CHIP – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 11 Jul 2023 20:07:04 +0000 de-DE hourly 1 Chip-Industrie: Europäisches Parlament billigt Gesetz zur Stärkung der EU https://www.datensicherheit.de/chip-industrie-europaeisches-parlament-billigung-gesetz-staerkung-eu https://www.datensicherheit.de/chip-industrie-europaeisches-parlament-billigung-gesetz-staerkung-eu#respond Tue, 11 Jul 2023 20:07:04 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43339 bwmk-mikroelektronik-standorte-deutschland3,3 Milliarden Euro werden für Forschung und Innovation im Bereich Chips bereitgestellt – als verstärkte Unterstützung auch gerade für KMU.]]> bwmk-mikroelektronik-standorte-deutschland

Neues Chip-Gesetz der EU soll Europas strategische Autonomie und Sicherheit stärken

[datenicherheit.de, 11.07.2023] Laut einer aktuellen Mitteilung des Europäischen Parlaments soll das verabschiedete „Chip-Gesetz“ der EU „Europas strategische Autonomie und Sicherheit stärken“. Vorgesehen sei in diesem Zusammenhang auch ein Krisenreaktionsmechanismus zur Bewältigung von möglichen Engpässen. Demnach werden 3,3 Milliarden Euro für Forschung und Innovation im Bereich „Chips“ bereitgestellt – als verstärkte Unterstützung auch gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

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Abbildung: BMWK

Mikroelektronik in Deutschland: 31 Chip-Projekte aus 11 Bundesländern verteilen sich auf insgesamt 54 Standorte

Am 11. Juli 2023 in Straßburg Pläne zur Sicherung der Chip-Versorgung in der EU gebilligt

Nach eigenen Angaben hat das Europäische Parlament am 11. Juli 2023 in Straßburg Pläne zur Sicherung der Chip-Versorgung in der EU gebilligt: „Produktion und Innovation sollen finanziell gefördert werden. Bei Lieferengpässen können Notfallmaßnahmen eingeführt werden. Dies soll auch Berlin zugutekommen.“

Das neue Gesetz, auf das sich Europäisches Parlament und Rat bereits informell im sogenannten Trilog geeinigt hätten, solle ein günstiges Umfeld für Chip-Investitionen in Europa schaffen. Genehmigungsverfahren würden beschleunigt und erhielten den „Status der höchstmöglichen nationalen Bedeutung“. Um Innovationen zu fördern, würden KMU ebenfalls stärker unterstützt, insbesondere auf dem Gebiet des Chip-Designs.

„Unterstützt werden sollen vor allem Projekte, die die Versorgungssicherheit der EU erhöhen.“ Während der Gespräche mit den Vertretern des Rates hätten die Europa-Abgeordneten 3,3 Milliarden Euro für Forschung und Innovation im Bereich „Chips“ bewilligt. Ein Netzwerk von Kompetenzzentren werde eingerichtet, um den Fachkräftemangel in der EU zu beheben und neue Talente für Forschung, Design und Produktion zu gewinnen.

Jüngste Investitionen in die Chip-Industrie der EU – ein milliardenschweres Beihilfeprogramm für Mikroelektronik

Zu den jüngsten Investitionen in die Chip-Industrie in der EU zähle ein milliardenschweres Beihilfeprogramm für Mikroelektronik. Die EU-Kommission habe das sogenannte IPCEI (Important Project of Common European Interest) „Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien“ genehmigt und damit den Weg freigemacht für die Förderung von rund 100 Projekten in Europa.

In Deutschland ebnet dies nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Weg für vier Milliarden Euro Förderung für 31 Projekte aus elf Bundesländern.

Die Projekte verteilten sich auf insgesamt 54 Standorte, drei davon in Berlin. Bayern stehe im bundesweiten Vergleich mit 17 Standorten an oberster Stelle, gefolgt von Baden-Württemberg und Sachsen, auf die jeweils neun Standorte entfielen.

