Bundespolizei – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 22 Mar 2021 21:20:02 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Bundespolizeigesetz: Professor Ulrich Kelber kritisiert Novelle https://www.datensicherheit.de/bundespolizeigesetz-bfdi-kritik-novelle https://www.datensicherheit.de/bundespolizeigesetz-bfdi-kritik-novelle#respond Mon, 22 Mar 2021 13:54:02 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39403 BfDI erinnert daran, dass Bundespolizei nur Sonderpolizei mit begrenztem Aufgabenspektrum ist

[datensicherheit.de, 22.03.2021] Prof. Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), hält nach eigenen Angaben die geplante Neufassung des Bundespolizeigesetzes für verfassungsrechtlich bedenklich: „Die Befugnisse der Bundespolizei sollen erweitert und den Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes angeglichen werden. Dabei wird verkannt, dass es sich bei der Bundespolizei um eine Sonderpolizei mit begrenztem Aufgabenspektrum handelt. Sie soll Bahnhöfe, Flughäfen und die Landesgrenze schützen.“ Zur Novelle des Bundespolizeigesetzes habe sich der BfDI gegenüber dem Deutschen Bundestag unter anderem in einer schriftlichen Stellungnahme geäußert.

Bundespolizei könnte präventiv Telekommunikation der Bürger überwachen

Zukünftig soll demnach die Bundespolizei präventiv die Telekommunikation der Bürger überwachen dürfen – dies betreffe auch Fälle ohne konkreten Anfangsverdacht. Hierbei wäre die Schwelle angesichts der Tiefe eines solchen Grundrechtseingriffs viel zu niedrig angesetzt. Außerdem solle der Bundespolizei eine sogenannte „Quellen-TKÜ“ ermöglicht werden, mit der letztendlich Smartphones und Laptops infiltriert und ausgespäht werden könnten.
Problematisch daran sei, dass hierfür gezielt Sicherheitslücken ausgenutzt werden müssten. Dies senke das Sicherheitsniveau für alle digitalen Kommunikationsgeräte. Schließlich solle die Bundespolizei auch die Möglichkeit für eine „echte“ Online-Durchsuchung bekommen.

Erweiterte Befugnis der Bundespolizei zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen

Die Befugnis der Bundespolizei zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie etwa das Abnehmen von Fingerabdrücken oder das Anfertigen von Fotos einer Person, solle mit dem neuen Entwurf auf Fälle noch gar nicht begangener Straftaten erweitert werden. Auch hierbei stelle sich die Frage, „ob die im Gesetzentwurf vorgesehene Eingriffsschwelle einer möglichen verfassungsgerichtlichen Prüfung standhält“.
Die europäischen Vorgaben zu den wesentlichen Aufsichtsbefugnissen der Datenschutzbehörden würden im Entwurf nur ansatzweise umgesetzt. „Damit werden dem BfDI unnötige Hürden für die Ausübung seiner Datenschutzkontrolle auferlegt.“

Neufassung des Bundespolizeigesetzes könnte zu Vertragsverletzungsverfahren führen

Die sei besonders problematisch, weil an anderer Stelle die bisher vorgesehene datenschutzrechtliche Vorabprüfung und Beratung durch die sogenannten Errichtungsanordnungen ersatzlos gestrichen worden sei. Kelber warnt:
„Das beschädigt den Rechtsstaat. Aufgrund der mangelhaften Umsetzung meiner Befugnisse in nationales Recht halte ich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland für möglich.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 12.02.2021
Bundespolizeigesetz: DAV sieht Licht und Schatten

BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 09.03.2021
Stellungnahme zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei

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Bahntickets: Bundespolizeiinspektion Bremen warnt vor illegalen Verkäufern https://www.datensicherheit.de/bahntickets-bundespolizeiinspektion-bremen-warnt-illegalen-verkaeufern https://www.datensicherheit.de/bahntickets-bundespolizeiinspektion-bremen-warnt-illegalen-verkaeufern#respond Tue, 05 Mar 2013 17:54:42 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=21458 Verdacht des Erschleichens von Leistungen, der Urkundenfälschung und des Betrugs

