Bundesverband – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sat, 28 Jun 2025 19:04:39 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.15 Kupfer-Glas-Migration: Verbraucherzentrale fordert Verhinderung von Versorgungslücken und Preissteigerungen https://www.datensicherheit.de/kupfer-glas-migration-verbraucherzentrale-forderung-verhinderung-versorgungsluecken-preissteigerungen https://www.datensicherheit.de/kupfer-glas-migration-verbraucherzentrale-forderung-verhinderung-versorgungsluecken-preissteigerungen#respond Sat, 28 Jun 2025 22:56:08 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48668 Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Stellung zum betreffenden Impulspapier der Bundesnetzagentur genommen

[datensicherheit.de, 29.06.2025] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 23. Juni 2025 Stellung zur „Kupfer-Glas-Migration“, konkret zum betreffenden Impulspapier der Bundesnetzagentur, genommen – der vzbv fordert, dass beim Umstieg auf Glasfasernetze Versorgungslücken und Preissteigerungen verhindert werden.

vzbv-stellungnahme-impulspapier-bundesnetzagentur-kupfer-glas-migration

Abbildung: vzbv

Der vzbv fordert u.a., dass Verbraucher trotz des Wechsels immer mit Internetanschlüssen versorgt bleiben

Bis 2030 flächendeckend alle EU-Haushalte mit gigabitfähiger Glasfaser zu versorgen

Durch den schrittweisen Wechsel von alten Kupferkabeln (DSL) auf moderne Glasfasernetze sollen demnach bis 2030 flächendeckend alle Haushalte in Deutschland und der Europäischen Union (EU) mit gigabitfähiger Glasfaser versorgt werden. Dies sehen demnach die „Gigabitstrategie“ der Bundesregierung und ein „White Paper“ der Europäischen Kommission vor.

Die Bundesnetzagentur hat hierzu ein Impulspapier veröffentlicht, welches den geltenden Rechtsrahmen in Deutschland beim schrittweisen Umstieg von Kupfer- auf Glasfasernetze umreißt und aufzeigt, wie dieser angewendet werden kann. Der vzbv stellt hierzu klar, dass Verbraucher trotz des Wechsels immer mit Internetanschlüssen versorgt werden müssen.

Verbraucherzentrale warnt vor Versorgungslücken während der Transformation

Verbraucher seien von dem Umstellungsprozess in vielfältiger Weise betroffen: „Für sie besteht das Risiko, dass es zu Versorgungslücken kommt, wenn die alte Netzinfrastruktur abgeschaltet wird. Zudem könnte die Umstellung auf leistungsfähigere Leitungen deutliche Preissteigerungen bedeuten.“

Der vzbv fordert unter anderem konkret:

  • Gewährleistung der Versorgungskontinuität
    Kupferanschlüssen dürften erst abgeschaltet werden, wenn eine gleichwertige Glasfaserinfrastruktur vorhanden ist.
  • Keine zwingende Preissteigerung
    Glasfaserbasierte Tarife sollten mit vergleichbar niedrigen Übertragungsraten und Preisen wie vor der Umstellung angeboten werden.
  • Transparente Abschaltpläne
    Verbraucher müssten frühzeitig über konkrete Pläne zur Abschaltung der Kupferleitungen informiert und zur Umstellung auf Glasfaser angeregt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 23.06.2024
KUPFER-GLAS-MIGRATION VERBRAUCHERFREUNDLICH GESTALTEN / Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) zum Impulspapier der Bundesnetzagentur zur regulierten Kuper -Glas-Migration

Bundesnetzagentur, 28.04.2025
Im­pul­se zur re­gu­lier­ten Kup­fer-Glas-Mi­gra­ti­on / Ausgabejahr 2025

Die Bundesregierung, 24.02.2023
Leistungsstarke Netze für den digitalen Aufbruch Gigabitstrategie der Bundesregierung / Bis zum Jahr 2030 soll es flächendeckend Glasfaseranschlüsse bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort geben, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind. In der Gigabitstrategie formuliert die Bundesregierung klare Ziele und konkrete Maßnahmen, wie sie das erreichen will.

