Christian Mihr – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 10 Oct 2022 13:41:27 +0000 de hourly 1 EU-Pläne zur Chatkontrolle: 20 zivilgesellschaftliche Organisationen üben Kritik in einem gemeinsamen öffentlichen Aufruf https://www.datensicherheit.de/eu-plaene-chatkontrolle-20-zivilgesellschaft-organisationen-kritik-oeffentlichkeit-aufruf https://www.datensicherheit.de/eu-plaene-chatkontrolle-20-zivilgesellschaft-organisationen-kritik-oeffentlichkeit-aufruf#respond Mon, 10 Oct 2022 13:41:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42465 Überwachungsinfrastruktur von erschreckendem Ausmaß könnte in der EU etabliert werden

[datensicherheit.de, 10.10.2022] Laut einer aktuellen Meldung von Reporter ohne Grenzen (RSF) haben sich mehr als 20 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem gemeinsamen öffentlichen Aufruf gegen die Pläne der Europäischen Kommission zur massenhaften Überwachung von Kommunikation und Online-Inhalten gewandt. Auch RSF hat sich demnach diesem Aufruf angeschlossen.

Pläne würden massiv in Grundrechte der gesamten europäischen Bevölkerung eingreifen

Die Pläne würden massiv in die Grundrechte der gesamten europäischen Bevölkerung eingreifen und eine Überwachungsinfrastruktur von erschreckendem Ausmaß etablieren, wird gewarnt und moniert: „Statt tatsächlich den Schutz von Kindern, also Prävention und Opferschutz, in den Mittelpunkt ihrer Maßnahmen zu stellen, setzt die Kommission auf eine vermeintliche ,technische’ Lösung, die Überwachung in demokratiegefährdendem Umfang ermöglicht.“

RSF-Geschäftsführer Christian Mihr betont: „Dass der Schutz vor Kindesmissbrauch eine hohe Priorität hat, ist keine Frage, doch die geplanten Maßnahmen der EU-Kommission schießen am Ziel vorbei!“ Die Überwachung auch von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation hebele de facto das Pressegeheimnis und den Quellenschutz aus. Informanten und Whistleblower könnten sich nicht mehr sicher sein, „dass ihre Informationen geschützt sind und werden im Zweifel lieber schweigen“.

EU-Kommission fordert faktisch, Verschlüsselung auszuhebeln

Im Mai 2022 habe die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch vorgelegt. Der Vorschlag sehe unter anderem vor, Kommunikations- und Hosting-Diensteanbieter dazu zu verpflichten, sämtliche Inhalte aller Nutzer nach verdächtigem Material zu durchleuchten und Verdachtsfälle an eine zentrale Stelle weiterzuleiten. Das würde bedeuten, dass beispielsweise Messengerdienste wie „WhatsApp“ oder „Signal“ private Chats aller Nutzer durchsuchen müssten. Auch Maßnahmen wie verpflichtenden Alterskontrollen oder Netzsperren würden vorgeschlagen.

Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation sei im Verordnungsvorschlag ausdrücklich nicht ausgenommen. Das Durchleuchten verschlüsselter Kommunikation sei aber technisch nur möglich, wenn die Verschlüsselung insgesamt gebrochen oder untergraben werde – „etwa indem das eigene Gerät mittels Technologien wie Client-Side-Scanning (CSS) zur Überwachung genutzt wird“. Bei CSS würden versendete oder empfangene Dateien lokal auf dem Endgerät einer Person auf bestimmte Inhalte durchsucht, bevor diese weitergeleitet werden.

In der EU droht faktisch das Ende des elektronischen Brief- und Fernmeldegeheimnisses

Da sämtliche elektronische Kommunikation – von Messenger-Diensten über E-Mail bis zur Sprachtelefonie (betreffend „Grooming“, also dem Jüngermachen Erwachsener zum Anbahnen sexueller Beziehungen mit Minderjährigen) – sowie Hosting betroffen sein kann, würde dies zu einem faktischen Ende des elektronischen Brief- und Fernmeldegeheimnisses führen.

Umsetzbar wäre dies nur durch den Aufbau einer umfassenden technischen Infrastruktur, die nicht nur fehler- und missbrauchsanfällig sei, sondern auch jederzeit um weitere Deliktsfelder erweitert werden könnte. Die Kampagne „Chatkontrolle stoppen” wendet sich nach eigenen Angaben entschieden dagegen und fordert von den politisch Verantwortlichen, von diesen Plänen Abstand zu nehmen.

Überwachungsinfrastruktur gemäß Vorschlag der EU-Kommission widerspricht grundlegenden Werten unserer Gesellschaft

„Wir fordern die gesamte Bundesregierung und insbesondere das verhandlungsführende Bundesinnenministerium auf, entschieden gegen die dystopischen Pläne zur Chatkontrolle einzutreten. Sie muss endlich ihren Einfluss im Europäischen Rat geltend machen, um die Verordnung zu verhindern“, so Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft e.V.

Julia Witte, Digitalcourage e.V., kommentiert: „Die Überwachungsinfrastruktur, die nötig wäre, um den Vorschlag der Kommission umzusetzen, widerspricht den grundlegenden Werten unserer Gesellschaft. Wenn keine unbeobachtete Kommunikation mehr möglich ist, ist das eine Katastrophe.“

Weitere Informationen zum Thema:

RSF REPORTER OHNE GRENZEN
Informationsfreiheit im Internet

datensicherheit.de, 18.08.2022
Chat-Kontrolle: Guter Zweck, zweifelhafte Mittel und verhängnisvolle Folgen / IT-Sicherheitsexpertin Patrycja Schrenk warnt vor anlassloser Chat-Massenüberwachung durch Echtzeit-Scans

datensicherheit.de, 07.07.2021
Chatkontrolle: Digitalcourage kritisiert europäischen Beschluss / Schutz von Missbrauchsopfern gegen Grundrecht auf geschützte Kommunikation auszuspielen laut Digitalcourage keine Lösung

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Geleakte Daten: RFS sieht Pressefreiheit durch Bundesverfassungsgericht gestärkt https://www.datensicherheit.de/geleakte-daten-rfs-ansicht-pressefreiheit-bundesverfassungsgericht-staerkung https://www.datensicherheit.de/geleakte-daten-rfs-ansicht-pressefreiheit-bundesverfassungsgericht-staerkung#respond Mon, 20 Jun 2022 11:10:49 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=41919 Straftatbestand der Datenhehlerei könnte journalistisches Arbeiten stark erschweren

[datensicherheit.de, 20.06.2022] Die internationale Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) meldet, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt habe, „dass sich Journalistinnen und Journalisten nicht strafbar machen, wenn sie ,geleakte‘ Daten entgegennehmen“. Es habe zwar formal eine Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei nicht zur Entscheidung angenommen. Nach RSF-Ansicht müsse der Gesetzgeber deshalb nachbessern und mehr Rechtssicherheit herstellen. RSF begrüßt nach eigenen Angaben jedoch die Begründung des Gerichts, die deutlich mache, dass der Datenhehlerei-Paragraf Journalisten und Reporter nicht kriminalisieren dürfe. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) habe die Klage 2017 im Namen von RSF, „netzpolitik.org“ sowie sieben Journalisten und Bloggern erhoben, welche selbst regelmäßig investigativ und mithilfe geleakter Daten recherchierten.