Europäische Chip-Produktion: Krisenreaktionsmechanismus zur Bewältigung von Versorgungsproblemen

Teil dieses neuen Gesetzes sei auch ein Krisenreaktionsmechanismus: „Die Kommission bewertet dabei die Risiken für die Versorgung der EU mit Halbleitern. Ein Engpass-Alarm wird ausgelöst, sobald Frühwarnindikatoren in den Mitgliedstaaten auf Lieferprobleme hinweisen.“

Dieser Mechanismus werde der Kommission ermöglichen, Notfallmaßnahmen zu ergreifen, wie z.B. die vorrangige Versorgung mit Produkten, „die von einer Verknappung besonders betroffen sind, oder die gemeinsame Beschaffung von Halbleitern für die Mitgliedstaaten“.

Die Abgeordneten hätten das System weiter verbessert, „indem sie ein Kartierungsinstrument eingeführt haben, das helfen wird, mögliche Versorgungsengpässe zu identifizieren“. Diese Maßnahmen sollten als letztes Mittel im Falle einer Krise im Halbleiter-Sektor eingesetzt werden.

Zusammenarbeit mit strategischen Partnern für Wettbewerbsvorteile und Schutz des Chip-Sektors der EU

Das Parlament habe auch eine stärkere internationale Zusammenarbeit mit strategischen Partnern unterstützt, um Wettbewerbsvorteile und Schutz für den EU-Sektor zu gewährleisten.

„Mit dem ,European Chips Act’ wollen wir die Position der EU in der Halbleiter-Landschaft weltweit stärken und die durch die ,Pandemie’ aufgedeckten Schwachstellen in den Lieferketten beheben. Wir wollen mehr Einfluss bekommen und führend sein, deshalb haben wir 3,3 Milliarden Euro für Forschung und Innovation bereitgestellt“, kommentiert Berichterstatter Dan Nica („S&D“, MEP aus Rumänien).

Laut Nica sollen die technologischen Kapazitäten ausgebaut und Maßnahmen zur Bekämpfung potenzieller Engpässe ergriffen werden. Europa sei auf die künftigen Herausforderungen in der Halbleiter-Iindustrie vorbereitet und lege dabei den Schwerpunkt auf „strategische Autonomie, Sicherheit und ein günstiges Geschäftsumfeld“.

Chip-Versorgung – bisher beispielloser Mangel an Halbleitern

Die Gesetzgebung sei mit 587 zu zehn Stimmen angenommen worden, bei 38 Enthaltungen. Die Initiative müsse nun vom Ministerrat gebilligt werden, um in Kraft zu treten.

Eine Studie des Parlaments zeige, dass der Anteil Europas an der weltweiten Produktionskapazität von Halbleitern unter zehn Prozent liege. Der Legislativ-Vorschlag ziele darauf ab, diesen Anteil auf 20 Prozent zu erhöhen. Eine weitere Analyse des Parlaments aus dem Jahr 2022 habe gezeigt, dass die „Pandemie“ seit Langem bestehende Schwachstellen in den globalen Lieferketten aufgedeckt habe, wofür der „beispiellose Mangel an Halbleitern“ in besonderer Weise exemplarisch sei.

Letztere Analyse zeige, was in den kommenden Jahren auf uns zukommen könnte: „Diese Engpässe haben u.a. zu steigenden Kosten für die Industrie und höheren Preisen für die Verbraucher geführt und das Tempo des Aufschwungs in Europa verlangsamt.“

Weitere Informationen zum Thema:

Europäisches Parlament, 11.07.2023
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Juli 2023 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems (Chip-Gesetz)

European Parliament
Legislative Observatory: 2022/0032(COD) / Chips Act

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 08.06.2023
Habeck: „Wichtiger industriepolitischer Meilenstein: EU-Kommission genehmigt 31 Mikroelektronik Projekte aus 11 Bundesländern. Mikroelektronik-Standort Deutschland wird in der Breite gestärkt.“

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Chip unter der Haut: Europaweite Ablehnung nur bei 29 Prozent https://www.datensicherheit.de/chip-unter-der-haut-europaweite-ablehnung-nur-bei-29-prozent https://www.datensicherheit.de/chip-unter-der-haut-europaweite-ablehnung-nur-bei-29-prozent#respond Tue, 05 Apr 2016 20:16:18 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25281 Aber fast die Hälfte der befragten Deutschen würde sich niemals einer Chipimplantation unterziehen

