Auskunfteien – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 17 Mar 2021 20:16:29 +0000 de hourly 1 Pläne für Energieversorgerpool: DSK warnt vor Rechtswidrigkeit https://www.datensicherheit.de/plaene-energieversorgerpool-dsk-warnung-rechtswidrigkeit https://www.datensicherheit.de/plaene-energieversorgerpool-dsk-warnung-rechtswidrigkeit#respond Wed, 17 Mar 2021 19:03:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39325 DSK sieht sprichwörtlich Gefahr gläserner Verbraucher

[datensicherheit.de, 17.03.2021] Bei Auskunfteien und Energieversorgern gebe es Überlegungen oder habe es solche gegeben, einen zentralen Datenpool („Energieversorgerpool“) unter anderem zu Strom- und Gasverträgen zu schaffen. Darin sollten auch Daten Kunden gespeichert werden, welche sich stets vertragskonform verhalten haben – sogenannte Positivdaten. Laut einer aktuellen Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) nun in einem Beschluss festgehalten, dass entsprechende Pläne nach Maßgabe von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtswidrig wären – es bestehe sprichwörtlich die Gefahr gläserner Verbraucher.

DSK: Preisbewusste, wechselfreudige Verbraucher zu identifizieren widerspricht Liberalisierung

In diesem Beschluss heißt es demnach unter anderem: „Jede Bürgerin und jeder Bürger hat […] das Recht, den Wettbewerb zwischen den Energieversorgern zu nutzen und am Markt nach günstigen Angeboten zu suchen. Der Wunsch, vermeintliche ,Schnäppchenjäger‘ in einem zentralen Datenpool zu erfassen, um sie bei Vertragsanbahnung als solche identifizieren und ggf. von Angeboten ausschließen zu können, stellt kein berechtigtes Interesse i. S. d. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO dar.“
Es sei gerade das Ziel des Gesetzgebers, durch die Liberalisierung des Energiemarktes einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas zu ermöglichen. Der Versuch, preisbewusste und wechselfreudige Verbraucher zu identifizieren und sie ggf. von bestimmten Angeboten auszuschließen, liefe dieser Zielsetzung zuwider.

DSK trifft wichtige Entscheidungen im Sinne der Verbraucher und des Schutzes ihrer Daten rasch und einmütig

Vergangenes Jahr – 2020 – seien diese Pläne von Auskunfteien und Energieversorgern publik geworden. Ein Arbeitskreis der DSK habe daraufhin einen diesbezüglichen Beschluss vorbereitet. Der LfDI, Prof. Dieter Kugelmann, betont: „Wer einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen möchte und sich zuvor nichts zuschulden hat kommen lassen, sollte keine Restriktionen befürchten müssen.“
Nicht akzeptabel wäre es, wenn er oder sie in einem Datenpool als „problematischer“ Kunde abgestempelt würde. Kunden mit Weißer Weste müssten Vertragsfreiheit behalten, so Professor Kugelmann. Mit dem Beschluss zeige sich erneut, dass die DSK wichtige Entscheidungen im Sinne der Verbraucher und des Schutzes ihrer Daten „rasch und einmütig treffen kann“.

DSK stellt klar: Schutzwürdige Interessen und Grundrechte der Kunden überwiegen

Dem DSK-Beschluss zufolge könnten die Informationen, die offenbar gesammelt werden sollen oder sollten (etwa über die Anzahl abgeschlossener Verträge und die jeweilige Vertragsdauer), Hinweise darauf geben, ob Verbraucher eine längere Vertragsbeziehung zu einem Stromversorger beabsichtigen oder regelmäßig Neukunden-Angebote nutzen. Die Folge wäre, dass Verbraucher, welche regelmäßig das für sie kostengünstigste Angebot am Markt wählen, später von Versorgungsunternehmen bei preislich attraktiven Angeboten ausgeschlossen werden könnten.
Mit Blick auf die rechtliche Bewertung stellt die DSK klar, dass selbst wenn die Interessen der Unternehmen als „berechtigt“ angesehen werden könnten, in derartigen Fällen die schutzwürdigen Interessen und Grundrechte der Kunden „überwiegen“. Vertragstreue Verbraucher dürften zu Recht erwarten, „dass keine über den Vertragszweck hinausgehende Verarbeitung ihrer Daten erfolgt, die ggf. ihre Möglichkeiten einschränkt, frei am Markt agieren zu können“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 30.09.2020
Datenschutzkonferenz: Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigt

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 15.03.2021
Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder: „Energieversorgerpool“ darf nicht zu gläsernen Verbraucher*innen führen

]]>
https://www.datensicherheit.de/plaene-energieversorgerpool-dsk-warnung-rechtswidrigkeit/feed 0
Verbraucherzentrale NRW: Stopp der Datensammlung durch Auskunfteien https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-nrw-stopp-datensammlung-auskunfteien https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-nrw-stopp-datensammlung-auskunfteien#respond Sat, 31 Oct 2020 14:33:33 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38159 Die Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel wollen offenbar umfassende Persönlichkeitsprofile über Strom- und Gaskunden in einer zentralen Datenbank speichern

[datensicherheit.de, 31.10.2020] Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vz nrw) bewertet laut einer eigenen Meldung Pläne von Auskunfteien zur Speicherung von Kundendaten von Strom- und Gaskunden als „unzulässig“ – der geplante Datenpool verstoße gegen DSGVO und Wettbewerbsrecht.

Auskunfteien möchten Informationen über bisherige, ungestörte Vertragsverhältnisse und -laufzeiten sammeln

Die beiden Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel wollten laut Medienberichten künftig umfassende Persönlichkeitsprofile über Strom- und Gaskunden in einer zentralen Datenbank speichern (E-Pool) und Energieanbietern zur Verfügung stellen.
Es sei geplant, darin unter anderem auch Informationen über bisherige, ungestörte Vertragsverhältnisse und -laufzeiten der Verbraucher zu sammeln und auszuwerten.

Den Auskunfteien fehlt die rechtliche Grundlage zur Datensammlung

Wechselwillige Kunden könnten es dann nicht nur schwer haben, einen neuen Anbieter zu finden. Nach Auffassung der vz nrw „verstößt dieses Ansinnen außerdem gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“. Diese sehe vor, dass Daten nur bei einem berechtigten Interesse gesammelt werden dürften.
„Für eine solche Datensammlung fehlt die rechtliche Grundlage und es besteht auch keinerlei wirtschaftliche Rechtfertigung“, so der Syndikusanwalt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der vz nrw, zu seiner Bewertung der Pläne der beiden Auskunfteien. Nun seien die Landesdatenschutzbeauftragten gefordert, „dem Vorhaben einen Riegel vorzuschieben“.

Landesbeauftragte sollten gegen diese Pläne der Auskunfteien vorgehen

Denn Stromkunden zahlten in laufenden Verträgen in der Regel monatliche Abschläge, Energieunternehmen gingen also keine Kreditrisiken ein. Vor diesem Hintergrund gebe es nach Auffassung der Verbraucherschützer schlichtweg keine Notwendigkeit, Daten vertragstreuer Kunden zu sammeln und auszuwerten.
Die vz nrw fordert nach eigenen Angaben die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, Helga Block, auf, „sich im Kreis der Landesdatenschutzbeauftragten deutlich gegen diese Pläne zu stellen“.

Datensammlung der Auskunfteien würde rechtlich festgeschriebene Wechselmöglichkeit konterkarieren

Zumal die geplante Datenbank jene den Verbrauchern zustehende und rechtlich festgeschriebene Wechselmöglichkeit konterkariere. „Kunden, die mit Neukundenboni umworben und von Wechselangeboten Gebrauch machen, müssen künftig damit rechnen, dafür abgestraft zu werden.“
Denn mithilfe einer solchen Datenbank könnten wechselwillige Kunden identifiziert und abgelehnt werden, warnt Schuldzinski: „Es ist schon absurd, dass um Neukunden mit lukrativen Angeboten geworben wird, diese aber abgestraft werden sollen, wenn Sie von diesen Angeboten tatsächlich Gebrauch machen.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 18.07.2018
Robo Advice: Verbraucherzentrale fordert Verbesserung

]]>
https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-nrw-stopp-datensammlung-auskunfteien/feed 0