Journalisten können für ihre Arbeit geleakte Daten entgegennehmen, ohne sich strafbar zu machen

„Wenn Journalistinnen und Journalisten geleakte Daten entgegennehmen, machen sie sich nicht strafbar. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist somit ein Erfolg”, betont RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. Die Ausführungen der Kammer hätte Signalwirkung und stellten klar, dass der Datenhehlerei-Paragraf nicht so ausgelegt werden dürfe, „dass dadurch wichtige Teile der Arbeit investigativer Journalistinnen und Reporter sowie ihrer Informantinnen und Helfer kriminalisiert werden“.

Zusätzliche Klarheit verspricht sich Mihr durch das weiterhin beim Zweiten Senat anhängige Verfahren und betont: „Gleichzeitig appellieren wir an den Gesetzgeber, den Wortlaut der Vorschrift im Sinne der Pressefreiheit nachzubessern und damit mehr Rechtssicherheit herzustellen, sowohl für die Arbeit investigativer Journalistinnen und Journalisten als auch für deren Hilfspersonen und Quellen.“

2015 eingeführt: Datenhehlerei-Paragraf 202d StGB

Der 2015 eingeführte Datenhehlerei-Paragraf 202d Strafgesetzbuch stellt den Umgang mit solchen Daten unter Strafe, welche zuvor rechtswidrig erlangt wurden – diese Norm sollte nach Absicht des Gesetzgebers vorrangig den Handel mit gestohlenen Kreditkarten- oder Nutzerdaten bekämpfen. Aufgrund der ungenauen Formulierung des Gesetzes erfasse sie darüber hinaus aber auch das Sich-Verschaffen, die Überlassung und Verbreitung elektronisch gespeicherter Daten, „die von Whistleblowerinnen und Whistleblowern weitergegeben wurden“.

Auch aufgrund massiver Kritik von Presse-Verbänden habe der Bundestag eine Ausnahme für Medienvertreter beschlossen. „Er beschränkte diese jedoch auf berufliche Handlungen, mit denen Daten entgegengenommen, ausgewertet oder veröffentlicht werden.“ Laut Bundesverfassungsgericht „dränge sich auf, dass ein umfassender Ausschluss journalistischer Tätigkeiten bezweckt wird“. Der Tatbestandsausschluss zielt demnach darauf ab, dass eine journalistische Handlung auch dann nicht unter Strafe gestellt wird, wenn Recherchen gegebenenfalls unergiebig sind und es im Ergebnis nicht zu einer Veröffentlichung kommt.

Auch journalistischen Hilfspersonen sollte keine Strafverfolgung wegen Datenhehlerei drohen

Die Verfassungsbeschwerden dreier weiterer Beschwerdeführer seien vom Verfahren abgetrennt worden und nun noch beim Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängig. Dazu gehörten der GFF-Vorsitzende Dr. Ulf Buermeyer sowie ein Anwalt und ein IT-Experte, die jeweils regelmäßig investigativ arbeitende Medien berieten. Von der ausstehenden Entscheidung erhofft sich die GFF eine Klarstellung, „dass auch journalistischen Hilfspersonen keine Strafverfolgung droht“.

Die Beschwerdeführer seien in Karlsruhe von Prof. Dr. Katharina de la Durantaye (FU Berlin) und dem Kölner Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Nikolaos Gazeas vertreten worden, die gemeinsam mit Jun.-Prof. Dr. Sebastian J. Golla (Ruhr-Universität Bochum) die Verfassungsbeschwerde verfasst hätten. Unterstützt worden seien sie von Sebastian Thess (HU Berlin) und der Humboldt Law Clinic Internetrecht (HLCI).

Weitere Informationen zum Thema:

RSF REPORTER OHNE GRENZEN
Deutschland

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Cyber-Sicherheitsstrategie: Offener Brief warnt vor Verabschiedung https://www.datensicherheit.de/cyber-sicherheitsstrategie-offener-brief-warnung-verabschiedung https://www.datensicherheit.de/cyber-sicherheitsstrategie-offener-brief-warnung-verabschiedung#respond Sat, 26 Jun 2021 13:39:07 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40227 Reporter ohne Grenzen kritisiert abermals digitale Überwachung zulasten der IT-Sicherheit der Bürger

[datensicherheit.de, 26.06.2021] Nach Angaben des Vereins Reporter ohne Grenzen (RSF) wird derzeit gemeinsam „mit 69 weiteren Organisationen, Verbänden und Vertretenden aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft“ in einem Offenen Brief mit Stand vom 24. Juni 2021 vor der Verabschiedung der neuen Cyber-Sicherheitsstrategie des Bundesinnenministeriums gewarnt. Diese soll demnach Maßnahmen zur Förderung und Verteidigung der IT-Sicherheit über die nächsten fünf Jahre festlegen. „Aus Sicht der Mitzeichnenden fördert die vorliegende Strategie allerdings vor allem die Erweiterung staatlicher Überwachungsbefugnisse – zulasten der IT-Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und trotz der breiten Kritik seitens Wirtschaft und Zivilgesellschaft.“ RSF sieht „insbesondere die Vertrauenswürdigkeit digitaler Kommunikationsmittel, auf die sich Medienschaffende und ihre Quellen tagtäglich verlassen, massiv bedroht“.

offener-brief-bundesregierung-cyber-sicherheitsstrategie-2021

Abbildung: Screenshot

Offener Brief von RSF und 69 weiteren Miteichnern

Datensicherheit bedroht: Verschlüsselte Nachrichten sollen direkt per Hintertür mitgelesen werden können

„Die Große Koalition hat allein in den vergangenen zwei Wochen tiefgreifende neue Überwachungsmöglichkeiten für den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und die Bundespolizei geschaffen – entgegen erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze“, kritisiert RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. Dem Bundesinnenministerium gehe das offenbar noch immer nicht weit genug: „Staatstrojaner sollen noch häufiger eingesetzt werden dürfen, verschlüsselte Nachrichten direkt per Hintertür mitgelesen werden können.“
Die Grenzen des Erlaubten würden im Akkordtempo verschoben – im Namen eben jener IT-Sicherheit, die hiermit aktiv untergraben werde. „Die wiederholte, breite Kritik aus allen Teilen der Gesellschaft muss endlich gehört werden und zu einem Cyber-Sicherheitsverständnis führen, das nicht allein die Interessen der Sicherheitsbehörden widerspiegelt“, fordert Mihr.

