Arbeitskreis – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 24 Jun 2025 14:25:18 +0000 de hourly 1 Bürgerrechtler kritisieren vehement EU-Pläne für Vorratsdatenspeicherung 2.0 https://www.datensicherheit.de/buergerrechtler-kritik-eu-vorratsdatenspeicherung-2-0 https://www.datensicherheit.de/buergerrechtler-kritik-eu-vorratsdatenspeicherung-2-0#respond Mon, 23 Jun 2025 23:22:45 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48552 Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung möchte ausdrücklich mit Sachverstand und nüchternen Argumenten gegen die kritisierten Pläne der EU-Kommission für eine neue Vorratsdatenspeicherung vorgehen

[datensicherheit.de, 24.06.2025] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK-Vorrat) versteht sich nach eigenen Angaben als ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen“. Laut seiner Stellungnahme in Kooperation mit weiteren Bürgerrechtlern vom 18. Juni 2025 möchte er mit „Sachverstand und nüchternen Argumenten“ gegen die Pläne der EU-Kommission für eine neue Vorratsdatenspeicherung vorgehen.

freiheitsfoo-stellungnahme-buergerrechtler-vorratsdatenspeicherung-2-0

Abbildung: freiheitsfoo

Bürgerrechtler-Stellungnahme zur Folgeabschätzung der EU-Kommission in Bezug auf neue EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung 2.0

EU-Kommission nimmt neuen Anlauf zur Wiedereinführung eines europaweiten Zwangs zur Vorratsdatenspeicherung

Mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beginnend ab 2010 sei der Absicht der EU-Kommission, die Lebensumstände und -gewohnheiten aller Menschen in der EU mittels Pflicht zu einer allgemeinen Vorratsdatenspeicherung zu erfassen, ja im Prinzip ein Riegel vorgeschoben worden.

Indes beabsichtigt nach jahrelanger interner Vorbereitung die EU-Kommission nun doch einen neuen Anlauf zur Wiedereinführung eines europaweiten Zwangs zur Vorratsdatenspeicherung sowie zur erstmaligen Einführung einer Identifizierungspflicht und Vorratsdatenspeicherung auch für Messenger-Dienste.

EU-Kommission führte öffentliche „Sondierung“ durch

In einem ersten Schritt hatte die EU-Kommission demnach dazu eine öffentliche „Sondierung“ durchgeführt. Mit einem zehnseitigen Positionspapier wenden sich der AK-Vorrat, das freiheitsfoo und der Kleindatenverein nun gegen die so geplante „Vorratsdatenspeicherung 2.0“ und führen dazu eine Reihe von Belegen und Argumenten an:

  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung sei die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme, welche die EU jemals hervorgebracht hat.
  • Sie habe sich für viele Bereiche der Gesellschaft als höchst schädlich erwiesen.
  • Sie erzeuge erhebliche Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Besonders bedenklich – ja brandgefährlich – könnte sie in den Händen autoritaristisch und nationalistisch ausgerichteter Regierungen werden.
  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung habe sich dabei zudem als überflüssig und sogar kontraproduktiv bei der Beseitigung von Marktverzerrungen erwiesen.
  • Es habe sich herausgestellt, dass sie zur Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung schwerer Straftaten überflüssig sei.
  • Sie habe sich als grundrechtswidrig erwiesen und höchstgerichtlicher Überprüfung wiederholt nicht standgehalten.
  • Der durch sie auf die Menschen ausgeübte Überwachungsdruck habe das schreckliche Potenzial, nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen zu beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl.

Bürgerrechtler empfehlen EU-Kommission, aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen

„Wir fordern die EU-Kommission dazu auf, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und die Hände von einem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und zur Identifizierungspflicht zu lassen, anonyme Kommunikation als unverzichtbaren Bestandteil eines freiheitlichen und demokratischen Zusammenlebens anzuerkennen und zu fördern!“

Zudem fordern die Bürgerrechtler die EU-Kommission auf, eine Initiative zur Schaffung einer wissenschaftlich arbeitenden, neutralen und unabhängigen Institution zur Erstellung von Überwachungsgesamtrechnungen zu ergreifen.

Weitere Informationen zum Thema:

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, freiheitsfoo, Kleindatenverein, 17.6.2025
Stellungnahme zur Folgeabschätzung der EU-Kommission zu neuen EU-Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung

Europäische Kommission
Impact assessment on retention of data by service providers for criminal proceedings

Wiki
Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!
Über uns

freiheitsfoo
Was ist freiheitsfoo?

