Bayern – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 23 Jan 2026 13:06:22 +0000 de hourly 1 Basis für Alarmketten: Neues Drohnen-Lagezentrum in Bayern https://www.datensicherheit.de/basis-alarmketten-neu-drohnen-lagezentrum-bayern Sat, 24 Jan 2026 23:10:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51927 Insbesondere Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind Zielgruppe der neuen Einrichtung der hensec secure solutions

[datensicherheit.de, 25.01.2026] hensec meldet die Inbetriebnahme eines neuen zivilen Drohnen-Lagezentrums – von dort aus, am oberbayerischen Tegernsee, erfolgt demnach eine permanente überregionale Luftraumüberwachung aller verbundenen Einrichtungen. „Kommt es zu Drohnensichtungen, die Anlass zur Sorge geben, werden frühzeitig die zuständigen Behörden, die integrierten Leitstellen oder der Werkschutz mit Zuständigkeit für das jeweils betroffene Firmengelände informiert und entsprechend im Vorfeld festgelegte Alarmketten aktiviert.“

hensec-secure-solutions-drohenlagezentrum-tegernsee

Foto: hensec secure solutions

hensec secure solutions: Neues ziviles Drohnen-Lagezentrum am oberbayerischen Tegernsee

Inbetriebnahme angesichts akuter Drohnengefahr überfällig

„Die Inbetriebnahme eines zivilen Drohnen-Lagezentrums war angesichts der akuten Drohnengefahr überfällig“, betont der hensec-Inhaber, Kevin Heneka. Er führt aus: „Es ist eine wichtige Maßnahme zu Steigerung der Sicherheit, zur Stärkung der Resilienz Kritischer Infrastrukturen und zum Schutz der Bevölkerung.“

  • Als Kritische Infrastrukturen (KRITIS) gelten die Energie- und Wasserversorgung, das Transport- und Verkehrswesen, der Sektor Gesundheit, die Informations- und Telekommunikationstechnik, das Finanz- und Versicherungswesen, die Lebensmittelversorgung sowie Notfall- und Verwaltungsdienste

Deren Funktionsfähigkeit gilt als essenziell für die Aufrechterhaltung des täglichen Lebens, der Sicherheit und der Stabilität unserer Gesellschaft. Der jüngste Anschlag auf die Energieversorgung in Berlin mit tagelangem Stromausfall in einem Stadtbezirk, von dem etwa 100.000 Menschen betroffen waren, steht aktuell exemplarisch für die Gefahr bei KRITIS-Ausfällen.

Neues Drohnen-Monitoringzentrum mit offener Datenstruktur

Dieser neue Service richtet sich laut Heneka in erster Linie an die KRITIS-Betreiber in Bayern. Unternehmen aus dem KRITIS-Sektor, aber auch andere Industriebetriebe, Wirtschaftsunternehmen und Behörden könnten sich an dieses neue Zentrum anschließen, um die erhöhte Sicherheitsstufe durch die permanente Drohnen-Überwachung in Anspruch zu nehmen.

  • Das neue Drohnen-Monitoringzentrum verfüge über eine offene Datenstruktur, so dass sich auch bereits vorhandene Systeme leicht integrieren ließen. Zudem könnten dadurch die erfassten Daten auch standortunabhängig mit anderen Lagezentren ausgetauscht werden.

Das neue Drohnen-Lagezentrum basiere durchweg auf Technologie „made in Germany“. Erst kürzlich sei bei einer Vorstellung auf dem letzten „Advanced Air Mobility Forum“ mit der „Bayerischen Koordinierungsstelle Drohnen“ (BayKD) in Oberpfaffenhofen positiv aufefallen, dass das hensec-Luftraumüberwachungssystem als einziges Verbundsystem ohne ausländische Komponenten oder Abhängigkeiten funktioniere.

Anspruch nach technologischer Souveränität beim Aufbau des Drohnen-Lagezentrums

Dieses Streben nach technologischer Souveränität spiegele sich auch beim Aufbau des neuen Lagezentrums wider. Es bestünden weder bei den verwendeten Betriebssystemen noch bei der Anwendungssoftware oder der „Cloud“-Infrastruktur Abhängigkeiten zu Konzernen aus Übersee oder dem nicht-europäischen Ausland.

  • Ebenso wichtig ist hensec die technologische Resilienz des neuen Drohnenzentrums: So seien sowohl die Hardware-Komponenten als auch die Arbeitsplätze redundant ausgelegt, damit bei einem eventuellen Komponentenausfall unmittelbar umgeschaltet werden könne. Bei den Arbeitsplätzen werde durchgängig auf „Wifi“, „Bluetooth“ oder andere Funktechnologien, welche potenziell von außen gestört oder manipuliert werden könnten, verzichtet.

„Die Bedrohungslage ist ernst und wir nehmen sie ernst!“, unterstreicht Heneka. Er gibt zu bedenken: „Alle KRITIS-Unternehmen sind ebenfalls gut beraten, die Gefahr ernst zu nehmen!“ Bislang gehörten je nach Zählweise etwa 2.000 Unternehmen zum KRITIS-Kreis – durch das neue „NIS2/KRITIS-Dachgesetz“ seien künftig schätzungsweise mehr als 30.000 betroffen.

Eines von drei Drohnen-Lagezentren bundesweit

Bei dem neuen Lagezentrum am Tegernsee handele es sich um eine von drei ähnlich aufgebauten Drohnenstationen im Bundesgebiet.

  • Im Verbund ließen sich damit Drohnen an den häufigsten KRITIS-Standorten und Flughäfen bundesweit detektieren, überwachen, identifizieren und entsprechend eine Gefahreneinschätzung vornehmen.

