Cookies – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 02 Nov 2021 07:12:28 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Wetter-Apps als Datenkraken – es gibt sichere Alternativen https://www.datensicherheit.de/wetter-apps-datenkraken-sicherheit-alternativen https://www.datensicherheit.de/wetter-apps-datenkraken-sicherheit-alternativen#respond Mon, 01 Nov 2021 19:02:01 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40998 Reguläre Apps als Garanten für zuverlässige Standort-Daten, welche sich optimal mit Wetter-Tracking verbinden lassen

[datensicherheit.de, 01.11.2021] „Es kommt sicher nicht überraschend, aber Wetter-Apps sind perfekte Datensammler“, warnt die Suchmaschine „Startpage“ in einer aktuellen Stellungnahme – jeder nutze sie, meist seien sie vorinstalliert, und sie seien ein Garant für zuverlässige Standort-Daten, die sich optimal mit Wetter-Tracking verbinden ließen. Indes: „Die beliebteste Wetter-Seite ,wetter.de‘ beispielsweise sammelt bei einem Seitenaufruf bis zu 45 Trackers und 10 Cookies.“

MOBILSICHER auf der Suche nach Wetter-App-Datenkraken

„MOBILSICHER – Das Infoportal für sichere Mobilnutzung“ hat demnach kürzlich eine Reihe deutscher Wetter-Apps untersucht und habe bestätigt, „dass Standortdaten und weitere Informationen oftmals bei Drittanbietern und Werbepartnern landen“.

Startpage – als sicherste Datenschutz-Suchmaschine geltend – bietet jetzt auch Wetter-Widget

Die Alternative nach eigenen Angaben: „Ab sofort bietet ,Startpage‘, die sicherste Datenschutz-Suchmaschine, auch ein Wetter-Widget.“ Dabei würden weder IP-Adresse, Standort oder sonstige persönliche Daten während der Suche geteilt oder gespeichert. Die Ergebnisse stammten aus einer Partnerschaft mit „Tomorrow.io“ und böten alle typischen Features, wie:

  • stündliche Wetterangabe
  • 7-Tage-Vorhersage
  • UV-Index
  • Luftqualitätsindex (AQI)
  • Zeit des Sonnenaufgangs/ Sonnenuntergangs
  • Mondphase
  • Niederschlag (stündlich)
  • Windgeschwindigkeit (stündlich)

Auch die App „OpenWeather“ und die App des Deutschen Wetterdienstes ,„WarnWetter“, kämen laut „MOBILSICHER” ohne Tracker aus.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 28.08.2020
Kontaktdaten: Risiken auch bei Erfassung mit Apps und Webservern

MOBILSICHER – Das Infoportal für sichere Mobilnutzung
Apps gecheckt: Wetter-Apps (Android)

Startpage, 01.11.2021
Mit der neuen Wetter-Funktion von Startpage sind Tracker Schnee von gestern

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eco-Kommentar zum BGH-Urteil: Mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Cookies https://www.datensicherheit.de/bgh-urteil-cookies-eco-kommentar https://www.datensicherheit.de/bgh-urteil-cookies-eco-kommentar#respond Thu, 28 May 2020 10:29:17 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=36453 Einwilligungserfordernis vor der Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig

[datensicherheit.de, 28.05.2020] Mit seinem heutigen Urteil zum Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Planet49 GmbH hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Einwilligungserfordernis vor der Verarbeitung von personenbezogenen Daten klargestellt. Werbetreibende Unternehmen benötigen beim Setzen von personenbezogenen Cookies somit die freiwillige, explizite Einwilligung der Nutzer, wie es auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die europäische E-Privacy-Richtlinie vorschreiben.

Der Verband der Internetwirtschaft (eco) begrüßt, dass durch das Urteil heute Unklarheiten beim Setzen von personenbezogenen Cookies beseitigt wurden und der Umgang mit Daten europäisch einheitlich geregelt worden ist.

