Bundesdatenschutzbeauftragter – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sat, 16 Mar 2019 22:33:50 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.15 Datenschutz: Ulrich Kelber betont Wichtigkeit positiver Besetzung https://www.datensicherheit.de/datenschutz-ulrich-kelber-betont-wichtigkeit-positiver-besetzung https://www.datensicherheit.de/datenschutz-ulrich-kelber-betont-wichtigkeit-positiver-besetzung#respond Wed, 30 Jan 2019 20:40:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29876 Bundesdatenschutzbeauftragter hielt Impulsvortrag auf Neujahrsempfang 2019 des eco-Verbandes

[datensicherheit.de, 30.01.2019] Ulrich Kelber, der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), hat nach eigenen Angaben den Datenschutz „als ein zentrales und vor allem positiv besetztes Element der Digitalisierung hervorgehoben.

Für ein positives Datenschutz-Verständnis!

Beim diesjährigen Neujahrsempfang des Verbands der Internetwirtschaft (eco) am 29. Januar 2019 hat Kelber demnach in seinem Impulsvortrag noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, „wie wichtig es ist, Datenschutz als ein zentrales und vor allem positiv besetztes Element der Digitalisierung anzuerkennen“.

Datenschutz bereits bei Produktentwicklung mitdenken!

Gerade „angesichts der vielen Datenschutzvorfälle der letzten Monate“ sei es auch für die Internetwirtschaft wichtig, dass angekratzte Vertrauen der Nutzer zurückzugewinnen.
Kelber: „Das funktioniert aber nur, wenn man Datenschutz bereits bei der Entwicklung von Produkten mitdenkt. Tut man das konsequent, können sich hieraus auch für die Unternehmen Vorteile entwickeln.“

Datenschutzfreundliche Produkte und Dienstleistungen aus Deutschland!

Datenschutz sei kein Hemmschuh für Innovationen, betonte Kelber: „Er fördert diese sogar, wenn die Nutzer Vertrauen in die Sicherheit neuer Technologien haben.“
Wenn Wirtschaft und Politik dies im Blick hätten, könnten datenschutzfreundliche Produkte und Dienstleistungen aus Deutschland zu einem „weltweiten Benchmark“ werden.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 27.01.2019
13. Europäischer Datenschutztag: DSGVO gilt es besser zu machen

datensicherheit.de, 24.01.2019
Rekordstrafe für Google nach DSGVO-Verstoß: Warnung für andere Unternehmen

datensicherheit.de, 24.01.2019
Datenschutz: Mit Hardware-Authentifizierung zu mehr Sicherheit

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13. Europäischer Datenschutztag: DSGVO gilt es besser zu machen https://www.datensicherheit.de/13-europaeischer-datenschutztag-dsgvo-gilt-es-besser-zu-machen https://www.datensicherheit.de/13-europaeischer-datenschutztag-dsgvo-gilt-es-besser-zu-machen#comments Sun, 27 Jan 2019 18:02:18 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29833 Stellungnahme des neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, zum 28. Januar 2019

[datensicherheit.de, 27.01.2019] Der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, kommentiert anlässlich des „13. Europäischen Datenschutztages“ die endgültige Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im letzten Jahr: Nach einem „holprigen Start, viel Unsicherheit und mancherlei Falschmeldungen“ komme die DSGVO langsam im Alltag der Bürger, Unternehmen und Behörden an. Die ersten Monate mit dem neuen Datenschutzrecht zeigten aber auch, dass nicht alle datenschutzrechtlichen Probleme auf einen Schlag gelöst seien. Der „Europäische Datenschutztag“ wird auf Initiative des Europarats seit 2007 jährlich am 28. Januar begangen. Er erinnert an die Unterzeichnung der Konvention 108 des Europarats im Jahr 1981. Die Konvention 108 ist der wichtigste völkerrechtlich verbindliche Vertrag zum Datenschutz und wurde 2018 mit einem Änderungsprotokoll modernisiert.

