ACTA – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 04 Jul 2012 14:46:47 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Stellungnahme: eco begrüßt das Ende von ACTA https://www.datensicherheit.de/stellungnahme-eco-begruesst-ende-acta https://www.datensicherheit.de/stellungnahme-eco-begruesst-ende-acta#respond Wed, 04 Jul 2012 14:10:04 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20335 Abstimmung im Europäischen Parlament endet mit 39 Stimmen dafür, 165 Enthaltungen und 478 dagegen

[datensicherheit.de, 04.07.2012] eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das äußerst umstrittene Handelsabkommen ACTA zu kippen. Das Europäische Parlament hatte mit seiner Entscheidung auch den vehementen Protesten gegen das Abkommen Rechnung getragen.
eco-Vorstandsmitglied Oliver Süme lobt die Entscheidung des europäischen Parlaments gegen das Abkommen: „Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet, wie ACTA sie vorsieht, ist nach unserer Auffassung nicht vertretbar. Sie forciert Verfahren abseits jeder rechtsstaatlichen Norm und gerichtlichen Kontrolle und kann sich nachhaltig auf die Entwicklung der Internetbranche, insbesondere in Deutschland, auswirken.“ ACTA sieht vor, dass Staaten zur Rechtsdurchsetzung im Internet Kooperationsbemühungen in der Wirtschaft fördern.
Diese Verpflichtung ist nach Meinung des eco besonders kritisch, da ACTA eine Sanktionierung forciert, die die Gerichte nicht einbezieht: Die Internet-Service-Provider, also Privatunternehmen, könnten dadurch dazu gedrängt werden, jenseits von Datenschutz und rechtsstaatlichen Prinzipien die Rechteverfolgung zu übernehmen – ohne gerichtliche Kontrolle und allein aufgrund von Hinweisen der Rechteinhaber. Damit gefährdet das Abkommen einen Grundsatz, der als tragende Säule der Internetwirtschaft gilt: Neutralität gegenüber Inhalten. Mit einer Abkehr von diesem Grundsatz wären nach Meinung des eco massive wirtschaftlichen Schäden einhergegangen. ACTA berücksichtigt sie nicht. Wie die Vorgaben des Abkommens mit Blick auf in Europa geltendes Recht hätten umgesetzt werden sollen, war völlig unklar. Eine solche Rechtsunsicherheit hätte der Internetbranche erheblich schaden können.

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Europaparlament lehnt Ratifizierung von ACTA ab https://www.datensicherheit.de/europaparlament-lehnt-ratifizierung-acta-ab https://www.datensicherheit.de/europaparlament-lehnt-ratifizierung-acta-ab#respond Wed, 04 Jul 2012 13:22:42 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20332 BITKOM befürwortet internationalen Konsens zum Kampf gegen Produktpiraterie anstelle von Geheimdiplomatie

[datensicherheit.de, 04.07.2012] Das Europäische Parlament (EP) in Brüssel hat heute die Ratifizierung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) abgelehnt. Das völkerrechtliche Handelsabkommen sollte internationale Standards bei der Verfolgung von Produkt- und Markenpiraterie schaffen. Die EU-Kommission hatte den Vertragstext dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Das EP wollte das Ergebnis dieser Prüfung aber nicht abwarten.

BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf kommentiert das Urteil:

„Im Ausgangspunkt sollte ACTA international einheitliche Mechanismen entwickeln, um grenzüberschreitend gegen Plagiate von physischen Produkten vorgehen zu können – sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich. Die Regelungen wurden auf Schutzrechtsverletzungen im digitalen Bereich erweitert. BITKOM unterstützt zwar das Vorgehen gegen Produktpiraterie. Plagiate, die auf dem Postweg oder in Containern nach Deutschland eingeführt werden, benötigen allerdings andere Mechanismen als digitale Urheberrechtsverletzungen. Daher bietet sich eine separate Behandlung beider Themen an.
In der aktuellen Fassung von Acta haben wir nur wenige Angriffspunkte gesehen. Die meisten dort genannten Verpflichtungen werden von Deutschland bereits erfüllt, und Acta hätte nichts Wesentliches am deutschen Recht geändert.
Geistiges Eigentum muss international geschützt werden. Ein internationaler Konsens im Vorgehen gegen Produktpiraterie ist weiterhin dringend notwendig, weil nationales Recht allein heutzutage wenig hilft. Maßnahmen gegen Piraterie im Internet dürfen dabei Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis und die Informationsfreiheit nicht gefährden. Zudem müssen sie verhältnismäßig sein.
Auch sollten die Zeiten internationaler Geheimdiplomatie der Vergangenheit angehören. Die digitale Welt braucht transparente Entscheidungsprozesse. Sonst arbeiten wie bei ACTA hochbezahlte Expertenteams jahrelang umsonst, weil man die Betroffenen nicht einbezogen hat.“