Mitzeichner fordern, Verabschiedung der Cyber-Sicherheitsstrategie künftiger Bundesregierung zu überlassen

So fordern die Mitzeichnenden laut RSF, die Verabschiedung der Cyber-Sicherheitsstrategie in die Hände der künftigen Bundesregierung zu legen, zumindest aber die Ausweitung der Befugnisse für die Sicherheitsbehörden ersatzlos zu streichen. Entscheidende Teile der Strategie seien bereits seit Jahren hochumstritten und fänden keinen Rückhalt in Wirtschaft und Gesellschaft. Sorgen machten sich die Organisationen insbesondere über die vorgesehene „Entwicklung technischer und operativer Lösungen für den rechtmäßigen Zugang zu Inhalten aus verschlüsselter Kommunikation” – d,h, sogenannte Hintertüren, mithilfe derer Polizei und Nachrichtendienste leichter auf Nachrichten und Telefonate aus Diensten wie „WhatsApp“, „Signal“ oder „Threema“ zugreifen könnten.
Die Implikationen für die Sicherheit und Vertraulichkeit digitaler Kommunikation seien „besorgniserregend“, nicht zuletzt angesichts der Bedeutung verschlüsselter Messenger-Dienste als breit genutztes Mittel der sicheren Online-Kommunikation. „Für Medienschaffende sind Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger-Dienste ein essenzielles Recherche- und Kommunikationsmittel.“

Kritik an Plänen, Sicherheitslücken gezielt für staatliche Zugriffe offenzuhalten

In einer Stellungnahme zum Entwurf der Cyber-Sicherheitsstrategie übt RSF des Weiteren Kritik an den Plänen, Sicherheitslücken gezielt für staatliche Zugriffe offenzuhalten und sogenannte Staatstrojaner über die kürzlich beschlossenen erweiterten Einsatzmöglichkeiten hinaus auch zur Strafverfolgung von weniger schweren Straftatbeständen einzusetzen. Ursprünglich nur zur Verfolgung schwerer Straftaten legalisiert, sollten sie nun beispielsweise auch zur Verfolgung von Cyber-Kriminalität eingesetzt werden dürfen:
Darunter fielen auch Ermittlungen zu Verstößen gegen den Datenhehlerei-Paragraphen, gegen den RSF und weitere Organisationen aufgrund seiner unpräzisen Formulierung und den daraus resultierenden Gefahren für die Arbeit investigativer Journalisten und ihr Umfeld 2016 Verfassungsbeschwerde eingereicht hätten.

Weitere Informationen zum Thema:

RSF REPORTER OHNE GRENZEN, 24.06.2021
Offener Brief an die Deutsche Bundesregierung / Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021

RSF REPORTER OHNE GRENZEN, 16.06.2021
Stellungnahme zum Entwurf der Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021

RSF REPORTER OHNE GRENZEN, 17.11.2020
EU-Vorstoß zu Messengerdiensten / Verschlüsselung nicht in Frage stellen

RSF REPORTER OHNE GRENZEN
Ich unterstütze die Verfassungsbeschwerde gegen Datenhehlerei

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an / Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz

datensicherheit.de, 05.07.2019
Anonymisierungsdienste: Reporter ohne Grenzen kritisieren Kriminalisierung / Zur effektiven Strafverfolgung personelle und technische Aufstockung der Polizei gefordert

datensicherheit.de, 02.03.2017
Reporter ohne Grenzen: Verfassungsbeschwerde gegen BND-Massenüberwachung / Journalistischer Quellenschutz und damit Grundpfeiler der Pressefreiheit in Gefahr

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Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-reporter-ohne-grenzen-prof-niko-haerting-anstreben-verfassungsbeschwerde https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-reporter-ohne-grenzen-prof-niko-haerting-anstreben-verfassungsbeschwerde#respond Thu, 10 Jun 2021 17:52:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40061 Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz

[datensicherheit.de, 10.06.2021] Anlässlich der Abstimmung im Bundestag am 10. Juni 2021 über den künftigen Einsatz von sogenannten Staatstrojanern durch die Nachrichtendienste warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) vor dem „drohenden gravierenden Schaden für die Pressefreiheit und den digitalen Quellenschutz“. RSF und der Berliner Rechtsanwalt Prof. Niko Härting planen „gemeinsam zügig Verfassungsbeschwerde einzulegen“. Wiederholt hätten zivilgesellschaftliche Organisationen wie RSF, betroffene Kommunikationsanbieter und zuletzt auch die im Innenausschuss angehörten Rechtsexperten scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf geübt und die Achtung von Bürgerrechten angemahnt: So habe RSF mehrfach auf die „besonderen Gefahren für die Medienfreiheit“ hingewiesen. Journalistische Schutzrechte würden im Digitalen Raum zunehmend ausgehöhlt, das Vertrauen von Informanten in die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation mit Medienschaffenden massiv untergraben. „Dass die Nachrichtendienste Sicherheitslücken gezielt offenhalten und ausnutzen dürfen, schade zudem der IT-Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, wie die SPD-Vorsitzende Saskia Esken am gestrigen Mittwoch selbst einräumte.“

Reporter ohne Grenzen wird einen so massiven Angriff auf die Vertraulichkeit nicht hinnehmen

„Ungeachtet aller Warnungen der Sachverständigen wollen die Regierungsfraktionen nun allen Nachrichtendiensten die Möglichkeit zum Hacking vertraulicher Kommunikation und Daten einräumen.“ Journalisten seien dabei als potenzielle Ziele bewusst nicht ausgeschlossen worden, kritisiert RSF-Geschäftsführer Christian Mihr.
„Einen so massiven Angriff auf die Vertraulichkeit journalistischer Recherchen und die Anonymität von Quellen dürfen wir nicht hinnehmen.“ Es solle nun zügig Verfassungsbeschwerde eingereicht werden, „um einen angemessenen Schutz des Kommunikationsgeheimnisses im Digitalen Raum und der Pressefreiheit in Karlsruhe zu erstreiten“.

Reporter ohne Grenzen warnt vor Manipulation gespeicherter Dateien

Mithilfe von Spähsoftware sollen sich demnach Geheimdienstmitarbeiter künftig Zugang zu Smartphones und Computern verschaffen dürfen und Chat-Nachrichten mitlesen, noch bevor sie über Messenger-Dienste wie „WhatsApp“ oder „Signal“ verschlüsselt versendet werden. Besonders umstritten sei die zusätzliche Erweiterung um den Zugriff auf gespeicherte Nachrichten, die seit dem Zeitpunkt der Bewilligung der Überwachungsmaßnahme versendet wurden („Quellen-TKÜ plus“). Diese weiche die ohnehin rein juristische Grenze zwischen dem Mitschneiden laufender Kommunikation und der allumfassenden Durchsuchung eines digitalen Gerätes zusätzlich auf.
Praktisch basierten beide Methoden auf dem verdeckten Eindringen in ein Gerät, mithilfe dessen nicht nur Kommunikation abgehört oder Dateien eingesehen werden könnten, „sondern Dokumente theoretisch auch verändert oder fremde Dateien platziert werden könnten“. Eben dieses Missbrauchspotenzial habe im Fokus mehrerer Sachverständigen-Aussagen im Innenausschuss gestanden. Man laufe mit dem Gesetz „sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit“, kommentiert der Göttinger Rechtsexperte Dr. Benjamin Rusteberg.