Zudem seien diese Stationen auch auf das aktive Steuern von Drohnen ausgelegt: Mit der BVLOS-Genehmigung könnten diese dadurch im Krisenfall im Schichtbetrieb eigene Drohnen über zehn Stunden lang ununterbrochen in der Luft steuern – z.B. zur Erstellung von Live-Lagebildern.

Weitere Informationen zum Thema:

hensec secure solutions
Ganzheitliche Sicherheit für Industrie, Wirtschaft und Behörden 

LUFTRAUMÜBERWACHUNG
Unsichtbares sichtbar machen. / Zivile Luftraumüberwachung in Echtzeit. Komplett passiv. Lizenzfrei betreibbar. Made in EU. Ideal für kritische Infrastrukturen.

bavAIRia
Unsere Veranstaltungen im Bereich Luftfahrt

bavAIRia
BayKD – Bayerische Koordinierungsstelle Drohnen

datensicherheit.de, 25.12.2025
Drohnen im Bevölkerungsschutz: LBA setzt Pionierarbeit des BBK fort / Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hatte im Auftrag des Bundesinnenministeriums in der Vergangenheit verschiedene bevölkerungsschutzspezifische Aspekte zum Einsatz von Drohnen erarbeitet

datensicherheit.de, 17.11.2025
Drohnen-Erkennung und -Lokalisierung mittels intelligenter Sensordatenfusion / Drohnen lassen sich, wenn sie noch nicht in Sicht-, aber in Hörreichweite sind, dank intelligenter Sensordatenfusion erkennen und lokalisieren

datensicherheit.de, 05.08.2025
Zunahme der physischen Bedrohung für KRITIS: hensec rät zur flexiblen zivilen Luftraumüberwachung / hensec hat neue Generation ziviler Luftraumüberwachung vorgestellt, welche vollständig passiv arbeitet und damit ohne aktive Aussendungen oder Lizenzpflichten auskommt

]]>
Deepfakes: Paragraf zum Persönlichkeitsschutz soll im Strafgesetzbuch Aufnahme finden https://www.datensicherheit.de/deepfakes-paragraf-persoenlichkeitsschutz-strafgesetzbuch-aufnahme https://www.datensicherheit.de/deepfakes-paragraf-persoenlichkeitsschutz-strafgesetzbuch-aufnahme#respond Tue, 21 May 2024 15:00:33 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44726 Noch können Deepfakes erkannt werden – aber Optimierung schreitet voran

[datensicherheit.de, 21.05.2024] Die Bayerische Staatsregierung hat nach eigenen Angaben Mitte Mai 2024 gefordert, dass die Persönlichkeitsrechte besser vor sogenannten Deepfakes geschützt werden sollten, und schlägt daher einen Paragrafen zum Persönlichkeitsschutz im Strafgesetzbuch (StGB) vor: Dieser solle sich speziell mit Deepfakes auseinandersetzen. „Eine vom Ministerrat beschlossene Gesetzesinitiative wurde am 17. Mai in den Bundesrat eingebracht“, berichtet Dr. Martin J. Krämer, „Security Awareness Advocate“ bei KnowBe4, in seiner Stellungnahme.

knowbe4-martin-j-kraemer-2024

Foto: KnowBe4

Dr. Martin J. Krämer warnt: Cyber-Kriminelle verfolgen mit Deepfakes handfeste kommerzielle Interessen!

Cyber-Kriminelle nutzen Deepfakes für Desinformationen und Betrug

Dr. Krämer erläutert: „Diese Entwicklung wurde vor allem aufgrund einer Welle von Deepfakes ins Leben gerufen, die Persönlichkeitsrechte von Frauen und Mädchen im Internet verletzt.“ Deepfakes hätten jedoch auch eine politische Komponente – „wenn Desinformationen verbreitet werden“. Doch nicht nur in diesen Fällen, sondern auch bei Betrug werde auf dieses Mittel zurückgegriffen: Cyber-Kriminelle verfolgten handfeste kommerzielle Interessen, um Menschen und Unternehmen mit Deepfakes zu erpressen, in eine Investmentfalle zu locken oder aber zu einer Notfallspende ähnlich dem „Enkeltrick“ zu verleiten.

Bevor entsprechende Gesetze wie das der Bayerischen Staatsregierung angestoßene, beschlossen und umgesetzt würden, gehe es für Verbraucher vor allem darum, Deepfakes selbst zu erkennen. „Auch wenn die Fälschungen immer besser werden und es bald unmöglich sein wird, ein gefälschtes von einem echten Video zu unterscheiden, gibt es doch einige Anhaltspunkte.“ Wichtig sei die Unterscheidung zwischen Gesichtsumwandlungen (welche das Gesicht einer Person auf das Gesicht einer anderen Person legten) und vollständig synthetisch erzeugten Videosequenzen, wobei letztere inzwischen kommerziell erhältlich seien und sich in den letzten sechs Monaten erheblich verbessert hätten.

Deepfakes haben manchmal noch Probleme damit, die natürliche Physik einer Szene nachzubilden

„Gesichtsumwandlungen sind manchmal leichter zu erkennen. Vor allem an den Rändern eines Gesichts“, erläutert Dr. Krämer. Ein Hinweis sei, dass das Alter des Gesichtes anders erscheine als das des restlichen Kopfes. Auch die Schatten der Augenbrauen könnten falsch sein. Deepfakes hätten manchmal Probleme damit, die natürliche Physik einer Szene nachzubilden. Ähnliches gelte für Lichtverhältnisse„beispielsweise lässt sich erkennen, ob die Überblendung natürlich wirkt“. Diese Indikatoren seien jedoch bei den häufiger zum Einsatz kommenden vollsynthetisierten Videos weniger zuverlässig.