Digitalisierung kann nur mit gutem Datenschutz gelingen

Die bei den deutschen Aufsichtsbehörden seit dem 25. Mai 2018 eingegangenen gut 27.000 Beschwerden und mehr als 12.000 gemeldeten Datenschutzverletzungen zeigten: Wirtschaft und Verwaltung stellten sich auf die Herausforderungen des neuen Rechts ein und die Menschen nähmen ihre Rechte selbstbewusst in Anspruch.
Kelber: „Zugleich machen die Zahlen deutlich, dass noch viel zu tun ist. Die aktuellen Ereignisse im Zusammenhang mit der Veröffentlichung gestohlener Daten haben darauf aufmerksam gemacht, dass die Digitalisierung auf Dauer nur mit gutem Datenschutz gelingen kann.“ Daran müssten Wirtschaft, Verwaltung, Politik, aber auch jeder Einzelne gemeinsam mitwirken. Die DSGVO biete hierfür in Europa – aber auch darüber hinaus – gute Voraussetzungen.

Digitalisierung braucht Vertrauen und Transparenz

Anlässlich des „13. Europäischen Datenschutztages“ wagt der BfDI bereits einen Blick in die Zukunft, in der bereits im kommenden Jahr die Evaluierung der DSGVO ansteht: „Digitalisierung braucht Vertrauen und Transparenz. Die Risiken der Bildung umfassender Profile, des Scorings oder der algorithmenbasierten Entscheidungen müssen deutlich stärker in den Fokus des Datenschutzrechts gerückt werden.“
Diese massiv in das Leben der Menschen eingreifenden vollständig automatisierten ablaufenden Prozesse müssten für die Menschen nachvollziehbar und in höchstem Maße transparent sein. „Auf der anderen Seite müssen wir die Kritik an einer wenig zielgerichteten Bürokratisierung ernstnehmen und genau hinschauen, an welchen Stellen die entschlackt werden kann, ohne dabei den Datenschutz zu schwächen“, betont Kelber.

Weitere Informationen zum Thema:

EUROPARAT
28. Januar – Datenschutztag

datensicherheit.de, 24.01.2019
Rekordstrafe für Google nach DSGVO-Verstoß: Warnung für andere Unternehmen

datensicherheit.de, 30.11.2018
EU-DSGVO: Datenschutz als Chance

datensicherheit.de, 27.01.2014
Veranstaltungen zum Europäischen Datenschutztag 2014

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Zeitzeuge der Datenschutz-Geschichte: Peter Schaars Rückblick auf seine Amtszeit https://www.datensicherheit.de/zeitzeuge-der-datenschutz-geschichte-peter-schaars-rueckblick-auf-seine-amtszeit https://www.datensicherheit.de/zeitzeuge-der-datenschutz-geschichte-peter-schaars-rueckblick-auf-seine-amtszeit#respond Fri, 15 Apr 2016 17:45:29 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25378 Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein interviewte den ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten

[datensicherheit.de, 15.04.2016] In einer aktuellen Stellungnahme betont das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), dass im Jahr 2016 „eine neue Etappe im Datenschutz“ beginnt. Verwiesen wird dabei auf die mit großer Stimmenmehrheit erfolgte Annahme der EU-Datenschutzreform am 14. April 2016 – ab 2018 gelten damit die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung in ganz Europa. Was dies genau für das allgemeine Datenschutzniveau und für die Rechte der Betroffenen bedeutet, wird nach Aussage des ULD in Deutschland auch davon abhängen, inwieweit die nationalen Spielräume genutzt werden und ob sich das Potenzial neuer Instrumente für einen besseren Datenschutz im europäischen Gefüge entfalten kann. Das ULD möchte sich aktiv dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen im Sinne eines wirksamen Datenschutzes weiterentwickelt werden.

Würdigung der Datenschutz-Geschichte

Für die Gestaltung der Zukunft sei ein Blick auf die Wurzeln des Datenschutzes und seine Geschichte hilfreich, um die Motivation für dieses Grundrecht und dessen Umsetzung in der Praxis noch besser zu verstehen und aus der Vergangenheit zu lernen, so das ULD.
In seiner Rubrik „Datenschutz-Geschichte“ auf der ULD-Website kommen daher prominente Zeitzeugen zu Wort, die ausführlich aus ihrer jeweiligen Perspektive berichten.
In dem nunmehr 17. Interview dieser Reihe wurde Peter Schaar befragt, der das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von 2003 bis zum Ende des Jahres 2013 ausübte. In dem Video-Interview mit ULD-Mitarbeitern blickt Schaar auf die Höhen und Tiefen dieser zehn Jahre zurück.

