder schlichtes Unverständnis abgewürgt zu werden.
Das Fatale dabei ist Folgendes: Viele der unkritischen Befürworter und Anwender modernster IT ignorieren den Vermögens-Charakter von Informationen und Daten, deren sinnvolle Erzeugung und Verknüfung Zeit, Kreativität und auch Geld kostet. Wenn also ohne jegliches Unrechtsbewusstsein Urheberrechte missachtet, Texte, Musik, Filme oder Computerprogramme illegal kopiert und gar weitergegeben werden, dann wird von diesen Tätern der erfolgreichen gesellschaftlichen Weiterentwicklung hin zu einem funktionieren Wertschöpfungskreislauf im Informationszeitalter Gewalt angetan. Wer nicht wahrhaben will, dass die Erstellung von Werken auch in digitaler Form eine mit Mühen erfolgte Wertschöpfung ist, die es zu achten und eben wertzuschätzen gilt, versündigt sich an der eigenen Zukunft! „Datensicherheit“ meint deshalb auch immer, die legitimen Rechte der Urheber gegen Missbrauch und Plünderung zu schützen.
Dem eben kritisierten Verhaltensmuster insbesondere des neuen Jahrtausends steht unversöhnlich ein mental offenbar noch im 19. Jahrhundert verankertes entgegen, das sich in feudalistisch anmutenden Allmachtsphantasien ergeht und mündige wie kreative Bürger, Kunden und Verbraucher zu fügsamen Abnehmern einer knappen Ware degradieren will. Im Zuge der Ökonomisierung aller Lebensbereiche und der Auflösung des Rechtsfriedens im Land ist es dann nicht mehr weit zumindest zur impliziten Zensur, zur Kriminalisierung, ja zur Abzocke. Dass wirkliche oder manchmal auch nur vermeintliche Rechteinhaber im brachialem Abmahnwahn willfährige „-anwälte“ (von „Recht“ möchte man da schon gar nicht mehr sprechen) von der Leine lassen, um diese Brüder im Geiste eines Freiherrn von G. auf Biegen und Brechen in rechtlichen Grauzonen stöbern zu lassen, Menschen unter Generalverdacht zu stellen, diese einzuschüchtern und auszusaugen, ist ein Generalangriff auf das Informationszeitalter, auf die Prinzipien eines Fairplays in einer demokratischen Gesellschaft! Wenn jeder „geistige Furz“ als schützenswertes Gut angesehen, jedes Zitat als „schwerstkrimineller Akt“ gewertet wird, leiden freie Kunst, Berichterstattung und auch Wissenschaft. Wenn die auf Schuldgeld basierende Macht und fintenreiche Tricks in angezettelten Rechtsstreitigkeiten Menschen und Institutionen mit ehrbaren Absichten an die Wand drücken und den Markt verzerren, dann heißt es Abschied zu nehmen von Demokratie und Sozialer Marktwirtschaft – dann droht ein mentaler Absturz, der einer erfolgreichen Fortentwicklung der vernetzten Volkswirtschaften zerstörerisch entgegenwirkt!

Dirk C. Pinnow

Dirk C. Pinnow

Dirk C. Pinnow: Liebe Leser von datensicherheit.de, gerne möchten wir mit Ihnen in eine sachliche Diskussion eintreten, wie das oben beschriebene Spannungsfeld zwischen den beiden extremistischen Polen – der Plünderung virtuellen Vermögens einerseits und der von Arroganz und Gier getriebenen Großmannssucht andererseits – entspannt werden kann. Welche Erfahrungen haben Sie z.B. mit Missbrauch eigener Werke durch Fremde gemacht oder eben auch mit Abzock- und Abmahnattacken? Bitte beachten Sie dabei, dass wir schädliche Verhaltensweise kritisieren und diskutieren wollen – es geht hierbei eben nicht um einen „virtuellen Pranger“, der Menschen oder Institutionen bloßstellen würde. Es geht um die Beschreibung von Problemen und deren Randbedingungen – und am Ende hoffentlich um Lösungen. Aufgerufen zur Einsendung von Texten, die wir bei Eignung rezensieren und publizieren werden, sind normale Bürger ebenso wie standesrechtlich versierte Rechtsexperten mit Anstand und Verstand. Datensicherheit und Rechtsfrieden in beide Richtungen nutzen uns allen! Wir freuen uns auf Ihre Beiträge und werden diese thematische Reihe in lockerer Reihenfolge fortsetzen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 20.10.2010]
Attacken auf das Weichziel Mensch: Wenn der Mitarbeiter sich als Komplize instrumentalisieren lässt / Erschreckender Erfahrungsbericht über Neugier und Bequemlichkeit als „Türöffner“ auf der it-sa 2010