Der Kleindatenverein im Stratum 0
Das Internet ist kein grundrechtsfreier Raum / Beiträge zur menschenfreundlichen Datengestaltung

datensicherheit.de, 04.12.2024
Vorratsdatenspeicherung in Dauerschleife: eco fordert endlich klare Linie zum Schutz der Grundrechte / eco befürwortet „Quick Freeze“-Verfahren – der einzig rechtskonforme Weg

datensicherheit.de, 11.04.2024
Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung: Einigung scheint möglich / Das Quick-Freeze-Verfahren würde nun endlich einen bürgerrechtskonformen Rechtsrahmen setzen

datensicherheit.de, 10.09.2023
Bundesverwaltungsgericht: Anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung vollständig europarechtswidrig / eco-Verband fordert Bundesregierung zur endgültigen Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung auf

datensicherheit.de, 20.09.2022
Vorratsdatenspeicherung: BfDI begrüßt EuGH-Urteil / EuGH sieht Gefahr der Erstellung persönlicher Netzwerke und Profile einzelner Personen

datensicherheit.de, 22.12.2021
Deutscher Anwaltverein fordert Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung

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https://www.datensicherheit.de/buergerrechtler-kritik-eu-vorratsdatenspeicherung-2-0/feed 0
Aufenthaltsort und Internetkennungen tagelang auf Vorrat gespeichert https://www.datensicherheit.de/aufenthaltsort-und-internetkennungen-tagelang-auf-vorrat-gespeichert https://www.datensicherheit.de/aufenthaltsort-und-internetkennungen-tagelang-auf-vorrat-gespeichert#respond Sat, 07 Dec 2019 13:08:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35314 Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert Verhalten der Internet- und Telefonanbieter

[datensicherheit.de, 07.12.2019] Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt haben, sammeln nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung deutsche Telekommunikationsanbieter „trotzdem von jedem Kunden Informationen über ihre Kontakte und Bewegungen, die nicht zur Abrechnung nötig sind“. Dies ergibt sich demnach aus einer jetzt, aufgrund der Nachfrage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur. Die Daten würden auf Anforderung an Strafverfolger und Abmahnkanzleien weitergegeben.

Warnung vor Konsequenzen der „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“

Konkret werde der Aufenthaltsort von Mobilfunknutzern (Funkzelle) zu Beginn einer Verbindung, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) und die Internetkennung (IP-Adresse) eine Woche lang gespeichert, ohne dass dies zur Abrechnung nötig sei.
Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer warnen nach eigenen Angaben vor den Konsequenzen dieser „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“.

Massenhafte Funkzellenabfragen und Abmahnungen ermöglicht

„Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen, beispielsweise nach der Teilnahme an einer Demonstration“, erläutert Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
„Zu jeder Internetnutzung die IP-Adresse zu speichern, ermöglicht Abmahnanwälten, Verbraucher tausendfach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft nicht begangen haben.“

Verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung für die Gesellschaft höchst schädlich

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt von den Unternehmen, ihre „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ zu stoppen und die Zahl der Auskünfte über ihre Kunden zu veröffentlichen. Zudem warnt er davor, die geplante ePrivacy-Verordnung der EU drohe die „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ durch Telekommunikationsanbieter massiv auszuweiten, und verlangt ein klares Verbot allgemeiner und unterschiedsloser Vorratsdatenspeicherungen.
Aus Sicht der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtige vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährde damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld.

Pressefreiheit und damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft beeinträchtig

Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über rückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen könnten, gefährde dies die Pressefreiheit und beeinträchtige damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft.
Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schaffe Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen“. Telekommunikationsdaten seien außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

Weitere Informationen:

FragDenStaat, 18.09.2019
Speicherung von Verkehrsdaten durch TK-Anbieter / AW: Speicherung von Verkehrsdaten durch TK-Anbieter [#34043]

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!, 30.11.2018
Zivilgesellschaft zu ePrivacy: Keine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür!

datensicherheit.de, 25.09.2019
EuGH gefragt: Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

datensicherheit.de, 09.09.2019
Erneut vor dem EuGH: Vorratsdatenspeicherung

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Vorratsdatenspeicherung: Bayern und Bundesregierung im Dissens https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-bayern-bundesregierung-dissens https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-bayern-bundesregierung-dissens#respond Thu, 07 Feb 2019 20:29:04 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29962 Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gibt Zwischenbericht

[datensicherheit.de, 07.02.2019] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldet, dass die Bundesregierung das ausgesetzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für unbedenklich hält – doch der bayerische Innenminister Dr.  Herrmann widerspreche. Dies ergebe sich demnach aus Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nun erstmals veröffentlicht.

Datenspeicherung grundsätzlich anlasslos, generell und damit flächendeckend…

Die Bundesregierung stellt sich in ihrer Stellungnahme auf den Standpunkt, ihr Gesetz aus dem Jahr 2015 sehe keine „allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung“ vor, welche vom Europäischen Gerichtshof verboten wurde. Von einer „persönlich oder geografisch eng eingegrenzten Speicherpflicht“ würde umgekehrt sogar „eine erhebliche Stigmatisierungswirkung für die Betroffenen ausgehen“.
Dagegen schreibt der bayerische Innenminister dem Bundesverfassungsgericht, einzelne Abstriche bei der Vorratsdatenspeicherung könnten „nichts daran … ändern, dass die Datenspeicherung grundsätzlich anlasslos, generell und damit flächendeckend zu erfolgen hat und somit den Regelfall und nicht die Ausnahme darstellt“. Es würden „auch Personen umfasst, bei denen in den Worten des Europäischen Gerichtshofs ‚keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte‘“.

