Beschwerde – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 15 Sep 2025 17:03:00 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.7 https://www.datensicherheit.de/wp-content/uploads/cropped-datensicherheit-favicon-300x300-1-32x32.jpg Beschwerde – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de 32 32 Data Act: Geltung verschafft Nutzern von IoT-Systemen mehr Rechte https://www.datensicherheit.de/data-act-nutzer-iot-systeme-zuwachs-rechte https://www.datensicherheit.de/data-act-nutzer-iot-systeme-zuwachs-rechte#respond Mon, 15 Sep 2025 17:03:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50159 Nutzer sollen gemäß „Data Act“ fortan leichter zwischen genutzten Diensten wechseln können, welche mit Produkten im Kontext des „Internet of Things“ (IoT) zusammenhängen

[datensicherheit.de, 15.09.2025] Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein / Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) betont in ihrer aktuellen Stellungnahme, dass seit dem 12. September 2025 nach einer Übergangsphase endgültig die „Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“ gilt, kurz: „Datenverordnung“ („Data Act“). Nutzer sollen fortan leichter zwischen genutzten Diensten wechseln können, welche mit Produkten im Kontext des „Internet of Things“ (IoT) zusammenhängen. Für den Datenschutz besonders wichtig ist demnach, dass Anbieter den Nutzern auf Anforderung Produktdaten und verbundene Dienstdaten bereitstellen müssen. Das ULD – seit jeher für Beschwerden bei vermuteten Datenschutzverstößen zuständig – werde nun ebenfalls zuständig für solche Beschwerden, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und den Rechten nach dem „Data Act“ zusammenhängen.

„Data Act“ verschafft Nutzern neue Rechte auf Datenzugang, -nutzung und -weitergabe

Vernetzte Produkte sind insbesondere Gegenstände, die mit dem Internet verbunden sind und Daten über ihre Nutzung und deren Umgebung verarbeiten. Verbundene Dienste sind digitale Dienste mit deren Hilfe die vernetzten Produkte ihre Funktionen ausführen können.“

  • Erfasst seien zum Beispiel elektronische Haushaltsgeräte, Fahrzeuge oder auch Produktionsmaschinen, die Daten speichern. Nutzer, die ein vernetztes Produkt besitzen oder denen zeitweilig vertragliche Rechte für die Nutzung des Produkts übertragen wurden oder die verbundene Dienste in Anspruch nehmen, erhielten mit dem „Data Act“ neue Rechte auf Zugang zu den Produktdaten.

Zusätzlich bestehen laut ULD „Weitergaberechte“, welche einen Dateninhaber verpflichten, verfügbare Produktdaten sowie die für die Auslegung und Nutzung dieser Daten erforderlichen Metadaten einer anderen Stelle zur Verfügung zu stellen.

ULD-Zuständigkeit nach „Data Act“ im Falle der Verarbeitung personenbezogene Daten

„Soweit im Zusammenhang vor allem mit der Wahrnehmung der Nutzungsrechte der Zugang, die Nutzung oder Weitergabe personenbezogener Daten zu prüfen ist, übernimmt das ULD nunmehr für die in Schleswig-Holstein verpflichteten Stellen die Datenschutzaufsicht.“ Die zugrundeliegende Aufgabenzuweisung ergebe sich aus Art. 37 Abs. 3 „Data Act“.

  • „Sollten Personen der Ansicht sein, dass Unternehmen in Schleswig-Holstein ihre Rechte nach dem ,Data Act’ in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten verletzen, haben diese die Möglichkeit, beim ULD eine Beschwerde einzureichen.“

Das ULD prüfe dann den vorgetragenen Sachverhalt und wirk im Falle einer Verletzung mit den bestehenden Befugnissen auf die Einhaltung der Vorgaben des „Data Act“ hin. Das Beschwerdeformular des ULD, das auch für Beschwerden nach dem „Data Act“ verwendet werden kann, steht online zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema:

ULD Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist die Dienststelle der Landesbeauftragten für Datenschutz und für Informationszugang / Wir über uns

ULD Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Meldungen an das ULD

datensicherheit.de, 14.09.2025
Data Act seit 12. September 2025 endgültig in Kraft – doch viele Fragen bleiben offen / Nach 20 Monaten Übergangsfrist fehlt es in Deutschland weiter an Verfahrensvorgaben und Aufsichtsbehörden zum „Data Act“ der EU

datensicherheit.de, 10.09.2025
Data Act: Geltungsbeginn am 12. September 2025 mit neuen Aufgaben für den HmbBfDI / Verbraucher und Wirtschaftsakteure profitieren von neuen Zugangsansprüchen auf Daten vernetzter Geräte, denn der „Data Act“ ermöglicht es sowohl Benutzern als auch Dritten, Sensordaten anzufordern

datensicherheit.de, 30.05.2025
Data Act – Frank Lange sieht Herausforderungen und Chancen für Unternehmen / „Data Act“ betrifft nahezu alle Branchen und wird weitreichende Veränderungen im Datenmanagement und der IT-Sicherheitsarchitektur nach sich ziehen

datensicherheit.de, 16.03.2025
Data Act: Kritik an geplanter Aufsichtsstruktur für die Durchsetzung / Landesdatenschutzbeauftragten sprechen sich bei der Umsetzung des Data Acts für eine föderale Aufsicht aus