datensicherheit.de, 19.10.2010
Faktor Mensch auch im Mittelpunkt des BITKOM-Executive-Dinners aus Anlass des Auftaktes der it-sa 2010 / Eigene Branchenmesse für die IT-Sicherheit am Standort Nürnberg gewürdigt

datensicherheit.de, 19.10.2010
Der Mensch als Schwachstelle: Datensicherheit in deutschen Unternehmen bleibt brisantes Thema / <kes> Microsoft Sicherheitsstudie“ auf der it-sa 2010 vorgestellt

]]>
https://www.datensicherheit.de/ds-positionen-ignoranz-abzockgier-und-abmahnwahn-bedrohen-wertschoepfung-im-21-jahrhundert/feed 0
Unseriöse Service-Unternehmen ziehen strittige Abonnement-Gebühren per Festnetz-Telefonrechnung ein https://www.datensicherheit.de/unserioese-service-unternehmen-ziehen-strittige-abonnement-gebuehren-per-festnetz-telefonrechnung-ein https://www.datensicherheit.de/unserioese-service-unternehmen-ziehen-strittige-abonnement-gebuehren-per-festnetz-telefonrechnung-ein#respond Tue, 29 Jun 2010 16:27:08 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=11755 verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt Informationen und Musterbriefe für Betroffene bereit

[datensicherheit.de, 29.06.2010] Ein Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen hat laut verbraucherzentrale Baden-Württemberg angkündigt, Geld für Abonnementdienste mit der Telefon-Festnetzrechnung abzubuchen:
Betroffene hätten einen Brief mit der Bestätigung eines angeblich abgeschlossenen Voice-Abonnements für Ansagedienste erhalten. Einen Vertrag habe keiner von ihnen abgeschlossen – einige hätten gar berichtet, dass zum Zeitpunkt des angeblichen telefonischen Vertragsabschlusses niemand zu Hause gewesen sei.
Unseriöse Anbieter könnten problemlos auf die Kundenkonten von Telefonanbietern zugreifen. Versteckt unter Bezeichnungen wie „Beiträge anderer Anbieter“ sei es möglich, auch strittige Forderungen mit der Telefonrechnung einziehen zu lassen. Klarheit, was sich hinter den Rechnungsposten verstecke, schaffe ein Einzelverbindungsnachweis, auf den Kunden einen Anspruch hätten.

Von solchen Abbuchungen Betroffene finden unter Telefonrechnung: Abrechnung, Mahnung und Reklamation Informationen und Musterbriefe, mit denen sie sich gegen unberechtigte Forderungen auf ihrer Telefonrechnung wehren können.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Baden-Württemberg, 29.06.2010
Net Telecom greift per Telefonrechnung auf Verbraucherkonten zu / Abzocke per Telefon-Festnetzrechnung

]]>
https://www.datensicherheit.de/unserioese-service-unternehmen-ziehen-strittige-abonnement-gebuehren-per-festnetz-telefonrechnung-ein/feed 0
Unerlaubte Telefonwerbung: Etliche Lotto- und Gewinnspielfirmen ignorieren Verbot https://www.datensicherheit.de/unerlaubte-telefonwerbung-etliche-lotto-und-gewinnspielfirmen-ignorieren-verbot https://www.datensicherheit.de/unerlaubte-telefonwerbung-etliche-lotto-und-gewinnspielfirmen-ignorieren-verbot#comments Thu, 10 Sep 2009 14:34:37 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=6760 Auch illegale Kontoabbuchungen sollen vorkommen