Weitere Entscheidung aus Luxemburg gefordert

Fraglich erscheine auch, „ob eine Verkehrsdatenerhebung in Gestalt der Funkzellenabfrage … insoweit mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs vereinbar ist, nachdem dort zwangsläufig auch die Daten unbeteiligter Dritter abgefragt werden“. IP-Adressen könnten zudem entgegen den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs „auch bezüglich solcher Personen gespeichert und abgerufen werden …, die nicht einer ‚schweren Straftat‘ verdächtig sind“.
Gleichwohl fordert neben der Bundesregierung auch Bayern eine weitere Entscheidung aus Luxemburg, weil „die Maßstäbe der [letzten] Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs … durchaus zu hinterfragen“ seien. Das bayerische Landeskriminalamt verwende Kommunikationsdaten nicht für „Data Mining“, „Predictive Analytics“ oder „automatisierte Mustererkennung“.

Heute wird „jeder Klick und jede Eingabe im Netz protokolliert“

Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp und Prof. Dr. Frank Josef Braun, die eine von Digitalcourage und dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde vertreten, ermuntern das Bundesverfassungsgericht in ihrer Erwiderung dagegen zu einer „Fortentwicklung“ seines Urteils aus dem Jahr 2010. Damals hatte das Gericht eine Vorratsdatenspeicherung noch als „mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar“ angesehen.
Mehr als acht Jahre nach dieser Entscheidung habe sich die Situation dramatisch verändert. Heute werde „jeder Klick und jede Eingabe im Netz protokolliert“. Das Parlament „strebt schrittweise eine immer weiter reichende Erfassung und Registrierung der Freiheitswahrnehmung seiner Bürger ohne jeden Anlass an“. Es gelte, „ein Übergreifen des Prinzips einer permanenten, flächendeckenden Datensammlung ins Blaue hinein auf immer weitere Lebensbereiche“ zu verhindern. Das Bundesverfassungsgericht dürfe sich vom europäischen Niveau des Grundrechtsschutzes nicht „abhängen“ lassen.

Weitere Informationen zum Thema:

REDEKER | SELLNER | DAHS Rechtsanwälte, 15.05.2018
– Stellungnahme der Bundesregierung –

Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Dr. Florian Herrmann, MdL, 03.04.2018
– Stellungnahme des bayerischen Innenministers –

Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp | Prof. Dr. Frank Josef Braun, 03.12.2018
– Erwiderung der Beschwerdeführer –

datensicherheit.de, 14.01.2019
Verfassungswidrig: Datenschutzbeauftragte kritisieren Vorratsdatenspeicherung

datensicherheit.de, 01.09.2018
Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht soll Einfluss auf EuGH nehmen

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Verfassungswidrig: Datenschutzbeauftragte kritisieren Vorratsdatenspeicherung https://www.datensicherheit.de/verfassungswidrig-datenschutzbeauftragte-kritik-vorratsdatenspeicherung https://www.datensicherheit.de/verfassungswidrig-datenschutzbeauftragte-kritik-vorratsdatenspeicherung#respond Mon, 14 Jan 2019 13:19:57 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29729 Andrea Voßhoff, Prof. Dr. Dieter Kugelmann und Prof. Dr. Thomas Petri bezogen Stellung

[datensicherheit.de, 14.01.2019] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) meldet, dass die ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte vor „detaillierter Überwachung“ und „engmaschigen Bewegungsprofilen“ warnt. Die inzwischen abgelöste Andrea Voßhoff (CDU) hält demnach das Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Bewegungs- und Internetzugangsdaten für verfassungswidrig. Dies ergebe sich aus ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht.

Richtervorbehalt für Identifizierung von Internetnutzern gefordert

„Eine effektivere Strafverfolgung und Wahrheitsermittlung im Strafverfahren wird durch die Vorratsdatenspeicherung […] nicht erreicht“, so Voßhoff unter Verweis auf zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten für die Organisierte Kriminalität.
Dagegen ermöglichten es die flächendeckend zu speichernden Internetzugangsdaten in Verbindung mit weiteren Informationen, „über mehrere Wochen das Surf-Verhalten der Internetnutzer bei den jeweiligen Telemediendiensten äußerst detailliert [zu] überwachen“. Vosshoff fordere deshalb die Einführung eines Richtervorbehalts für die Identifizierung von Internetnutzern (sog. Bestandsdatenauskünfte zu IP-Adressen).

Sammlung von Aufenthaltsdaten aus Funkzellenabfragen

Bei Vorratsdatenspeicherung des Aufenthaltsorts von Smartphone-Nutzern könne schon die bloße Anwesenheit bei einer Demonstration zu einer Erfassung von Demonstranten als „Prüffall“ führen, warnt Vosshoff. Das Bundeskriminalamt (BKA) sammle bereits heute in großer Zahl Aufenthaltsdaten aus Funkzellenabfragen der Länder in einer zentralen Datenbank und gleiche sie miteinander ab.
Ein Mobilfunkanbieter stelle alle 15 Minuten automatisch eine neue Internetverbindung her, bei der jeweils die aktuelle Funkzelle gespeichert werde. Die Vorratsdatenspeicherung ermögliche auf diese Weise „die Erstellung engmaschiger Bewegungsprofile“ über einen Zeitraum von vier Wochen.