Datenschutz als eine gesellschaftliche Aufgabe

In dem Interview werde das Selbstverständnis der Aufgabenstellung eines Bundesbeauftragten ebenso thematisiert wie das vielfach schwierige Verhältnis zum Bundesinnenministerium – insbesondere zu Otto Schily – und die gesellschaftlichen Wirkungen der Snowden-Enthüllungen.
Schaar, von 2004 bis 2008 auch Leiter der europäische Gruppe der Datenschutzbeauftragten („Artikel-29-Datenschutzgruppe“), mache zudem die Schwierigkeiten deutlich, die bei der anstehenden Europäisierung des Datenschutzes nicht nur in Deutschland zu bewältigen seien. Es zeige sich, dass er Datenschutz als eine gesellschaftliche Aufgabe versteht, deren Deutungshoheit nicht privaten Stellen überlassen werden dürfe. Zugleich würden aber auch die engen Grenzen der Sanktionsmöglichkeiten des Bundesbeauftragten deutlich.

ULD, 12.04.2016
Interview mit Peter Schaar
Das Interview wurde für das ULD von Martin Rost und Henry Krasemann im Februar 2016 in Berlin geführt.

Weitere Informationen zum Thema:

ULD
Interviews zur Geschichte und Programmatik des Datenschutzes in Deutschland

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Zensus 2021: Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht Eckpunkte für eine datenschutzgerechte Volkszählung https://www.datensicherheit.de/zensus-2021-bundesdatenschutzbeauftragter-veroeffentlicht-eckpunkte-fuer-datenschutzgerechte-volkszaehlung https://www.datensicherheit.de/zensus-2021-bundesdatenschutzbeauftragter-veroeffentlicht-eckpunkte-fuer-datenschutzgerechte-volkszaehlung#respond Fri, 31 May 2013 14:07:34 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=21976 Vorschläge wurden vom Gesetzgeber und beteiligten Behörden nur teilweise übernommen

[datensicherheit.de, 31.05.2013] Anlässlich der Bekanntgabe der im Rahmen des Zensus 2011 ermittelten Bevölkerungszahlen für die Bundesrepublik Deutschland zieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bilanz und veröffentlicht Eckpunkte für eine datenschutzgerechte Ausgestaltung künftiger Volkszählungen. Peter Schaar: „Ich habe den Zensus 2011 während der Konzeptionsphase begleitet und mich für eine datenschutzgerechte Ausgestaltung eingesetzt. Jedoch wurden nicht alle Vorschläge vom Gesetzgeber oder von den beteiligten Behörden übernommen.“ Um frühzeitig auf wichtige datenschutzrechtliche Anliegen für den Zensus 2021 aufmerksam zu machen, listet das Eckpunktepapier maßgebliche datenschutzrechtliche Forderungen auf, die beim Zensus 2011 nicht angemessen berücksichtigt worden sind. Sie betreffen neben den gesetzlichen Grundlagen des Zensus auch Probleme bei dessen Durchführung.

Insbesondere sollten

  • nur diejenigen personenbezogenen Daten erhoben werden, die europarechtlich vorgegeben sind,
  • in sensiblen Sonderbereichen, wie etwa in Justizvollzugsanstalten, keine personenbezogenen Erfassungen durchgeführt werden,
  • die Gebäude- und Wohnungszählung als Stichprobe ausgestaltet werden,
  • auf Datenerhebungen bei Dritten verzichtet werden, da dies dem Grundsatz der Direkterhebung beim Betroffenen widerspricht,
  • die Auskunftsansprüche der Bürgerinnen und Bürger bundesweit einheitlich geregelt werden.Nach den Vorgaben der Europäischen Union wird die nächste Volkszählung in Deutschland im Jahr 2021 durchgeführt. In Kürze werden deswegen die hierfür notwendigen Vorbereitungen beginnen.
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Googles neue Datenschutzerklärung: Bundesdatenschutzbeauftragter sieht Verstoß gegen europäisches Recht https://www.datensicherheit.de/googles-neue-datenschutzerklaerung-bundesdatenschutzbeauftragter-sieht-verstoss-gegen-europaeisches-recht https://www.datensicherheit.de/googles-neue-datenschutzerklaerung-bundesdatenschutzbeauftragter-sieht-verstoss-gegen-europaeisches-recht#respond Tue, 28 Feb 2012 20:25:58 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19734