[datensicherheit.de, 05.04.2016] Bis Menschen zu richtigen „Cyborgs“ mutieren, stellt sich laut KASPERSKY lab erst einmal die Frage, wie hoch die Akzeptanz von im Körper eingepflanzten Computerchips ist und wie es dabei um das heikle Thema Cybersicherheit aussieht. In einer europaweiten Studie wurden hierzu Menschen zum Thema „Biohacking“ und Chipimplantate befragt.

Im europäischen Durchschnitt nur 29 Prozent Ablehnung

Im europäischen Durchschnitt sei die Akzeptanz überraschend hoch – lediglich 29 Prozent lehnten es ab, sich Chips unter die Haut pflanzen zu lassen. Eine Stichprobe lasse indes mutmaßen, dass die Deutschen weniger offen seien, denn fast die Hälfte (49 Prozent) der befragten Deutschen würde sich niemals einer Chipimplantation unterziehen. Die größten Bedenken seien dabei mögliche Fehlfunktionen und gar eine „feindliche Übernahme“ des eigenen Körpers.

Steigende Akzeptanz bei vermeintlichem Nutzen

Die Akzeptanz steigt laut KASPERSKY lab, wenn der potenzielle Anwender einen bestimmten Nutzen mit einer Chipimplantation verbindet. So würden europaweit 51 Prozent der Befragten über einen Chip medizinische Belange verwalten und 46 Prozent einen Notruf absetzen. Immerhin 35 Prozent wären dazu bereit, das Implantat als Reisepass zu nutzen. 40 Prozent könnten sich vorstellen, über Chips besser ihre persönliche Gesundheit beziehungsweise Fitness einsehen oder verwalten zu können. Weitere für die Befragten denkbare Einsatzszenarien wären Geräteauthentifizierung, kontaktloses Bezahlen, die Verwaltung des „Smart Homes“ sowie das Öffnen und Schließen von Türen.

Zahlreiche cybersicherheitskritische Fragen zu klären

Auch wenn bislang die Chips ohne eigene Energieversorgung nur wenige Daten speichern könnten und derzeit lediglich auf sehr kurze Distanz reagierten, gelte es bereits heute, zahlreiche cybersicherheitskritische Fragen wie die Wahrung der Privatsphäre beziehungsweise des Datenschutzes sowie Gefahren hinsichtlich des Diebstahls der digitalen Identität zu klären.
Mit der technologischen Fortentwicklung der Chips könnte sich bald ein breites Feld innovativer Anwendungen eröffnen – von Finanztransaktionen über Authentifizierungsprozesse bis hin zum Austausch vertraulicher Daten.
Chipimplantate verwischten die Grenze zwischen Mensch und Maschine und machten einen mit dieser Technik ausgestatteten Körper so „cyberverletzbar wie nie“. In der Welt der „Cyborgs“ gebe es aktuell auch keine Form der Regulierung oder Standardisierung. Diese Aspekte würden oft auch als Hindernis für Innovationen gesehen, so Marco Preuss, Leiter des europäischen Forschungs- und Analyseteams bei KASPERSKY lab. Beim Thema „Biohacking“ sei es aber essenziell, dass Cybersicherheit von Anfang an in die Chipimplantate und deren Entwicklung integriert werde, „denn sind die Chips erst einmal unter der Haut, ist es dafür zu spät“.

Weitere Informationen zum Thema:

KASPERSKY lab, 17.02.2015
Nach Handy, Wohnung und Auto: Wird unser Körper bald Teil des Internets? / Kaspersky Lab und BioNyfiken untersuchen die Konsequenzen von Chips unter der Haut

KASPERSKY lab, 08.09.2015
Internet of Us: Chipimplantate für Menschen aus Perspektive der IT-Sicherheit / Kaspersky Lab diskutierte auf der IFA 2015 das
Zukunftsprojekt „Chipping Humans“

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CHIP empfiehlt vorausschauenden Umgang mit digitalem Nachlass https://www.datensicherheit.de/chip-empfiehlt-vorausschauenden-umgang-mit-digitalem-nachlass https://www.datensicherheit.de/chip-empfiehlt-vorausschauenden-umgang-mit-digitalem-nachlass#respond Wed, 30 Mar 2016 15:43:22 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25244 Wer soll das Daten-Vermögen in Sozialen-Netzwerken und auf Online-Plattformen erben?