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Berliner Senat fordert breite öffentliche Diskussion über ACTA https://www.datensicherheit.de/berliner-senat-fordert-breite-oeffentliche-diskussion-ueber-acta https://www.datensicherheit.de/berliner-senat-fordert-breite-oeffentliche-diskussion-ueber-acta#respond Wed, 07 Mar 2012 17:35:55 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19783 Schutz des Geistigen Eigentums müsse mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit in Balance gebracht werden

[datensicherheit.de, 07.03.2012] Der Schutz Geistigen Eigentums sei ein hohes Gut, so der Chef der Berliner Senatskanzlei, Staatssekretär Björn Böhning, anlässlich der Debatte im Abgeordnetenhaus von Berlin in Bezug auf das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA):
Er fordert, dass dieser Grundsatz auch international zur Geltung kommen muss. ACTA sei grundsätzlich nicht mehr als eine internationale Übereinkunft zur Sicherung des Urheberrechts für Kulturschaffende und auch Produzenten – insofern sei an einer entsprechenden internationalen Vereinbarung im Grundsatz nichts zu beanstanden. Allerdings produzierten die Intransparenz der Vertragsverhandlungen und unbestimmte sowie ungenaue juristische Formulierungen in diesem Abkommen große Unklarheiten darüber, ob ACTA mit wesentlichen Grund- und Freiheitsrechten vereinbar ist, kritisiert Staatssekretär Böhning. Diese Unklarheiten müssten aus Sicht des Berliner Senats dringend überprüft und überarbeitet werden.
Besonders kritisch sei zu beurteilen, dass die Verhandlungen intransparent stattgefunden hätten und Unterlagen zum Teil nicht veröffentlicht worden seien; rechtliche Fragen zu möglichen Auswirkungen seien bisher unbeantwortet geblieben. Ferner kritisiert er die Möglichkeit, dass durch die Intransparenz Netzsperren „durch die Hintertür“ verabschiedet werden könnten – Grundrechte würden aufgeweicht, wenn Provider die Rolle von „Internet-Polizisten“ übernehmen und Inhalte überwachen müssten, um sich vor Haftungsrisiken zu schützen. Zudem sei bisher kein Rechtsschutz für betroffene Nutzer vorgesehen – dies bleibe den nationalen Rechtsordnungen überlassen.
Das Land Berlin begrüßt laut Staatssekretär Böhning, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun überprüft, inwiefern der Abkommensentwurf mit den Grund- und Freiheitsrechten vereinbar ist. Der Schutz des Geistigen Eigentums müsse mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit in Balance gebracht werden. Komme es zu Bedenken des EuGH, werde der Senat eine breite, öffentliche Diskussion unter Einbeziehung des europäischen und der nationalen Parlamente unterstützen.

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ACTA in der Diskussion: BITKOM fordert mehr Transparenz https://www.datensicherheit.de/acta-in-der-diskussion-bitkom-fordert-mehr-transparenz https://www.datensicherheit.de/acta-in-der-diskussion-bitkom-fordert-mehr-transparenz#respond Wed, 15 Feb 2012 18:08:34 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19715 Geistiges Eigentum muss international geschützt werden, ohne die Informationsfreiheit zu gefährden

[datensicherheit.de, 15.02.2012] Der BITKOM hat zu einer offenen und konstruktiven Diskussion um das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA aufgerufen:
Wir bräuchten einen Konsens, der deutlich mache, dass Geistiges Eigentum international geschützt werden müsse, sonst fehle ein Anreiz für kulturelle und wirtschaftliche Kreativität, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Aber Maßnahmen gegen Piraterie müssten verhältnismäßig sein und dürften die Informationsfreiheit nicht gefährden.
Aus BITKOM-Sicht sei ein internationales Abkommen gegen Urheberrechtsverletzungen dringend notwendig, weil nationales Recht allein im Internet wenig helfe. ACTA aber sei weitgehend hinter verschlossenen Türen verhandelt worden – dies sei bei internationalen Abkommen zwar üblich, speziell bei diesem Thema aber unangemessen. So seien Befürchtungen entstanden, das Abkommen könne zu überzogenen Maßnahmen führen. Unter anderem lehne BITKOM Netzsperren als Mittel gegen Piraterie strikt ab. Internet-Zugangsanbieter dürften nicht zu „Hilfssheriffs der Rechteinhaber“ gemacht werden, und rechtsstaatliche Standards müssten stets gewahrt werden, betont Professor Kempf.
In der aktuellen Fassung von ACTA sieht der BITKOM aber wenige Angriffspunkte – von den ursprünglich berechtigten Befürchtungen bleibe nicht viel übrig. Die meisten Verpflichtungen würden von Deutschland bereits erfüllt, und ACTA werde nichts Wesentliches am deutschen Recht ändern, meint Professor Kempf. Jetzt gehe es darum, endlich mehr Transparenz in der Öffentlichkeit zu schaffen – es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass durch ein Geheimabkommen Freiheitsrechte im Web ausgehebelt würden.

