CETA – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 25 Mar 2019 00:11:08 +0000 de hourly 1 foodwatch kritisiert CETA-Zusatzerklärung der EU https://www.datensicherheit.de/foodwatch-kritisiert-ceta-zusatzerklaerung-der-eu https://www.datensicherheit.de/foodwatch-kritisiert-ceta-zusatzerklaerung-der-eu#comments Fri, 14 Oct 2016 19:43:45 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25975 Mangelhafte Verankerung des Vorsorgeprinzips im Vertragstext kritisiert

[datensicherheit.de, 14.10.2016] Der foodwatch e.V. erhebt aus aktuellem Anlass in einer kritischen Stellungnahme einen schweren Vorwurf gegen die EU: Mit einem „dreisten Formulierungstrick“ wolle diese der Kritik an einer mangelhaften Verankerung des Vorsorgeprinzips in dem geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA begegnen. Der neue Entwurf einer Zusatzerklärung zu CETA sei „reine Augenwischerei“, so Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch.

Vorwurf: Mangelhafte Verankerung des Vorsorgeprinzips!

Das Vorsorgeprinzip sei ein fest im europäischen Recht verankerter Grundsatz. Demnach müsse der Staat zum Beispiel die Gesundheit der Verbraucher vorsorglich schützen, selbst wenn eine Gefahr noch nicht mit letzter wissenschaftlicher Sicherheit belegt sei.
Ein wesentlicher Kritikpunkt von foodwatch an CETA ist die mangelhafte Verankerung des Vorsorgeprinzips im Vertragstext.
Diesem und anderen Kritikpunkten wolle die Europäische Kommission eben mit einer „Joint Declaration“, einer gemeinsam mit Kanada und den EU-Mitgliedstaaten abgefassten interpretatorischen Zusatzerklärung zu CETA, begegnen. In einem neuen, am 13. Oktober 2016 bekannt gewordenen Entwurf dieser Erklärung werde der Deutschen Presseagentur zufolge nun erstmals wörtlich Bezug auf den Vorsorgegedanken genommen: „Die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und Kanada bestätigen noch einmal ihre Verpflichtungen, die sie hinsichtlich von Vorsorge in internationalen Abkommen eingegangen sind.“

Trickreiche Formulierung kritisiert

Diese neue Erklärung solle offenbar vorgeben, jetzt endlich das Vorsorgeprinzip in CETA zu verankern –doch an der Substanz des Vertragstextes ändere sie nichts, kritisiert Blanken: „Das Trickreiche der jetzt vorgelegten Formulierung erkenne man erst auf den dritten Blick. Denn der Entwurf der Zusatzerklärung verweist nicht einfach auf das Vorsorgeprinzip, sondern auf Vorsorge-,Verpflichtungen‘, die EU, EU-Mitgliedstaaten und Kanada, in internationalen Abkommen‘ eingegangen sind.“ Das sei eine wesentliche Einschränkung, mit der „bedeutende Teile des Vorsorgeprinzips, wie wir es in Europa kennen, über Bord geworfen würden!“, so Blanken.
In internationalen Abkommen sowie im CETA-Vertragstext beschränke sich der Vorsorgegedanke auf den Umwelt- und Arbeitsschutz – in der EU erstrecke er sich aber auch auf den Verbraucherschutz und den Schutz der menschlichen Gesundheit. „Beim Handel mit Lebensmitteln oder bei Regelungen über Pflanzenschutzmittel erkennen internationale Vereinbarungen das Vorsorgeprinzip gerade nicht an, anders als die EU“, erläutert Blanken.
Ihr Fazit: „Auch mit dem eiligst in die Zusatzerklärung eingeschobenen Satz würde CETA das Vorsorgeprinzip wenn überhaupt nur für den Arbeits- und Umweltschutz anerkennen, aber nicht für den Gesundheits- und Verbraucherschutz. CETA öffnet Tür und Tor, um das Vorsorgeprinzip zum Beispiel bei Lebensmitteln oder Pflanzenschutzmitteln zu unterlaufen.“

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CETA: Regeln zum Schutz des Datenschutzniveaus sollten klarer formuliert werden https://www.datensicherheit.de/ceta-regeln-zum-schutz-des-datenschutzniveaus-sollten-klarer-formuliert-werden https://www.datensicherheit.de/ceta-regeln-zum-schutz-des-datenschutzniveaus-sollten-klarer-formuliert-werden#respond Thu, 22 Sep 2016 17:33:43 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25926 Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., nimmt Stellung zur Beschlussfassung des Bundestags vom 22. September 2016

[datensicherheit.de, 22.09.2016] Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) meldete am 22. September 2016, dass der Deutsche Bundestag an diesem Tag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD eine Resolution zum CETA-Abkommen verabschiedet hat. Der Bundestag fordere aber in einem Antrag die Bundesregierung auf, sich noch in mehreren Bereichen des Handelsabkommens für Nachbesserungen einzusetzen.

Rechtsverbindliche Nachbesserungen gefordert

Der vzbv begrüßt, dass sich die Bundesregierung im am Folgetag tagenden Handelsministerrat für rechtsverbindliche Nachbesserungen beim CETA-Abkommen einsetzen wolle.
Indes erwartet der vzbv „eine unmissverständliche Verankerung des Vorsorgeprinzips und eine Begrenzung des Investitionsschutzes auf Inländergleichbehandlung“. Das seien aus Verbrauchersicht „zwingende Grundlagen für das Abkommen“. Der vzbv werde sich aber die Ergänzungen genau anschauen und die Bundesregierung daran messen, diese Änderungen auf europäischer Ebene durchzusetzen, betont Müller.

Regeln zum Schutz des Datenschutzniveaus klarer formulieren!

CETA und andere Abkommen müssten aber mehr leisten. „Wenn Goldstandards für die Welt die Messlatte sind, dann müssen zum Beispiel die Regeln zum Schutz des Datenschutzniveaus klarer formuliert werden“, so Müller.
Hierbei bedürfe es weiterer Nachbesserungen. Die kanadischen und europäischen Verbraucher hätten es verdient, dass ehrgeizige Standards gesetzt werden.

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Datenschutz-Fokus auf TTIP & TiSA Demo am 10. Oktober 2015 https://www.datensicherheit.de/datenschutz-fokus-auf-ttip-tisa-demo-am-10-oktober-2015 https://www.datensicherheit.de/datenschutz-fokus-auf-ttip-tisa-demo-am-10-oktober-2015#respond Sat, 10 Oct 2015 12:50:51 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25018 Digitalcourage fordert ein „Nein zu Datenfreihandel“

[datensicherheit.de, 10.10.2015] Die Abkommen TTIP, TiSA & Co. sind nach Einschätzung der Bürgerrechtsorganisation eine massive Gefahr für den Datenschutz in Europa und darüber hinaus (1). Konzerne planten mit diesen Abkommen Geschäfte auf Grundlage tiefer Einschnitte in die Persönlichkeitsrechte und Privatsphären von Millionen von Menschen. Deshalb soll  ein klares Bekenntnis „Nein zu Datenfreihandel“ auf die Anti-TTIP-Demonstration getragen werden, die am 10. Oktober 2015 in Berlin stattfindet. Digitalcourage wird gegen 12:50 Uhr einen Redebeitrag auf der Auftaktbühne halten.

Weitere Infromationen zum Thema:

STOPP TTIP CETA DEMO
Ablauf

[1] TiSA: Das Konzern-Abkommen gegen Datenschutz

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