Armin Valet – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 01 Sep 2025 14:03:27 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Milka-Schokolade: Verbraucherzentrale Hamburg klagt wegen Mogelpackung https://www.datensicherheit.de/milka-schokolade-verbraucherzentrale-hamburg-klage-mogelpackung https://www.datensicherheit.de/milka-schokolade-verbraucherzentrale-hamburg-klage-mogelpackung#respond Mon, 01 Sep 2025 14:02:07 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49914 Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) moniert, dass Mondelez Füllmengen von Schokoladentafeln ohne deutlich sichtbaren Hinweis reduziert

[datensicherheit.de, 01.09.2025] Der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (vzhh) meldet, dass beim Landgericht Bremen Klage gegen die Mondelez Deutschland GmbH eingereicht wurde. Hintergrund ist demnach die Reduzierung der Füllmenge bei Schokoladentafeln der Marke „Milka“, ohne dass Verbraucher ausreichend darauf hingewiesen wurden. Statt der über Jahrzehnte üblichen 100 Gramm enthielten viele Sorten nur noch 90 Gramm Schokolade.

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Abbildung: vzhh

„Mogelpackungsliste / Shrinkflation“ – Beispiel „Milka Trauben-Nuss“: Vergleich 100g-Tafel vs. 90g-Tafel

Verbraucher kaufen „Milka“-Schokolade seit vielen Jahren in der gewohnten Verpackung…

„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen die Schokolade von Milka seit vielen Jahren in der gewohnten Verpackung und gehen davon aus, dass sich die Füllmenge nicht verändert hat. Doch sie werden getäuscht, weil etliche Sorten nur noch 90 Gramm zum gleichen oder gar höheren Preis enthalten“, erläutert Armin Valet von der vzhh.

  • Nur die direkte Gegenüberstellung von alter und neuer Schokoladentafel zeige, wie irreführend das Vorgehen von Mondelez sei: „Während die Verpackung und das Design identisch sind, ist die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner geworden.“

Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle: Die neue Nennfüllmenge des Produkts stehe nun zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, sei aber leicht zu übersehen und werde häufig von den Verkaufskartons im Supermarktregal verdeckt.

Bereits erfolgreiches Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Upfield

„Ein winziger Zahlenaufdruck, der zudem noch von Kartonlaschen verborgen wird, reicht nicht aus!“, betont Valet. Wer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, müsse klar und unübersehbar darauf hinweisen.

  • Wie berechtigt diese Forderung sei, habe sich bereits im erfolgreichen Verfahren der vzhh gegen das Unternehmen Upfield gezeigt.

„Der Anbieter hatte die Füllmenge seines Produkts ,Sanella’ reduziert, ohne die Verpackung anzupassen. Das Gericht verlangte einen deutlich sichtbaren aufklärenden Hinweis über die geänderte Füllmenge (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2024, Az. 406 HKO 121/22).“

Verbraucherschützer: Politik muss klare Regeln schaffen!

„Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich verbindliche Vorgaben zu schrumpfenden Packungsinhalten zu machen!“, so Valet. Hersteller sollten verpflichtet werden, Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis zu versehen.

  • Außerdem müsse die Packungsgröße mit dem Inhalt kleiner werden. „Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke immer wieder schamlos aus.“

In den vergangenen Jahren seien viele hundert Beschwerden zu den „Tricksereien des Lebensmittelkonzerns“ bei der vzhh eingegangen. „,Milka’-Produkte waren bereits mehrfach ,Mogelpackung des Monats’. Die ,Tuc Bake Rolls’ von Mondelez wurden von Verbraucherinnen und Verbrauchern sogar zur ,Mogelpackung des Jahres’ gewählt“, berichtet Valet.

Verbraucher können auf Online-„Mogelpackungsliste“ recherchieren

Mit der sogenannten Mogelpackungsliste der vzhh auf den Spuren der „Shrinkflation“:

  • Mit der bundesweit einzigartigen „Mogelpackungsliste“ dokumentiere die vzhh seit Jahren versteckte Preiserhöhungen durch Füllmengenreduzierungen.