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Peter Schaar: ACTA wird erhebliche Auswirkungen auf die Rechtspraxis haben https://www.datensicherheit.de/peter-schaar-acta-wird-erhebliche-auswirkungen-auf-die-rechtspraxis-haben https://www.datensicherheit.de/peter-schaar-acta-wird-erhebliche-auswirkungen-auf-die-rechtspraxis-haben#respond Mon, 13 Feb 2012 20:57:37 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19709 Staaten verpflichten sich zu wirksamen Maßnahmen gegen alle an vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen in irgendeiner Weise Beteiligten

[datensicherheit.de, 13.02.2012] Peter Schaar bekennt in seiner aktuellen Stellungnahme, dass er die Brisanz des „Handelsübereinkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie“ (ACTA) recht spät erkannt hat. Nach den durch das Europäische Parlament durchgesetzten Entschärfungen, insbesondere nach dem Verzicht auf ein obligatorisches „Three Strikes“-Modell nach französischem Vorbild), schien ihm und anderen Beobachtern aus der Diskussion die Luft rausgewesen zu sein…
Zwar werde in dem Abkommenstext an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, dass Vorschriften zur Wahrung der Privatsphäre unberührt blieben. Andererseits mache schon Art. 2 klar, dass es allen Unterzeichnern unbenommen sei, Maßnahmen zu treffen, die über das Abkommen selbst hinausgingen. Dem gegenüber stünden eine Vielzahl eher vager Vorgaben, die den Vertragsstaaten zwar ein bestimmtes Verhalten nahelegten, diese aber nicht dazu verpflichteten. Insofern ähnele das Abkommen weitgehend eher einer politischen Willenserklärung als einer völkerrechtlich verbindlichen Norm, so Schaar.
Auch wenn also durch ACTA die Vertragsstaaten nicht verpflichtet werden, zur Durchsetzung des geistigen Eigentums die Internetnutzung zu kontrollieren und dabei sogar die übertragenen Inhalte zu überwachen oder Kommunikationsdaten auf Vorrat zu speichern, lege das Abkommen entsprechende Maßnahmen doch nahe – denn die Staaten verpflichteten sich zu wirksamen Maßnahmen gegen alle an Urheberrechtsverletzungen in irgendeiner Weise Beteiligten. So müssten etwa Anbieter von Internetdiensten geschützte Nutzungsdaten, Telekommunikationsunternehmen und sogar Verkehrsdaten der Telekommunikation offenlegen. Kritisch zu beurteilen sei auch, dass nach dem Abkommen ein weitgehend reibungsloser Austausch – auch personenbezogener – Daten zwischen den Vertragsparteien vorgesehen sei, unabhängig von rechtstaatlichen Garantien im Empfängerland.
Der deutsche Gesetzgeber werde zwar durch ACTA nicht zu Rechtsänderungen verpflichtet, aber das Abkommen werde erhebliche Auswirkungen auf die Rechtspraxis haben, warnt der Bundesdatenschutzbeauftragte. Dabei sei besonders gravierend, dass viele Internetdienste eben nicht mehr national erbracht würden und dementsprechend nicht mehr durch nationales Recht abschließend normiert werden könnten. Dass die durch ACTA geforderten bzw. geförderten Maßnahmen gravierende Auswirkungen auf den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis haben werden, hält Schaar für „mehr als wahrscheinlich“.

Weitere Informationen zum Thema:

Datenschutz FORUM, 12.02.2012
Peter Schaar / ACTA und der Datenschutz

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eco: ACTA gefährdet deutschen Wirtschaftswachstum https://www.datensicherheit.de/eco-acta-gefaehrdet-deutschen-wirtschaftswachstum https://www.datensicherheit.de/eco-acta-gefaehrdet-deutschen-wirtschaftswachstum#respond Fri, 10 Feb 2012 13:52:10 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19694 Ein Viertel des deutschen Wirtschaftswachstums entspringt derzeit der schnell expandierenden Internetwirtschaft