Reporter ohne Grenzen moniert zersplitterte Kontrollarchitektur der Geheimdienste

Im Gegensatz zu den wachsenden technischen Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden werde die Nachrichtendienst-Kontrolle kaum gestärkt. Eine Erweiterung der für die Genehmigung von Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis zuständigen und von wenigen ehrenamtlichen Mitgliedern getragenen „G10-Kommission“ um zusätzliche technische Expertise werde in der Begründung zum Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD für „nicht notwendig“ erklärt. Es stehe daher weiterhin in Frage, „ob die zunehmend zersplitterte Kontrollarchitektur angesichts immer weitreichenderer Möglichkeiten der verdeckten digitalen Überwachung in der Lage ist, unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern zu erkennen und wirksam zu sanktionieren“.
Mangelnde Transparenz- und Informationspflichten der Dienste hinderten möglicherweise Betroffene zugleich daran, sich auf dem Rechtsweg gegen Überwachungsmaßnahmen zu wehren. Gegen diesen Missstand geht Reporter ohne Grenzen nach eigenen Angaben gemeinsam mit Prof. Niko Härting derzeit mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor, zu der die Bundesregierung bis Ende September 2021 Stellung nehmen müsse.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 10.06.2021
eco fordert Transparenz, Aufklärung und Kontrolle im Umgang mit Staatstrojanern / eco bezweifelt, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen über Staatstrojaner haben

datensicherheit.de, 01.08.2020
Staatstrojaner: Neue Anlauf zur Überwachung / Überwachung von Internet- und Mobilfunkanbietern sowie kommerziellen WLAN-Betreibern soll ausgeweitet werden

datensicherheit.de, 07.08.2018
Staatstrojaner: Digitalcourage hat Verfassungsbeschwerde eingereicht / Beschwerdeführer sehen unverhältnismäßige Tiefe des Eingriffs in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis

datensicherheit.de, 23.06.2017
Staatstrojaner: Smartphones oder Computer von Tatverdächtigen heimlich überwachen / Den Einsatz staatlicher Überwachungssoftware sehen auch viele Sicherheitsexperten mit gemischten Gefühlen

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Offener Brief: Verschlüsselung nicht in Frage stellen https://www.datensicherheit.de/offener-brief-verschluesselung-nicht-in-frage-stellen https://www.datensicherheit.de/offener-brief-verschluesselung-nicht-in-frage-stellen#respond Wed, 18 Nov 2020 18:11:16 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38221 Reporter ohne Grenzen und Netzwerk Recherche fordern Regierungen der EU-Staaten auf, Verschlüsselung bei Messenger-Diensten zu wahren

[datensicherheit.de, 18.11.2020] In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern Reporter ohne Grenzen (RSF) und Netzwerk Recherche (nr) die Regierungen der EU-Staaten auf, „die Vertraulichkeit verschlüsselter Messenger-Dienste nicht in Frage zu stellen“. Vor dem Hintergrund des jüngsten Terroranschlags in Wien unternehme der EU-Ministerrat unter deutschem Vorsitz derzeit einen neuen Vorstoß, um Sicherheitsbehörden den Zugriff auf verschlüsselte Chats bei Diensten wie „WhatsApp“, „Signal“ und „Threema“ zu ermöglichen – damit gefährde der Rat die Vertraulichkeit der Kommunikation von Journalisten sowie den Schutz ihrer Quellen.

Verschlüsselung funktioniert entweder ausnahmslos oder überhaupt nicht

In einem gemeinsamen Offenen Brief fordern RSF und nr den Rat der EU und die beteiligten deutschen Ministerien deshalb auf, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht anzutasten sowie ihre Pläne transparent und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft zu diskutieren.
„Verschlüsselung funktioniert entweder ausnahmslos oder sie funktioniert überhaupt nicht. Jede noch so gezielte Hintertür für die Sicherheitsbehörden würde Journalistinnen, Journalisten und alle anderen Nutzer der Gefahr von Hackerangriffen und Spionage aussetzen“, warnt RSF-Geschäftsführer Christian Mihr.

Messenger-Dienste mit Verschlüsselung für Journalisten im Digitalen Zeitalter wesentliches Mittel der Recherche und Kommunikation

Sicher verschlüsselte Messenger-Dienste seien für Journalisten im Digitalen Zeitalter „ein wesentliches Mittel der Recherche und Kommunikation“, betont Mihr und stellt klar: „Wer dieses Instrument in Frage stellt, gefährdet perspektivisch die Vertraulichkeit journalistischer Recherchen und damit die Kontrollfunktion der Medien in einer Demokratie.“
Laut einem Bericht des Österreichischer Rundfunks (ORF) sei nach dem Terroranschlag in Wien innerhalb weniger Tage ein Resolutionsentwurf zu diesem Thema im EU-Ministerrat so weit vorangetrieben worden, dass ihn die Innen- und Justizminister der Europäischen Union schon Anfang Dezember 2020 ohne weitere Diskussion verabschieden könnten. Eine solche Resolution hätte zunächst zwar noch keine unmittelbaren praktischen Folgen, könnte aber den Anstoß für eine künftige EU-Verordnung bilden.

Aushebelung der Verschlüsselung: Alle Optionen führen zu Abstrichen beim Schutz der Privatsphäre

Der aktuelle Vorstoß schließe an die Diskussion über Zugriffsoptionen zur Erkennung von Bildmaterial von sexuellem Kindesmissbrauch an. Der „SPIEGEL“ hatte laut RSF im September 2020 über ein für die EU-Kommission erstelltes Arbeitspapier berichtet:
Dieses habe zehn Möglichkeiten beleuchtete, wie Messenger-Anbieter verschlüsselte Daten durchsuchen könnten – in diesem Fall auf Bilder von sexualisierter Gewalt an Kindern. Alle diese Optionen würden dem Papier zufolge Abstriche beim Schutz der Privatsphäre für Nutzer der Messenger-Dienste bedeuten.

Weitere Informationen zum Thema:

RSF REPORTER OHNE GRENZEN, 17.11.2020
Offener Brief an den Rat der Europäischen Union, das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern: Verschlüsselung von Messenger-Diensten nicht aushebeln

SPIEGEL Netzwelt, Patrick Beuth, 08.09.2020
EU-Kommission gegen Kindesmissbrauch / Verschlüsselung bitte nur für gute Menschen

datensicherheit.de, 18.11.2020
Terroranschläge befeuern Primat der Überwachung / Prof. Dr. Jörn Müller-Quade warnt vor Überwachung durch Hintertüren in der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

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Anonymisierungsdienste: Reporter ohne Grenzen kritisieren Kriminalisierung https://www.datensicherheit.de/anonymisierungsdienste-reporter-ohne-grenzen-kritisieren-kriminalisierung https://www.datensicherheit.de/anonymisierungsdienste-reporter-ohne-grenzen-kritisieren-kriminalisierung#respond Fri, 05 Jul 2019 20:44:49 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=33305 Zur effektiven Strafverfolgung personelle und technische Aufstockung der Polizei gefordert

