Bundeskartellamt – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 24 Jun 2020 20:32:27 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 facebook: BfDI begrüßt Urteil des BGH https://www.datensicherheit.de/facebook-bfdi-bgh-urteil https://www.datensicherheit.de/facebook-bfdi-bgh-urteil#respond Wed, 24 Jun 2020 19:01:58 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=36684 Wichtiger „Etappensieg für den Datenschutz“

[datensicherheit.de, 24.06.2020] Professor Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), hat Stellung zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Juni 2020 genommen – dieses sei ein wichtiger „Etappensieg für den Datenschutz“. Der BGH hatte vorläufig den Vorwurf des Bundeskartellamts bestätigt, dass facebook seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

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Foto: Bundesregierung/Kugler

Prof. Ulrich Kelber dankt dem Bundeskartellamt für seine Initiative.

Uneingeschränkte Profilbildung von facebook als Missbrauch bewertet

„Ich danke dem Bundeskartellamt für seine Initiative. Wettbewerbsrecht und Datenschutz gehen Hand in Hand. Die Richter halten in ihrer Entscheidung zwar nicht die Verstöße von facebook gegen die Datenschutz-Grundverordnung für ausschlaggebend. Dennoch betont der BGH, dass die uneingeschränkte Profilbildung aufgrund der Nutzungsbedingungen einen Missbrauch darstellt“, so Professor Kelber.
Auch wenn es bis zur endgültigen Entscheidung noch dauern könne, schaffe dieses Urteil vorläufig Klarheit. Professor Kelber erwartet demnach, dass facebook „die Entscheidung akzeptiert und die Datenverarbeitung beendet“.

Verbotenes Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens bei facebook festgestellt

Die Wettbewerbshüter hätten bei facebook „verbotenes Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens“ festgestellt. Private Nutzer müssten in die weitreichenden Nutzungsbedingungen einwilligen. Danach nutze facebook auch Daten von Diensten wie „WhatsApp“, „Instagram“ oder Webseiten außerhalb des Sozialen Netzwerks.
Der Nutzer habe keine Wahl, ob er diese Datenverknüpfung zulassen möchte. Das Bundeskartellamt hatte laut BfDI darin einen Verstoß von facebook gegen die Wettbewerbsbeschränkungen gesehen. Unter anderem habe sich die Behörde dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berufen. Der BfDI hatte nach eigenen Angaben bereits im Februar 2019 auf die engen Verbindungen zwischen Wettbewerbsrecht und Datenschutz hingewiesen.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 07.02.2019
Wegweisende Entscheidung des Bundeskartellamtes zu Facebook

datensicherheit.de, 17.06.2020
BfDI: DSGVO-Bilanz positiv, aber Verbesserungspotenzial

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Bundeskartellamt geht gegen facebook vor https://www.datensicherheit.de/bundeskartellamt-geht-gegen-facebook-vor https://www.datensicherheit.de/bundeskartellamt-geht-gegen-facebook-vor#respond Thu, 07 Feb 2019 19:59:24 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29956 Datenschutzwidrige Geschäftspraktiken unvereinbar mit fairem Wettbewerb

[datensicherheit.de, 07.02.2019] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) nimmt Stellung zum Beschluss des Bundeskartellamts 1 vom 7. Februar 2019, wonach wesentliche Teile des Geschäftsmodells von facebook als unzulässig bewertet werden. Diese Entscheidung betrifft demnach die massiven Datensammlungen über Nutzer außerhalb von facebook, einerseits durch andere Unternehmen der facebook-Gruppe wie WhatsApp und Instagram, andererseits auf unzähligen Webseiten von dritten Unternehmen.

„Tatbestände des Wettbewerbsmissbrauchs“

Die Zusammenführung von Daten hinter dem Rücken der Nutzer, die intransparenten Verfahren und fehlenden bzw. unwirksamen Einwilligungen der Nutzer seien aus datenschutzrechtlicher Hinsicht „nicht zulässig“ und würden nun auch als „Tatbestände des Wettbewerbsmissbrauchs“ geahndet.
Der Datenaustausch zwischen facebook und den Tochterunternehmen wie z.B. WhatsApp sei eine Datenübermittlung, für die es einer Rechtsgrundlage bedürfe. Im Datenschutz gebe es „kein Konzernprivileg“ – und allein das Bestehen einer wirtschaftlichen Einheit reiche nicht, um Nutzerdaten nach Belieben auszutauschen.

Vorgehen des Kartellamts „eine konsequente Reaktion“

Aus HmbBfDI-Sicht ist das Vorgehen des Kartellamts „eine konsequente Reaktion“ auf die Strategie von facebook, Wachstum auf Kosten des Daten- und Verbraucherschutzes zu erzielen und die somit gegen den fairen Wettbewerb gerichtet sei. Dies zeige, wie eng Datenschutz und Wettbewerbsrecht mittlerweile zusammengewachsen seien.
„Die heutige Entscheidung macht klar: Datenschutzwidrige Geschäftspraktiken und fairer Wettbewerb schließen sich aus. facebook wird bei der Zusammenführung von Daten aus Drittquellen das Selbstbestimmungsrecht der Nutzer auch aus Wettbewerbsgründen berücksichtigen müssen“, führt der HmbBfDI, Prof. Dr. Johannes Caspar, aus.

Daten- und Verbrauchschutz in der EU nicht auf Dauer zu unterlaufen

„Datenschutz und Verbrauchschutz lassen sich in der EU nicht auf Dauer unterlaufen. Dass der Konzern sich nunmehr auf die Europäische Datenschutzgrundverordnung und die Zuständigkeit der irischen Datenschutzkommission verweist, ist schon bemerkenswert. Dort liegen bereits zahlreiche Verfahren, in denen es um den Vorwurf erheblicher Verstöße gegen das EU-Datenschutzrecht durch facebook und verschiedene Tochterunternehmen geht“, so Caspar.
Zudem sei es ein Irrtum zu glauben, diese Verfahren würden allein durch die irische Datenschutzkommission entschieden. Diese müsse als federführende Behörde zwar einen Entscheidungsentwurf erarbeiten. „Soweit andere Datenschutzbehörden damit nicht einverstanden sind, liegt die Entscheidungskompetenz beim Europäischen Datenschutzausschuss.“

Weitere Informationen zum Thema:

Bundeskartellamt, 07.02.2019
Bundeskartellamt untersagt Facebook die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen / Bundeskartellamt hat Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt

datensicherheit.de, 01.10.2018
Facebook-Angriff erfolgt über typische Sicherheitslücke

datensicherheit.de, 25.07.2018
Nutzer klagen über nachlässigen Datenumgang von Facebook

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