Sicherheit von Vorratsdaten nicht gewährleistet

Die Sicherheit von Vorratsdaten sei zudem nicht gewährleistet. Gerade kleine und mittelständische TK-Anbieter verfügten nach Erfahrung der ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten „regelmäßig nicht über die personellen, räumlichen und finanziellen Möglichkeiten zur Einhaltung der Anforderungen“ zur Datensicherheit.
Als Telekommunikationsanbieter bei Datenanforderungen auf Einhaltung der Gesetze durch Strafverfolger zu bestehen, ziehe immer wieder das „In-Aussicht-Stellen einer Verfahrenseinleitung wegen Strafvereitlung sowie die Ankündigung, Vorstandsmitglieder zu einer Zeugenvernehmung vorzuladen“, nach sich, berichtet Voßhoff.

Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Auch der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, kritisiere das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegenüber dem Verfassungsgericht: „Damit ist die totale und heimliche Erfassbarkeit praktisch aller den täglichen Freiheitsgebrauch betreffenden personenbezogenen Daten durch die Sicherheitsbehörden grundsätzlich in den Bereich des Möglichen gerückt.“
Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung seien verfassungswidrig, weil sie im Zusammenspiel mit weiteren Eingriffen wie der Fluggastdatenspeicherung „die Schwelle zur Option der Totalüberwachung überschreiten“.

Kleinere Funkzellen lassen Genauigkeit weiter steigen

Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Thomas Petri weise die Verfassungsrichter darauf hin, dass die Genauigkeit der auf Vorrat zu speichernden Standortdaten wegen der IPv6-Technik und immer kleinerer Funkzellen weiter steige.
Nach eindeutigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zur Unzulässigkeit einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung halte er eine erneute Befassung des Luxemburger Gerichtshofs, wie von der Bundesregierung gefordert, nicht für geboten.

Seit 2016 Verfassungsbeschwerden gegen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Dem Bundesverfassungsgericht liegen laut AK Vorrat seit 2016 Verfassungsbeschwerden gegen das „schwarz-rote“ Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor, unter anderem eine von Digitalcourage und dem AK Vorrat unterstützte Beschwerde.
Kurz vor Inkrafttreten der Speicherpflicht Mitte 2017 hätten Gerichte das Gesetz jedoch bis zur endgültigen Entscheidung wieder ausgesetzt, weil es die Grundrechte der ohne Anlass betroffenen Bürger verletze. Das Bundesverfassungsgericht habe noch keinen Termin zur Verhandlung oder endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden bekanntgegeben.

Wahllose Vorratsspeicherung zum Schaden der Gesellschaft

Aus Sicht der im AK Vorrat zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer sei eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich:
Sie beeinträchtige vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen seien (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdeten damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über rückverfolgbare Kanäle entgegennehmen können, gefährde dies die Pressefreiheit und beeinträchtige damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft.
Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schaffe Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten seien außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

Weitere Informationen zum Thema:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die lnformationsfreiheit, Andrea Voßhoff, 2018
Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die lnformationsfreiheit zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

Der Landesbeauftragten für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz zu den Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, 26.03.2018
Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden betreffend das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

Rechtsanwalt Meinhard Starostik, 28.11.2016
Verfassungsbeschwerde

datensicherheit.de, 01.09.2018
Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht soll Einfluss auf EuGH nehmen

datensicherheit.de, 22.04.2018
Vorratsdatenspeicherung: Verstoß gegen EU-Recht

datensicherheiit.de, 29.06.2017
Vorratsdatenspeicherung: Nicht nur Aussetzen, sondern aufheben

datensicherheit.de, 22.06.2016
Europäischer Gerichtshof: Urteil gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung

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Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht soll Einfluss auf EuGH nehmen https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-bundesverfassungsgericht-einfluss-eugh https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-bundesverfassungsgericht-einfluss-eugh#respond Sat, 01 Sep 2018 12:48:04 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=28631 Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert Ansinnen der Bundesregierung

 [datensicherheit.de, 01.09.2018] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat am 31. August 2018 gefordert, den Stopp der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung nicht zu verzögern. Nach dem Willen der Bundesregierung solle das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof zu einer Änderung seiner Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung bewegen – dies gehe aus einer Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hervor, welche unter anderem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Digitalcourage initiiert wurden.

Urteile des EuGH eindeutig

„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mehrfach Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetaktivitäten für grundrechtswidrig erklärt, weil sie flächendeckend und wahllos auch Bürger erfassten, die in keiner auch nur entfernten Verbindung zu irgend einer Straftat oder Gefahr stehen. Genau deshalb ist auch das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig und von Gerichten bereits außer Kraft gesetzt worden“, erläutert Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Da die Urteile des EuGH eindeutig seien, bestehe kein Anlass, „die Entscheidung über unsere Verfassungsbeschwerde durch erneute Befassung des EuGH zu verzögern“. Schon gar nicht seien dem EuGH so suggestive und verharmlosende Fragen vorzulegen wie von der Bundesregierung vorgeschlagen.