Europäische Kommission
Paket zur Lage der digitalen Dekade 2025

datensicherheit.de, 29.03.2025
Dringender Branchenappell zum Glasfaser- und Mobilfunkausbau an Digitalministerkonferenz / Branchenverbände ANGA, Bitkom, BREKO und VATM fordern investitionsfreundliche und wettbewerbsorientierte Politik zur Umsetzung der Digitalen Transformation

datensicherheit.de, 27.09.2022
Bitkom-Warnung: Hohe Stromkosten gefährden Ausbau der Netze und Gigabitstrategie / Sogar Digitalisierung insgesamt könnte laut Bitkom ausgebremst werden

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Verbrauchertäuschung: Verbraucherzentrale fordert Warnhinweise auf Mogelpackungen https://www.datensicherheit.de/verbrauchertaeuschung-verbraucherzentrale-forderung-warnhinweis-mogelpackungen https://www.datensicherheit.de/verbrauchertaeuschung-verbraucherzentrale-forderung-warnhinweis-mogelpackungen#respond Fri, 28 Jun 2024 07:31:34 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44965 Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern besseren Schutz vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt

[datensicherheit.de, 28.06.2024] „Die Packung Streichfett hat auf einmal nur noch 400 Gramm statt 500 Gramm Inhalt oder ein Orangensaft wird vom Fruchtsaft zum Fruchtnektar mit Zuckerwasser – bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis.“ Solche sogenannten Mogelpackungen fänden sich immer häufiger im Supermarkt. Für Verbraucher seien diese versteckten Preiserhöhungen auf den ersten Blick oft kaum zu erkennen. In Frankreich müssten nun Lebensmitteleinzelhändler ab dem 1. Juli 2024 solche Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. „Auch in Deutschland muss es endlich vorangehen!“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) fordern die Bundesregierung auf, „Mogelpackungen zu regulieren“.

Verbraucher sollten Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können

Verbraucher müssten Mogelpackungen beim Einkauf „auf einen Blick“ erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten „für mindestens sechs Monate“ mit einem Warnhinweis versehen werden, fordert der vzbv. Aus Sicht des vzbv und der vzhh müsse die Bundesregierung Verbraucher besser vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt schützen.

Verbraucherzentrale Hamburg dokumentiert Mogelpackungen

Die vzhh führt nach eigenen Angaben „seit vielen Jahren“ eine Liste mit Mogelpackungen. Im Jahr 2023 habe sie mit über 100 veröffentlichten Beispielen die bislang höchste Anzahl an Mogelpackungen registriert. Auch im Jahr 2024 zeichneten sich hohe Beschwerdezahlen ab. Unter den Mogelpackungen gebe es sowohl Beispiele für „Shrinkflation“ (Veränderung des Inhalts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis) als auch „Skimpflation“ (Austausch von hochwertigen Zutaten durch kostengünstigere Inhaltsstoffe).

Reduzierte Inhaltsmenge bei gleichbleibendem Preis fällt Verbrauchern oft nicht direkt auf

„Viele Menschen bemerken nicht, wenn sie bei ihrem täglichen Einkauf zu einer Mogelpackung greifen. Eine reduzierte Inhaltsmenge bei gleichbleibendem Preis fällt oft nicht direkt auf. Noch schwieriger ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erkennen, wenn Hersteller hochwertige Zutaten durch minderwertige austauschen“, erläutert Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verärgerung der Kunden sei „riesig“.

Aufruf an Bundesregierung, der Verbrauchertäuschung einen Riegel vorzuschieben

In Zeiten hoher Lebensmittelpreise sparten einige Hersteller an Inhalt und Qualität und täuschten so Verbraucher, moniert der vzbv und fordert die Bundesregierung auf, dieser „Verbrauchertäuschung“ einen Riegel vorzuschieben. So habe zwar das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) in einem Eckpunktepapier im Juni 2023 angekündigt, Mogelpackungen verbieten zu wollen. Doch dieses Vorhaben liege seitdem in der Ressortabstimmung. Der vzbv und die vzhh fordern nun, „dass das BMUV das Thema Mogelpackungen endlich angeht und sich nicht nur auf Mogelpackungen mit geringem Inhalt bezieht, sondern alle Formen von Shrink- und Skimpflation berücksichtigt“. Die Bundesregierung müsse sich zudem auch auf EU-Ebene für eine gesetzliche Regulierung von Mogelpackungen einsetzen.

Regelungen zum Verbraucherschutz vor Mogelpackungen in Europa

In Ungarn (seit 1. März 2024) und in Frankreich (ab 1. Juli 2024) müssten Lebensmitteleinzelhändler Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Aus Sicht des vzbv könne ein Hinweis am Regal nur eine Übergangslösung sein: Es müssten diejenigen in die Pflicht genommen werden, welche Mogelpackungen in Umlauf bringen – die Hersteller. In Frankreich könnten Verbraucher Mogelpackungen bei einer staatlichen Stelle melden. Der vzbv fordert demnach eine solche Meldestelle auch für Deutschland – aus Sicht des vzbv könne dafür dessen Web-Portal „Lebensmittelklarheit“ dienen.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband
MOGELPACKUNGEN – VERBRAUCHERTÄUSCHUNG AUF DEN ZWEITEN BLICK / Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu Shrinkflation und Skimpflation

verbraucherzentrale Hamburg
Mogelpackung…

verbraucherzentrale
LEBENSMITTEL KLARHEIT / Portal für mehr Durchblick

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Greenwashing bei Geldanlagen: BaFin plant Regelwerk https://www.datensicherheit.de/greenwashing-geldanlagen-bafin-planung-regelwerk https://www.datensicherheit.de/greenwashing-geldanlagen-bafin-planung-regelwerk#respond Tue, 03 Aug 2021 17:07:57 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40501 Klaus Müller kommentiert geplante BaFin-Regulierung für als nachhaltig beworbene Investmentfonds