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Datenübermittlungen in die USA: Bundesbeauftragter für den Datenschutz informiert über Beschwerdemöglichkeiten https://www.datensicherheit.de/datenuebermittlungen-usa-bundesbeauftragter-datenschutz-information-beschwerdemoeglichkeiten https://www.datensicherheit.de/datenuebermittlungen-usa-bundesbeauftragter-datenschutz-information-beschwerdemoeglichkeiten#respond Tue, 18 Jun 2024 22:06:32 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44890 Der Europäische Datenschutzausschuss hat Formulare und Hinweise zu den Beschwerdemöglichkeiten veröffentlicht

[datensicherheit.de, 19.06.2024] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) informiert in einer aktuellen Meldung, dass der Europäische Datenschutzausschuss Formulare und ergänzende Hinweise zu den Beschwerdemöglichkeiten bei Datenübermittlungen in die USA veröffentlicht hat.

Betroffene können Verarbeitung personenbezogener Daten durch US-Nachrichtendienste in den USA überprüfen lassen

Am 10. Juli 2023 wurde demnach der sogenannte Angemessenheitsbeschluss für das „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF) verabschiedet.

Eine wichtige Grundlage dieses Beschlusses sei ein neues Beschwerdeverfahren, mit dem Betroffene die Verarbeitung personenbezogener Daten durch US-Nachrichtendienste in den USA überprüfen lassen könnten.

Neben diesem neuen Beschwerdemechanismus existierten weitere Beschwerdewege bei möglichen Verstößen gegen das DPF durch US-Organisationen/-Unternehmen.

Europäischer Datenschutzausschuss hat Beschwerdeformulare sowie ergänzende Hinweise erarbeitet

„Damit Personen in der EU diese Verfahren möglichst einfach nutzen können, nehmen die Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten entsprechende Beschwerden entgegen.“

Hierzu habe der Europäische Datenschutzausschuss Beschwerdeformulare sowie ergänzende Hinweise erarbeitet. Diesen Prozess hat der BfDI nach eigenen Angaben „intensiv begleitet“.

Die Unterlagen stehen nun auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Alle weiteren Informationen, wie Sie sich an den BfDI wenden können, finden Sie auf dessen Webseite zu den Beschwerdeverfahren (s.u.).

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI
Beschwerdeverfahren zum EU‐US DPF

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Informationswirtschaft setzt auf Selbstregulierung: Neue Organisation setzt Datenschutzkodex für Geodatendienste um https://www.datensicherheit.de/informationswirtschaft-setzt-auf-selbstregulierung-neue-organisation-setzt-datenschutzkodex-fuer-geodatendienste-um https://www.datensicherheit.de/informationswirtschaft-setzt-auf-selbstregulierung-neue-organisation-setzt-datenschutzkodex-fuer-geodatendienste-um#respond Wed, 31 Aug 2011 20:53:49 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15574 Unternehmen gründeten Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. am 30. August 2011

[datensicherheit.de, 31.08.2011] Für verbesserten Datenschutz im Internet haben BITKOM, Deutsche Post, Deutsche Telekom, ED Encourage Directories, Google, Microsoft, Nokia und Panolife am 30. August 2011 eine Organisation zur Umsetzung von Selbstverpflichtungen ins Leben gerufen:
Hierzu wurde der Trägerverein Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. gegründet. Er soll in einem ersten Schritt eine zentrale Informations- und Widerspruchswebsite für Geodatendienste sowie die entsprechende telefonische Beratungsstelle betreiben. Auch die im Kodex vorgesehenen Beschwerde- und Sanktionsmöglichkeiten sollen durch den Verein betreut und umgesetzt werden. Die Internet-Branche sei sich ihrer Verantwortung für den Datenschutz bewusst, so BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf.
Zum Vorstandsvorsitzenden des Trägervereins wurde der Sonderbeauftragte und „Senior Vice President“ der Deutschen Post AG, Harald Lemke, gewählt. Lemke betonte die Notwendigkeit der freiwilligen Selbstregulierung im Hightech-Sektor – mit Selbstverpflichtungen ließen sich viele Herausforderungen der Online-Welt schnell und pragmatisch angehen. Es liege schließlich im ureigenen Interesse der Informationswirtschaft, dass die Menschen Vertrauen in das Internet und seine Dienste hätten. Gesetzliche Einzelfallregulierungen sollten mit Blick auf die globale und dynamische Entwicklung des Internet die Ausnahme bleiben.
Die technischen Vorbereitungen zur Umsetzung des Geodaten-Kodex seien bereits angelaufen, teilte Lemke mit. Unter anderem werde es ein zentrales Internetportal der Anbieter geben. Dort könnten Bürger erfahren, wie die Dienste funktionieren, ob ihre Stadt erfasst ist und welche Rechte sie haben. Wer seine Hausfassade nicht bei Geodatendiensten abgebildet sehen möchte, könne die Aufnahmen nach Veröffentlichung selbst unkenntlich machen. Dies sei mit wenigen Klicks oder per Briefformular bei den Anbietern möglich. Es werde eine kostenlose telefonische Beratungsstelle geben, die Fragen beantwortet und Hilfe anbietet. Lemke kündigte an, dass der Verein die Bürger bei allen Fragen rund um den Kodex und die beteiligten Panorama-Bilderdienste unterstützen werde. Der Verein stehe für weitere Selbstverpflichtungen offen und biete eine Plattform zur organisatorischen Betreuung und Durchführung solcher Kodizes.

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