Vorratsdatenspeicherung völlig ungeeignet zum Schutz von Kindern

Hülsmann: „Fakt ist: Nach dem deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sollen Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen der gesamten Bevölkerung aufgezeichnet werden – ein nie dagewesener Anschlag auf unsere Privatsphäre und Kommunikationsfreiheit.“
Die Bürgerrechtler treten nach eigenen Angaben auch der Kampagne des Bundeskriminalamts entgegen, eine Vorratsdatenspeicherung sei zur Verfolgung von „Kinderpornografie“ nötig: „Wie vierzehn Personen aus Zivilgesellschaft, Netzgemeinde, Journalismus, Recht und Wissenschaft schon vor Jahren in einem Offenen Brief auseinandergesetzt haben, ist eine Vorratsdatenspeicherung völlig ungeeignet zum Schutz von Kindern. Umgekehrt gilt, dass anonyme Kommunikation Kinder schützt, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Anzeigen ermöglicht.“

Verdachtsunabhängige, wahllose Vorratsspeicherung höchst schädlich

Aus Sicht der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer sei eine „verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich“: Sie beeinträchtige vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährde damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld.
Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über rückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährde dies die Pressefreiheit und beeinträchtige damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft.
Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schaffe „Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen“.
Telekommunikationsdaten seien außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

Weitere Informationen zum Thema:

Deutschlandfunk, 31.08.2018
Überwachung / Regierung will Vorratsdatenspeicherung vom EuGH prüfen lassen

Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy
Intelligente Strategien für ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen!

datensicherheit.de, 22.04.2018
Vorratsdatenspeicherung: Verstoß gegen EU-Recht

datensicherheiit.de, 29.06.2017
Vorratsdatenspeicherung: Nicht nur Aussetzen, sondern aufheben

datensicherheit.de, 22.06.2016
Europäischer Gerichtshof: Urteil gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung

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https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-bundesverfassungsgericht-einfluss-eugh/feed 0
Patientendaten: Datenschützer kritisieren geplante elektronische Übertragung https://www.datensicherheit.de/patientendaten-datenschuetzer-kritisieren-geplante-elektronische-uebertragung https://www.datensicherheit.de/patientendaten-datenschuetzer-kritisieren-geplante-elektronische-uebertragung#respond Tue, 21 Aug 2018 14:39:14 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=28495 Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt vor „gigantischer Sammlung sensibler Daten“ auf zentralem Server

[datensicherheit.de, 21.08.2018] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorratsdatenspeicherung) übt heftige Kritik an dem Referentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Datenschützer und Patienten seien „alarmiert“. Der AK Vorratsdatenspeicherung ist nach eigenen Angaben ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.

Für Datendiebe extrem attraktives Ziel mit hohem finanziellen Wert

„Bundesgesundheitsminister Spahn will eine auf zentralen Servern liegende ‚elektronische Patientenakte‘ mit Zugriff sowohl über die Gesundheitskarte und ihre Telematikinfrastruktur, als auch über das Internet“, so Dr. Silke Lüder vom Bündnis „Stoppt die E-Card“.
Das bedeutet demnach „eine gigantische Sammlung sensibler Daten auf einem zentralen Server“ – für Datendiebe ein „extrem attraktives Ziel mit hohem finanziellen Wert“.
„Patienten, deren Daten dort gespeichert werden, werden quasi enteignet“, warnt Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin von „Digitale Gesellschaft“.

Offene Schnittstellen in der Telematikinfrastruktur

Laut AK Vorratsdatenspeicherung bergen beide Zugriffswege außerdem Risiken: Der Zugang über die Gesundheitskarte erfordere ein zentrales Register aller vorhandenen elektronischen Akten in der Telematik-Infrastruktur. So könne man leicht nachprüfen, welche Versicherten keine elektronischen Akten haben. Bei Versicherten mit elektronischer Akte könne man über dieses Zentralregister mindestens feststellen, wo ihre Akte zu finden ist.
Der nun zusätzlich vorgesehene Zugang per Smartphone oder Tablet über das Internet bedeute offene Schnittstellen in der Telematikinfrastruktur, welche aus Sicherheitsgründen als geschlossenes Netz geplant gewesen seien. Damit vervielfältige sich die Gefahr unbefugter Zugriffe auf die elektronischen Patientenakten.
Die übertragenen Daten auf den oft unzureichend gesicherten Mobilgeräten seien weiteren Gefahren ausgesetzt: Zugriffe durch Schadsoftware, Staatstrojaner und persönliche Assistenten (wie z.B. „Cortana“ oder „Siri“) der Internet-Konzerne.

Einwilligungsregelung soll sich ändern

Auch die Einwilligungsregelung solle sich ändern: Mit der Übertragung von Daten in die elektronische Akte habe bislang erst begonnen werden dürfen, wenn der Betroffene gegenüber einem Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder Apotheker eingewilligt hatte und die Einwilligung auf der Gesundheitskarte dokumentiert war. Dies habe vorausgesetzt, dass die Patienten auch tatsächlich in der Lage sein mussten, ihre Entscheidung bewusst und in Kenntnis der Risiken einer Offenlegung ihrer Daten zu treffen – was bei Kranken und Hilfsbedürftigen nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden könne.
Nach dem Gesetzentwurf solle nicht einmal diese Möglichkeit mehr gegeben sein. Denn die Patienten sollten ihre Zustimmung auch pauschal auf anderen Wegen oder nur gegenüber der Krankenkasse erklären können. Dies mache es schwer nachvollziehbar, ob tatsächlich eine Einwilligung vorliegt oder ob sie eventuell sogar widerrufen wurde.