Foto: BfDI

Foto: BfDI

Umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten sei nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar

[datensicherheit.de, 28.02.2012] Die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) hat im Auftrag der „Artikel 29-Gruppe“ der Europäischen Datenschutzbehörden untersucht, inwieweit die von Google angekündigte neue Datenschutzerklärung den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts genügen:
Die Untersuchung der CNIL komme zu dem Ergebnis, dass die von dem Unternehmen für den 1. März 2012 angekündigte umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sei, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Die neue Google-Datenschutzerklärung werfe viele datenschutzrechtliche Fragen auf, sagt Peter Schaar. Insbesondere die Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten begegne erheblichen Bedenken. Kritisch sehe er es auch, dass die Nutzer der Neufassung der Datenschutzerklärung nicht in ausreichender Klarheit entnehmen könnten, welche Daten das Unternehmen für welche Zwecke erhebt, speichert, übermittelt und auswertet.
Schaar fordert nun Google auf, die für den 1. März 2012 angekündigte Umstellung der Datenverarbeitungsregeln des Unternehmens auszusetzen, bis alle Zweifel an der Rechtskonformität ausgeräumt sind.

Weitere Informationen zum Thema:

Google
Eine Datenschutzerklärung, viele Google-Produkte

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Antiterrorgesetze: Bundesdatenschutzbeauftragter fordert gründliche Evaluation https://www.datensicherheit.de/antiterrorgesetze-bundesdatenschutzbeauftragter-fordert-gruendliche-evaluation https://www.datensicherheit.de/antiterrorgesetze-bundesdatenschutzbeauftragter-fordert-gruendliche-evaluation#respond Thu, 02 Jun 2011 15:16:56 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15058 Foto: BfDI

Foto: BfDI

Auch völlig unbescholtene Bürger könnten ins Visier geraten, kritisiert Peter Schaar

[datensicherheit.de, 02.06.2011] In seinem jüngsten Blogbeitrag geht der Bundesdatenschutzbeauftragte auf den erbitterten Streit um die Verlängerung der weitgehenden Befugnisse für Nachrichtendienste ein, die diesen nach dem 11. September 2001 eingeräumt wurden:
Sicherheitspolitiker warnen vor anhaltenden terroristischen Bedrohungen und fordern, diese Befugnisse weiter gelten zu lassen. Peter Schaar will dabei gar nicht in Frage stellen, dass es solche Bedrohungen weiterhin gibt, aber dies rechtfertige seiner Meinung nach nicht die pauschale Verlängerung dieser Gesetze.
Er betont den „wesentlichen Unterschied zwischen 2001 und 2011“ – damals seien angesichts der Wucht und Grausamkeit der Anschläge „in großer Eile und ohne gründliche Diskussion“ umfangreiche Maßnahmenpakete durchgesetzt worden; heute könnten und müssten wir aber zurückschauen und bewerten, was die einzelnen Regelungen gebracht hätten – wie stark tatsächlich in die Grundrechte eingegriffen wurde, wie viele Menschen erfasst wurden und ob die in die Gesetze eingebauten Sicherungen funktioniert haben, etwa die parlamentarische Kontrolle und die Pflicht zur nachträglichen Benachrichtigung der von Überwachungsmaßnahmen Betroffenen.
Da viele dieser Befugnisse tief in die Grundrechte eindringen und ihre Handhabung – wie andere nachrichtendienstliche Maßnahmen – im Regelfall nicht gerichtlich überprüft werden, könnten auch völlig unbescholtene Bürger ins Visier geraten, kritisiert Schaar. Wer sich etwa unwissentlich im Umfeld eines Verdächtigen bewegt, könnte bereits erfasst worden sein, ohne von einem Terrorhintergrund oder Verdacht je zu erfahren. Solche Grundrechtseingriffe seien im Interesse aller mit einem „sorgsam rechtsstaatlich austarierten System“ so gering und so selten wie möglich zu halten.

Weitere Informationen zum Thema:

PETER SCHAAR. Der Blog, 27.05.2011
Antiterrorgesetze: Ausnahme oder Normalbetrieb?

