Bundespresseamt – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 23 Jul 2025 10:44:00 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Urteil zu facebook-Fanpages: BfDI überdenkt weitere rechtliche Schritte https://www.datensicherheit.de/urteil-facebbook-fanpage-bfdi https://www.datensicherheit.de/urteil-facebbook-fanpage-bfdi#respond Wed, 23 Jul 2025 22:43:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49221 Vor dem Verwaltungsgericht Köln fand die Verhandlung zur Frage des rechtmäßigen Betriebs einer „facebook“-Seite („Fanpage“) der Bundesregierung statt – der BfDI-Bescheid von 2023 wurde aufgehoben

[datensicherheit.de, 24.07.2025] Laut einer aktuellen Meldung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt nun in den verbundenen Verfahren des Bundespresseamts (BPA) sowie der Meta Platforms Ireland Ltd. (Meta) gegen die BfDI ein Urteil vor: Vor der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln fand demnach am 22. Juli 2025 die mündliche Verhandlung zur Frage des rechtmäßigen Betriebs einer „facebook“-Seite („Fanpage“) der Bundesregierung statt. Das Gericht habe der Klage zum Teil stattgegeben und den BfDI-Bescheid von 2023 aufgehoben. Die Klage von Meta sei indes in drei von vier Punkten abgewiesen worden.

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Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider wird sich die Urteilsbegründung sehr gründlich ansehen und entscheiden, ob der Fall ggf. der nächsthöheren Instanz vorgelegt wird

Auch auf „facebook“-Fanpages sollten Bürger Informationen von Behörden rechtssicher nutzen können

Die BfDI-Vertreterin vor dem Gericht, Prof. Dr. Indra Spiecker, Direktorin des Instituts für Digitalisierung der Universität Köln, begrüßt, dass es zügig eine Entscheidung gab und das Gericht sich in der mündlichen Verhandlung sehr intensiv mit der Problematik befasst hat:

  • „Ziel der BfDI in dem Verfahren war und ist es sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger die Informationen von Behörden rechtssicher auch auf Sozialen Medien nutzen können. Auch wenn der Ausgang des Verfahrens nicht den Erwartungen entspricht, sind wir nun einen Schritt weiter.“

Das BPA hatte gegen einen Bescheid des damaligen BfDI aus dem Februar 2023 geklagt, in dem dieser unter anderem den Betrieb der „facebook“-Fanpage der Bundesregierung wegen Datenschutzmängeln untersagt hatte. Für problematisch hielt der BfDI unter anderem die Einwilligungen von Nutzern beim Setzen bestimmter Cookies. Obwohl der Bescheid nicht an Meta gerichtet war, hat das Unternehmen im Jahr 2023 gegen ihn ebenfalls eigenständig Klage erhoben. „Diese hat das Gericht in drei von vier Punkten für unzulässig erklärt.“

Betreiber sogenannter Fanpages auf „facebook“ können laut EuGH für Datenschutzmängel verantwortlich gemacht werden

Das Verfahren geht unter anderem auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2018 zurück (EuGH, Urt. v. 05.06.2018, C-210/16 „Wirtschaftsakademie“). Das höchste Gericht der Europäischen Union (EU) hatte hierbei entschieden, dass nicht „facebook“ allein für Einhaltung des Datenschutzes auf seiner Plattform zuständig sei, sondern auch die Betreiber sogenannter Fanpages für Datenschutzmängel verantwortlich gemacht werden könnten.

  • Diese gemeinsame Verantwortung von Plattform und Seitenbetreibern sei inzwischen durch eine Vielzahl weiterer Urteile auf europäischer Ebene gefestigt und ausgebaut worden (z.B. EuGH, Urt. v. 10.07.2018, C-25/17 „Zeugen Jehovas“ und EuGH, Urt. v. 29.07.2019, C-40/17 „Fashion ID“). Ob auch zwischen Meta und dem BPA eine gemeinsame Verantwortlichkeit bestand, lag dem Gericht zur Klärung vor.

„Ich werde mir die Urteilsbegründung sehr gründlich ansehen und entscheiden, ob ich die Sache der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, zur Entscheidung vorlege“, kommentiert die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider. Sie sei sich bewusst, dass viele Behörden in Deutschland auf Antworten aus diesem Gerichtsverfahren gewartet hätten, um ihre eigene Social-Media-Strategien rechtskonform auszurichten. Auch seien in manchen Bundesländern noch Verfahren anhängig, so zum Beispiel in Sachsen aber auch in anderen europäischen Ländern.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 22.02.2023
facebook: Betrieb der Fanpage der Bundesregierung vom BfDI untersagt / Betrieb einer facebook-Fanpage laut BfDI nicht datenschutzkonform möglich

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facebook: Betrieb der Fanpage der Bundesregierung vom BfDI untersagt https://www.datensicherheit.de/facebook-betrieb-fanpage-bundesregierung-bfdi-verbot https://www.datensicherheit.de/facebook-betrieb-fanpage-bundesregierung-bfdi-verbot#respond Wed, 22 Feb 2023 15:35:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42970 Betrieb einer facebook-Fanpage laut BfDI nicht datenschutzkonform möglich

[datensicherheit.de, 22.02.2023] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, hat nach eigenen Angaben das Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der „facebook“-Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Ein entsprechendes Schreiben habe er zu Beginn der Woche versendet. „Das BPA hat ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit diesen umzusetzen.“ Es habe die Möglichkeit, innerhalb eines Monats gegen den Bescheid des BfDI zu klagen.

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Foto: Bundesregierung/Kugler

Prof. Ulrich Kelber: Das BPA muss als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden!

BfDI fordert, stets Grundrechte der Bürger zu wahren

„Ich habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer ,facebook’-Fanpage nicht datenschutzkonform möglich ist“, betont Professor Kelber. Dies zeigten ihre eigenen Untersuchungen und das Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz.

„Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten. Dies ist nach dem Ergebnis meiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich.“

Professor Kelber findet es wichtig, dass der Staat über Soziale Medien erreichbar ist und Informationen teilen kann. Indes stellt er klar: „Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.“

BfDI kritisiert insbesondere Fehlen einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Da sich insbesondere die Interessen von Betreibern von Fanpages und von „Meta“ ergänzten, bestehe nach Einschätzung des BfDI eine gemeinsame Verantwortlichkeit für die Verarbeitung der bei Nutzung der Fanpage erhobenen personenbezogenen Daten“.

Das BPA müsse als Verantwortlicher nachweisen können, „dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden“. Einen solchen Nachweis habe das BPA im Verfahren nicht zur aufsichtsbehördlichen Überzeugung erbringen können.

Der BfDI kritisiert insbesondere, „dass es nach seiner Begutachtung hier bislang an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung fehlt“. Außerdem müsse nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz für die Verwendung nicht unbedingt erforderlicher Cookies und ähnlicher Tracking-Technologien eine Einwilligung eingeholt werden. Im Falle der „facebook“-Fanpages werde eine solche Einwilligung jedoch nach Ergebnis der aufsichtsbehördlichen Prüfungen derzeit nicht wirksam eingeholt.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 23.03.2022
Beschluss zur Task Force Facebook-Fanpages

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