Verbraucher könnten trotzdem auf die richtige Körpersprache achten. Augenbewegungen sollten beispielsweise Aussagen und Argumente unterstützen. „Wiederholen sie sich oft, anstatt das gesprochene Wort zu unterstützen? Es ist sehr unwahrscheinlich, dass in einer echten Kommunikation gleichbleibende und sich wiederholende Augen- oder Augenbrauen-Bewegungen auftreten.“ Ein weiteres Beispiel seien die Lippenbewegungen: „Die Lippen werden normalerweise mit dem gesprochenen Wort synchronisiert.“ In beiden Fällen könnten Abweichungen Rückschlüsse auf die Echtheit eines Videos zulassen.

Weitere Erforschung wirksamer und zuverlässiger Instrumente zur Erkennung von Deepfakes unerlässlich

Ein weiterer wichtiger Indikator sei die Stimme selbst, insbesondere bei Stimmen von bekannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Anomalien in deren Stimmen seien am leichtesten zu erkennen: „Plötzliche Veränderungen in der Tonhöhe, im Rhythmus und in der Aussprache sind ebenfalls Anzeichen für eine computergenerierte Stimme.“ Bei Audiodateien sei das weniger leicht herauszuhören und weniger häufig. Dr. Krämer gibt noch einen weiteren Rat: „Ein Hinweis, dass es sich um eine Fälschung handelt, ist auch eine übermäßig präzise Aussprache. Niemand spricht konsequent wie ein Nachrichtensprecher, d.h. übermäßig geschliffen und akribisch.“

Aktuell schienen diese Tipps und Hinweise, auf Unregelmäßigkeiten oder zu viel Regelmäßigkeit zu achten, noch zu funktionieren. Es sei allerdings dazu zu raten, sich in nächster Zeit nicht allein darauf zu verlassen. Dr. Krämer betont abschließend: „Am wichtigsten bleibt, kritisches Denken und ein emotionales Bewusstsein zu entwickeln, um Manipulationsversuche abzuwehren.“ Die weitere Erforschung wirksamer und zuverlässiger Instrumente zur Erkennung von Deepfakes bleibe unerlässlich. Schlussendlich sei es ein Wettrüsten, das man zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft genau verfolgen müsse.

Weitere Informationen zum Thema:

Bayerische Staatsregierung, 16.05.2024
Strafrechtlicher Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes / Bayern fordert neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch / Bayern bringt Initiative in den Bundesrat ein…

datensicherheit.de, 18.05.2024
Cyber-Angriff mittels Deepfake-Phishing: Mitarbeiter sensibilisieren, CEO-Imitationen zu erkennen! / Anrufe und Textnachrichten sowie mindestens eine Sprachnachricht mit einer per Deepfake-Technologie gefälschten Stimme des CEO

datensicherheit.de, 20.02.2024
Deepfakes: Vielfältige Betrugsversuche / Es gibt aber auch konstruktive Anwendungen für Deepfake-Prinzipien

datensicherheit.de, 19.09.2023
Gefahren für Politik und Demokratie: Optimierung von Deepfakes mittels KI / Deepfake-Wahlwerbespots könnten mit computergenerierten Bildern von Kandidaten erstellt werden

datensicherheit.de, 22.06.2022
Deepfakes bald Standardrepertoire Cyber-Krimineller / Vor allem Soziale Plattformen als neue Spielwiese zur Verbreitung von Deepfake-Material genutzt

]]>
https://www.datensicherheit.de/deepfakes-paragraf-persoenlichkeitsschutz-strafgesetzbuch-aufnahme/feed 0
Ransomware: Cyber-Angriffe auf 75 Schulen in Bayern https://www.datensicherheit.de/ransomware-cyber-angriffe-75-schulen-bayern https://www.datensicherheit.de/ransomware-cyber-angriffe-75-schulen-bayern#respond Thu, 03 Nov 2022 18:39:18 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42582 Angriff mit Ransomware exakt zu dem Zeitpunkt, als Speichermedien zur Sicherung mit Server verbunden waren

[datensicherheit.de, 03.11.2022] Laut Medienberichten sollen am 20. Oktober 2022 in den Landkreisen München und Berchtesgadener Land insgesamt 75 Schulen von einem Ransomware-Angriff betroffen gewesen sein: Die Daten, darunter Namen, Adressen und Stundenpläne, könnten wohl nicht wieder hergestellt werden. Denn der Angriff sei exakt zu dem Zeitpunkt durchgeführt worden, als die Speichermedien zur Sicherung mit dem Server verbunden waren. Der Vorfall sei nur wenige Tage vor der Veröffentlichung eines Berichts des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingetreten, in dem vor erhöhten Cyber-Sicherheitsrisiken in Deutschland gewarnt wird. Karl Heuser, „Account Manager Security DACH“ bei NETSCOUT, kommentiert diesen Vorfall:

netscout-karl-heuser-600

Foto: NETSCOUT

Karl Heuser warnt vor maßgeschneiderten Ransomware-Paketen für nur zehn Euro…

Verbreitung von Ransomware-as-a-Software-Modellen

„Mit der Verbreitung von Ransomware-as-a-Software-Modellen war es noch nie so einfach, einen Ransomware-Angriff zu starten“, betont Heuser. Ohne Kenntnisse in Programmierung oder Hacking ermögliche dieses Geschäftsmodell jedem Nutzer mit einer Internetverbindung ein „maßgeschneidertes Ransomware-Paket für nur zehn Euro zu führen“.