Dazu sagt eco-Geschäftsführer Alexander Rabe:

„In Deutschland wurde für das Setzen von Werbecookies lange das Opt-Out-Modell angewendet – Nutzer mussten informiert werden und konnten dann aktiv dem widersprechen. Die EU-Gesetzgebung sieht jedoch bereits seit 2009 eine Einwilligung vor. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO haben sich die Anforderungen an eine Einwilligung nochmals verändert, die nun ,ausdrücklich´ lautet – es muss also eine eindeutige, bestätigende Handlung seitens der Nutzer geben. Somit gibt das heutige Urteil Unternehmen und Nutzern endlich Klarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Cookies.“

Mit der Datenschutzgrundverordnung hat Europa den Rahmen für die zukünftige Ausgestaltung des Schutzes von personenbezogenen Daten gesetzt. Zersplitterte Regulierung, die bislang in nationalen Datenschutzgesetzen unterschiedlich gehandhabt wurde, wurde in einer zentralen europäischen Verordnung gebündelt, systematisiert und nach denselben Prinzipien aufgestellt. Zur aktuellen Evaluierung der DSGVO hat der Verband der Internetwirtschaft eigene Eckpunkte entwickelt.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 01.10.2019
EuGH-Urteil: Werbe-Cookies nur bei Einwilligung

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Ulrich Kelber begrüßt EuGH-Urteil vom 1. Oktober 2019 https://www.datensicherheit.de/ulrich-kelber-begruesst-eugh-urteil-vom-1-oktober-2019 https://www.datensicherheit.de/ulrich-kelber-begruesst-eugh-urteil-vom-1-oktober-2019#respond Tue, 01 Oct 2019 21:54:25 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34799 Datenschutzrechtliche Einwilligung im Internet laut BfDI gestärkt

[datensicherheit.de, 01.10.2019] Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in Bonn nimmt Stellung zur EuGH-Entscheidung vom 1. Oktober 2019 über Cookies. In seinem Urteil habe der Europäische Gerichtshof erneut die große Bedeutung der datenschutzrechtlichen Einwilligung im Internet bekräftigt: „Demnach genügen vom Nutzer unveränderte, vorbelegte Auswahlfelder nicht den Anforderungen an eine wirksame Einwilligung.“

In Zeiten fortschreitender Digitalisierung ein wichtiges Zeichen

Der BfDI, Ulrich Kelber, begrüßt nach eigenen Angaben diese Entscheidung des Gerichts: Erneut sei die Wichtigkeit der freien und informierten datenschutzrechtlichen Einwilligung hervorgehoben worden.
„Diese Botschaft ist gerade in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung, in der es mitunter immer schwieriger wird die eigenen Daten zu kontrollieren, ein wichtiges Zeichen. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber dies bei der anstehenden Novellierung des Telemediengesetzes berücksichtigt.“

Rechtsklare Regelung insbesondere bei Cookie-Bannern mehr als überfällig

Eine entsprechend rechtsklare Regelung sei insbesondere im Zusammenhang mit der Verwendung von sogenannten Cookie-Bannern „mehr als überfällig“. Diese könnten nach dem vorliegenden Urteil grundsätzlich nicht mehr als rechtskonforme Grundlage für das Setzen von Cookies herangezogen werden.
Gegenstand der Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts sei die Frage gewesen,unter welchen Voraussetzungen Internetanbieter Cookies auf den Endgeräten ihrer Nutzer platzieren können.

Einwilligung setzt auch im Internet aktives Verhalten des Betroffenen voraus

In diesem Zusammenhang habe der EuGH festgestellt, „dass eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung in diesem Kontext auch im Internet ein aktives Verhalten des Betroffenen voraussetzt“. Dieses müsse sich zudem konkret auf die Einwilligung beziehen. Nicht ausreichend sei hingegen die Bestätigung eines vorausgewählten Ankreuzkästchens durch Anklicken einer anderweitigen Schaltfläche, etwa zur Teilnahme an einem Gewinnspiel.
Cookies seien kleine Textdateien, die von vielen Webseiten auf Computern oder anderen Geräten beim Surfen im Internet abgelegt würden. Sie könnten für das Navigieren im Netz erforderliche Informationen beinhalten, aber ebenso dafür verwendet werden, um das Nutzungsverhalten einzelner Personen nachzuverfolgen und darauf basierende Profile zu erstellen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 01.10.2019
EuGH-Urteil: Werbe-Cookies nur bei Einwilligung

datensicherheit.de, 19.09.2019
BfDI Ulrich Kelber empfing EDÖB Adrian Lobsiger in Bonn

