Beschäftigtendatenschutz – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 27 Jan 2014 14:27:58 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.15 Veranstaltungen zum Europäischen Datenschutztag 2014 https://www.datensicherheit.de/veranstaltungen-europaeischen-datenschutztag-2014 https://www.datensicherheit.de/veranstaltungen-europaeischen-datenschutztag-2014#comments Mon, 27 Jan 2014 14:27:35 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22884 Von der Datensammlung durch Nachrichtendienste bis zum Beschäftigtendatenschutz

[datensicherheit.de, 27.01.2014] Vor dem Hintergrund der Enthüllungen Edward Snowdens über die Ausspähung der elektronischen Kommunikation durch Geheimdienste behandelt der 8. Europäische Datenschutztag am 28. Januar 2014 die Risiken, die sich aus der technischen Entwicklung für die Freiheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger ergeben. Der Begriff  „Big Data“ steht dabei für die technischen Möglichkeiten, Daten in bislang nicht gekanntem Umfang zu erfassen, zu speichern und auszuwerten, um in den Datenbeständen Muster zu erkennen und Verhaltensprognosen Einzelner zu erstellen.

Die technischen Möglichkeiten werden, wie die Berichte Snowdens zeigen, auch von Nachrichtendiensten genutzt. Diese greifen damit in die Grundrechte der Menschen auf informationelle Selbstbestimmung und auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in einschneidender Weise ein.

Die Veranstaltung „Big Data für Bond 2.0 – Für eine menschenrechtliche Einhegung der Nachrichtendienste in Zeiten von Big Data“ am 28. Januar 2014 in Berlin behandelt die Frage, wie grundrechtsschützende Regelungen auch gegenüber in- und ausländischen Nachrichtendiensten durchgesetzt werden können. Dabei ist der vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Maßstab entscheidend, wonach die Freiheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf. Dies gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sie sich in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.

Auch in Rheinland-Pfalz gibt es Veranstaltungen zum 8. Europäischen Datenschutztag. Der LfDI unterstützt in diesem Jahr eine Aktion von Boehringer Ingelheim zur Steigerung der Aufmerksamkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Datenschutzfragen. Dazu findet eine prominent besetzte Podiumsdiskussion zum Thema „Beschäftigtendatenschutz“ mit Vertretern des Arbeitgeberverbandes und der Gewerkschaften statt. Auf dieser werden aktuelle Fragen des Datenschutzes – besonders solche der Beschäftigten selbst – beantwortet.

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ULD SH vom Koalitionsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz maßlos enttäuscht https://www.datensicherheit.de/uld-sh-koalitionsentwurf-beschaeftigtendatenschutz-masslos-enttaeuscht https://www.datensicherheit.de/uld-sh-koalitionsentwurf-beschaeftigtendatenschutz-masslos-enttaeuscht#comments Tue, 15 Jan 2013 17:09:03 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=21284 Gesetzestext bringt weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer mehr Rechtssicherheit, kritisiert Thilo Weichert

[datensicherheit.de, 15.01.2013] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH) bezeichnet den am vergangenen Wochenende von den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene vorgelegten Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzrecht als große Enttäuschung:
Dieser orientiere sich maßgeblich an einem über zwei Jahre alten Regierungsentwurf, der damals wegen mangelnder Praktikabilität und Klarheit, aber insbesondere wegen eines völlig unzureichenden Datenschutzniveaus von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Wissenschaftlern und Praktikern abgelehnt worden sei. Die Verbesserungen seien marginal, etwa die Streichung der verfassungswidrigen Einschränkung des Petitionsrechtes von Arbeitnehmern.
Die Vorstellung dieses Entwurfs in der Öffentlichkeit sei unter der verkürzenden, wenn nicht falschen Botschaft, heimliches Videografieren werde künftig im Betrieb verboten, erfolgt. Angesichts der Kritik der letzten zwei Jahre habe sich die Regierungskoalition bisher als „beratungsresistent“ erwiesen. Dort, wo aus Praktikabilitätsgründen Datenschützer bereit gewesen seien, Zugeständnisse zu machen, etwa bei einer Konzernklausel, sei auf eine kompensatorische Aufnahme von Schutzregelungen verzichtet worden.
Dieser Gesetzestext bringe, nicht zuletzt wegen seiner „wortreichen Placeboregelungen“, weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer mehr Rechtssicherheit, stellt Thilo Weichert, Leiter des ULD, hierzu fest. Das Versprechen der Koalitionsvereinbarung, den Arbeitnehmerdatenschutz zu verbessern, werde so nicht umgesetzt. Wer praktisch zwei Jahre alle Diskussionsbeiträge ausgesessen habe, dürfe diesen Entwurf nun nicht „im Schnelltempo durchwinken“. Dafür sei das Anliegen des Beschäftigtendatenschutzes viel zu wichtig, betont Weichert.
Die weitgehend weiterhin gültige Kritik des ULD SH am ursprünglichen Regierungsentwurf ist online nachzulesen.

Weitere Informationen zum Thema:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, 12.10.2010
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes

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