[datensicherheit.de, 03.08.2021] Laut einer aktuellen Meldung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beabsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gegen die steigende Gefahr von sogenanntem Greenwashing bei Geldanlagen vorzugehen: „Laut einem gestern veröffentlichten Richtlinien-Entwurf müssen Fonds, die als nachhaltig beworben werden, künftig mindestens 75 Prozent ihrer Anlagen nachhaltig investieren.“ In seiner Stellungnahme kommentiert vzbv-Vorstand Klaus Müller, des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dieses Vorhaben.

vzbv begrüßt Initiative der BaFin

Müller erläutert: „Auch bei Geldanlagen besteht die Gefahr von Greenwashing. Es ist deshalb gut, dass die BaFin die Anbieter von Nachhaltigkeitsfonds dazu verpflichten will, dass sie im Kern auch nachhaltig anlegen.“ Aber auch der Gesetzgeber sei gefordert. Die Mehrheit der Verbraucher erwarte, dass als „nachhaltig“ beworbene Anlagen auch zu konkreten Veränderungen führten – „also zum Beispiel Treibhausgasemissionen reduzieren oder Sozialstandards verbessern“.

Bundesregierung sollte Impuls der BaFin aufgreifen

Bei vielen Geldanlagen sei eine solche Wirkung allerdings unklar. „Der vzbv erwartet, dass die Bundesregierung sich hier für klare Standards und Definitionen einsetzt: Anlagen sollten nur als ,nachhaltig‘ bezeichnet werden, wenn sie einen messbaren Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen leisten und mehr sind als reine Werbeversprechen“, fasst Müller die vzbv-Position zusammen.“

Weitere Informationen zum Thema:

BaFin, 02.08.2021
Nachhaltige Investmentvermögen: BaFin konsultiert Richtlinie

BaFin, 02.08.2021
Konsultation 13/2021 – Konsultationsfassung / Download

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Statt bequemem Online-Kauf grenzenloser Ärger https://www.datensicherheit.de/statt-bequemem-online-kauf-grenzenloser-aerger https://www.datensicherheit.de/statt-bequemem-online-kauf-grenzenloser-aerger#respond Tue, 24 Nov 2020 20:20:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38258 Verbraucher haben bei außereuropäischen Bestellungen über Online-Marktplätze vielfältige Probleme

[datensicherheit.de, 24.11.2020] Eine aktuelle Umfrage des verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat nach dessen Angaben ergeben, dass Verbraucher bei außereuropäischen Bestellungen über Online-Marktplätze vielfältige Probleme haben. Der vzbv fordert im Rahmen des „Digital Services Act“, dass Online-Marktplätze stärker für die Einhaltung von Verbraucherrechten in die Verantwortung genommen werden. Die angekündigte Reform der Produktsicherheitsrichtlinie müsse auch Online-Marktplätze umfassen, so dass auch für diese „die EU-Regeln zur Produktsicherheit und Verantwortlichkeit gelten“. 93 Prozent der Befragten erwarteten (eher), dass Online-Marktplätze dafür sorgten, dass Händler auf der Plattform die EU-Regeln befolgen.

Online-Bestellung: 41 Prozent haben unangenehme Erfahrungen gemacht

Gut vier von zehn Befragten (41 Prozent), die schon einmal etwas online im außereuropäischen Ausland bestellt haben, geben demnach an, dass dabei etwas schiefgelaufen ist. Dazu gehörten lange oder ausbleibende Lieferungen, schwieriger Widerruf oder vereinzelt sogar gefährliche und unsichere Waren.
Das habe eine repräsentative vzbv-Befragung ergeben. Der vzbv sieht nach eigenen Angaben die Verantwortung hierbei auch bei den Online-Marktplätzen. Dazu habe der vzbv ein neues Positionspapier veröffentlicht und setze sich für die Reform der Produktsicherheitsrichtlinie ein.