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EuGH-Urteil: Werbe-Cookies nur bei Einwilligung https://www.datensicherheit.de/eugh-urteil-werbe-cookies-nur-bei-einwilligung https://www.datensicherheit.de/eugh-urteil-werbe-cookies-nur-bei-einwilligung#respond Tue, 01 Oct 2019 21:49:29 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34796 Grundsatzentscheidung vom 1. Oktober 2019 erschwert laut MITTELSTANDSVERBUND das Online-Geschäft

[datensicherheit.de, 01.10.2019] DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. meldet, dass wer Cookies auf einer Webseite zu Werbezwecken einsetzen möchte, den Nutzer vorab um seine ausdrückliche Zustimmung bitten müsse – so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer „bahnbrechenden Entscheidung“. Gerade für Mittelständler könnte das Online-Geschäft dadurch jedoch erheblich erschwert werden.

In Deutschland bisher Widerspruchslösung

Bereits seit einiger Zeit hätten sich Gerichte und Gesetzgeber mit der Frage beschäftigt, wie mit den kleinen Dateien, die das Nutzerverhalten auf Webseiten speichern – kurz Cookies – künftig umzugehen sei. In Deutschland bestehe derzeit eine Widerspruchslösung:
Die Einwilligung zum Setzen von Cookies werde auf den meisten Homepages vorausgesetzt, nach einem kurzen Wegklicken des entsprechenden Banners würden bereits Daten gesammelt. Dies werde künftig in dieser Form nicht mehr möglich sein, so das Urteil des EuGH vom 1. Oktober 2019.

Wettbewerb mit großen Plattformen schwieriger geworden

DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert nach eigenen Angaben „das Votum und die damit verbundenen Folgen für den kooperierenden Mittelstand“: Der Wettbewerb mit großen Plattformen sei durch dieses Urteil wieder etwas schwieriger geworden.
„Umso wichtiger ist es, dass der europäische und deutsche Gesetzgeber den stetig wachsenden Wettbewerbsnachteil kleiner und mittlerer Unternehmen ernst nimmt und praxisgerechte und anwenderfreundliche Lösungen findet“, fordert Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND.

Nutzer müssen zukünftig umfassend über Nutzung ihrer Daten aufgeklärt werden

Die Entscheidung stehe der in Deutschland gelebten Praxis und dem deutschen Recht diametral gegenüber. Auf Cookie-Verwender kämen nun harte Zeiten zu, müssten die Nutzer von Webseiten und Online-Dienstleistungen nunmehr aktiv der Verwendung von Cookies zustimmen, sagt Dr. Veltmann.
Die bislang „schmale Lösung“ in Form eines kleinen Cookie-Banners – Prinzip-Lesen und Wegdrücken – dürfte damit der Vergangenheit angehören. Die Nutzer müssten zukünftig umfassend über die Nutzung ihrer Daten aufgeklärt und – im besten Fall – zu einer Einwilligung überredet werden.

Mittelständler werden wohl Rechtfertigungs- und Überzeugungsaufwand scheuen

Dr. Veltmann warnt: „Gerade Mittelständler werden in vielen Fällen den damit verbundenen Rechtfertigungs- und Überzeugungsaufwand scheuen. Damit droht gerade dem Mittelstand eine äußerst relevante und im Wettbewerb unentbehrliche Daten-Quelle wegzubrechen.“
Die bestehenden Kooperationen zwischen Handel und Werbewirtschaft müssten daher neu konzeptioniert werden. Umständliche Log-In-Verfahren – Einwilligung in dem Fall integriert – seien zudem kontraproduktiv in der Gewinnung von Neukunden. Als Profiteure würden erneut die gut etablierten und großen Internet-Plattformen dastehen.

Bei der Gewinnung von Kundendaten Augenhöhe für einen fairen Wettbewerb im E-Commerce schaffen!