Das Schlechte aus zwei Welten vereint

Außerdem solle eine „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (eAU) eingeführt werden. Das bedeutet laut AK Vorratsdatenspeicherung, dass alle Angaben, die bisher vom Versicherten auf Papier an die Krankenkasse geschickt wurden, künftig unter Angabe der Diagnose über eine Telematikinfrastruktur geleitet werden sollen. Der Versicherte habe so keine Möglichkeit, sich gegen diese elektronische Übertragung sensibler Daten zu entscheiden.
„Die zentrale Speicherung mit Online-Zugang im Browser, ohne ausreichende Verschlüsselung vereint das Schlechte aus zwei Welten“, erläutert Anwalt und IT-Fachmann Jan Kuhlmann, Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V.
Die beabsichtigte Einwilligungsregelung und eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefährdeten die informationelle Selbstbestimmung des Versicherten. Kuhlmann: „Wir bewerten diese Vorschläge als #Spahnsinn“.

Unterstützende Organisationen:

Aktion „Stoppt die e-Card
Ein breites Bündnis von mehr als 50 Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern, Patienten und Ärzteverbänden.
Es sieht in der elektronischen Gesundheitskarte eine Gefahr für die ärztliche Schweigepflicht, die informationelle Selbstbestimmung der Bürger und für eine gute medizinische Versorgung.

dieDatenschützer Rhein Main
Eine lokale Gruppe des AK Vorratsdatenspeicherung und Partner der „Aktion: Stoppt die e-Card!“
Aktuelle Arbeitsschwerpunkte sind u.a. die unzulässige Videoüberwachung des Öffentlichen Raums, die elektronische Gesundheitskarte und die Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Sozialdatenschutz, z.B. bei Job-Centern, und die Überwachung durch Geheimdienste und andere staatliche Stellen.

Digitale Gesellschaft e.V.
Engagement für die gerechte und demokratische Teilhabe aller Menschen am digitalen und vernetzten Zeitalter – gegen einseitige Sicherheits- und Urheberrechtspolitik, für Transparenz und Fairness, gegen Hinterzimmerlobbyismus und für Nutzerrechte. Grund- und Freiheitsrechte der Digitalen Welt sollen verteidigt und ausgebaut werden.

Freie Ärzteschaft e.V.
Ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt – vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Ziel ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

Humanistische Union e.V. – Landesverband Berlin-Brandenburg
Eine unabhängige Bürgerrechtsorganisation. Einsatz für die Erhaltung und den Ausbau der Grundrechte in Deutschland – für  die Durchsetzung des Rechts auf selbstbestimmtes Leben und Sterben.

Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Im Themenbereich „Gesundheitssystem / Bioethik“ Einsatz für Datensouveränität und Patientenrechte – kritische Auseinandersetzung u.a. mit „Big Data“ im Gesundheitswesen und mit der e-Card.

LabourNet Germany
„Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch

Patientenrechte und Datenschutz e.V.
Ein Zusammenschluss von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen, welche die elektronische Gesundheitskarte und die geplante Vernetzung im Gesundheitswesen, die sogenannte Telematikinfrastruktur, aus Datenschutzgründen kritisieren.

Thure von Uexküll-Akademie für Integrierte Medizin
Suche nach einem passenden Modell, um die Spaltung der Medizin in eine für „seelenlose Körper“ und eine für „körperlose Seelen“ zu überwinden. Ziel ist die Entwicklung einer Theorie der Humanmedizin, welche die individuelle Wirklichkeit der Beteiligten reflektiert.

Weitere Informationen zum Thema:

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!

datensicherheit.de, 17.01.2017
Sensible Patientendaten: Herkömmliche Antivirus-Software schützt nicht ausreichend

datensicherheiit.de, 29.06.2017
Vorratsdatenspeicherung: Nicht nur Aussetzen, sondern aufheben

datensicherheit.de, 22.06.2016
Europäischer Gerichtshof: Urteil gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung

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SMS: Mobilfunkanbieter speichern sieben Tage lang auf Vorrat https://www.datensicherheit.de/sms-mobilfunkanbieter-speichern-sieben-tage-lang-auf-vorrat https://www.datensicherheit.de/sms-mobilfunkanbieter-speichern-sieben-tage-lang-auf-vorrat#respond Tue, 19 Sep 2017 11:20:29 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=26882 Heftige Kritik an der „kleinen Vorratsdatenspeicherung“

[datensicherheit.de, 19.09.2017] Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer kritisieren in einer aktuellen Stellungnahme, dass Mobilfunkanbieter wie z.B. Telekom, Vodafone und Telefonica neben Informationen über jegliche Verbindung auch jede verschickte SMS-Nachricht sieben Tage lang auf Vorrat speichern.