Auch DDoS-Angriffe seien eine ebenso preiswerte und leicht einzusetzende Waffe im Arsenal der Angreifer. Heuser erläutert: „So kann jeder einen DDoS-Dienst beauftragen, um Angriffe gegen eine Auswahl von Zielen zu starten, ohne überhaupt ein Krypto-Währungskonto zu benötigen oder gar für die Nutzung dieser äußerst störenden Leistungen zu bezahlen.“

Ransomware und zusätzliche Druckmittel erhöhen Bereitschaft zur Lösegeld-Zahlung

Auch wenn Schulen wieder zum Präsenzunterricht zurückkehrten, häuften sich weltweit die Schlagzeilen über Schulen, „die derartigen Angriffen zum Opfer fallen“. Heuser berichtet: „So kam es im vergangenen Jahr in allen 392 öffentlichen Schulen des Bezirks Miami-Dade in den USA zu erheblichen Netzausfällen, infolge einer Reihe von DDoS-Angriffen.“

Um die Wahrscheinlichkeit einer Zahlung zu erhöhen, hätten Cyber-Kriminelle auch den sogenannten Erpressertrick angewandt – „indem sie Verschlüsselung, Datendiebstahl und DDoS kombinieren“. Das Ergebnis sei, dass Ransomware durch zusätzliche Druckmittel die Wahrscheinlichkeit erhöhe, dass bezahlt wird. Somit werde Ransomware zu einer zunehmend schädlichen Form der Cyber-Kriminalität – nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Regierungen, Schulen und öffentliche Infrastrukturen.

Bei Ransomware-Anschlägen drohen globale Auswirkungen und unverhältnismäßig hohe Kollateralschäden

Hinzu kämen die anhaltenden geopolitischen Spannungen in Europa, wodurch die Angreifer auch in Zukunft angespannte Situationen ausnutzen würden. Insbesondere angesichts einer zunehmend globalisierten und vernetzten Wirtschaft hätten die heutigen Anschläge globale Auswirkungen und unverhältnismäßig hohe Kollateralschäden.

Heuser prognostiziert abschließend: „Infolgedessen werden Organisationen wie Schulen, die kein inhärentes Interesse an einem bestimmten gesellschaftspolitischen Ereignis haben, dennoch von Cyber-Angriffen beeinträchtigt.“

Weitere Informationen zum Thema:

Süddeutsche Zeitung, 24.10.2022
Kriminalität:Cyberattacke auf Schulverwaltung

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
IT-Sicherheitslage spitzt sich zu

]]>
https://www.datensicherheit.de/ransomware-cyber-angriffe-75-schulen-bayern/feed 0
Bayern: PKW-Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos https://www.datensicherheit.de/bayern-pkw-kennzeichenscanner-speichern-zeitweise-wahllos https://www.datensicherheit.de/bayern-pkw-kennzeichenscanner-speichern-zeitweise-wahllos#respond Sat, 11 May 2019 17:17:02 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=32116 Laut Piratenpartei Deutschland hat die bayerische Polizei seit 2018 mehrfach jeden Autofahrer gespeichert

[datensicherheit.de, 11.05.2019] Die Piratenpartei Deutschland meldet, dass entgegen öffentlicher Versprechen, automatisierte Kennzeichenscanner nur zur Suche nach Fahndungsausschreibungen einzusetzen, „die bayerische Polizei seit 2018 mehrfach jeden Autofahrer gespeichert“ hat. Diese Information ist der Piratenpartei nach eigenen Angaben zugespielt worden. Diese bezeichnet diese Praxis als „illegal“ und kündigt Klage an.

Speicherung „auf Vorrat“

Demnach hat die bayerische Polizei 2018 achtmal und 2019 mindestens dreimal im Anschluss an Straftaten die Kennzeichen sämtlicher Autofahrer auf nahe gelegenen Autobahnen eingescannt und die Fahrzeuge fotografiert.
Nach einem konkreten Kennzeichen eines Fluchtwagens sei indes nicht gefahndet worden, sondern die Speicherung sei „auf Vorrat“ erfolgt.
Dazu seien Kennzeichenscanner, „die offiziell nur der Suche nach Fahndungsausschreibungen dienen sollten“, in einen „Aufzeichnungsmodus“ umgeschaltet worden.
Fotografiert worden seien zum Teil über zwei Stunden lang Tausende von Fahrzeugen. Die Daten würden bis heute aufbewahrt – was damit geschieht, sei unbekannt.

Völlig unverhältnismäßige und rechtswidrige Strafverfolgungsmaßnahme

„Kennzeichenscanner bekommen eine völlig neue Qualität, wenn damit jeder Autofahrer auf Vorrat gespeichert wird“, kritisiert Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer:
„Das auch vor Gericht gemachte Versprechen der Länder, nicht gesuchte Kennzeichen würden sogleich wieder gelöscht, entpuppt sich als Lüge. Die Totalerfassung jedes Autofahrers ins Blaue hinein ist eine völlig unverhältnismäßige und rechtswidrige Strafverfolgungsmaßnahme, gegen die wir vor Gericht ziehen werden.“
Für die Piratenpartei sei eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer „inakzeptabel, weil sie uns einem permanenten Überwachungsdruck aussetzt“.

Über 90 Prozent der „Fahndungserfolge“ in Wahrheit Lesefehler

Zuletzt sei bekannt geworden, dass die Polizei in Brandenburg im Jahr 2018 mit wechselnder Begründung sogar täglich den kompletten Autoverkehr auf Vorrat gespeichert habe. Dagegen will die Piratenpartei nach eigenen Angaben klagen und ruft „klagewillige Autohalter“ im Raum Brandenburg auf, sich zu melden. Die Piratenpartei enttarnt im Internet „die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner“, damit Autofahrer gegen rechtswidrige Scanner klagen können.
Die Kennzeichenscanner stünden seit Langem in der Kritik, weil über 90 Prozent der gemeldeten „Fahndungserfolge“ in Wahrheit auf Lesefehler der Technik zurückzuführen seien.
Dem Bundesverfassungsgericht liege aktuell eine Verfassungsbeschwerde Dr. Breyers gegen den Kfz-Kennzeichenabgleich durch die Bundespolizei vor. Vor wenigen Wochen habe die Piratenpartei mit einem Hannoveraner Bürgerrechtler Klage gegen die in Niedersachsen zur Geschwindigkeitskontrolle geplanten Kennzeichenscanner („Section Control“) eingereicht.

