Angehörige – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 20 May 2025 12:02:42 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Vorsorge für den Notfall: Selbst enge Angehörige dürfen ohne Vollmacht nicht automatisch entscheiden https://www.datensicherheit.de/vorsorge-notfall-angehoerige-vollmacht https://www.datensicherheit.de/vorsorge-notfall-angehoerige-vollmacht#respond Tue, 20 May 2025 11:17:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47810 „Das Vorsorge-Handbuch“ der Verbraucherzentrale hilft beim Abfassen von Vollmachten im Themenkomplex Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Digitaler Nachlass, Betreuungsverfügung und Testament

[datensicherheit.de, 20.05.2025] Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (vzhh) wirft in einer aktuellen Meldung eine existenzielle Frage auf: „Wer entscheidet für den Fall, dass ich das selbst nicht mehr kann?“ Häufig werde dieser unangenehme Gedanke mit dem Hinweis, dass sich dann etwa schon „die Kinder“ darum kümmern werden, beiseitegeschoben. „Im Ernstfall kann sich das jedoch eher als trügerische Hoffnung denn als praktikable Lösung erweisen!“ Laut vzhh besteht kein Automatismus, dass z.B. Eheleute oder Kinder dann handeln können – denn sie müssten dazu eine Vollmacht haben. Für alle ab 18 Jahren sei es daher sinnvoll, in einer Vorsorgevollmacht eine Person zu bestimmen, die wichtige Angelegenheiten regeln soll. Es gelte, sich beizeiten mit dem Themenkomplex Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Digitaler Nachlass, Betreuungsverfügung, Testament u.a. auseinanderzusetzen. Praktische Unterstützung dafür soll das aktuelle „Vorsorge-Handbuch“ der Verbraucherzentrale liefern: „Hierin wird nicht nur alles Wissenswerte verständlich erläutert, sondern es werden auch Formulare bereitgestellt, um die gewünschten Regelungen ganz praktisch vorzunehmen.“

vz-vorsorge-handbuch-2025

Abbildung: vzhh

„Das Vorsorge-Handbuch“ der Verbraucherzentrale: Sicherheit und Klarheit für sich und die Angehörigen schaffen – mit den passenden Vollmachten und Verfügungen „zuverlässig und ohne großen Aufwand“

200-seitiger Ratgeber stellt u.a. Muster-Vollmacht für digitalen Nachlass vor

Das „Vorsorge-Handbuch“ der Verbraucherzentrale bietet demnach „rechtssichere Formulierungen auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung“ – es werde nicht nur alles Wissenswerte verständlich erläutert, „sondern es werden auch Formulare bereitgestellt, um die gewünschten Regelungen ganz praktisch vorzunehmen“.

„Das 200-seitige Buch stellt Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung, das Testament sowie eine Muster-Vollmacht für den digitalen Nachlass vor und zeigt, worauf es beim Verfassen ankommt.“

„Das Vorsorge-Handbuch“ im vzhh-Infozentrum oder online erhältlich

Denn automatisch dürften etwa Kinder, Eltern, Ehe- bzw. Lebenspartnerin nicht entscheiden, wenn zum Beispiel Rechnungen zu überweisen oder Versicherungsangelegenheiten zu regeln sind. „Das Handbuch beleuchtet das Für und Wider der rechtlichen Regelungen.“ Anhand dieser „Leitplanken“ lasse sich dann der Weg für eine selbstbestimmte Vorsorge einschlagen.

Im Formularteil befinden sich Textbausteine und Checklisten zum Heraustrennen und Abheften, um alles rechtssicher zu Papier zu bringen und etwa im eigenen Vorsorge-Ordner stets griffbereit zu haben. „Alle Formulare gibt es auch online zum Ausfüllen und Ausdrucken.“ „Das Vorsorge-Handbuch“ ist für 16 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg erhältlich (vzhh, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg / Mo. bis Do. 10 bis 18 Uhr und Fr. 10 bis 16 Uhr / ohne Gewähr) oder kann online versandkostenfrei bestellt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Hamburg, 2024
Das Vorsorge-Handbuch / Entscheiden Sie selbst – mit der passenden Vorsorge

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Digitaler Nachlass: Bitkom begrüßt grundsätzliche Klärung des Umgangs / Anlass ist eine aktuelle BGH-Verhandlung über Zugang von Erben auf Konto eines Sozialen Netzwerks

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CHIP empfiehlt vorausschauenden Umgang mit digitalem Nachlass / Wer soll das Daten-Vermögen in Sozialen-Netzwerken und auf Online-Plattformen erben?

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