Verbraucher könnten dort nach betroffenen Produkten recherchieren und eigene Hinweise melden.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Hamburg
Über uns: Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zusatzstoffe in Lebensmitteln – wir bieten Informationen, Beratung, Vorträge sowie Publikationen zu (fast) allen Themen, die Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. Wir unterstützen Ratsuchende bei der Durchsetzung ihrer Interessen in Fragen des privaten Konsums – kompetent und anbieterunabhängig.

Verbraucherzentrale Hamburg
Achtung, Mogelpackung / Alles wird teurer. Diesen Eindruck haben viele Menschen zurzeit, wenn sie an der Supermarktkasse stehen und ihren Einkauf bezahlen sollen. Aber es gibt noch eine andere Art, den Preis anzuheben – versteckte Preiserhöhungen oder auch „Shrinkflation“ genannt. Die Hersteller reduzieren einfach den Inhalt ihrer Produkte und der Preis im Supermarkt bleibt gleich.

Verbraucherzentrale Hamburg
Armin Valet

datensicherheit.de, 28.06.2024
Verbrauchertäuschung: Verbraucherzentrale fordert Warnhinweise auf Mogelpackungen / Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern besseren Schutz vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt

datensicherheit.de, 21.01.2019
Mogelpackung 2018: Chips eines bekannten Herstellers / Verbraucherzentrale kürt führende „Weniger-drin-Preis-gleich“-Trickser

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Mogelpackung 2018: Chips eines bekannten Herstellers https://www.datensicherheit.de/mogelpackung-2018-chips-bekannter-herstellers https://www.datensicherheit.de/mogelpackung-2018-chips-bekannter-herstellers#respond Mon, 21 Jan 2019 20:43:49 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29769 Verbraucherzentrale kürt führende „Weniger-drin-Preis-gleich“-Trickser

[datensicherheit.de, 21.01.2019] Eine mit Chips gefüllte Röhre eines bekannten Herstellers wurde nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) zur »Mogelpackung des Jahres 2018« gekürt – bei einer Online-Umfrage habe mehr als die Hälfte von fast 40.000 Teilnehmern für dieses Produkt gestimmt, weil 2018 dessen Füllmenge „drastisch von 170 auf 100 Gramm gesenkt“ worden sei.

Chips-Röhre ging 2018 in Führung

„Noch nie war das Votum der Verbraucher so klar wie bei dieser Wahl der Mogelpackung des Jahres“, berichtet Armin Valet von der vzhh:
Dies sei ein „Denkzettel“, den der Hersteller „völlig zu Recht bekommen“ habe. Der versteckte Preisanstieg sei in diesem Fall „besonders krass, dreist umgesetzt und nicht der erste dieser Art“.

Mehr Müll fürs Geld…

Die neue Pappdose dieser bekannten Chips sei kaum kleiner als die alte und zusätzlich mit einem sogenannten Servier-Tray aus Plastik und Frischefolie bestückt. „Verbraucher bekommen weniger Chips, aber bezogen auf den Inhalt mehr Müll für ihr Geld“, folgert Valet.
Einige Händler, hätten den Preis für das Produkt zwar zwischenzeitlich etwas gesenkt, doch Verbraucher zahlten am Ende immer noch fast 50 Prozent mehr als zuvor. Diese Chips seien kein Einzelfall. Auch bei anderen Produktmarken dieses Herstellers seien in den vergangenen Jahren durch geringere Füllmengen versteckt die Preise erhöht worden.