Aktuell diskutierten die EU-Mitgliedstaaten über ihren Standpunkt in Sachen e-Privacy-Verordnung. Dieses Regelwerk könnte Klarheit in Sachen Cookie-Nutzung bringen.
„Umso wichtiger ist es, dass in der aktuellen Debatte um die e-Privacy-Verordnung bei der Gewinnung von Kundendaten Augenhöhe geschaffen wird für einen fairen Wettbewerb im E-Commerce“, so Veltmann. Auch das Bundeswirtschaftsministerium könnte nunmehr ein Update des Telemediengesetzes vorstellen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 29.07.2019
EuGH-Urteil: Enorme Verantwortung für Tausende Website-Betreiber

 

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Gläserne Verbraucher im Internet: verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert Behavioural Tracking und Targeting https://www.datensicherheit.de/glaeserne-verbraucher-im-internet-verbraucherzentrale-bundesverband-kritisiert-behavioural-tracking-und-targeting https://www.datensicherheit.de/glaeserne-verbraucher-im-internet-verbraucherzentrale-bundesverband-kritisiert-behavioural-tracking-und-targeting#respond Thu, 25 Nov 2010 23:03:52 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13896 „Cookies“, „Pixeltracking“, „Network Targeting“, „Packet Sniffing“ und „Mousetracking“ spionieren Nutzer aus

[datensicherheit.de, 25.11.2010] Der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert das „Behavioural Tracking und Targeting“ – der Gläserne Verbraucher sei im Internet bereits Realität, so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Ein aktuelles Gutachten der TU München zur digitalen Profilbildung sowie ein Online-Check zum Einsatz von Cookies hätten gezeigt, dass die Erhebung und Verarbeitung von Daten meist ohne Wissen und Einverständnis der Verbraucher ablaufe:
Cookies, „Pixeltracking“, „Network Targeting“, „Packet Sniffing“ oder „Mousetracking“ seien nur einige Techniken, mit deren Hilfe die Werbewirtschaft und Plattformbetreiber die Nutzer automatisiert ausspionierten. Das Ergebnis seien Nutzerprofile, die zur gezielten Ansprache dienten oder lukrativ an Dritte verkauft würden. Es könne laut Billen ja durchaus auch Nutzen bringen, wenn Anbieter die eigenen Vorlieben kennen würden. Allerdings wolle er wissen, wann ihn wer beobachtet und wer seine Daten wofür nutzt – wir bräuchten klare Informationen der Anbieter und auf dieser Grundlage eine aktive Zustimmung der Verbraucher zum Einsatz der Techniken.
Laut dem im Auftrag des vzbv erstellte Gutachten „Digitale Profilbildung und Gefahren für die Verbraucher“ könne ein Internetnutzer auch ohne jegliche Eingabe von Daten erkannt, sein Verhalten ausgewertet und zu Marketingzwecken genutzt werden. So hinterließen die Nutzer schon beim bloßen Surfen im Internet Datenspuren, die über eine erstaunliche Vielzahl von Techniken eine umfassende Profilbildung ermöglichten. In einer gemeinsamen Aktion hätten die vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekte „Surfer haben Rechte“ (vzbv) und „Verbraucher sicher online“ (TU Berlin) den Einsatz von Cookies auf Websites von Zeitungen, Versandhändlern, Webmail-Diensten und Videoportalen geprüft. Der Nutzer werde in der Regel nicht darauf aufmerksam gemacht, dass Cookies eingesetzt werden, so das Fazit. Ein weiteres Ärgernis sei die lange Lebenszeit der eingesetzten Cookies, in einem Fall sogar 30 Jahre. Für den vzbv sei es ein Ärgernis, dass derzeit die Verantwortung ausschließlich auf die Nutzer abgewälzt werde. Die zahlreichen Techniken zur Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Daten zeigten, wie wichtig es sei, Mindeststandards für den Daten- und Verbraucherschutz in der Online-Welt zu verankern, so Billens Bilanz.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 25.11.2010
Die Wirtschaft schaut beim Surfen zu / Datensammelei und Datenweitergabe im Internet: vzbv fordert Transparenz und Einwilligung

techfacts.de
Was sind Cookies? Einfach verständliche Erklärung

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