CMS Hasche Sigle – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sun, 10 Apr 2016 13:19:19 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.15 Vernachlässigung des Schutzes der Betriebsgeheimnisse unentschuldbar https://www.datensicherheit.de/vernachlaessigung-des-schutzes-der-betriebsgeheimnisse-unentschuldbar https://www.datensicherheit.de/vernachlaessigung-des-schutzes-der-betriebsgeheimnisse-unentschuldbar#respond Sun, 10 Apr 2016 13:19:19 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25319 Richtlinienentwurf zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen fordert gezielte Aktivitäten der Unternehmen

[datensicherheit.de, 10.04.2016] Die wirtschaftsberatende Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle weist in einer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass im Kontext der Abstimmung des EU-Parlaments über den „Richtlinienentwurf zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen“ es um „nicht weniger als den Schutz von Geschäftsgeheimnissen für Unternehmen“ geht.

Deutsche Unternehmen vernachlässigen Know-how-Schutz

Die EU-Kommission wolle mit dieser neuen Richtlinie Unternehmen vor Spionage und unfairem Wettbewerb schützen. Die Beratungspraxis zeige indes, so CMS Hasche Sigle, dass viele deutsche Unternehmen über kein effektives Schutzkonzept für ihr Know-how verfügten.

Schutzwirkung nur bei angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen

Dies sei ein „gefährliches Versäumnis“, denn nach Inkrafttreten der Richtlinie könne sich auf einen Geheimnisschutz nämlich nur noch derjenige erfolgreich berufen, der darlegen und beweisen könne, dass die fraglichen Informationen „Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ gewesen seien. Im schlimmsten Fall drohe sogar der Verlust des Rechtsschutzes gegen Geheimnisverrat und Betriebsspionage.

Weitere Informationen zum Thema:

EUR-Lex
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung

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Interner Datenmissbrauch: Die dauerhaft unterschätze Gefahr in den Unternehmen https://www.datensicherheit.de/interner-datenmissbrauch-die-dauerhaft-unterschaetze-gefahr-in-den-unternehmen https://www.datensicherheit.de/interner-datenmissbrauch-die-dauerhaft-unterschaetze-gefahr-in-den-unternehmen#respond Thu, 24 Mar 2011 13:34:27 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=14849 Regeln für Umgang mit Internet und E-Mail am Arbeitsplatz bleiben ohne Kontrolle der Einhaltung wirkungslos

[datensicherheit.de, 24.03.2011] Eine aktuelle Studie weist abermals darauf hin, dass Unternehmen in Deutschland zu nachlässig mit den Themen Compliance, IT-Sicherheit und Datenmissbrauch durch die eigenen Mitarbeiter umgehen:
Die Auswertung einer Umfrage von Kroll Ontrack und CMS Hasche Sigle habe ergeben, dass zwar rund 87 Prozent der Unternehmen den Umgang mit Internet und E-Mail am Arbeitsplatz regelten, aber mehr als 75 Prozent nicht regelmäßig kontrollierten, ob diese Regeln auch eingehalten werden. Sogenannte Compliance-Programme, die zur Überwachung von gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Richtlinien dienen, gebe es nur in etwa der Hälfte der Unternehmen; 52 Prozent der Unternehmen hätten bisher noch keine Compliance-Programme etabliert.
Die Gefahr, Opfer von Computerkriminalität zu werden, sei für Unternehmen durchaus real, so Reinhold Kern, „Director Computer Forensics“ bei Kroll Ontrack. Die Kriminalstatistik 2009 weise fast 75.000 Fälle aus, mit steigender Tendenz. Oft entwendeten, sabotierten oder manipulierten Täter aus den eigenen Reihen die Daten. Die aktuelle Studie zeige, dass Unternehmen sich gegen Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter noch stärker absichern müssten. Laut der Studie seien sich Unternehmen der zunehmenden Risiken von Datendiebstahl und Computermissbrauch noch nicht ausreichend bewusst, warnt Dr. Antje-Kathrin Uhl, Partnerin bei CMS Hasche Sigle. Um sich zu schützen, sollten sie die rechtlichen und die technischen Möglichkeiten kennen und bereits im Vorfeld geeignete Maßnahmen einleiten.
Um das Unternehmen effektiv gegen solche Gefahren zu schützen, sollten Unternehmen eine Reihe von Maßnahmen ergreifen. An erster Stelle stehen dabei Richtlinien und Betriebsvereinbarungen für Internetnutzung und den Umgang mit sensiblen Daten – und deren regelmäßige Kontrolle. Zudem sollten sich Unternehmen in Deutschland auch mit Compliance stärker auseinandersetzen. Ein Compliance-Programm muss dabei jeweils auf die sensiblen Bereiche des Unternehmens zugeschnitten sein. Die genaue Kenntnis der technischen und juristischen Voraussetzungen hilft Unternehmen bei der Umsetzung effektiver Maßnahmen.

Weitere Informationen zum Thema:

KROLL ONTRACK
Datenmissbrauch: Unternehmen unterschätzen Gefahr von innen / Studie von Kroll Ontrack und CMS Hasche Sigle: Bestehende Regeln zum korrekten Umgang mit Unternehmensdaten werden kaum kontrolliert

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