Bessere Informationen für Verbraucher gefordert

Rein rechtlich könnten Verbraucherschützer gegen den „Weniger-drin-Preis-gleich“-Trick kaum etwas unternehmen. Während die Hersteller die Füllmenge reduzierten, legten die Händler laut Kartellrecht die Preise fest. „Am Ende waschen beide ihre Hände in Unschuld, und der Verbraucher zahlt die Zeche“, kritisiert Valet, der eine Online-Plattform fordert, auf der veränderte Füllmengen für Konsumenten vorab verpflichtend veröffentlicht werden müssten.
„Die Politik muss endlich handeln, um die Situation für Verbraucher zu verbessern und die Müllflut, die mit dem stetig schrumpfenden Inhalt der Verpackungen einhergeht, zu stoppen. Seit Jahren tut sich nichts.“

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Hamburg
MOGELPACKUNG DES JAHRES / Die »Mogelpackung des Jahres 2018« ist…

datensicherheit.de, 03.07.2018
Kritik der Verbraucherzentrale: Versteckte Preiserhöhungen nach Rezepturänderungen

datensicherheit.de, 04.01.2018
Mogelpackung des Jahres 2017: Verbraucher haben die Wahl

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Kritik der Verbraucherzentrale: Versteckte Preiserhöhungen nach Rezepturänderungen https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-kritik-versteckte-preiserhoehungen-rezepturaenderung https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-kritik-versteckte-preiserhoehungen-rezepturaenderung#respond Tue, 03 Jul 2018 14:06:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27852 Hamburger Verbraucherschützer sehen „Mogelpackungen auf dem Vormarsch“

[datensicherheit.de, 03.07.2018] Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) weist in einer aktuellen Meldung darauf hin, dass im ersten Halbjahr 2018 die Zahl der von der vzhh erfassten Lebensmittel, bei denen durch eine Reduzierung der Füllmenge der Preis versteckt erhöht wurde, deutlich gestiegen sei. Im Vergleich zum Durchschnittswert der letzten sieben Jahre meldeten Verbraucher demnach in der zurückliegenden ersten Jahreshälfte 51 Prozent mehr sogenannte Mogelpackungen. Darunter seien auch Produkte, bei denen Hersteller den Zucker- oder Fettgehalt reduziert hätten. „Täglich erreichen uns Beschwerden, doch die Politik lässt die Verbraucher seit Jahren im Stich“, kritisiert Armin Valet von der vzhh.

Bundesweit einzigartige Mogelpackungsliste

Von Januar bis Ende Juni 2018 hätten die Hamburger Verbraucherschützer mit insgesamt 31 Lebensmitteln „eine Rekordzahl an versteckten Preiserhöhungen durch geringere Füllmengen“ registriert und diese in einer bundesweit einzigartigen Mogelpackungsliste veröffentlicht.
„Das ist mit Abstand der höchste ermittelte Wert, seit dem wir unsere Liste führen“, so Valet. Dabei sei die Anzahl der betroffenen Produkte deutlich höher, denn verschiedene Sorten einer Produktmarke würden nicht extra gezählt.

Preisanstiege im Zusammenhang mit der Reformulierung von Lebensmitteln

Der durchschnittliche Preisanstieg pro Lebensmittel habe in den letzten sechs Monaten bei über 20 Prozent gelegen. Fast immer seien namhafte Markenprodukte betroffen gewesen.
Preisanstiege deuteten sich auch im Zusammenhang mit der sogenannten Reformulierung von Lebensmitteln an. „Für weniger Zucker oder Fett im Nährwertprofil müssen Konsumenten nach unseren Beobachtungen oft tiefer ins Portemonnaie greifen“, berichtet Valet. Ein deutlich geringerer Fettgehalt sei beispielsweise bei  einer „Pommes Sauce“ mit einem Preisaufschlag von über zehn Prozent verbunden gewesen.  „Es darf nicht sein, dass Anbieter Lebensmittel pauschal teurer machen, wenn diese weniger süß oder weniger fettig sind. Die Politik muss diese Entwicklung stoppen, denn sie kann nicht im Sinne der eigentlich begrüßenswerten nationalen Strategie zur Reformulierung von Lebensmitteln sein“, betont Valet.