Weitere Informationen zum Thema:

rbb fernsehen, 09.05.2019
Kennzeichenerfassungssystem / Streit um Kesy

PIRATEN
KENNZEICHENSCANNER

datensicherheit.de, 11.02.2019
Nur in engen Grenzen verfassungsmäßig: Automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrollen

]]>
https://www.datensicherheit.de/bayern-pkw-kennzeichenscanner-speichern-zeitweise-wahllos/feed 0
Vorratsdatenspeicherung: Bayern und Bundesregierung im Dissens https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-bayern-bundesregierung-dissens https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-bayern-bundesregierung-dissens#respond Thu, 07 Feb 2019 20:29:04 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29962 Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gibt Zwischenbericht

[datensicherheit.de, 07.02.2019] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldet, dass die Bundesregierung das ausgesetzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für unbedenklich hält – doch der bayerische Innenminister Dr.  Herrmann widerspreche. Dies ergebe sich demnach aus Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nun erstmals veröffentlicht.

Datenspeicherung grundsätzlich anlasslos, generell und damit flächendeckend…

Die Bundesregierung stellt sich in ihrer Stellungnahme auf den Standpunkt, ihr Gesetz aus dem Jahr 2015 sehe keine „allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung“ vor, welche vom Europäischen Gerichtshof verboten wurde. Von einer „persönlich oder geografisch eng eingegrenzten Speicherpflicht“ würde umgekehrt sogar „eine erhebliche Stigmatisierungswirkung für die Betroffenen ausgehen“.
Dagegen schreibt der bayerische Innenminister dem Bundesverfassungsgericht, einzelne Abstriche bei der Vorratsdatenspeicherung könnten „nichts daran … ändern, dass die Datenspeicherung grundsätzlich anlasslos, generell und damit flächendeckend zu erfolgen hat und somit den Regelfall und nicht die Ausnahme darstellt“. Es würden „auch Personen umfasst, bei denen in den Worten des Europäischen Gerichtshofs ‚keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte‘“.

Weitere Entscheidung aus Luxemburg gefordert

Fraglich erscheine auch, „ob eine Verkehrsdatenerhebung in Gestalt der Funkzellenabfrage … insoweit mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs vereinbar ist, nachdem dort zwangsläufig auch die Daten unbeteiligter Dritter abgefragt werden“. IP-Adressen könnten zudem entgegen den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs „auch bezüglich solcher Personen gespeichert und abgerufen werden …, die nicht einer ‚schweren Straftat‘ verdächtig sind“.
Gleichwohl fordert neben der Bundesregierung auch Bayern eine weitere Entscheidung aus Luxemburg, weil „die Maßstäbe der [letzten] Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs … durchaus zu hinterfragen“ seien. Das bayerische Landeskriminalamt verwende Kommunikationsdaten nicht für „Data Mining“, „Predictive Analytics“ oder „automatisierte Mustererkennung“.

Heute wird „jeder Klick und jede Eingabe im Netz protokolliert“

Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp und Prof. Dr. Frank Josef Braun, die eine von Digitalcourage und dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde vertreten, ermuntern das Bundesverfassungsgericht in ihrer Erwiderung dagegen zu einer „Fortentwicklung“ seines Urteils aus dem Jahr 2010. Damals hatte das Gericht eine Vorratsdatenspeicherung noch als „mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar“ angesehen.
Mehr als acht Jahre nach dieser Entscheidung habe sich die Situation dramatisch verändert. Heute werde „jeder Klick und jede Eingabe im Netz protokolliert“. Das Parlament „strebt schrittweise eine immer weiter reichende Erfassung und Registrierung der Freiheitswahrnehmung seiner Bürger ohne jeden Anlass an“. Es gelte, „ein Übergreifen des Prinzips einer permanenten, flächendeckenden Datensammlung ins Blaue hinein auf immer weitere Lebensbereiche“ zu verhindern. Das Bundesverfassungsgericht dürfe sich vom europäischen Niveau des Grundrechtsschutzes nicht „abhängen“ lassen.

Weitere Informationen zum Thema:

REDEKER | SELLNER | DAHS Rechtsanwälte, 15.05.2018
– Stellungnahme der Bundesregierung –

Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Dr. Florian Herrmann, MdL, 03.04.2018
– Stellungnahme des bayerischen Innenministers –

Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp | Prof. Dr. Frank Josef Braun, 03.12.2018
– Erwiderung der Beschwerdeführer –

datensicherheit.de, 14.01.2019
Verfassungswidrig: Datenschutzbeauftragte kritisieren Vorratsdatenspeicherung

datensicherheit.de, 01.09.2018
Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht soll Einfluss auf EuGH nehmen

]]>
https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-bayern-bundesregierung-dissens/feed 0
Die Nacht der Netze: „Wie digital ist die Politik“ am 09.10.2018 in Nürnberg https://www.datensicherheit.de/die-nacht-der-netze-wie-digital-ist-die-politik-am-09-10-2018-in-nuernberg https://www.datensicherheit.de/die-nacht-der-netze-wie-digital-ist-die-politik-am-09-10-2018-in-nuernberg#respond Wed, 03 Oct 2018 14:56:51 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29049 Parteien vor der bayerischen Landtagswahl am 14. Oktober auf dem digitalen Prüfstand

[datensicherheit.de, 03.10.2018] Kurz vor der bayerischen Landtagswahl soll in der Veranstaltung „Wie digital ist die Politik“ den Vertretern der Parteien auf den digitalen Zahn gefühlt werden. Die Veranstaltung findet im Rahmen der größten IT Security Messe Europas, der it-sa 2018 in Nürnberg statt.