[datensicherheit.de, 05.07.2019] Laut einer Meldung des Reporter ohne Grenzen e.V (ROG) möchte das Bundesinnenministerium „den Betrieb von Tor-Servern kriminalisieren und damit unter anderem erreichen, gegen Whistleblowing-Plattformen wie etwa ,Wikileaks‘ ermitteln zu können“. Außerdem drohe für Anonymisierungsdienste das Aus, mit denen Exil-Medien brisante Informationen aus Krisen- und Kriegsgebieten erhalten können. Dies sei das Ergebnis einer interdisziplinären Analyse des sogenannten „Darknet-Paragrafen“ durch Juristen, IT-Experten und Menschenrechtsaktivisten. Diese Pläne verunsicherten bereits jetzt deutsche Betreiber von Tor-Servern, die 30 Prozent des weltweiten Tor-Netzes ausmachten. Wegen ihrer Bedeutung hätte ein Rückgang des Engagements in Deutschland gravierende Folgen für das gesamte Anonymisierungsnetzwerk. Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland laut ROG auf Platz 13 von 180 Staaten.

Anonymität im Internet zur Umgehung der Zensur für Journalisten

„Wir wehren uns gegen die Kriminalisierung unseres Einsatzes für Anonymität im Internet. Nur weil wir Tor-Knoten betreiben, sind wir nicht kriminell“, betont ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. ROG unterstützt nach eigenen Angaben das Tor-Netzwerk mit zwei Servern, um Journalisten die Umgehung von Zensur zu ermöglichen. Mihr: „In unseren Trainings zur digitalen Sicherheit erleben wir täglich, wie wichtig ein VPN oder der Tor-Browser für die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten geworden ist. Solche Angebote gilt es im Zeitalter zunehmender Überwachung zu stärken, anstatt zu kriminalisieren.“
Die Stellungnahme zum „Darknet-Paragrafen“ ist online abrufbar. Verfasst haben sie laut ROG Moritz Bartl vom Verein Zwiebelfreunde, welcher einer der größten Betreiber von Anonymisierungsinfrastruktur weltweit sei, sowie Daniel Moßbrucker als ROG-Referent für Internetfreiheit und Dr. Christian Rückert von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, unter anderem Mitglied der Expertenkommission der Justizministerkonferenz in der Länderarbeitsgruppe „Digitale Agenda Straf- und Strafprozessrecht“.

Unterstützung für Kampf gegen „Darknet“-Kriminalität – vorgelegte Gesetzesentwürfe schießen aber deutlich über das Ziel hinaus

Seit Monaten kursierten auf Bundes- und Landesebene Gesetzesentwürfe, um den Betrieb von Handelsplattformen im sogenannten Darknet unter Strafe zu stellen. Dazu habe der Bundesrat einen Entwurf verabschiedet, der in einem Leak auf dem Blog „netzpolitik.org“ in einer „verschärften Version“ des Bundesinnenministeriums (BMI) wieder aufgetaucht sei. Das BMI gebe vor, damit den Betrieb von Marktplätzen unter Strafe zu stellen, wenn dort zum Beispiel Drogen oder gestohlene Daten illegal vertrieben würden. Aufgrund einer Lücke im deutschen Strafrecht sei dies angeblich gar nicht oder nur sehr schwer möglich.
Während alle an der Stellungnahme beteiligten Organisationen und Institutionen den Kampf gegen „Darknet“-Kriminalität im Grundsatz unterstützten, „schießen die vorgelegten Gesetzesentwürfe deutlich über das Ziel hinaus“. Die Argumentation des Innenministeriums sei rechtswissenschaftlich nicht haltbar: Vermeintliche Lücken im Strafrecht bestünden bei genauer Analyse nicht, vor allem aber seien die geplanten Befugnisse so weitgehend, dass der bloße Betrieb von Anonymisierungsdiensten kriminalisiert werden könne. Es ließe sich ein Anfangsverdacht herstellen, um zum Beispiel Server zu beschlagnahmen. Bei drei Vertretern der Zwiebelfreunde sei dies 2018 bereits passiert, wobei jedoch die Durchsuchungen bayerischer Ermittler anschließend für rechtswidrig erklärt worden seien. „Die Maßnahme hat unter Aktivistinnen und Aktivisten für Anonymität im Internet dennoch für Verunsicherung gesorgt.“

Whistleblowing-Plattform „Wikileaks“ könnte sich dann nicht auf Ausnahme berufen…

Anstatt nur gegen illegale Marktplätze vorzugehen, könnten den Plänen des Innenministeriums nach auch viele wünschenswerte Anwendungen des „Darknet“ – aber auch im sonstigen Internet – kriminalisiert werden. Zwar solle es eine Ausnahme für „Darknet“-Dienste geben, die ausschließlich von Medien genutzt werden, doch hierzu würde in der Praxis nur die Secure-Drop-Technologie zählen. Damit setzten sich Redaktionen einen eigenen „Darknet“-Server auf, um als anonymer Briefkasten für Quellen zu dienen. In Deutschland betreibe unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“ eine „Secure Drop“-Webseite.
Die Whistleblowing-Plattform „Wikileaks“ hingegen könnte sich auf die Ausnahme nicht berufen, obwohl sie mit Hunderten Medien weltweit kooperiere. Gegen Menschen, die für „Wikileaks“ arbeiten, könnte auf Basis des „Darknet-Paragrafen“ ermittelt werden. Auch die Nutzung des Filesharing-Programms „Onion Share“ wäre illegal, obwohl es gerade bei Exil-Medien beliebt sei. Mit ihr können Reporter demnach in autokratischen Ländern vollständig anonym große Datenmengen wie zum Beispiel Videos zu Medien schicken, um das Material dann in Sicherheit verarbeiten und veröffentlichen zu können.

Aktuell läuft fast ein Drittel des Tor-Netzverkehrs über deutsche Server

Die Autoren warnten in ihrer Analyse vor einer einschüchternden Wirkung, die ein solch breit gefasster „Darknet-Paragraf“ gerade für Betreiber von Tor-Servern in Deutschland hätte. Deutschland stehe weltweit an erster Stelle, „was die Gesamtkapazität des Netzwerks betrifft, denn aktuell läuft fast ein Drittel des Tor-Netzverkehrs über deutsche Server“. Das aktuelle Register zähle über 1.300 Knoten allein in Deutschland.
Der „Darknet-Paragraf“ würde es erheblich erleichtern, einen Anfangsverdacht wegen der Ermöglichung von Straftaten zu begründen. Damit könnten Strafverfolgungsbehörden gegen Personen vorgehen, die einen Tor-Server betreiben, „etwa indem sie die Computer beschlagnahmen oder überwachen“. Diese Kriminalisierung des ehrenamtlichen Engagements für Anonymität im Internet hätte mutmaßlich abschreckende Effekte, so dass weniger Server in Deutschland am Netz wären – und die Stabilität des Tor-Netzwerkes insgesamt betroffen wäre. Beim Verein Zwiebelfreunde seien in den vergangenen Wochen bereits Nachfragen verunsicherter Betreiber eingegangen.