Prominente Rolle von Online-Marktplätzen muss sich in Verantwortung für angebotene Produkte widerspiegeln

„Verbraucher sagen ‚ich kaufe bei dem Online-Marktplatz‘ und nicht ‚ich kaufe bei einem Anbieter in China‘“, berichtet Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Diese prominente Rolle von Online-Marktplätzen muss sich auch in ihrer Verantwortung für die angebotenen Produkte widerspiegeln.“
Online-Marktplätze müssten für die Einhaltung von Verbraucherrechten haften, „wenn sie einen beherrschenden Einfluss auf die Anbieter ausüben und keine ausreichenden Sorgfaltspflichten übernehmen“.

Umfrage zu Problemen bei Online-Käufen inner- und außerhalb der EU

Unter Befragten, die online außerhalb der EU eingekauft haben, geben laut vzbv 41 Prozent an, dass sie Probleme hatten – innerhalb Deutschlands oder der EU sei dies bei 23 Prozent der Fall gewesen.
Zu den häufigsten Beschwerdegründen zählten verzögerte sowie gänzlich ausbleibende Lieferungen, schlechte Qualität der Waren oder Schwierigkeiten beim Widerruf und der Rücksendung. Eine deutliche Mehrheit (93 Prozent) der Befragten erwarteten (eher), dass Online-Marktplätze dafür sorgten, dass Händler auf der Plattform EU-Regeln befolgten.

Online-Marktplätze sollten in die Verantwortung genommen werden

Der vzbv sieht den „Digital Services Act“ als Chance, Online-Marktplätze stärker in die Pflicht zu nehmen: „Treten Online-Marktplätze faktisch selbst als Vertragspartner auf oder üben sie einen entscheidenden Einfluss auf die Anbieter aus, müssen sie selbst wie ein Vertragspartner haften.“
Der Online-Marktplatz könne sich von dieser Haftung befreien, wenn er nachweisen könne, den betreffenden Anbieter umfassend überprüft zu haben.

Produktsicherheitsrichtlinie sollte Bedeutung von Online-Marktplätzen bei Einfuhr unsicherer Produkte anerkennen

„Es ist höchste Zeit, dass die europäische Produktsicherheitsrichtlinieüberarbeitet wird. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2001 haben sich Vertriebswege und Verbraucherpräferenzen fundamental gewandelt“, erläutert Müller.
Die Richtlinie müsse die gewachsene Bedeutung von Online-Marktplätzen bei der Einfuhr von unsicheren und gefährlichen Produkten anerkennen. Hierfür müssten Online-Marktplätze rechtlich als Akteur in der Lieferkette definiert werden und somit mitverantwortlich für die Sicherheit der auf ihrer Plattform gehandelten Produkte sein.

Marktüberwachung stärken, um globale Herausforderungen im Online-Handel zu meistern

Um die globalen Herausforderungen im Online-Handel zu meistern, brauche es auch stärkere Zollbehörden und mehr Kooperation zwischen Marktüberwachungsbehörden. Dazu zähle etwa eine engere behördliche Zusammenarbeit in der EU, aber auch mit wichtigen Handelspartnern wie China, den USA und Großbritannien.
Die Herausforderungen des globalen Online-Handels hat der vzbv am Nachmittag des 24. November 2020 digitalen Veranstaltung „Verbraucher im globalen Online-Handel“ diskutiert.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 24.11.2020
VERBRAUCHERFRUST STATT EINKAUFSGLÜCK ( Verbrauchersituation auf Online-Marktplätzen in der Praxis

verbraucherzentrale Bundesverband, 16.11.2020
VERANTWORTUNG UND HAFTUNG VON TRANSAKTIONSPLATTFORMEN / Forderungen des vzbv

verbraucherzentrale Bundesverband, 01.10.2020
SICHERE PRODUKTESTÄRKEN DAS VERBRAUCHERVERTRAUEN /

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Starker Verbraucherschutz für die ePrivacy-Verordnung gefordert https://www.datensicherheit.de/starker-verbraucherschutz-eprivacy-verordnung-forderung https://www.datensicherheit.de/starker-verbraucherschutz-eprivacy-verordnung-forderung#comments Mon, 18 Nov 2019 15:45:16 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35183 vzbv-Vorstand Klaus Müller sieht Überschreitung Roter Linien beim gegenwärtigen Entwurf

[datensicherheit.de, 18.11.2019] Klaus Müller, Vorstand des verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), geht in seinem aktuellen Kommentar auf die Absicht der Europäischen Kommission ein, mit der ePrivacy-Verordnung den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessern zu wollen. Die Verhandlungen im EU-Rat stünden kurz vor dem Abschluss. Der nun bekannt gewordene Entwurf der finnischen Ratspräsidentschaft überschreitet laut Müller aus Verbraucherschutzperspektive jedoch mehrere Rote Linien:

Klaus Müller, vzbv

Foto: vzbv – Gert Baumbach

Klaus Müller: „Bundesregierung sollte vorliegenden Entwurf der ePrivacy-Verordnung ablehnen!“

Derzeitiger Entwurf zur ePrivacy-Verordnung inakzeptabel

„Der aktuell diskutierte Entwurf zur ePrivacy-Verordnung überschreitet gleich mehrere Rote Linien und ist aus Sicht des vzbv inakzeptabel“, betont Müller. Unternehmen sollen demnach weitreichenden Zugriff auf sensible Nutzerdaten bekommen, ohne Einwilligung der Betroffenen. Telekommunikations-Firmen könnten zum Beispiel Metadaten wie Standort, Uhrzeit, Datum und Dauer eines Anrufs weiterverarbeiten dürfen. Aus Sicht des vzbv ist dies „nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs vereinbar“.

Bundesregierung wird aufgefordert, aktuelle Fassung abzulehnen

Werbefinanzierten Nachrichtenseiten wollten die EU-Mitgliedsstaaten mit einer Sonderregelung sogar das webseiten- und geräteübergreifende Tracking der Nutzer ohne deren Einwilligung und ohne Schutzvorkehrungen erlauben. Müller: „Die Bundesregierung hatte sich im Juli 2019 in einer Stellungnahme zur ePrivacy-Verordnung verbraucherfreundlich positioniert und Rote Linien definiert. Der aktuell im EU-Rat diskutierten Entwurf verstößt an mehreren Stellen dagegen.“ Der vzbv fordert die Bundesregierung deshalb auf, „diesen Entwurf abzulehnen und sich für starken Verbraucherschutz bei der ePrivacy-Verordnung einzusetzen“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 15.03.2019
Ambitionierte E-Privacy-Verordnung gefordert

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Unerlaubte Telefonwerbung: vzbv-Aufruf zur wirksamen Bekämpfung https://www.datensicherheit.de/unerlaubte-telefonwerbung-vzbv-aufruf-zur-wirksamen-bekaempfung https://www.datensicherheit.de/unerlaubte-telefonwerbung-vzbv-aufruf-zur-wirksamen-bekaempfung#respond Wed, 25 Sep 2019 20:21:37 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34732 verbraucherzentrale Bundesverband fordert Pflicht zur schriftlichen Bestätigung telefonisch angebahnter Verträge

[datensicherheit.de, 25.09.2019] Der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert in einer aktuellen Stellungnahme, „dass telefonisch angebahnte Verträge, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhafte Verpflichtungen eingehen, künftig in Textform bestätigt werden müssen“. Zusammen mit anderen Maßnahmen könnte so unerlaubte Telefonwerbung endlich wirksam eingedämmt werden.

Energie-, Telekommunikations- und Versicherungsverträge, Presseabonnements u.a.

Alle telefonisch angebahnten Verträge über Dauerschuldverhältnisse müssten künftig in Textform bestätigt werden – erst dann dürften sie wirksam werden. Das sollte für am Telefon abgeschlossene Energie- und Telekommunikationsverträge gelten, aber auch für Versicherungen, Presseabonnements und andere Verträge.

Energielieferantenwechsel

Bei Verträgen zum Energielieferantenwechsel sollten die beteiligten Stellen das Wechselverfahren erst nach Vorlage der Bestätigung in Textform starten dürfen.

Bereits im März 2019 angekündigter Gesetzentwurf

Die Bundesregierung müsse handeln und den bereits im März 2019 angekündigten Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge nun zügig vorlegen.

E-Privacy-Verordnung

Wenn die E-Privacy-Verordnung in Kraft tritt, werde damit auf europäischer Ebene abschließend geregelt, ob Telefonanrufe zu Werbezwecken nur mit einer entsprechenden Einwilligung des Verbrauchers zulässig sind. Die gegenwärtige Beschlusslage des Europäischen Parlaments wolle Werbeanrufe jedoch schon dann zulassen, wenn der Verbraucher nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Bundesregierung müsse daher in den weiteren Verhandlungen auf dem Einwilligungserfordernis bestehen.

Anbieter-Rufnummer übermitteln

Außerdem müsse die Bundesregierung in den Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung darauf hinarbeiten, dass Anbieter ihre Rufnummer übermitteln und eindeutig auf den werblichen Charakter ihres Anrufs hinweisen müssten.