[datensicherheit.de, 30.03.2016] Wer heute stirbt, ist virtuell noch längst nicht tot und könnte quasi „ewig“ in Sozialen Netzwerken „weiterleben“. Wenn nun der Umgang mit dem digitalen Nachlass nicht testamentarisch festgelegt wurde, können somit Online-Profile noch jahrelang bestehen bleiben – u.a. mit allen Geburtstagserinnerungen und Abwesenheitsnotizen. Außerdem könnten im Zweifelsfall Personen Zugriff z.B. auf Chats erhalten, denen der Verstorbene das unter Umständen niemals hätte gewähren wollen. Die Fachzeitschrift „CHIP“ gibt fünf Tipps, wie Nutzer die digitale Erbschaft von Postfächern und E-Mail-Konten etc. bereits zu Lebzeiten richtig regeln.

  1. Bestimmung eines Nachlassverwalters
    Jeder Nutzer möge sich rechtzeitig einen Freund oder Verwandten auswählen, der sich später vertrauensvoll um die persönlichen Daten des Verstorbenen kümmert und somit alle Internetzugänge sowie die dazugehörigen Verträge mit sämtlichen Rechten und Pflichten erhält.
    Dieser Erbe kann dann nach Wunsch wichtige Daten retten, Abonnements kündigen und die traurige Nachricht in den Sozialen Netzwerken verbreiten.
  2. Abfassen einer Vollmacht
    Empfohlen wird, der bedachten Person eine Vollmacht auszustellen, die bis zum Eintritt des Todes im eigenen Safe, in einem Bankschließfach oder beim Notar hinterlegt werden sollte. Die Vertrauensperson erhält dann damit die Möglichkeit, direkt das Löschen eines Kontos zu veranlassen.
    Fehlt nämlich eine entsprechende Regelung und liegen die Passwörter des Verstorbenen nicht vor, müssen sich Hinterbliebene mit Sterbeurkunde oder Erbschein an die einzelnen Dienstanbieter wenden und auf Zusammenarbeit hoffen.
  3. Schaffen von Klarheit
    Jeder Nutzer sollte eine Liste der genutzten Dienste erstellen und festlegen, was damit geschehen soll. Offene Rechnungen lassen sich auf diese Weise begleichen, Verträge kündigen und Guthaben auszahlen.
    Zwar bieten auch Bestatter und Online-Dienstleister die Verwaltung des digitalen Nachlasses an, aber sie decken kaum alle Dienste ab.
  4. Speicherung der Passwörter
    Zugangsdaten sollten laut „CHIP“ auf einem geschützten USB-Stick gespeichert bzw. sollte ein Passwort-Manager verwendet werden. Das Master-Passwort erhält dann die Vertrauensperson.
    Immer mehr Unternehmen bieten zudem eigene Vorkehrungen für den Todesfall an. Liegt etwa über einen längeren Zeitraum keine User-Tätigkeit vor, schaltet z.B. Google das Konto in den Inaktivitätsmodus. Der bevollmächtigte Nachlassverwalter erhält eine Nachricht und Instruktionen zum Download bestimmter Inhalte des ehemaligen Nutzers wie Videos und Blogs.
  5. Prüfung der Nachlassregelungen
    Manche Dienste wie z.B. auch Microsoft bieten spezielle Möglichkeiten der Nachlassverwaltung an. Nach Vorlage des Erbscheins oder der Sterbeurkunde verschickt das Unternehmen dann eine DVD mit den E-Mail-Daten des Verstorbenen oder löscht diese.

Der vollständige Artikel erscheint im Heft „CHIP“ 5/16, welches ab 1. April 2016 erhältlich ist.

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