Bereits bestehende Schwerpunktstaatsanwaltschaften aus dem Bereich „Cybercrime“ stärken!

Die Autoren empfehlen laut ROG, „sowohl die Pläne des Innenministeriums als auch des Bundesrates umgehend zu verwerfen, zumal die angeblichen Strafrechtslücken ohnehin nicht existieren“. Dies sei auch das Ergebnis bei einem Fachgespräch im Bundestag auf Einladung der Grünen-Bundestagsfraktion am 1. Juli 2019 in Berlin gewesen.
Stattdessen empfehlen die Autoren der Stellungnahme laut ROG „zur effektiven Strafverfolgung eine personelle und technische Aufstockung der bundes- und Landespolizeien, insbesondere im Bereich ausgebildeter IT-Fachkräfte. Hierfür sollten auch die bereits bestehenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften aus dem Bereich Cybercrime gestärkt werden.“

Weitere Informationen zum Thema:

Reporter ohne Grenzen e.V.
Angriff auf die Anonymität im Internet / Folgen des sogenannten “Darknet-Paragraphen” als § 126a Strafgesetzbuch für die rechtliche Praxis – und Kollateralschäden seines Einsatzes für die Presse-, Meinungs- und Telekommunikationsfreiheiten

Bundesrat, 18.01.2019
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen / Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen

NETZPOLITIK.ORG, 03.04.2019
IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Wir veröffentlichen den Entwurf, der das BSI zur Hackerbehörde machen soll

Deutschlandfunk Kultur, 09.03.2019
Regulierung des Darknet / Wann ist der Betrieb einer Plattform strafbar?

NETZPOLITIK.ORG, 24.08.2018
Öffentlichkeit / Gericht urteilt: Durchsuchung bei Zwiebelfreunden war rechtswidrig [Update]

Süddeutsche Zeitung
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BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf YouTube, 01.09.2019
Brauchen wir eine digitale Agenda für das Straf- und Verfahrensrecht?

REPORTER OHNE GRENZEN
Deutschland / Rangliste der Pressefreiheit — Platz 13 von 180

datensicherheit.de, 09.03.2019
Stark wachsende SSL/TLS-Zertifikats-Schwarzmärkte im Darknet

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Überwachungstechnologie: Globale Regulierung gefordert https://www.datensicherheit.de/ueberwachungstechnologie-forderung-globale-regulierung https://www.datensicherheit.de/ueberwachungstechnologie-forderung-globale-regulierung#respond Fri, 15 Feb 2019 18:34:15 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=30128 Europäische Reform für strengere Exportkontrollen vorerst gescheitert

[datensicherheit.de, 15.02.2019] Angesichts neuer Überwachungsskandale u.a. unter Verwendung gehackter Smartphones, angezapfter Telefone und entschlüsselten Festplatten hat Reporter ohne Grenzen (ROG) am 15. Februar 2019 gegenüber den Vereinten Nationen dafür plädiert, den Export von Spähtechnologie international zu regulieren. Hintergrund ist demnach eine Initiative des UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit, David Kaye, der die „zwielichtige Rolle der Überwachungsindustrie“ und ihre Geschäfte mit autoritären Staaten beleuchten möchte.

Digitale Überwachung gefährdet Journalisten und deren Quellen

Nachdem die europäische Reform für strengere Exportkontrollen vorerst gescheitert sei, „ist dieser globale Ansatz ein Weckruf für Regierungen“, die das Thema seit Jahren aus vermeintlichen Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen kleinhielten.
„Digitale Überwachung ist eine der größten Gefahren, die Journalistinnen und Journalisten, sowie ihre Quellen in physische Gefahr bringen und Berichterstattung verhindern kann“, betont ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. Es sei wichtig, dass David Kaye dieses Thema aus der Nische auf die Weltbühne holen möchte. Die Bundesregierung müsse diese Initiative mit aller Kraft unterstützen, fordert Mihr.

Stellungnahme soll in Studie des UN-Sonderberichterstatters einfließen

Kaye habe das Thema bereits im Dezember 2018 bei einer Expertenanhörung in Bangkok diskutiert, zu der auch ROG-Referent Daniel Moßbrucker geladen gewesen sei.
Am 15. Februar 2019 habe ROG eine Stellungnahme eingereicht, die in eine Studie des UN-Sonderberichterstatters einfließen werde. Kaye plane, seine Empfehlungen für eine Regulierung der Überwachungsindustrie im Oktober 2019 der UN-Generalversammlung vorzulegen.

Enge, fragwürdige globale Verflechtung

Wie eng die globale Verflechtung zwischen Spähfirmen, demokratischen Regierungen und autokratischen Regimen sei, habe erst vor wenigen Tagen eine große Reuters-Enthüllung erneut gezeigt:
Demnach schickten US-amerikanische Unternehmen mit Billigung der NSA seit Jahren Mitarbeiter in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), um dort angeblich gegen islamistische Terroristen vorzugehen. Tatsächlich hätten die Hacker im „Project Raven“ moderne Späh-Software jedoch auch gegen Journalisten, Menschenrechtsaktivistinnen und Oppositionelle eingesetzt.

Zugriff auf E-Mails, Bewegungsdaten, Textnachrichten und Fotos

Betroffenen war laut ROG etwa der Journalist Rori Donaghy, der unter anderem für den britischen „Guardian“ wiederholt Menschenrechtsverletzungen in den VAE angeprangert habe. Opfer seien auch der bekannte Menschenrechtsaktivist Ahmed Mansoor und dessen Frau geworden, die aufgrund dessen in sozialer Isolation gefangen sei.
Die Angreifer hätten dabei eine besonders perfide Methode genutzt: Es habe genügte, den Opfern eine „iMessage“ auf ihr „iPhone“ zu senden, um damit Zugriff auf E-Mails, Bewegungsdaten, Textnachrichten oder Fotos zu erhalten. Entwickelt habe diesen Trojaner mutmaßlich eine US-Firma, die eine Sicherheitslücke in Apples „iPhone“ ausgenutzt habe. Sie habe dies jedoch nicht an Apple gemeldet, sondern ihr Werkzeug auf dem zwielichtigen Überwachungsmarkt vertrieben – inklusive Personal für die digitalen Angriffe.

Auch Überwachungssoftware „made in Germany“ sehr gefragt

Auch deutsche Unternehmen machten sich immer wieder zum „Handlager von Unrechtsregimen“. Im Mai 2018 habe die Bürgerrechtsorganisation Access Now enthüllt, dass der Trojaner „FinSpy“ gegen Oppositionelle in der Türkei, der Ukraine, Indonesien und Venezuela eingesetzt werde.
Die Bundesregierung wisse nach eigenen Angaben nicht, wie die Software trotz in Deutschland geltender Exportkontrollen in die Hände der ausländischen Regierungen fallen konnte – und mache bis heute keine Anstalten, dies wirklich zu erforschen. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium ziehe sich darauf zurück, dass das deutsche Unternehmen nicht nach einer Genehmigung gefragt habe.