Dabei stehen die Vertreter der Parteien den Fragestellern der Wirtschaft Rede und Antwort. Den Fragen stellen sich:

  • Dr. Franz Georg Strauß – Vorstand German Mittelstand e.V.
  • Alexander Rabe – Geschäftsführer eco Verband der Internetwirtschaft
  • Ingolf F. Brauner – Präsident Mittelstand in Bayern
  • Carola Grimminger (Digital Media Women)

Moderation: Werner Theiner, WZ-Nsmart business networking

Wie digital ist die Politik

Bild: eco

Agenda:

18.30 Uhr doors open
19.15 Uhr Begrüßung
19.30 Uhr Politik im Gespräch
20.15 Uhr Q&A
20.30 Uhr Ende des Podiumsgesprächs und Ausklang

Teilnehmer sind zu einem spannenden Abend herzlich eingeladen. Die Plätze sind begrenzt!

QUICKFACTS #digipolitics
Was: wie digital ist die Politik
Datum: 09.10.2018
Uhrzeit: 18.30 Uhr – 21.30 Uhr
Ort: Messe Nürnberg / Foyer Paris / Messe West

Weitere Informationen zum Thema:

Initiative Digital
Anmeldung zur Nacht der Netze: „Wie digital ist die Politik“ am 09.10.2018 in Nürnberg

]]>
https://www.datensicherheit.de/die-nacht-der-netze-wie-digital-ist-die-politik-am-09-10-2018-in-nuernberg/feed 0
Landtagswahl in Bayern: Parteien wollen Startups fördern https://www.datensicherheit.de/landtagswahl-bayern-parteien-startups-foerderung https://www.datensicherheit.de/landtagswahl-bayern-parteien-startups-foerderung#respond Sat, 29 Sep 2018 15:39:51 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=28993 Bitkom veröffentlicht Übersicht der Positionen zur  am 14. Oktober 2018 / Unterschiedliche Vorstellungen unter anderem zur Digitalisierung der Verwaltung, Verbesserung der Finanzierung und einem Pflichtfach Informatik / Alle Parteien wollen Zuzug qualifizierter Fachkräfte erleichtern 

[datensicherheit.de, 29.09.2018] Bayern liegt im Bereich der Unternehmensgründungen und Investitionen in Startups im Vergleich der Bundesländer auf Platz zwei hinter Berlin. Wie wollen die bayerischen Parteien diese Position noch weiter verbessern? Um das herauszufinden hat die Startup-Initiative „Get Started“ des Bitkom im Vorfeld der Landtagswahl am 14. Oktober an alle Parteien, die in den letzten zwei Wahlperioden im bayerischen Landtag saßen, Fragen zu den Themen wie Standort Bayern, Willkommenskultur, Verwaltung, rechtliche Rahmenbedingungen, öffentliche Vergabe und Finanzierung gestellt. „Es ist gut, dass die Parteien im Freistaat die Bedeutung von Startups als Wachstumstreiber erkannt haben. Nun gilt es, ihre digitale Kreativität und Innovationskraft auch mit etablierten Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen zu vernetzen“, sagt Rupert Lehner, Bitkom-Landessprecher Bayern. „Bestehende Initiativen wie die Digital Hubs in München und Nürnberg/Erlangen sind der richtige Ausgangspunkt für diese Vermittlungsposition. Hier sollte die Politik weiter einen aktiven Beitrag leisten.“

Die zumeist analoge Verwaltung wird bundesweit von einer Mehrheit der Startups beklagt, hier wollen die Parteien in Bayern ansetzen. So plant die SPD einen „One-Stop-Shop“, um alle Behördenvorgänge wie Gewerbeanmeldungen oder das Einreichen von Förderanträgen digital erledigen zu können. Auch die Grünen wollen mit einer modernisierten Verwaltung und umfangreichen E-Government-Angeboten alle Dienstleistungen online erledigt werden können. Die CSU verspricht, dass eine Unternehmensgründung künftig in einem Tag erledigt sein soll, zudem sollen rund um die Uhr erreichbare digitale Rathäuser entstehen. Die Freien Wähler kündigen an, Bayern zum deutschlandweiten Vorreiter beim E-Government zu machen, unter anderem sollen Bürgerkonten das mehrfache Ausfüllen gleicher Angaben in Formularen überflüssig machen. Die FDP setzt sich für eine schnellere Digitalisierung ein: nicht wie bislang geplant bis 2030 soll die Verwaltung digital sein, sondern 2025 – und bereits 2020 soll die Hälfte der Angebote digitalisiert sein.

Finanzierung von Startups

Auch die Finanzierung stellt viele Startups vor Probleme, besonders in der Wachstumsphase. Die CSU verweist auf die bestehende Initiative „Gründerland Bayern“, die von 2015 bis 2020 insgesamt 330 Millionen Euro bereitstellt. Die SPD setzt sich ergänzend zur klassischen Projektförderung für einen steuerlichen Forschungsbonus ein, von dem vor allem kleinere und mittlere Unternehmen profitieren würden. Die Grünen wollen den bayerischen Wagniskapitalfonds und die verschiedenen Förderprogramme einer Evaluation unterziehen und dann entscheiden, welche fortgeführt und an welcher Stelle neue Programme eingeführt werden müssen. Auch die Freien Wähler wollen die Anzahl der Programme straffen, damit Startups einen schnelleren Überblick bekommen können.

Pflichtfach Informatik

Deutliche Unterschiede gibt es mit Blick auf den Fachkräftemangel. Bundesweit hat bereits jedes zweite Startup schon einmal eine Stelle nicht besetzen können, weil geeignete Kandidaten gefehlt haben. So will die CSU ein Pflichtfach Informatik oder Informationstechnologie an Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien einführen und bestehende Angebote stärken. Auch die Freien Wähler plädieren für ein Pflichtfach Informatik an allen weiterführenden Schulen. Eine solche Forderung lehnt die SPD ausdrücklich ab, stattdessen soll digitales Grundwissen im Heimat- und Sachkundeunterricht sowie im Mathematikunterricht vermittelt werden. Die Grünen wollen ein Fach Digitalkunde ab der ersten Klasse einführen. Die FDP setzt sich dagegen für ein flächendeckendes Pflichtfach „Wirtschaft“ ein, Digitalkompetenz soll als zentrale Aufgabe von allen Bildungseinrichtungen vermittelt werden.

Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmer

Große Übereinstimmung zwischen den Parteien herrscht bei der Frage, wie internationale Talente nach Bayern gelockt werden sollen. So plädieren alle Parteien darauf, die Möglichkeiten der Einwanderung für qualifizierte Arbeitnehmer zu verbessern. „Ein Einwanderungsgesetz des Bundes wünschen sich alle befragten Parteien in Bayern. Auch auf Landesebene können und sollten sie bürokratische Hürden abbauen und sich für englischsprachige Formulare und Sprechzeiten der Behörden einsetzen“, betont Christin Eisenschmid, Stellvertretende Bitkom-Landessprecherin Bayern. „Denn Startups aus Bayern stehen nicht nur mit ihren Produkten im internationalen Wettbewerb, sondern auch als Arbeitgeber für gefragte Fachkräfte.“

Weitere Informationen zum Thema:

Startup Wahl Bayern
Get Started: Startups im Bitkom

]]>
https://www.datensicherheit.de/landtagswahl-bayern-parteien-startups-foerderung/feed 0
Bayern: Meldefrist für Nennung eines Datenschutzbeauftragten verlängert https://www.datensicherheit.de/bayern-meldefrist-fuer-nennung-eines-datenschutzbeauftragten-verlaengert https://www.datensicherheit.de/bayern-meldefrist-fuer-nennung-eines-datenschutzbeauftragten-verlaengert#respond Thu, 24 May 2018 21:27:06 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27567 Bundesverband IT-Mittelstand e.V. fordert „Augenmaß“

[datensicherheit.de, 24.05.2018] Laut einer Meldung des Bayerischen IT-Sicherheitsclusters wurde die Meldefrist für die Nennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Bayern bis zum 31. August 2018 verlängert.

Empfehlung von Informationsquellen zum Thema DSGVO

Verwiesen wird auf weitere Umsetzungsempfehlungen und Informationen u.a. auf den Websites der übrigen Landesbehörden der Bundesländer sowie den Industrie- und Handelskammern.

Bei Umsetzung der DSGVO „Augenmaß“ gefordert

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. ruft dazu auf, bei der Umsetzung der DSGVO mit „Augenmaß“ vorzugehen, um für alle die Vorteile der Regelungen nutzbar zu machen.

Weitere Informationen zum Thema:

BayLDA
Willkommen beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)

bitkom, 30.05.2017
Leitfaden: Das Verarbeitungsverzeichnis

IT SECURITY – Bavarian IT Security & Safety Cluster, 24.05.2018
BITMi zur DSGVO: Zukunft gestalten und Maß halten

datensicherheit.de, 17.03.2018
EU-DSGVO: Perspektiven des Datenschutzes nach dem 25. Mai 2018

]]>
https://www.datensicherheit.de/bayern-meldefrist-fuer-nennung-eines-datenschutzbeauftragten-verlaengert/feed 0
Sicherheitsmesse: it-sa übernimmt Führungsrolle https://www.datensicherheit.de/sicherheitsmesse-it-sa-uebernimmt-fuehrungsrolle https://www.datensicherheit.de/sicherheitsmesse-it-sa-uebernimmt-fuehrungsrolle#respond Mon, 09 Oct 2017 21:40:11 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=26963 Bayerische Staatsregierung lud zum traditionellen Vorabendsempfang

[datensicherheit.de, 09.10.2017] Mehr Aussteller denn je werden sich vom 10. bis 12. Oktober 2017 auf der „it-sa“ in Nürnberg präsentieren: In zwei Hallen (10.0 und 10.1 sowie 9) präsentieren sich nach Angaben der NürnbergMesse über 580 Anbieter aus 23 Ländern. „Der Wechsel in zwei Hallen bietet den notwendigen Raum für mehr Aussteller, größere Stände und noch mehr Wissensaustausch“, so Frank Venjakob, „Executive Director it-sa“ beim Veranstalter NürnbergMesse. Die Bayerische Staatsregierung lud zum traditionellen Vorabendsempfang ein. Im Festsaal des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat am Dienstsitz Nürnberg fand ein Festakt mit anschließendem Empfang statt.

Die „it-sa“ setzt auf internationale Kooperation

Erstmals werden gleich drei Länder mit einem eigenen Gemeinschaftsstand vertreten sein: Neben Frankreich treten Aussteller aus Tschechien und aus Israel mit jeweils einer gemeinsamen Präsenz auf. Aber auch aus den USA, aus Russland, Kanada und Japan werden Aussteller erwartet.
„Weil Cyber-Kriminalität ein globales Phänomen ist, wächst weltweit die Bedeutung von Sicherheit für digitale Infrastrukturen. Entsprechend wächst der internationale Markt für IT-Sicherheitslösungen. Die it-sa 2017 spiegelt diesen Trend“, sagt Venjakob.