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Mahnende Worte des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Vorstellung seines 23. Tätigkeitsberichts 2009-2010 https://www.datensicherheit.de/mahnende-worte-des-bundesdatenschutzbeauftragten-zur-vorstellung-seines-23-taetigkeitsberichts-2009-2010 https://www.datensicherheit.de/mahnende-worte-des-bundesdatenschutzbeauftragten-zur-vorstellung-seines-23-taetigkeitsberichts-2009-2010#respond Tue, 12 Apr 2011 12:48:05 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=14925 Unwillen auf Bürgerseite ob der Registrierung und Überwachung ihres alltäglichen Verhalten wächst

[datensicherheit.de, 12.04.2011] Am 12. April 2011 stellt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) den 23. Tätigkeitsberichts für die Jahre 2009 und 2010 vor:
In diesem Zusammenhang macht Peter Schaar deutlich, dass der Unwillen auf Bürgerseite ob der Registrierung und Überwachung ihres alltäglichen Verhalten wächst. Er fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag daher auf, diesen Bürgerwillen ernst zu nehmen und die angekündigten datenschutzrechtlichen Vorhaben nun umzusetzen.
Der 2010 von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz offenbare immerhin den Willen, aus den seit vielen Jahren bekannten Missständen Konsequenzen zu ziehen. Auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit mehr Rechtssicherheit bekommen sollten, sehe er es kritisch, dass etwa die offene Videoüberwachung der Beschäftigten ausgeweitet werden solle. Er hofft, dass die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs zügig erfolgen und zu einer deutlichen Verbesserung des Datenschutzes am Arbeitsplatz führen werden.
Die aktuellen Diskussionen über Straßenansichtsdienste wie „Microsoft Street Side“ oder „Google Street View“ und Soziale Netzwerke verdeutlichten, dass auch international agierende Unternehmen sich an deutsches und europäisches Datenschutzrecht halten müssten. Es könne nicht sein, dass Unternehmen heute ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer aussagekräftige Profile über sie im Internet erstellen könnten. Schaar bedauert, dass es bisher unter dem Stichwort „Rote-Linie-Gesetz“ bei Ankündigungen der Bundesregierung geblieben ist und nicht einmal ein diskussionsfähiger Entwurf vorliegt.
Rote Linien müsse es auch bei den Sicherheitsbehörden geben. Vor wenigen Wochen seien eklatante Mängel bei der Umsetzung des „SWIFT-Abkommens“ bekannt geworden und kürzlich aus Koalitionskreisen sei gefordert worden, die „Anti-Terror-Gesetze“ ohne eine systematische, ergebnisoffene und wissenschaftlich fundierte Überprüfung zu verlängern. Bei manchen scheine in Vergessenheit geraten zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt – zuletzt in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung – der staatlichen Überwachung deutliche Grenzen gesetzt habe, so Schaar. Eine umfassende Überwachung wäre mit der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Er erwartet, dass sich die Bundesregierung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene an dieser Maxime orientiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung bereits vor mehr als drei Jahren aufgegeben, ein voraussetzungsloses Auskunftsrecht der Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung zügig umzusetzen. Es sei nicht akzeptabel, dass die Finanzverwaltung den Betroffenen weiterhin nur bei Darlegung eines „berechtigten Interesses“ Auskunft zu ihren gespeicherten Daten gewähre. Schaar erwartet von der Bundesregierung, dass sie dieser Vorgabe endlich nachkommt.
Klare Vorgaben zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden hat der Europäische Gerichtshof formuliert. Da diese Entscheidung nicht zeitgerecht umgesetzt wurde, kommen auf Deutschland jetzt Strafzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu. Auch wenn sich das Urteil formal auf die Datenschutzaufsicht der Länder beziehe, seien dieselben Vorgaben auch auf Bundesebene zu beachten. Dies bedeute etwa, dass dem BfDI die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, Bußgelder bei Datenschutzverstößen von Telekommunikations- und Postdienstunternehmen zu verhängen. Leider habe sich die Bundesregierung entsprechenden Anregungen bislang konsequent verweigert.
Auch die geplante „Stiftung Datenschutz“ müsse finanziell und personell unabhängig sein. Die Bundesregierung solle jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Stiftung auf einer gesicherten Basis ihre Arbeit aufnehmen kann.
Zusammen mit den Datenschutzbeauftragten der Länder hat Schaar konkrete Vorstellungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts vorgelegt. Der deutsche und der europäische Rechtsrahmen müssten gewährleisten, dass der Datenschutz mit der rasanten technologischen Entwicklung Schritt halte. Datenschutz sei heute weniger denn je durch Rechtsnormen sicherzustellen. Datenschutztechnologie müsse die Menschen dazu befähigen, die Kontrolle über ihre Daten wiederzugewinnen.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 12.04.2011
23. Tätigkeitsbericht 2009 – 2010

BfDI, 12.04.2011
Bundesdatenschutzbeauftragter stellt 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010 vor.