[datensicherheit.de, 05.03.2013] Eigentlich habe die 44-jährige Frau am Fahrausweisautomaten im Bahnhof Uelzen nur ein Ticket nach Hamburg kaufen wollen, als sie von zwei unbekannten Männern freundlich angesprochen worden sei. Für zehn Euro hätten diese ihr ein „nicht mehr benötigtes Niedersachsen-Ticket“ angeboten – abgestempelt, aber augenscheinlich nicht unterschrieben… Die Fahrt dieser Dame am 4. März 2013 endete aber schon zwei Stationen weiter bei der Bundespolizei im Bahnhof Lüneburg, denn die Zugbegleiterin des „Metronom 82131“ habe die Radierungen auf dem Fahrschein bemerkt, berichtet die Bundespolizeiinspektion Bremen.
Nach deren Angaben hatte die Frau danach selbst unterschrieben – folglich fehlte nicht nur ihr Fahrschein, sondern es bestand der Verdacht des Erschleichens von Leistungen, der Urkundenfälschung und des Betrugs. „Allesamt Straftaten und keine Kavaliersdelikte“, betont die Bundespolizei. Wie auch immer vor Gericht entschieden wird, so seien eine Strafanzeige, der Zeitverlust, die Vernehmung und der anschließende Ticketkauf zur Weiterreise mehr als ärgerlich. Denn ob es die beiden illegalen Ticketverkäufer tatsächlich gab, bleibe fraglich.
Allerdings überredet eine ganze Reihe von Tätern immer wieder Bahnreisende zum Kauf vermeintlicher Schnäppchen. Insgesamt registrierte die Bundespolizeiinspektion Bremen nach eigenen Angaben im Jahr 2012 rund 1.100 Betrugsfälle im Zusammenhang mit Fahrausweisen der DB AG und anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Delikte habe im Zusammenhang mit dem Verkauf von ver- oder gefälschten „Niedersachsen-Tickets“ gestanden.
„Ticket-Schnäppchen“ könnten also teuer werden, warnt die Bundespolizei. Fahrkarten sollte man nur an regulären Stellen und Automaten erwerben. Dubiose Personen sollten umgehend gemeldet werden; dann könne die Bundespolizei die wahren Täter zur Anzeige bringen.

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Telekommunikationsüberwachung im Bundesverwaltungsamt ohne Verfassungsschutz https://www.datensicherheit.de/telekommunikationsueberwachung-im-bundesverwaltungsamt-ohne-verfassungsschutz https://www.datensicherheit.de/telekommunikationsueberwachung-im-bundesverwaltungsamt-ohne-verfassungsschutz#respond Tue, 09 Feb 2010 15:00:28 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=9998 Peter Schaar mahnt für Kooperation zwischen BKA und Bundespolizei besondere gesetzliche Regelung an

[datensicherheit.de, 09.02.2010] Bundesinnenminister Thomas de Maizière habe entschieden, die Einrichtungen zur Telekommunikationsüberwachung im Bundesverwaltungsamt nicht auf das Bundesamt für Verfassungsschutz auszudehnen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßt diese Entscheidung:
Eine umfassende Bündelung der Telekommunikationsüberwachung der verschiedenen Sicherheitsbehörden hätte die Grenzen zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten „verwischt und das Trennungsgebot verletzt“. Schaar mahnt eine gesetzliche Regelung für die Durchführung von Telekommunikationsüberwachungen für Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei durch das Bundesverwaltungsamt an. Diese Kooperation zweier Polizeibehörden stelle eine in besonderer Weise sensible Behördenkooperation dar, die erheblich in das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis eingreife – sie bedürfe daher einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 08.02.2010
Verzicht auf gemeinsame Abhörzentrale von Polizei und Nachrichtendiensten ist zu begrüßen

datensicherheit.de, 04.08.2009
Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Überwachungszentrale des Bundesverwaltungsamtes / Inbetriebnahme ohne gesetzliche Grundlage

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