Handel mit Überwachungstechnologie bis heute nicht ausreichend kontrolliert

Möglich sei dies alles, weil der Handel mit Überwachungssoftware bis heute nicht ausreichend kontrolliert werde. Neben der nationalen Kontrolle in Deutschland gebe es lediglich eine europäische Regulierung, die jedoch aufgrund von zahlreichen Schlupflöchern derzeit überarbeitet werden solle.
Außerdem gebe es das „Wassenaar-Abkommen“, das nur von rund 40 Staaten anerkannt werde und rechtlich nicht bindend sei.

Regierungen und Unternehmen in die Pflicht nehmen!

In der aktuellen ROG-Stellungnahme wird daher an die Vereinten Nationen appelliert, „endlich für global verbindliche Standards zu sorgen, die dann national implementiert werden“. Es gelte dabei, sowohl Staaten als auch Unternehmen in die Pflicht zu nehmen:
Während Regierungen sich vor allem untereinander besser über genehmigte Exporte austauschen müssten und gemeinsame Standards entwickeln sollten, müssten Unternehmen interne Prozesse einführen, um mögliche Menschenrechtsverletzungen durch ihre Produkte frühzeitig erkennen zu können.

Vorwurf: Industrieinteressen vor Menschenrechten

Leider täten sich bis heute auch demokratische Staaten wie Deutschland schwer, hierbei für klare Regeln zu sorgen. Im Oktober 2018 veröffentlichte ROG nach eigenen Angaben gemeinsam mit „netzpolitik.org“ eine Reihe geheimer Regierungsdokumente der Bundesregierung aus laufenden EU-Verhandlungen für eine striktere Exportkontrolle.
Die Haupterkenntnis lt. ROG: Während manche Staaten wie Finnland und Schweden eine Fundamentalopposition gegen schärfere Exportkontrolle einnähmen, habe auch die Bundesregierung, die den Prozess ursprünglich selbst angestoßen habe, schließlich in zentralen Punkten für Industrieinteressen gestimmt.

Frühestens im Herbst 2019 neue Verhandlungen auf EU-Ebene

Mittlerweile seien die Verhandlungen der EU-Mitgliedsstaaten vorerst gescheitert, weil durch eine Kehrtwende Frankreichs selbst ein Minimalkompromiss keine Mehrheit gefunden habe.
Vor den Wahlen des Europäischen Parlamentes im Mai 2019 werde es damit keine neue EU-Regulierung für Spähtechnologie geben. Die Verhandlungen würden frühestens im Herbst 2019 wieder aufgenommen werden – und in der Zwischenzeit könne der globale Technologiehandel nahezu ungestört weitergehen.

Weitere Informationen zum Thema:

REPORTERS WITHOUT BORDERS, 15.02.2019
“The Surveillance Industry and Human Rights” 15 th of February 2019

datensicherheit.de, 06.12.2017
Digitalcourage kritisiert Videoüberwachung auf Bahnhöfen und Toiletten

datensicherheit.de, 02.03.2017
Videoüberwachung: Grenzen der Zulässigkeit und Beaufsichtigung

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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Journalisten warnen vor legislativem Schnellschuss https://www.datensicherheit.de/netzwerkdurchsetzungsgesetz-journalisten-warnen-vor-legislativem-schnellschuss https://www.datensicherheit.de/netzwerkdurchsetzungsgesetz-journalisten-warnen-vor-legislativem-schnellschuss#respond Wed, 17 May 2017 17:46:07 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26610 Kritik von Reporter ohne Grenzen insbesondere am Zeitdruck der Gesetzgebung

[datensicherheit.de, 17.05.2017] Im Kontext der bevorstehenden ersten Lesung des „Gesetzes gegen Hassbotschaften und strafbare Inhalte im Internet“ am 19. Mai 2017 warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) vor einem „gefährlichen Schnellschuss“, der das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit massiv beschädigen könnte.

Kritik an Privatisierung der Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Inhalten

Das Gesetz privatisiere die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit veröffentlichter Beiträge in Sozialen Netzwerken und verlagere sie in „unzulässiger Weise“ auf deren Mitarbeiter.
ROG ruft die Abgeordneten des Bundestages nach eigenen Angaben dazu auf, „das Gesetz in der vorgelegten Form abzulehnen und im Dialog mit Zivilgesellschaft und Unternehmen Regelungen zu erarbeiten, um strafbare Inhalte in Sozialen Netzwerken wirksam zu bekämpfen ohne dabei den Rechtsstaat zu beschädigen.“ In seiner ausführlichen Stellungnahme hierzu erläutert ROG, warum der Gesetzentwurf abgelehnt werden sollte.
„Dieses Gesetz macht Mitarbeiter Sozialer Netzwerke zu Richtern über die Meinungsfreiheit“, warnt ROG-Geschäftsführer Christian Mihr und betont: Strafbare Inhalte im Netz müssten bekämpft werden, aber dies müsse vereinbar bleiben mit dem Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit.
„Eine derart komplexe Frage mitten im Wahlkampf in kürzester Zeit regeln zu wollen, hat mit verantwortungsvoller Gesetzgebung nichts mehr zu tun“, so Mihr. Dass den Abgeordneten am Ende der Legislaturperiode de facto nur wenige Tage bleiben würden, um über ein Gesetz mit so weitreichenden Folgen zu entscheiden, sei „blanker Hohn“.

Hohe Bußgelder angedroht

Am 5. April 2017 hatte die Bundesregierung auf Initiative des Justizministeriums den Entwurf für ein sogenanntes Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Dieses verpflichtet laut ROG Soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern in Deutschland, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen, sonstige „rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von sieben Tagen.
Bei Verstößen droht das Gesetz demnach verantwortlichen Personen mit Bußgeldern von bis zu fünf Millionen Euro; die betroffenen Unternehmen könnten mit bis zu 50 Millionen Euro belangt werden. Unter dieses Gesetz fielen Soziale Netzwerke wie facebook, twitter, Instagram und YouTube.

Zu hoher Zeitdruck

Nach der ersten Lesung werde der Bundestag erst wieder über den Entwurf beraten, nachdem die sogenannte Stillhaltefrist der Europäischen Kommission verstrichen ist, in der die Mitgliedstaaten prüften, ob das geplante Gesetz Auswirkungen auf den gemeinsamen europäischen digitalen Binnenmarkt hat. Diese endet laut ROG am 28. Juni 2017 – zwei Tage später trete das Parlament in seiner jetzigen Form zum letzten Mal zusammen.
Innerhalb kürzester Zeit müsse also der Rechtsausschuss des Bundestages über das Gesetz beraten und die Abgeordneten müssten in zweiter und dritter Lesung entscheiden. Auf diese Weise eine kenntnisreiche Debatte zu führen und ein sachlich fundiertes Gesetz auf den Weg zu bringen, hält ROG für „illusorisch“.