[datensicherheit.de, 10.09.2009] Unerlaubte Telefonwerbung ist seit 2004 gesetzlich verboten und kann seit dem 4. August 2009 von der Bundesnetzagentur mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden:
Dennoch ignorieren etliche Lotto- und Gewinnspielfirmen weiterhin dieses Verbot und rufen Verbraucher zu allen Tageszeiten an, um sie zu Vertragsabschlüssen zu drängen und abzukassieren. Mit frei erfundenen Geschichten über eine schon bestehende Teilnahme und unter anderen Vorwänden erschleichen diese Firmen die Bankdaten von Verbrauchern und drängen sie zum Vertragsabschluss.
Verbraucher hätten gegenüber der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet, dass den Firmen häufig die kompletten Kunden- und Kontodaten bereits bekannt gewesen und am Telefon nur noch abgeglichen worden seien.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Baden-Württemberg, 10.09.2009
Welle unerlaubter Anrufe und Abbuchungen von Gewinnspielfirmen / Dreiste Abzocke auch ohne Vertrag

]]>
https://www.datensicherheit.de/unerlaubte-telefonwerbung-etliche-lotto-und-gewinnspielfirmen-ignorieren-verbot/feed 5
Brandenburger Verbraucherschützer warnen vor dubiosen Reiseangeboten und Gewinnversprechen https://www.datensicherheit.de/brandenburger-verbraucherschuetzer-warnen-vor-dubiosen-reiseangeboten-und-gewinnversprechen https://www.datensicherheit.de/brandenburger-verbraucherschuetzer-warnen-vor-dubiosen-reiseangeboten-und-gewinnversprechen#respond Mon, 27 Jul 2009 11:26:21 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=5023 Ausnutzung menschlicher Schwächen durch Abzocker

[datensicherheit.de, 27.07.2009] Da Deutsche gerne verreisen, liegt es nur nahe, dass sich auch unlautere Anbieter auf dem Markt tummeln – so locke z.B. ein Reiseclub „Berge und Mehr Ltd.“ aus den Niederlanden unter dem Namen des bekannten deutschen Reiseveranstalters „Berge und Meer“ Verbraucher auf Kaffeefahrten und biete dabei unter Pseudo-Namen Reiseverträge ohne Insolvenzschutz an.
Beliebt sind auch vermeintliche Gewinnbenachrichtigungen etwa über eine Million Euro durch eine ausländische Firma – der Anspruch solle dann unter Angabe einiger persönlicher Daten wie Geburtsdatum und Geschlecht angefordert werden. Mit diesen persönlichen Daten könnte später ein Vertragsabschluss unterstellt oder künftig gezielt Werbung versandt werden. Aber auch Anschreiben im Stile der Rechnungen der Deutschen Telekom beziehen sich auf angebliche deutschlandweite Telefongewinnspiele und suggerieren Gewinne z.B. von 400 Euro, die dann auf einer Veranstaltung abzuholen seien. Diese anonymen Schreiben unter bekanntem Rechnungsbild sollen Verbraucher ebenfalls auf Kaffeefahrten locken und ihnen dann zumeist überteuerte Waren aufschwatzen.
„Einladungen“ zu „Gewinnübergaben“ sollten sehr kritisch betrachtet werden – so wissen die Brandenburger Verbraucherschützer von dem Fall einer angeblichen Gewinnerin einer lebenslangen Rente in Höhe von 2.500 Euro zu berichten, die in ein 4-Sterne-Luxushotel nach Stuttgart eingeladen worden sei, dort aber eine Werbeverkaufsveranstaltung erleben durfte, für die sie die Anreise-Kosten selbst getragen habe.
Auch die Anforderung eines vermeintlich gewonnenen Audi-Cabriolets im Wert von 25.000 Euro könne teuer werden – die Anwahl eine kostenpflichtigen Telefonnummer führe dann nur zu langen „Bandansagen mit Unwichtigem“.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Brandenburg, 24.07.2009
Täglich Abzocke mit Gewinnversprechen / Verbraucherzentrale deckt Kundentäuschung auf

]]>
https://www.datensicherheit.de/brandenburger-verbraucherschuetzer-warnen-vor-dubiosen-reiseangeboten-und-gewinnversprechen/feed 0