Bundesdatenschutzbeauftragte – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 10 Apr 2025 11:18:11 +0000 de hourly 1 BfDI-Stellungnahme zum Koalitionsvertrag: Bereitschaft zur Bündelung der datenschutzrechtlichen Aufsicht https://www.datensicherheit.de/bfdi-stellungnahme-koalitionsvertrag-bereitschaft-buendelung-datenschutzrecht-aufsicht https://www.datensicherheit.de/bfdi-stellungnahme-koalitionsvertrag-bereitschaft-buendelung-datenschutzrecht-aufsicht#respond Thu, 10 Apr 2025 11:18:11 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47187 CDU/CSU und SPD streben laut Entwurf ihres Koalitionsvertrages an, die datenschutzrechtliche Aufsicht über die private Wirtschaft bei der BfDI zu bündeln

[datensicherheit.de, 10.04.2025] Laut einer Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, streben CDU/CSU und SPD laut ihrem Entwurf für einen Koalitionsvertrag an, die datenschutzrechtliche Aufsicht über die private Wirtschaft bei der BfDI zu bündeln. Sie stehe bereit, diese neue Verantwortung anzunehmen und werde sich für einen „innovationsfreundlichen und zugleich effektiven Datenschutz“ einsetzen.

bfdi-louisa-specht-riemenschneider

Foto: BfDI/DH

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: Datenschutz und Datennutzbarkeit sollten zusammengedacht werden!

BfDI bereits zuständig für Aufsicht über einige bundesweit tätige Wirtschaftsunternehmen

Bereits heute sei die BfDI zuständig für die Aufsicht über einige bundesweit tätige Wirtschaftsunternehmen mit datengetriebenen Geschäftsmodellen und unterschiedlichen Standorten, beispielsweise Telekommunikations- und Postdienste.

Specht-Riemenschneider hebt hervor: „Ziel einer Bündelung muss es sein, passgenaue, branchenspezifische Beratung anzubieten und einheitliche Entscheidungen zu gewährleisten!“ Zeitgleich müsst Bürger auch weiterhin gut geschützt bleiben, wenn ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

BfDI soll in „Die Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit“ umbenannt werden

Die neue Koalition habe außerdem vorgesehen, dass die BfDI umbenannt werden solle in „Die Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit“.

„Es ist ohnehin meine Überzeugung, dass Datenschutz der Datennutzbarkeit zusammengedacht werden müssen. Zugleich bedeutet eine Umbenennung nicht, dass ich mich dem Schutz der Informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger weniger verbunden fühlen werde“, so Specht-Riemenschneiders Kommentar.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 10.04.2025
Die Digitale Transformation im Blick: eco kommentiert neuen Koalitionsvertrag – Zustimmung und Bedenken / Digitalministerium als starkes, aber Vorratsdatenspeicherung als falsches, da grundrechtswidriges Signal

datensicherheit.de, 03.09.2024
BfDI-Amtsantritt: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider benennt Schwerpunkte ihres Wirkens / BfDI möchte vor allen Dingen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz erreichen

]]>
https://www.datensicherheit.de/bfdi-stellungnahme-koalitionsvertrag-bereitschaft-buendelung-datenschutzrecht-aufsicht/feed 0
Videoüberwachung: Grenzen der Zulässigkeit und Beaufsichtigung https://www.datensicherheit.de/videoueberwachung-grenzen-der-zulaessigkeit-und-beaufsichtigung https://www.datensicherheit.de/videoueberwachung-grenzen-der-zulaessigkeit-und-beaufsichtigung#respond Thu, 02 Mar 2017 17:56:23 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26409 Bundesdatenschutzbeauftragte gibt neue Infoblätter „Datenschutz kompakt“ heraus

[datensicherheit.de, 02.03.2017] Die Videoüberwachung im Öffentlichen Raum wird angesichts der angespannten Sicherheitslage kontrovers diskutiert. Das Parlament berät dazu aktuell einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Über den komplexen rechtlichen Hintergrund der Videoüberwachung informiert nun ein zweiteiliges Infoblatt aus der Reihe „Datenschutz kompakt“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Videoüberwachung durch Behörden und Unternehmen

Der erste Teil von „Datenschutz kompakt“ erläutert laut BfDI unter anderem, wann Behörden des Bundes, eines Landes, einer Kommune oder private Unternehmen die Videoüberwachung nutzen dürfen und welche Datenschutzbehörden diese Anlagen kontrollieren.

Videoüberwachung durch Polizei und Sicherheitsbehörden

Der zweite Teil der Publikation soll darlegen, wie die Videoüberwachung durch Polizei und Sicherheitsbehörden eingesetzt werden kann. Auch würden die rechtlichen Voraussetzungen für die automatische Gesichtserkennung sowie den Einsatz von Dashcams, Bodycams und der Öffentlichkeitsfahndung beschrieben werden.

Weitere Informationen zum Thema:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 01.03.2017
Teil 1: Die Videoüberwachung im Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 01.03.2017
Teil 2: Einsatz der Videoüberwachung durch Polizeibehörden

datensicherheit.de, 08.04.2016
Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung in Hannovers ÖPNV umstritten

datensicherheit.de, 11.12.2014
Stärkung des Datenschutzes: HmbBfDI begrüßt EuGH-Urteil zur Videoüberwachung

]]>
https://www.datensicherheit.de/videoueberwachung-grenzen-der-zulaessigkeit-und-beaufsichtigung/feed 0