[datensicherheit.de, 10.02.2012] Das internationale „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ ACTA wird in Europa wegen seiner möglichen Beschädigung der Grundrechte diskutiert. Die schädlichen Folgen für die Wirtschaft treten darüber in den Hintergrund, warnt der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.:
ACTA sorge europaweit für Proteste von Bürgern, die ihre Grundrechte bedroht sehen. Dies sei ein gewichtiges Argument gegen das Abkommen, aber bei weitem nicht das einzige – zusätzlich gefährde ACTA den verlässlichen nationalen und internationalen Rechtsrahmen der Internetwirtschaft, der Voraussetzung für Innovation und die weltweite digitale Entwicklung sei. Ein Viertel des deutschen Wirtschaftswachstums entspringe der schnell expandierenden Internetwirtschaft – sie sei damit eine maßgebliche Stütze in der Wirtschaftskrise. Dieser Status sei nun in Gefahr, so der eco.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Branche sei die neutrale Infrastruktur der Internet-Provider, durch deren Netze die Daten fließen. Diese technische Infrastruktur diskriminiere niemanden und habe so die Grundlage für ein einzigartiges Wachstum und Innovationen der Internetwirtschaft geschaffen. Ebenso wichtig sei der klare Rechtsrahmen für die Erbringung der Providerleistungen.
ACTA forciere den Druck auf die Provider, an diesem Rechtsrahmen vorbei die wirtschaftlichen Interessen der Copyright-Industrie zu bedienen – sie sollten als „Hilfssheriff“ bei der Verfolgung von Rechtsverletzungen zuarbeiten. Dies verletze den Kern der eigentlichen Providerleistungen und zerstöre das Verhältnis zu den Kunden, die auf eine neutrale und datenschutzkonforme Kommunikations-Infrastruktur vertrauten, erläutert Oliver Süme, Vorstand für Politik, Recht und Regulierung.
Ein weiteres Risiko sei, dass bei der Umsetzung von ACTA die verschiedenen Länder sehr unterschiedliche Regelungen schaffen und so die weltweit agierenden Unternehmen der Internetbranche vor kaum zu bewältigende rechtliche Probleme stellen könnten. Insgesamt hätten sie daher große Sorge, dass ACTA den Wachstumsmotor Internet erheblich gefährde, so Süme.

Weitere Informationen unter:

netzpolitik auf YouTube, 10.02.2012

Warum man gegen ACTA auf die Straße gehen sollte

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BITKOM: Beim notwendigen Kampf gegen Produktpiraterie Verhältnismäßigkeit wahren https://www.datensicherheit.de/bitkom-beim-notwendigen-kampf-gegen-produktpiraterie-verhaeltnismaessigkeit-wahren https://www.datensicherheit.de/bitkom-beim-notwendigen-kampf-gegen-produktpiraterie-verhaeltnismaessigkeit-wahren#respond Tue, 28 Sep 2010 06:22:40 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13251 Privatsphäre und Datenschutz sowie grundlegende Prinzipien unseres Rechtssystems dürfen nicht geopfert werden

[datensicherheit.de, 28.09.2010] Besorgt über den Stand der Verhandlungen zum internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA hat sich der BITKOM geäußert:
Es bestehe die Gefahr, dass die Verhandlungspartner das Paket zu sehr beladen hätten und sich daran verheben würden, so BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid. Es sei zu befürchten, dass vieles über einen Kamm geschoren werde und die Maßnahmen über das Ziel hinausschießen würden. Ausdrücklich betont Smid die Notwendigkeit, gegen die Produktpiraterie, gerade auch im IT-Bereich, auf internationaler Ebene entschieden vorzugehen – dabei sollte es um Geräte und Produkte, aber auch um Software und das Internet gehen. Man müsse dabei aber darauf achten, dass Verfolgungsmaßnahmen verhältnismäßig blieben. Privatsphäre und Datenschutz, aber auch grundlegende Prinzipien unseres Rechtssystems dürften dabei nicht geopfert werden.
So müsse die in den Verhandlungen diskutierte Überprüfung der Speicher von MP3-Playern oder PCs bei Grenzkontrollen tabu bleiben; auch dürften Anbieter von Internet-Zugängen nicht gezwungen werden, ihren Kunden schon beim Verdacht auf Piraterie den Anschluss zu kappen. Provider zu „Sheriffs und Vollzugsorganen“ zu machen, widerspriche unserem Rechtsverständnis – die Strafverfolgung sei Aufgabe von Polizei und Justiz. Nur im Falle offizieller Ermittlungen sollten Unternehmen zur Mitarbeit verpflichtet werden.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 22.04.2010
ACTA: Konsolidierter Verhandlungstext publiziert / Unbehagen der Kritiker bleibt

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