Mogelpackungsliste stellt vermutlich nur „Spitze des Eisbergs“ dar

Die vzhh fordere schon seit mehreren Jahren eine Transparenzplattform, auf der Unternehmen geänderte Füllmengen verbindlich veröffentlichen müssten: „So käme das ganze Ausmaß der Tricksereien endlich ans Tageslicht. Unsere Mogelpackungsliste stellt vermutlich nur die Spitze des Eisbergs dar“, vermutet Valet.
„Wir möchten, dass Anbieter fair mit ihren Kunden umgehen. Wenn die Produktion eines Lebensmittels teurer oder aufwändiger wird, darf nicht klammheimlich die Füllmenge verringert werden. Die Verbraucher müssen in der Lage sein, am Supermarktregal die Änderung transparent zu erkennen.“ Dass sich etwas ändern müsse, belegten verschiedene Umfragen sowie die dauerhaft hohe Zahl an Beschwerden, die täglich bei den Hamburger Verbraucherschützern eingingen.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Hamburg
Mogelpackungen auf dem Vormarsch

datensicherheit.de 04.01.2018
Mogelpackung des Jahres 2017: Verbraucher haben die Wahl

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Mogelpackung des Jahres 2017: Verbraucher haben die Wahl https://www.datensicherheit.de/mogelpackung-des-jahres-2017-verbraucher-haben-die-wahl https://www.datensicherheit.de/mogelpackung-des-jahres-2017-verbraucher-haben-die-wahl#respond Thu, 04 Jan 2018 17:56:05 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27147 nline-Abstimmung bei der Verbraucherzentrale Hamburg gestartet

[datensicherheit.de, 04.01.2018] Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) sucht die „Mogelpackung des Jahres 2017“: Verbraucher können demnach vom bis zum 22. Januar 2018, 18.00 Uhr, online abstimmen. Laut vzhh stehen fünf Kandidaten zur Wahl, bei denen „besonders dreist und raffiniert versteckte Preiserhöhungen durchgesetzt“ worden seien.

Bis zu 43 Prozent verschleierte Preiserhöhung

Bei allen fünf nominierten Produkten bekämen Verbraucher „deutlich weniger Inhalt zum gleichen Preis“. Um bis zu 43 Prozent hätten sich die Lebensmittel durch eine versteckte Preiserhöhung verteuert.
„Konkrete Hinweise auf die Schrumpfung des Inhalts fehlen oft, ja die Hersteller versuchen manchmal sogar, die geringere Menge durch quasi identische Packungen zu kaschieren“, erläutert Armin Valet von der vzhh.
Teilweise seien auch die Rezepturen schlechter geworden, ohne dass Verbraucher dies bemerkten. „Wer hat schon eine alte Packung zur Hand, um die Zutaten zu vergleichen?“, so Valet.

Trotz zahlreicher Proteste keine Einsicht gezeigt

Da die Anbieter trotz zahlreicher Proteste keine Einsicht zeigten, wird die vzhh nun bereits zum vierten Mal die „Mogelpackung des Jahres“ küren. Wer den Negativpreis erhält, soll laut vzhh am 23. Januar 2018 bekanntgegeben werden.
Unzählige Beschwerden über „Mogelpackungen“ gingen Jahr für Jahr bei ihr ein. Die Verbraucherschützer veröffentlichen nach eigenen Angaben regelmäßig Hinweise auf solche „Mogelpackungen“, um die Tricksereien der Hersteller aufzudecken.
Aus den verschiedenen Meldungen der zurückliegenden zwölf Monate habe die vzhh eine Shortlist von fünf Kandidaten für die Wahl zur „Mogelpackung des Jahres 2017“ bestimmt.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Hamburg
Mogelpackung des Jahres 2017

datensicherheit.de, 15.12.2014
Vorgetäuschte Preisstabilität: Mogelpackung des Jahres 2014 gesucht

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