Computergestützte Anrufe verbieten

Computergestützte Anrufe (predictive dialing) müssten verboten werden. Für Verbraucher hätten solche Anrufe keinen Mehrwert. Die erfassten Beschwerden zeigten, „dass es ein Ärgernis für Verbraucher ist, wenn das Telefon bei hundert Verbrauchern gleichzeitig klingelt und nur bei dem, der als erster abhebt, tatsächlich ein Gespräch zu Stande kommt“.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 20.09.2019
SCHLUSS MIT UNERLAUBTER TELEFONWERBUNG / Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobenen Verträgen

datensicherheit.de, 22.10.2010
Dreister Missbrauch von Telefonnummern und Identitäten: Telefonwerbung für angebliche Schutzlisten und Glücksspiele

datensicherheit.de, 12.08.2009
Telefonwerbung: Unseriöse Unternehmen weichen auf ausländische Anschlüsse aus

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vzbv zur Urheberrechtsreform: Allgemeine Überwachungspflicht sollte verhindert werden https://www.datensicherheit.de/vzbv-allgemeine-ueberwachungspflicht-verhindern https://www.datensicherheit.de/vzbv-allgemeine-ueberwachungspflicht-verhindern#respond Tue, 17 Sep 2019 18:41:11 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34583 Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlicht Stellungnahme

[datensicherheit.de, 17.09.2019] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet, dass die Bundesregierung „mit der Umsetzung des neuen EU-Urheberrechts begonnen“ habe. Das Thema sei brisant: „Vor einem halben Jahr gab es deutschlandweite Proteste gegen ,Uploadfilter‘. Gemeint ist damit eine Filtersoftware, mit der bestimmte Dienste-Anbieter Urheberrechtsverletzungen auf ihren Internet-Seiten ausschließen und entsprechende Inhalte löschen sollen.“ Der vzbv erhebt nach eigenen Angaben in einer beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingereichten Stellungnahme vier Kernforderungen:

Umstrittene Filterpflicht möglichst zurückhaltend umsetzen!

Die umstrittene Filterpflicht (Art. 17, „Uploadfilter“) sei möglichst zurückhaltend umzusetzen. Eine allgemeine Überwachungspflicht auf den betroffenen Plattformen müsse verhindert werden.

Unberechtigtes Löschen oder Sperren vermeiden!

Unberechtigtes Löschen oder Sperren von Inhalten müsse vermieden werden. Nötig seien deshalb Sanktionen für (wiederholt) falsche Angaben oder den Missbrauch des Meldesystems.

Strafgebühren für übereifrige Webplattformen!

Wirksame Beschwerdeverfahren seien wichtig. Es handele sich dabei aber immer um Maßnahmen, die im Nachhinein, also nach Sperrung oder Löschung ansetzten. Für den Nutzer sei dies häufig schon zu spät. Entscheidend sei ein Gegenrisiko für Plattformen: Wer „zu viel“ oder „zu leichtfertig“ löscht, sollte mit Strafgebühren rechnen müssen.

Erlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalten muss erkannt werden!

Die gegenwärtigen Uploadfilter seien nicht gut genug, um die erlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu erkennen. Das könnten zum Beispiel Zitate, Satire, Parodien oder Nachahmungen sein. Darauf müsse der Gesetzgeber eine überzeugende Antwort finden, zum Beispiel in Form von „Schwellenwerten“ oder „Pre-flagging“. Der vzbv fordert zudem, „das Konzept der ,Pastiche‘ (wie zum Beispiel die Mischung von Kunststilen) für ,user generated content‘ nutzbar zu machen“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 09.09.2019
eco kritisiert: Urheberrecht-Richtlinie wird Internet für immer verändern

datensicherheit.de, 06.06.2019
EU-Urheberrecht tritt in Kraft: eco fordert Augenmaß

datensicherheit.de, 08.03.2019
Urheberrechtsreform: Protestabschaltung bei Wikipedia Deutschland

atensicherheit.de, 26.02.2019
Urheberrecht: Warnung vor datenschutzrechtlichen Risiken

datensicherheit.de, 17.02.2019
Upload-Filter: Faires europäisches Urheberrecht wird verspielt

datensicherheit.de, 14.02.2019
Trilog-Kompromiss für Europäische Urheberrechtsreform ausgehandelt

datensicherheit.de, 21.01.2019
eco: Chance für ein faires europäisches Urheberrecht nutzen

datensicherheit.de, 11.09.2018
EU-Urheberrechtsrichtlinie: eco nimmt Stellung zur erneuten Abstimmung

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Datenschutz: Verbraucherverbände brauchen laut vzbv starkes Verbandsklagerecht https://www.datensicherheit.de/datenschutz-verbraucherverbaende-starkes-verbandsklagerecht https://www.datensicherheit.de/datenschutz-verbraucherverbaende-starkes-verbandsklagerecht#respond Mon, 10 Dec 2018 18:27:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29516 verbraucherzentrale Bundesverband publiziert Stellungnahme „ZU EINEM FAIREN WETTBEWERB GEHÖRT AUCH DER DATENSCHUTZ“

[datensicherheit.de, 10.12.2018] Der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben im Innenausschuss des Deutschen Bundestags zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts Stellung genommen. Diskutiert worden seien dabei auch Vorschläge, wonach es Wettbewerbs- und Verbraucherverbänden nicht mehr möglich wäre, Datenschutz-Verstöße nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) vor Gericht zu bringen.