Missbrauchen eines juristischen Schlupflochs

Obwohl die SMS-Speicherung der „industrienahen“ Bundesnetzagentur seit Jahren bekannt sei, habe nur ein Netzbetreiber nach Mitteilung der Bundesregierung die Speicherung von SMS-Inhalten abgestellt.
„Die Telekommunikationsunternehmen missbrauchen das Schlupfloch, mit dem die Politik eine siebentägige Vorratsdatenspeicherung zur ,Störungserkennung‘ zugelassen hat“, warnt Jens Kubieziel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Eine Maskierung von SMS-Inhalten am Bildschirm von Kundendienstmitarbeitern als Schutzmaßnahme für private Nachrichten verkaufen zu wollen, sei „Augenwischerei“.
„Die Bundesregierung belügt das Parlament, wenn sie behauptet, Ermittler und Geheimdienste hätten keinen Zugriff auf Daten aus der ,kleinen Vorratsdatenspeicherung‘. Bei der umstrittenen Funkzellenabfrage in Dresden beispielsweise wurden diese Daten ausdrücklich abgefragt“, sagt Kubieziel.

Gegen anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten und SMS protestieren!

„Wir rufen alle Verbraucher auf, bei ihren Anbietern gegen die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten und SMS unter dem Deckmantel der ,Störungserkennung‘ zu protestieren“, so Kubieziel. Anstelle von SMS sollte man aus Sicherheitsgründen Apps wie „Signal“ nutzen – diese verschlüsselten die übertragenen Nachrichten.
Laut Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung klagt Vodafone zurzeit vor dem Verwaltungsgericht, um die Details seiner Speicherpraxis geheim zu halten. Dieser Arbeitskreis ist nach eigenen Angaben ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen „gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen“.

Weitere Informationen zum Thema:

AK Vorratsdatenspeicherung
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!

datensicherheit.de, 16.05.2014
AK Vorrat fordert Klarstellung der Regierung zur Nutzung von NSA-Daten

datensicherheit.de, 18.11.2010
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Peter Schaar einig: Klares Nein zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat

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Vorratsdatenspeicherung: AK-Vorrat krisisiert Stellungnahme des EuGH-Generalanwalts https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-ak-vorrat-krisisiert-stellungnahme-des-eugh-generalanwalts https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-ak-vorrat-krisisiert-stellungnahme-des-eugh-generalanwalts#respond Tue, 19 Jul 2016 16:31:31 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25704 Entscheidung des EuGH in ein paar Monaten erwartet

[datensicherheit.de, 19.07.2016] In einer aktuellen Mitteilung kritisiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK-Vorrat) die Stellungnahme des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung in Schweden und Großbritannien.

Klare Stellung des Generalanwalts vermisst

Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe könne eine nationale Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten mit dem Unionsrecht vereinbar sein, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Unter anderem sei ein angemessenes Verhältnis der Überwachungsmaßnahme zur Bekämpfung schwerer Kriminalität ausschlaggebend, meint Saugmandsgaard Øe. Außerdem dürfe es kein milderes probates Mittel geben, mit dem der gleiche Zweck erfüllt werden kann. Eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung zur Bekämpfung schwerer Straftaten müsse „absolut notwendig“ sein.
Die Vorratsdatenspeicherung sei, wie die Erfahrungen der letzten Monate leider gezeigt hätten, „keineswegs zielführend zur Verhinderung schwerer Verbrechen“, betont dagegen Leena Simon vom AK-Vorrat. Leider versäume der Generalanwalt, hier klar Stellung zu beziehen, und ziehe sich auf die theoretische Machbarkeit der Vorratsdatenspeicherung zurück.

Entscheidung des EuGH in ein paar Monaten erwartet

Die Verfassungsgerichte von Schweden und in Großbritannien haben Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung in ihren jeweiligen Ländern an den Europäischen Gerichtshof weitergegeben. Es soll geklärt werden, ob die nationalen Gesetze überhaupt EU-konform sind. Der Generalanwalt des EuGH hat nun diesbezüglich eine erste Stellungnahme veröffentlicht. Eine Entscheidung des EuGH wird in ein paar Monaten erwartet.
Die Vorgaben des EuGH sind laut AK-Vorrat auch für das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung entscheidend. Denn die Bedingungen, die der EuGH für eine nationale Vorratsdatenspeicherung setzt, würden darüber entscheiden, ob das deutsche Gesetz mit EU-Grundrechten vereinbar sei oder nicht. Auch in Deutschland lägen dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das im Oktober 2015 beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor.

Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung zu Generalverdacht gedreht

Eine anlasslose Massenüberwachung könne nie verhältnismäßig sein, unterstreicht Werner Hülsmann vom AK-Vorrat, denn sie „verdrehe den Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung zu einer generellen Verdächtigung und Überwachung aller Menschen“.
Die Grundrechteorganisation Digitalcourage, Mitglied im AK-Vorrat, beabsichtigt, noch 2016 eine Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einzureichen.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Vorratsdatenspeicherung? Nicht schon wieder!

Gerichtshof der Europäischen Union, 19.07.2016
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann eine generelle Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Daten, die ein Mitgliedstaat den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auferlegt, mit dem Unionsrecht vereinbar sein

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Datenschützer: Appell an Europäischen Gerichtshof zum Stopp verdachtsloser Vorratsdatenspeicherung https://www.datensicherheit.de/datenschuetzer-appell-an-europaeischen-gerichtshof-zum-stopp-verdachtsloser-vorratsdatenspeicherung https://www.datensicherheit.de/datenschuetzer-appell-an-europaeischen-gerichtshof-zum-stopp-verdachtsloser-vorratsdatenspeicherung#respond Mon, 11 Apr 2016 17:29:35 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25331 Frage zu klären, ob dessen Urteil zur EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung auch auf nationale Gesetze zu übertragen ist

[datensicherheit.de, 11.04.2016] Im Vorfeld der Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs am 12. April 2016 über nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Appell an die Richter gerichtet, die verdachtslose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung europaweit zu ächten.

