Bahnhof – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 22 Apr 2019 13:00:36 +0000 de hourly 1 Pilotprojekt Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz: Kritik vom Deutschen Anwaltverein https://www.datensicherheit.de/pilotprojekt-gesichtserkennung-am-bahnhof-suedkreuz-kritik-vom-deutschen-anwaltverein https://www.datensicherheit.de/pilotprojekt-gesichtserkennung-am-bahnhof-suedkreuz-kritik-vom-deutschen-anwaltverein#respond Fri, 15 Dec 2017 21:07:26 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27128 Das massenhafte Scannen von unbescholtenen Personen greift massiv in Grundrechte ein

[datensicherheit.de, 15.12.2017] Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat in einer aktuellen Stellungnahme betont, weiterhin „einen flächendeckenden Einsatz von Gesichtserkennungssystemen an öffentlichen Plätzen, wie Bahnhöfen“ abzulehnen. Das massenhafte Scannen von unbescholtenen Personen greife massiv in deren Grundrechte, wie der informationellen Selbstbestimmung, ein.

Gesichtserkennung nicht mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar

Für eine Ausweitung der Überwachung über den Testbetrieb am Berliner Bahnhof Südkreuz hinaus, fehle es an einer Rechtsgrundlage. Ein solches System der Gesichtserkennung mit Hilfe der Datenerfassung und deren Speicherung sei auch nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar.

Warnung vor dem „Gefühl des ständigen Überwachtwerdens“

DAV-Präsident Ulrich Schellenberg: „Fakt bleibt, dass in jedem Fall – auch bei einer Fahndung – der Scan aller Nutzer erfasst und geprüft werden muss. Dabei stellt sich die Frage, wie lange die Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger gespeichert werden.“
Das Bundesverfassungsgericht habe in mehreren Entscheidungen ausdrücklich davor gewarnt, dass eine anlasslose Überwachung einen Grad der Überwachung erreichen kann, bei dem das „Gefühl des ständigen Überwachtwerdens“ entsteht. So beispielsweise in der Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung oder im Urteil zum automatisierten Erfassen von Kfz-Kennzeichen.

Den Bogen deutlich überspannt

Der Bürger werde heute bei so vielen Gelegenheiten überwacht, „dass wir eine Gesamtbetrachtung aller einzelnen Maßnahmen vornehmen müssen“, unterstreicht Schellenberg. Hier werde „der Bogen deutlich überspannt“. Dies etwa im Hinblick auf bereits eingeführte Möglichkeiten, etwa dem automatisierten Abrufen biometrischer Passbilder nach dem Pass- und Personalausweisgesetz durch Polizeibehörden, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesämter für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst sowie der Quellen-TKÜ.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 01.08.2017
Gesichtserkennung in Bahnhöfen: Deutscher Anwaltverein kritisiert massiven Eingriff in Grundrechte

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Gesichtserkennung in Bahnhöfen: Deutscher Anwaltverein kritisiert massiven Eingriff in Grundrechte https://www.datensicherheit.de/gesichtserkennung-in-bahnhoefen-deutscher-anwaltverein-kritisiert-massiven-eingriff-in-grundrechte https://www.datensicherheit.de/gesichtserkennung-in-bahnhoefen-deutscher-anwaltverein-kritisiert-massiven-eingriff-in-grundrechte#respond Tue, 01 Aug 2017 14:59:52 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=26794 Stellungnahme zum Start des Pilotprojekts am Bahnhof Südkreuz in Berlin

[datensicherheit.de, 01.08.2017] Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor dem Einsatz von Gesichtserkennungssystemen an öffentlichen Plätzen. Er bezweifelt zudem, dass dieser den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Laut DAV-Präsident Ulrich Schellenberg gebe es „keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahme“.

Start des Gesichtserkennungsprojekts am 1. August 2017 in Berlin

Anlass für die Kritik ist der Start des Pilotprojekts zur Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz in Berlin.
„Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern an Bahnhöfen gescannt werden, dann greift der Staat schwerwiegend in Grundrechte ein“, betont Schellenberg zum Start des Gesichtserkennungsprojekts am 1. August 2017 in Berlin.
„Dieses Scannen führt zu einem nicht hinnehmbaren Gefühl des Überwachtwerdens und der Einschüchterung“. Das Bundesverfassungsgericht habe in mehreren Entscheidungen ausdrücklich vor derartigen Effekten gewarnt. So beispielsweise in dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung oder im Urteil zum automatisierten Erfassen von Kfz-Kennzeichen.
An dem Testlauf sind das Bundesinnenministerium, die Deutsche Bahn, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt beteiligt. Die rechtlichen Bedenken des DAV richteten sich nicht gegen den sechsmonatigen Testbetrieb, jedoch gegen den späteren Einsatz der Gesichtserkennung im Echt-Betrieb.

Brisante Mischung: Sicherheitsgesetze und Gesichtserkennungstechnik

„Die Gesichtserkennung und die jüngsten Sicherheitsgesetze stellen eine verfassungsrechtlich brisante Kombination dar“, sagte Schellenberg.
So würden nach dem neuen Pass- und Personalausweisgesetz künftig Polizeibehörden, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesämter für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst im automatisierten Verfahren biometrische Passbilder abrufen dürfen. „Dieses Zusammenspiel aus technischen und rechtlichen Neuerungen stellt den Schutz der Freiheitsrechte vor neue Gefahren“, so der DAV-Präsident.

Rechtsgrundlage fehlt

Nach Ansicht des DAV gibt es „derzeit keine Rechtsgrundlage“, die eine Gesichtserkennung an öffentlichen Orten rechtfertigt.
Schellenberg: „Angesichts dieser neuen technischen und rechtlichen Möglichkeiten stellt sich die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage das massenhafte Scannen von Gesichtern gerechtfertigt wird“. Eine „wasserdichte Norm“, die diesen Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen könnte, gebe es nicht.

Darüber hinaus gibt es nach Ansicht des DAV zahlreiche offene Fragen:

  • Wann soll das System anschlagen?
  • Bei zur Fahndung ausgeschrieben Personen, bei Fußball-Ultras auf dem Weg zum Auswärtsspiel, bei sogenannten Gefährdern?
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