Große Digitalkonzerne wirksam auf Einhaltung von Datenschutzregeln verpflichten!

Jutta Gurkmann, Bereichsleiterin im vzbv, kommentiert: „Verbraucherverbänden muss es weiterhin möglich sein, große Digitalkonzerne wirksam auf die Einhaltung von Datenschutzregeln zu verpflichten. Hierfür brauchen wir ein starkes Verbandsklagerecht.“

Falsches Signal an Unternehmen befürchtet

Die pauschale Abschaffung der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage im Datenschutz wäre das falsche Signal an Unternehmen, die sich zulasten der Verbraucher Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Stellungnahme zur Bedeutung des datenschutzrechtlichen Klagerechts

Der vzbv hat zu der Bedeutung des datenschutzrechtlichen Klagerechts für die Arbeit der Verbraucherschutzverbände eine Stellungnahme verfasst, die anlässlich der Anhörung am 10. Dezember 2018 veröffentlicht wurde.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 10.12.2018
ZU EINEM FAIREN WETTBEWERB GEHÖRT AUCH DER DATENSCHUTZ

datensicherheit.de, 30.11.2018
EU-DSGVO: Datenschutz als Chance

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Luftsicherheit in Deutschland: Einheitliche Standards und Vorgaben gefordert https://www.datensicherheit.de/luftsicherheit-in-deutschland-einheitliche-standards-und-vorgaben-gefordert https://www.datensicherheit.de/luftsicherheit-in-deutschland-einheitliche-standards-und-vorgaben-gefordert#respond Tue, 19 Jun 2018 21:43:51 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27632 Bundesverband für Luftsicherheit schlägt ständigen Bund-Länder-Ausschuss vor

[datensicherheit.de, 19.06.2018] Die FASAG (Federal Aviation Security Association of Germany – Bundesverband für Luftsicherheit e.V.) fordert in einer aktuellen Stellungnahme, „Luftsicherheit aus einer Hand“ zu anzubieten und hierzu einen ständigen Bund-Länder-Ausschuss zu etablieren. Diese Einrichtung soll demnach zur verbindlichen Klärung aller grundsätzlichen Fragen für alle Beteiligten sorgen. Dieser Ausschuss solle darüber hinaus in der Lage sein, die NQS (Nationale Qualitätskontrolle für Luftsicherheit) für die Aufsicht der dann verbindlich festgelegten Rahmenbedingungen zu beauftragen.

Einheitliche Standards und Vorgaben!

„Mit dem Flickenteppich von unterschiedlichen Vorschriften, Zuständigkeiten und Entscheidungen muss endlich Schluss sein“, fordert der FASAG-Vorstandsvorsitzende, Prof. Elmar Giemulla.
Es müsse jetzt dafür gesorgt werden, dass in allen Bereichen der Luftsicherheit in Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben gelten und umgesetzt werden, betont Giemulla.

Über 30 Luftsicherheitsbehörden…

Die in der letzten Legislaturperiode erfolgte Revision des Luftsicherheitsgesetzes hat nach Auffassung von FASAG „nicht zu einer ernsthaften Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen in Hinsicht auf eine Vereinheitlichung geführt“.
Nach wie vor seien über 30 Luftsicherheitsbehörden damit beschäftigt, die Standards zu kontrollieren, was einen negativen, potenziell sogar gefährlichen Einfluss auf die Luftsicherheit habe.

Unterschiedliche Schulungs- und Prüfungsansätze bei der Ausbildung

Aus vielen, der FASAG vorliegenden Fällen werde ersichtlich, dass die verschiedenen Luftsicherheitsbehörden, Landesluftsicherheitsbehörden und Bundesbehörden wie das Luftfahrt-Bundesamt und die Bundespolizei in wichtigen Detailfragen zu unterschiedlichen Bewertungen kämen.
Als Beispiel wurde demnach genannt, dass nicht einmal der Begriff der „Sicherheitskontrolle“ zehn Jahre nach der Veröffentlichung der EG-Grundverordnung national einheitlich definiert sei.
Darüber hinaus könne man täglich unterschiedliche Schulungs- und Prüfungsansätze bei der Ausbildung von Kontrollpersonal erleben, wobei die Passagiere im Süden Deutschlands anders als im Norden kontrolliert würden.