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Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht Kriterienkatalog für De-Mail-Dienste https://www.datensicherheit.de/bundesdatenschutzbeauftragter-veroeffentlicht-kriterienkatalog-fuer-de-mail-dienste https://www.datensicherheit.de/bundesdatenschutzbeauftragter-veroeffentlicht-kriterienkatalog-fuer-de-mail-dienste#respond Wed, 19 Jan 2011 20:59:10 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=14277 Planungssicherheit für Anbieter von De-Mail-Diensten und Grundlage für Prüfgutachten zur Zertifizierung

[datensicherheit.de, 19.01.2011] Am 18. Januar 2011 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einen vorläufigen Kriterienkatalog für den Datenschutz-Nachweis von De-Mail-Diensten publiziert:
Im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens sollen De-Mail-Diensteanbieter nachweisen, dass die durch sie angebotenen Dienste hohe Anforderungen an die Sicherheit und den Datenschutz erfüllen. Der Kriterienkatalog soll Planungssicherheit für die Anbieter von De-Mail-Diensten bieten und dient als Grundlage für die notwendigen Prüfgutachten für die Zertifizierung. Dieser Katalog soll Gutachtern im Rahmen des Prozesses der Zertifikatsvergabe ein auf den De-Mail-Dienst zugeschnittenes Anforderungsprofil bieten, als Grundlage für die Beauftragung entsprechender Prüfstellen dienen und Transparenz über die wesentlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen, die alle De-Mail-Anbieter erfüllen müssen, schaffen.
Der Kriterienkatalog basiert auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von De-Mail-Diensten; er soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens finalisiert werden.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 18.01.2011
De-Mail: Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht Kriterienkatalog

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https://www.datensicherheit.de/bundesdatenschutzbeauftragter-veroeffentlicht-kriterienkatalog-fuer-de-mail-dienste/feed 0
Bundesdatenschutzbeauftragter für grundsätzlich nur temporäre Datenspeicherung in Sozialen Netzwerken https://www.datensicherheit.de/bundesdatenschutzbeauftragter-fuer-grundsaetzlich-nur-temporaere-datenspeicherung-in-sozialen-netzwerken https://www.datensicherheit.de/bundesdatenschutzbeauftragter-fuer-grundsaetzlich-nur-temporaere-datenspeicherung-in-sozialen-netzwerken#respond Tue, 02 Nov 2010 22:58:29 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13716 „Recht auf Vergessenwerden“ muss aber gegen andere Rechtsgüter wie etwa die Meinungsfreiheit abgewogen werden