Gesetz soll auch für „andere strafbare Inhalte“ gelten

In der Begründung für diese Gesetzesinitiative würden vage und rechtlich nicht klar definierte Begriffe wie „Hasskriminalität“ und „strafbare Falschnachrichten“ angeführt, die sich aus den in der öffentlichen Diskussion verwendeten Begriffen „Hate Speech“ und „Fake News“ ableiteten.
Der Anwendungsbereich dieses Gesetzes sei breit ausgelegt, wobei die beispielhaft angeführten Straftatbestände keiner erkennbaren Systematik folgten. Zudem solle das Gesetz auch für „andere strafbare Inhalte“ gelten – eine schwammige und willkürlich auslegbare Formulierung, die Spielraum für eine unverhältnismäßig breite Interpretation lasse.

Prüfung der Rechtmäßigkeit von Meinungsäußerungen nur durch Gerichte!

Durch strenge Zeitvorgaben und die Androhung hoher Bußgelder berge das neue Gesetz die Gefahr, dass Soziale Netzwerke „in Zukunft übermäßig Inhalte blockieren“. ROG: „Indem die Betreiber aus Angst vor Strafe in jedem Fall rechtmäßig handeln wollen, könnten sie im Zweifel auch journalistische Artikel oder Meinungsäußerungen löschen, bei denen nicht abschließend geklärt ist, ob sie rechtswidrig sind oder nicht.“
Über die Rechtmäßigkeit von Meinungsäußerungen müssten jedoch unabhängige Gerichte entscheiden, keinesfalls dürfe diese Aufgabe an kommerzielle Unternehmen ausgelagert werden.

Journalistische Beiträge von Löschung bedroht

Bedenklich sei außerdem, dass der Gesetzentwurf „Hasskriminalität“ ebenso behandele wie „strafbare Falschnachrichten“. Während es in Fällen offensichtlicher „Hasskriminalität“ geboten sein könne, Beiträge schnell zu sperren, um Schaden vom demokratischen Diskurs abzuwenden, sei die Prüfung angeblicher Falschnachrichten deutlich komplexer:
Wenn Mitarbeiter Sozialer Netzwerke fortan den Wahrheitsgehalt von Informationen unter hohem Zeitdruck prüfen sollten, würden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch journalistische Berichte löschen, deren Quellen nicht öffentlich zugänglich sind und deren Richtigkeit deshalb nicht bewiesen werden kann.
Das Gesetz verpflichte Soziale Netzwerke zur Einführung sogenannter Inhaltsfilter. Das sind laut ROG digitale Systeme, die online gestellte Inhalte in Bruchteilen von Sekunden analysieren und dann gegebenenfalls an allen verfügbaren Stellen löschen. Dies könnte zur Folge haben, dass Menschen bestimmte Inhalte nicht mehr veröffentlichen können, obwohl sich keine juristische Instanz damit auseinandergesetzt hat, ob deren Inhalt strafbar ist oder nicht. So könnten zum Beispiel Rekrutierungsvideos der Terrororganisation „Islamischer Staat“ objektiv rechtswidrig sein – wenn sich Journalisten aber damit kritisch auseinandersetzten, könne es rechtens und aus demokratischer Perspektive wünschenswert sein, solches Material auszugsweise zu zeigen.
Inhaltsfilter sorgten jedoch dafür, dass auch solche journalistischen Berichte automatisch gelöscht würden, weil sie Material enthalten, das in anderen Fällen als rechtswidrig eingestuft wurde, befürchtet ROG. Es seien „leistungsstarke Zensurinstrumente“, mit denen die Verbreitung bestimmter Inhalte effektiv verhindert werden könne. Sie würden bisher gegen Kinderpornographie und nicht näher definierte „Terrorpropaganda“ eingesetzt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden sie auf weitere Straftatbestände ausgedehnt, die unzureichend eingegrenzt seien.

Recht auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend gewahrt

Laut Gesetzentwurf müssten die Betreiber eines Sozialen Netzwerks nach einer Beschwerde sowohl den Beschwerdeführer als auch den betroffenen Nutzer über ihre Entscheidung informieren. Damit solle sichergestellt werden, dass Nutzer gerichtlich gegen die Sperrung von Inhalten vorgehen könnten.
Dies wahre jedoch ihr Recht auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend. Gerichte sollten im Vorhinein über die Sperrung fraglicher Inhalte entscheiden. „Wenn Nutzer erst im Nachhinein widersprechen können, um dann gegebenenfalls Monate oder Jahre später eine Gerichtsentscheidung zu erwirken, dürften die fraglichen Inhalte in vielen Fällen längst nicht mehr relevant sein“, so ROG.

Rangliste der Pressefreiheit: Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten

ROG habe bereits Anfang April 2017 zusammen mit einer breiten Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten vor den „katastrophalen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Meinungsfreiheit“ gewarnt und eine gemeinsame „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ veröffentlicht.
Am 28. April 2017 habe sich das Bündnis zu einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz getroffen, um seine Sorgen um die Auswirkungen des Gesetzes auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck zu bringen.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 05.04.2017
Gesetzgebungsverfahren | Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG)

REPORTER OHNE GRENZEN, 19.04.2017
Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG)

Deklaration für die Meinungsfreiheit
in Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017

REPORTER OHNE GRENZEN, 28.04.2017
Treffen mit Staatssekretär

datensicherheit.de, 31.03.2017
Bitkom: Warnung vor Schnellschuss bei Gesetz gegen Hasskriminalität

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Christian Mihr ist neuer Geschäftsführer des Reporter ohne Grenzen e.V. in Berlin https://www.datensicherheit.de/christian-mihr-neuer-geschaeftsfuehrer-reporter-ohne-grenzen-e-v-berlin https://www.datensicherheit.de/christian-mihr-neuer-geschaeftsfuehrer-reporter-ohne-grenzen-e-v-berlin#respond Tue, 24 Apr 2012 20:27:19 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20018 Vorgänger Christian Rickerts wechselte am 1. März 2012 zur Bertelsmann Stiftung nach Gütersloh

[datensicherheit.de, 24.04.2012] Der 35-jährige Diplom-Journalist Christian Mihr ist neuer Geschäftsführer des Reporter ohne Grenzen e.V. in Berlin.
Er löst als Geschäftsführer Christian Rickerts ab, der am 1. März 2012 nach fast drei Jahren zur Bertelsmann Stiftung nach Gütersloh wechselte und dort die Leitung „Corporate Communications“ übernommen hat.
Mihr war bisher beim Netzwerk für Osteuropa-Berichterstattung (n-ost) in Berlin Redaktionsleiter der täglichen Presseschau „euro|topics“ sowie Leiter der medienpolitischen Projekte. Noch davor hatte er in Deutschland, Ecuador und Russland als Journalist, Dozent in der journalistischen Aus- und Weiterbildung sowie in der entwicklungspolitischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gearbeitet – unter anderem für die Robert Bosch Stiftung in Rostow am Don und am Deutschen Institut für Entwicklungspolitik in Bonn.

Weitere Informationen zum Thema:

REPORTER OHNE GRENZEN
FÜR INFORMATIONSFREIHEIT

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