Kommunikations- und Bewegungsverhalten aller EU-Bürger im Visier

Die unterschiedslose Vorratsspeicherung von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail und jede Internetverbindung der gesamten Bevölkerung stelle alle bisherigen Überwachungsmaßnahmen in den Schatten, so Ute Elisabeth Gabelmann vom AK Vorrat.
Eine Vorratsdatenspeicherung zeichne dauerhaft das alltägliche Kommunikations- und Bewegungsverhalten aller 500 Millionen Menschen in der EU auf. Das habe sich für viele Bereiche der Gesellschaft als höchst schädlich erwiesen, etwa für Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Eheberatern, Drogenmissbrauchsberatern und Journalisten. Ein Terroranschlag habe mit Vorratsdaten hingegen noch nicht verhindert werden können, betont Gabelmann.
Der AK Vorrat appelliert an den Europäischen Gerichtshof, die NSA-Methoden einer totalen Telekommunikationsdatensammlung in Europa zu ächten und das Grundrecht auf vertrauliche Telekommunikation durchzusetzen. Denn ein Staat, der wahllos alle Bürger ins Visier nehme, sei kein freiheitlicher Rechtsstaat mehr.

Frage zur Handhabung nationaler Gesetze zu klären

Der Gerichtshof hatte die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung 2014 für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklärt, weil die betroffenen Personen in keinem „auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen“ und ihre Daten dementsprechend nicht „zur Verhütung, Feststellung oder Verfolgung schwerer Straftaten beitragen könnten“.
Gerichte in Schweden und Großbritannien haben dem Europäischen Gerichtshof nun die Frage vorgelegt, ob dessen Urteil zu dieser Richtlinie auch auf nationale Gesetze zu übertragen ist.

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AK Vorrat: Telekommunikationsanbieter ignorieren Anordnungen der Bundesnetzagentur https://www.datensicherheit.de/ak-vorrat-telekommunikationsanbieter-ignorieren-anordnungen-der-bundesnetzagentur https://www.datensicherheit.de/ak-vorrat-telekommunikationsanbieter-ignorieren-anordnungen-der-bundesnetzagentur#respond Wed, 14 Oct 2015 17:28:44 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25051 Geplante Vorratsdatenspeicherung ein „unverantwortliches Risiko von Datenmissbrauch, Datenverlust und Datenklau“

[datensicherheit.de, 14.10.2015] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) weist in einer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass die Bundesnetzagentur vier Telekommunikationsanbietern die monatelange Speicherung von Flatrate-Verbindungen, Gerätekennung und Standort des Mobiltelefons verboten hatte. Doch die Anordnungen seien bis heute nicht umgesetzt.

AK Vorrat: „unzuverlässige, illegal handelnde Telekommunikationsanbieter“

Der AK Vorrat warnt davor, „unzuverlässigen, illegal handelnden Telekommunikationsanbietern“ mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung noch weitaus mehr Daten anzuvertrauen.
Lange hätten sich diese dagegen gewehrt, doch nun lege die Bundesnetzagentur ihr Vorgehen gegen illegale Datenspeicherungen durch Telekommunikationsunternehmen teilweise offen – so habe die Behörde demnach im Jahr 2013 vier Unternehmen untersagt, nicht zur Abrechnung benötigte Verbindungsdaten (Flatrate-Verbindungsdaten, Gerätekennungen, Standortdaten) monatelang zu speichern.

Verstöße gegen den Datenschutz zerstören Vertrauen der Kunden

Die hartnäckigen, nachweislichen Verstöße der Telekommunikationsunternehmen gegen Datenschutzvorschriften entkräfteten jedes Vertrauen, dass Vorratsdaten bei ihnen sicher aufgehoben sein könnten, erklärt Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat: „Die geplante Vorratsdatenspeicherung schafft ein unverantwortliches Risiko von Datenmissbrauch, Datenverlust und Datenklau. Sie darf unter keinen Umständen beschlossen werden.“
Der Fall zeige aber auch, dass die weisungsabhängige Bundesnetzagentur nicht konsequent gegen die illegale Datensammelwut einschreite, so Steffens weiter. „Warum sollen abrechnungsirrelevante Daten bis zur Abrechnung gespeichert werden dürfen? Das ist doch absurd. Die Bundesregierung muss die Zuständigkeit für die Durchsetzung des Telekommunikationsdatenschutzes endlich der unabhängigen Bundesdatenschutzbeauftragten übertragen, wie es die EU-Datenschutzrichtlinie seit 1995 fordert!“

Weitere Informationen zum Thema:

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!, 22.09.2011
Illegale Datensammlung: AK Vorrat zeigt sechs deutsche Telekommunikationsunternehmen an

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