[datensicherheit.de, 02.11.2010] Der Radiergummi gehöre ebenso wie Bleistifte, Anspitzer und Lineal zur Grundausrüstung eines jeden Schulanfängers in der realen Welt. Über die Sinnhaftigkeit einer elektronischen Version des Radiergummis werde in letzter Zeit kontrovers diskutiert – die Frage, wie einmal erfasste digitale Daten wieder verschwinden könnten, gewinne angesichts immer umfangreicherer Informationsbestände im Internet zunehmende Dringlichkeit, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seinem Datenschutzforum, „Peter Schaar. Der Blog“, am 31.10.2010:
Auch über das „Recht, vergessen zu werden“ werde in Expertenkreisen weltweit gesprochen. In der Frühphase des Datenschutzes vor 30, 40 Jahren habe es eigentlich keine ernsthaften Zweifel an der Notwendigkeit gegeben, dass personenbezogene Daten auch wieder gelöscht werden müssten – alle Datenschutzgesetze hätten entsprechende Vorgaben enthalten, wonach Daten, sobald sie für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, zu löschen seien.
Mit dem Aufkommen des Internets habe sich die Situation dramatisch geändert. Peter Schaar hält die Grundsatzfrage nach dem „Ob“ und „Warum“ der Löschung für entscheidend. Selbstverständlich müsse das „Recht auf Vergessenwerden“ – jedenfalls im Sinne des Anspruchs, früheres Verhalten nicht lebenslang vorgehalten zu bekommen – gegen andere Rechtsgüter wie etwa die Meinungsfreiheit abgewogen werden.
So müsse es sich laut Schaar ein Politiker – und auch ein Datenschutzbeauftragter – gefallen lassen, dass seine Äußerungen auch im Internet dokumentiert und diskutiert werden. Wer sich von Berufswegen in die Öffentlichkeit begibt, muss demnach damit leben, dass sich die Öffentlichkeit für ihn interessiert, und zwar auch dann, wenn es ihm unangenehm ist.
Menschen aber, die ohne nachzudenken alle möglichen Lebenssachverhalte twitterten oder Fotos von sich veröffentlichten, müssten die Gelegenheit und das Recht bekommen, Informationen über sich wieder aus dem Netz zu entfernen – und sie hätten einen Anspruch darauf, dass entsprechende Daten, die sich technisch bedingt nicht ausradieren ließen, einem „Verwertungsverbot“ unterworfen würden. Gerade bei interaktiven Diensten – wie Sozialen Netzwerken – sollte es selbstverständlich sein, dass die Nutzer die Dauer der Datenspeicherung selbst bestimmten und dass entsprechende datenschutzfreundliche Voreinstellungen getroffen würden; so sollte die „Lebensdauer“ von Statusmeldungen und Kurznachrichten auf einige Tage und Wochen begrenzt werden, plädiert der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Das Konzept eines „Digitalen Radiergummis“ schließe auch ein, dass man sich wirksam gegen die Veröffentlichung der eigenen Daten durch Dritte wehren können müsste. Dazu gehöre auch ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen die systematischen Erfassung und Veröffentlichung von Daten, die direkte oder indirekte Rückschlüsse auf die eigenen Lebensverhältnisse zuließen – allerdings unter Beachtung der oben genannten Ausnahmen.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, Peter Schaar, 31.10.2010
Der digitale Radiergummi und das Recht, vergessen zu werden

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Neues Datenschutzforum im Internet eröffnet https://www.datensicherheit.de/neues-datenschutzforum-im-internet-eroeffnet https://www.datensicherheit.de/neues-datenschutzforum-im-internet-eroeffnet#respond Fri, 03 Jul 2009 06:33:48 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=4032

Foto: BfDI

Foto: BfDI

Datenschutz ist alltägliches Thema für Bürger

[datensicherheit.de, 03.07.2009] Peter Schaar, Bundesbeauftrager für den Datenschutz und die Informationsfreiheit betonte anläßlich der Eröffnung des Datenschutzforums: „Wir alle haben in unserem Alltag mit dem Thema Datenschutz zu tun. Es wird Zeit, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Wissen, ihre Meinungen und Erfahrungen zu aktuellen Themen und Problemen mit dem Datenschutz einbringen können. Sie sollen sagen, was Sie von den Datenverarbeitern, uns Datenschützern und der Politik erwarten und hierüber miteinander diskutieren. Ich wünsche mir aber auch, dass dieses Forum die Neugierde auf den Datenschutz nicht nur bei Fachleuten, sondern auch bei denjenigen weckt, die bislang diesem Thema eher zurückhaltend gegenüberstehen.“
Gegenstand des neuen Forums ist nicht die datenschutzrechtliche Beratung in Einzelfällen. Fragen zu konkreten Anlässen oder personenbezogene Eingaben werden – schon im Hinblick auf die Wahrung der Vertraulichkeit – weiterhin persönlich beantwortet.
Das Forum wird wechselnde Themen zum Inhalt haben und startet mit den Fragen: „Sind meine Daten geschützt? Ist der Datenschutz noch zeitgemäß?“
Diskutieren Sie mit, ob die Bürger machtlos gegenüber der Datensammelwut sind. Muss das Datenschutzrecht verschärft werden? Was kann der Einzelne tun?

Nutzungshinweise und weitere Details zu dem Forum sind der Homepage des BfDI http://www.datenschutzforum.bund.de zu entnehmen.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 01.07.2009
Neues Datenschutzforum im Internet, Pressemitteilung 12/2009

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