BSI-Präsident Arne Schönbohm überreichte Zertifikat beim Staatsempfang

Die Digitalisierung der Verwaltung erfordere sichere, schriftformwahrende IT-Lösungen, mit denen Bürger Verwaltungsverfahren elektronisch abwickeln können. Ein „sonstiges sicheres Verfahren“ nach dem bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz für Schriftformersatz setze eine ISO 27001-Zertifizierung voraus, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verliehen wird.
Diese Zertifizierung wurde nunmehr für das bayerische „Authega“-Verfahren durchgeführt. „Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Verwaltung der Zukunft. In Bayern wird ,Authega‘ an die BayernID angebunden und steht somit allen staatlichen und kommunalen eGovernment-Diensten kostenlos zur Verfügung“, hat Finanz- und Heimatstaatssekretär Albert Füracker beim Staatsempfang zur Eröffnung der „it-sa 2017 IT-Security Messe und Kongress“ am 9. Oktober 2017 in Nürnberg angekündigt. Er sei „sehr erfreut über den positiven Abschluss des Zertifizierungsverfahrens für Authega, den wir heute mit der Übergabe des BSI-Zertifikats formal vollziehen“, bedankte sich Füracker bei BSI-Präsident Arne Schönbohm, der das Zertifikat beim Staatsempfang überreichte.

„Beim ,eGovernment‘ können Kommunen und Bürger gleichermaßen von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren. Vertrauen in digitale Dienstleistungen fassen die Bürgerinnen und Bürger aber nur, wenn diese Dienstleistungen sicher sind. Zertifizierungen, wie sie das BSI als die nationale Cyber-Sicherheitsbehörde für das bayerische ,Authega‘-Verfahren durchgeführt hat, sind sichtbare Zeichen der Informationssicherheit und somit eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Digitalisierung“, erläuterte Schönbohm.

it-sa- 2017: Traditioneller Empfang - Überreichung des BSI-Zertifikats

Foto: Dirk Pinnow

Übergabe des BSI-Zertifikats zum Abschluss des des Zertifizierungsverfahrens für Authega

Bayern Vorreiter im Bereich „eGovernment“ in Deutschland

Auf Basis der ELSTER-Technologie für die steuerfachlichen Verfahren hatte der Freistaat Bayern für die allgemeinen Verwaltungsverfahren den Authentifizierungsdienst für „eGovernment“-Anwendungen „Authega“ entwickelt, der nunmehr das Zertifizierungsverfahren nach ISO 27001 erfolgreich durchlaufen habe.
„Die BSI-Zertifizierung ist eine Verpflichtung für die Zukunft. Sie dokumentiert, dass die IT-Sicherheit ein essentieller Bestandteil der ,eGovernment‘-Strategie in Bayern ist“, betonte Füracker. Über „Authega“ würden heute bereits knapp 40.000 Zugangszertifikate zu Fachverfahren im Freistaat Bayern verwaltet. Zum Einsatz komme „Authega“ beim Portal „Mitarbeiterservice Bayern“ und bei weiteren Verfahren, beispielsweise bei Förderverfahren der EU im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie oder im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Bayern sei „Vorreiter im Bereich ,eGovernment‘ in Deutschland“. „Wir wollen, dass Behördengänge zukünftig rund um die Uhr und von überall über das Internet möglich werden. Mit unserer Digitalisierungsstrategie schließen wir den digitalen Verwaltungskreislauf“, unterstrich Füracker. Das „BayernPortal“ spiele hier eine wichtige Rolle als zentraler Zugangspunkt für Bürger und Unternehmen zu Verwaltungsdienstleistungen im Freistaat. Das Portal bündele alle Informationen über aktuell verfügbare digitale Serviceleistungen von Staat und Kommunen – einfach und übersichtlich auf einer Plattform. „Das ist bundesweit einmalig“, hob Füracker hervor.

Weitere Informationen zum Thema:

BayernPortal
Übersicht

]]>
https://www.datensicherheit.de/sicherheitsmesse-it-sa-uebernimmt-fuehrungsrolle/feed 0
Sicherheit im digitalen Unternehmen: Bayerischer IT-Sicherheitscluster lädt ein https://www.datensicherheit.de/sicherheit-im-digitalen-unternehmen-bayerischer-it-sicherheitscluster-laedt-ein https://www.datensicherheit.de/sicherheit-im-digitalen-unternehmen-bayerischer-it-sicherheitscluster-laedt-ein#respond Tue, 26 Sep 2017 16:44:19 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=26928 Nächste Auflage des Formats „IT-Sicherheit am Donaustrand“ am 5. Oktober 2017 in Passau

[datensicherheit.de, 26.09.2017] Der Bayerische IT-Sicherheitscluster e.V. lädt zu seiner nächsten Veranstaltung in der Reihe „IT-Sicherheit am Donaustrand“ in Passau ein. Vermittelt werden soll u.a., wie Informationssicherheit in der Praxis umgesetzt werden kann und welche Lösungsansätze es speziell für die Sicherheit der vernetzten Produktion gibt.

Aufklärung sicherheitsrelevanter Vorfälle in der Cloud

Darüber hinaus steht nach Angaben des Veranstalters die Erkennung und Aufklärung sicherheitsrelevanter Vorfälle in der Cloud im Fokus – denn Systeme, die sich nicht im Einflussbereich des Unternehmens befinden, stellen besondere Herausforderungen an die IT-Sicherheit dar.
Cluster-Experten präsentieren demnach eine „Vielzahl an konkreten, praxisnahen und umsetzbaren Maßnahmen“.

IT-Sicherheit am Donaustrand am 05.10.2017

„Sicherheit im digitalen Unternehmen“
Donnerstag, 5. Oktober 2017, 13.00–17.00 Uhr
Universität Passau, „IT-Zentrum“: Raum 017, Innstraße 43, 94032 Passau
Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen zum Thema:

Bayerischer IT-Sicherheitscluster e.V.
IT-Sicherheit am Donaustrand Passau / Sicherheit im digitalen Unternehmen (Anmeldung)

Bayerischer IT-Sicherheitscluster e.V.
IT-Sicherheit am Donaustrand Passau / Sicherheit im digitalen Unternehmen (Faltblatt)

]]>
https://www.datensicherheit.de/sicherheit-im-digitalen-unternehmen-bayerischer-it-sicherheitscluster-laedt-ein/feed 0