Überfällige Vereinheitlichung aller Maßnahmen im Bereich der Luftsicherheit

Laut Giemulla appelliert die FASAG in diesem Zusammenhang eindringlich an den Bundesinnenminister, sich seiner Verantwortung für die Luftsicherheit bewusst zu werden. Denn die Aufgabe Luftsicherheit werde, soweit sie nicht vom Bund selbst ausgeübt werde, von den Ländern im Auftrag des Bundes wahrgenommen.
Der Bundesinnenminister sollte deshalb nicht nur seine Weisungs- und Koordinierungsbefugnisse aktiv wahrnehmen, sondern er müsse auch die dringend anzupassenden, bzw. neu zu erstellenden Rechtsvorschriften wie die Luftsicherheitsschulungsverordnung, das Fortbildungs- und Ausbilderkonzept und die einheitliche Prüfungsordnung für Luftsicherheitskräfte aktiv vorantreiben. Die Voraussetzungen dafür lägen seit dem Änderungsgesetz des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) vor.
Das von FASAG angestrebte Bund-Länder-Gremium würde – ohne die Notwendigkeit einer Rechtsänderung – eine Plattform schaffen, „um endlich die lange überfällige Vereinheitlichung aller Maßnahmen im Bereich der Luftsicherheit zu gewährleisten“.

Weitere Informationen zum Thema:

FEDERAL AVIATION SECURITY ASSOCIATION OF GERMANY –
BUNDESVERAND FÜR LUFTSICHERHEIT E.V.

LBA, 23.04.2008
Verordnung (EG) Nr. 300/2008

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

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Mithaftung von Reiseportal-Betreibern für Beschreibung der Leistungen https://www.datensicherheit.de/mithaftung-von-reiseportal-betreibern-fuer-beschreibung-der-leistungen https://www.datensicherheit.de/mithaftung-von-reiseportal-betreibern-fuer-beschreibung-der-leistungen#respond Mon, 23 Apr 2018 12:51:06 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27482 Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt Entscheidung des Oberlandesgerichts München

[datensicherheit.de, 23.04.2018] Laut einer aktuellen Meldung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) darf ein Reiservermittler seine Haftung für eine falsche oder irreführende Beschreibung der Reiseleistungen auf seiner Website nicht generell ausschließen. In diesem Sinne hat demnach das Oberlandesgericht (OLG) München nach einer vzbv-Klage gegen die Betreibergesellschaft eines Reiseportals entschieden.

Nicht immer nur der Reiseveranstalter verantwortlich

„Das Gericht hat klargestellt, dass sich Vermittler nicht völlig von der Haftung für falsche Angaben freizeichnen können“, erläutert Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Wenn der Vermittler zum Beispiel aufgrund von Kundenbeschwerden weiß, dass die Hotelbeschreibung des Reiseveranstalters nicht stimmt, muss er die Angaben korrigieren“, so Hoppe. Er könne sich nicht darauf berufen, dass immer nur der Reiseveranstalter verantwortlich sei.
Die Betreibergesellschaft habe in ihren Geschäftsbedingungen unter der Überschrift „Haftungsbeschränkungen“ darauf verwiesen, dass die Angaben zu den vermittelten Reiseleistungen ausschließlich auf Informationen der Leistungsträger beruhten und keine eigenen Zusagen des Vermittlers gegenüber dem Reiseteilnehmer darstellten.
Diese Klausel sei nach Auffassung des OLG München so auszulegen, dass Kunden gegen den Vermittler dann keinerlei Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger Angaben zu den vermittelten Reisen geltend machen könnten. Ein solch genereller Haftungsausschluss aber sei mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar.

Reiseangaben: Vermittler ist mitverantwortlich

Die Richter hätten klargestellt, dass es sich bei der Vermittlung von Reisen rechtlich um eine Geschäftsbesorgung handele, die vom Vermittler die Einhaltung von Sorgfaltspflichten erfordere. Davon könne er sich nicht mit einer Klausel in den Geschäftsbedingungen befreien.
Hat er falsche Angaben auf seiner Website verschuldet, müsse er dem Kunden den dadurch entstandenen Schaden ersetzen. Das sei der Fall, wenn er Angaben eines Reiseveranstalters falsch darstellt oder Informationen wiedergibt, von denen er weiß, dass sie unrichtig sind.
Der vzbv begrüßt das Urteil: „Vermittlungsportale sind nur dann für die Suche und den Vergleich von Reiseangeboten nützlich, wenn sich Verbraucher auf die Angaben etwa zu Hotels, Kosten und Abflugterminen verlassen können“, betont Hoppe. „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Vermittler dafür eine Mitverantwortung tragen.“

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 13.04.2018
Reiseportal haftet für falsche Angaben

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